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Grüne Realitätsverweigerung gefährdet Menschenleben!

Ein Islamist hat in einem queeren Osloer Nachtclub 2 Menschen getötet und mindestens 21 weitere zum Teil schwer verletzt. Politiker der Ampelregierung reagieren nur verhalten auf die Tatsache, dass es sich dabei um einen islamistischen Anschlag handelte. Dazu Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende AfD-Bundessprecherin: „Die Realitätsverweigerung nicht nur der Ampel-Parteien gefährdet auch in Deutschland Menschenleben. Die verhaltenen Reaktionen vor allem aus den Reihen der Grünen geben dabei besonderen Anlass zur Sorge. Familienministerin Lisa Paus kondolierte zwar, ließ aber den Hintergrund der Tat völlig unerwähnt. Die grüne Parteivorsitzende Ricarda Lang versteht die Tat lediglich als ‚Rückschlag gegen die Frauenrechte‘.

Hätte es sich tatsächlich um die Tat eines Rechtsextremen gehandelt, wie das von Mitgliedern der Grünen im Europaparlament anfänglich zu hören war, stünde die Republik Kopf. Von Faeser bis Paus säßen die Minister bereits um einen runden Tisch, um die Folgen dieses Anschlags auch für Deutschland zu eruieren und neue Programme gegen Rechts aufzulegen.

Weil aber auch dieser Anschlag gezeigt hat, dass die echte Bedrohung unserer Freiheit nicht der Rechtsextremismus, sondern der Islamismus ist, herrscht eisernes Schweigen. Es wäre jedoch gerade die Aufgabe der Ampelregierung, unsere Werte, unsere Kultur und nicht zuletzt unsere Leben zu schützen. Dem kommt sie in keiner Weise nach.

Mariana Harder-Kühnel erklärt zu diesem ungeheuerlichen Vorgang: „Meine Gedanken sind bei den Opfern und ihren Angehörigen, denen ein absolut ehrlicher Umgang mit den Umständen dieses Anschlags zusteht.“

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Ein Blick auf die Stimmung der deutschen Bevölkerung

Im Rahmen des Elbhangfestes in Dresden war auch der Verein Deutsche Sprache mit seiner Regionalgruppe Dresden mit einem Stand beteiligt. Der Verein Deutsche Sprache setzt sich für die Erhaltung der deutschen Sprache ein und wendet sich insbesondere gegen eine staatlich angeordnete Sprachform, die nicht nur die Sprache in ihrer Qualität zerstört und teilweise dafür sorgt, dass eine klare und präzise Beschreibung von Sachverhalten unmöglich gemacht wird. Es geht aber auch darum, dass durch Eingriffe einer kleinen, sich elitär gebenden Minderheit in die deutsche Sprache, diese so deformiert wird, dass sie die identitätsstiftende Funktion, die eine Muttersprache für ein Volk ausübt, nicht mehr erfüllen kann.

Jede Sprache verändert sich im Laufe der Zeit und passt sich an die jeweilige gesellschaftliche Entwicklung an. Das ist ein normaler Vorgang, der hier auch in keiner Weise angegriffen werden soll. Anderseits ist es aber unzulässig, wenn eine synthetische Struktur auf eine Sprache aufgesetzt wird, die mit dieser natürlichen Veränderung einer Sprache nichts zu tun hat. Eine solche synthetische Sprachkonstruktion spiegelt in keiner Weise die Gefühle und Befindlichkeiten eines Sprachvolkes wider und kann entweder auf Unverständnis und/oder Gleichgültigkeit oder auf Ablehnung stoßen, aber auch Wut und Aggressionen hervorrufen.

Man sollte einmal darüber nachdanken, dass die Sprache eines Volkes eines der wenigen Dinge ist, die dem Volk und nur dem Volk und keiner Regierung und keinem Konzern gehören. Die Sprache nennt man nicht ohne Grund Muttersprache, weil sie von Generation zu Generation regelrecht vererbt wird. Die Sprache ist eines der wenigen Dinge, die man einer Person nicht nehmen kann. Sie ist der Rest von dem, was man Heimat und zu Hause nennt.

Wenn jetzt der Staat oder eine kleine Gruppe von selbsternannten Sprachgestaltern meint, hier gegen den Willen der Bürger eingreifen zu können und die Sprache für eine ideologische Transformation der Gesellschaft zu einer nicht mehr identifizierbaren Multi-Kulti-Queeren Gesellschaftsform zu missbrauchen, dann braucht er nicht überrascht zu sein, wenn sich massiver Widerstand entwickelt, der auch zu Formen einer revolutionären Entwicklung führen kann.

Wie sehr sich der Unmut über die Sprachentwicklung in großen Teilen der Bevölkerung verbreitet hat, konnte man in die vielen Gesprächen auf dem Informationsstand in Dresden wahrnehmen. Besonders überraschend war die hohe Besucherfrequenz und die sehr interessanten und kritischen Gespräche mit den Standbesuchern. Viele Besucher brachten ihren Unmut zum Ausdruck, dass sie mehr oder weniger gezwungen werden, eine Sprache zu sprechen, die sie gar nicht sprechen wollen.

Es wurde aber auch erkennbar, dass viele gar nicht wissen, dass die Gender-Sprechweise keinesfalls nur eine äußerliche Form einer sprachlichen Verunstaltung darstellt, sondern einen sehr tiefen ideologischen Hintergrund hat. Die Ursprünge dieser Sprechform ist in der sogenannten Identitätstheorie der amerikanischen Soziologin Butler und andere zurückzuführen. Dabei geht es darum, dass eine fundamentale Veränderung des Denkens erreicht werden soll. Die Identitätstheorie geht im Wesentlichen auf die politische Philosophie von Jean-Jacques Rousseau (1712–1778) zurück. Sie wurde von Butler u. a. aufgegriffen und fortentwickelt. Nach der Auffassung von Butler gibt es – verkürzt formuliert – kein biologisches Geschlecht. In der Auswirkung bedeutet das die Auflösung aller bisher tradierten Strukturen und das Ende einer persönlichen Identität.

In den Gesprächen mit den Besuchern wurde immer wieder die Sorge, ja schon die Angst erkennbar, dass befürchtet wird, dass die politische Entwicklung in Deutschland in zunehmenden Maße dazu führt, nicht nur die Identität des Einzelnen aufzuheben, wobei die Veränderung der Sprache ein sehr wichtiger Parameter dafür ist, auch die Identität der Bevölkerung Deutschlands wird zunehmend infrage gestellt, wenn nicht sogar aufgelöst. Ein Gesprächsteilnehmer berichtete über deutschen Firmen, in denen bereits Englisch die Unternehmenssprache sei. Das ist gar keine Ausnahme mehr, da auch ehemalige (de jure mag Daimler noch in Deutschland registriert zu sein, faktisch wird ein großer Teil der Produktion nicht mehr in Deutschland abgewickelt) deutsche Firmen wie Daimler-Benz, Englisch zur Unternehmenssprache erklärt haben. Mehrere Hochschullehrer, die sich an den Gesprächen beteiligten, wiesen darauf hin, dass jetzt die den Bürger aufgezwungene Sprechweise dazu führt, dass Deutsch als Wissenschaftssprache unbrauchbar wird. Allerdings wiesen andere darauf hin, dass Deutsch als Wissenschaftssprache schon lange faktisch abgeschafft worden sei.

Natürlich kann man bei den vielen Gesprächen an einem Informationsstand eines Vereins, der sich für die deutsche Sprache einsetzt, nicht davon ausgehen, dass durch die Meinungsäußerungen der Gesprächsteilnehmer eine Stimmung zum Ausdruck gebracht wurde, die man generalisieren könnte. Allerdings war es doch bemerkenswert und auch erschreckend, welche Sorge und Ängste viele dieser Gesprächsteilnehmer umtreibt. Es wurde immer wieder die Frage gestellt, was man gegen eine Entwicklung unternehmen könne, die sich scheinbar als Allgemeinauffassung durchzusetzen scheint, ohne dass erkennbar ist, welche Kräfte hier die Vorgaben machen. Die immer wieder geäußerte Resignation, wonach man ohnehin nichts machen könne, ist keine Lösung. Vielmehr kann jeder Einzelne für sich darauf achten, nicht den Sprachmüll der Sprach-Verunstalter zu übernehmen, dort wo es möglich ist, darauf zu bestehen, Schriftsätze mit korrektem Deutsch zu verlangen und ansonsten auch durch Demonstrationen und Petitionen darauf hinweisen, dass man mit dieser Sprachentwicklung nicht einverstanden ist.

Der Verein Deutsche Sprache trägt durch öffentlichkeitwirksame Auftritte, wie es ein Informationsstand auf dem Elbhangfest in Dresden ist, dazu bei, dass die Öffentlichkeit über die Fehlentwicklungen der deutschen Sprache zumindest aufmerksam gemacht wird. Erst das Erkennen eines Problems führt dazu, das eine Problemlösung möglich ist.

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Die Partei Bündnis 90 /Die Grünen zerstört die bürgerliche Gesellschaft und keiner merkt es!

Die NZZ brachte es mit einem Kommentar auf den Punkt. Ausführlich und sehr gut recherchiert wird dargestellt, welches Unheil die sogenannten Grünen unter ihren beiden Führern Habeck und Baerbock anrichten, ohne dass dies der Bevölkerung so richtig bewusst geworden ist. Vor dem Hintergrund des jetzt mehr als sichtbar werdenden Zusammenbruchs der Energieversorgung, der Demontage eines geordneten und zuverlässigen Wirtschaftsaustauschs und der Vernichtung des Vertrauens gegenüber Russlands geriert sich der eigentliche Führer der Bundesregierung Habeck als der verständnisvolle, umsichtige und bürgerlich erscheinende Politiker, der alle Probleme lösen wird und der ausschließlich das Wohl seiner Mitbürger im Auge hat.

Was dabei völlig unterbelichtet, ja sogar vernebelt wird, ist die Tatsache, dass das jetzt eingetroffene Fiasko von seriösen Politikern, von denen es leider nur noch sehr wenige gibt, bereits erwartet wurde. Es ist keinesfalls plötzlich und unerwartet eingetroffen und von Putin durch dessen angebliches kriminelles Verhalten verursacht, sondern von Habeck und seinen Genossen zielstrebig eingeleitet worden. Einer der Hauptgründe für die jetzige Situation, scheint das fast schon als faschistisch zu bezeichnende Vorgehen zu sein, alles abzuschalten, was angeblich umweltvernichtend sei, in Wahrheit aber eine absolute Bevormundung der Bürger zum Ziel hat und sicherzustellen scheint, dass jeder Schritt eines Bürgers transparent ist und überwacht werden kann.

Es könnte der Eindruck entstehen, dass den sogenannten Grünen das Verhalten von Putin, die Gasversorgung zu reduzieren oder gar einzustellen, keinesfalls ungelegen kommt. Einerseits hat man durch die eigene Kriegspolitik mit den von den USA verfügten Sanktionen und sonstigen wirtschaftlichen Nadelstichen gegen den Osten selbst dazu beigetragen, dass Russland mittlerweile darauf hingewiesen hat, dass es sich nicht mehr an geschlossene Verträge mit dem Westen hält, weil der Westen jegliche Vertragsgrundlagen einseitig außer Kraft gesetzt hat. Zum anderen kann man kaum glauben, dass die sogenannten Grünen gedacht haben, Russland für dumm verkaufen zu können, indem man erst andere Energiequellen sucht und Russland gefälligst zu liefern hat, um dann, wenn man glaubt, andere Quellen gefunden zu haben, Russland wirtschaftlich vor die Tür zu setzen. Ob das Frechheit oder Dummheit ist, sollte der geneigte Leser selbst entscheiden.

Völlig unsichtbar sind allerdings die fundamentalen Umschichtungen der gesellschaftlichen Strukturen durch diese sogenannte Grüne Partei, die in Wirklichkeit eine tief-rote ideologisch verbohrte Partei ist, die glaubt, sämtliche Lebensbereiche der Bürger bestimmen zu können und deren Einhaltung zu überwachen. Die NZZ, eine Zeitung, die wohl nicht in den Verdacht geraten könnte, Verschwörungstheorien und rechtsradikale Auffassungen zu verbreiten, schreibt: „Die Schaltzentrale der Grünen für ihr Umerziehungsprogramm ist das Ministerium für Wokeness, früher bekannt als Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“.

Diesen Umerziehungsideologen geht es nicht um eine Befriedung der Gesellschaft, sondern durch die Polarisierung wird eine permanente Auseinandersetzung hergestellt, in der dann durch geschickte Agitation ein im Sinne der Umerzieher formulierte Bewusstseinsbildung der Bürger erreicht werden soll. Dabei soll bei den Angesprochenen das Gefühl entstehen, dass man „auf der richtigen Seite“ steht, während man diejenigen, die „unbelehrbar“ sind, gnadenlos ausgrenzen und bekämpfen kann.

In diese Technik passt auch gut die Praxis der jetzt von sogenannten Grünen vorgeschlagenen „Integrationsbeauftragten“ Ferda Ataman, die aufgrund ihrer bisherigen Einlassungen keine Integrationsfigur sein kann, sondern klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass sie sich gegen die alten weißen in Deutschland geborenen Männer wendet, weil dies nur Rassisten sein können. Im Übrigen wurden von ihr Deutsche als Kartoffel bezeichnet. Und wenn ihre kruden antihumanen Bemerkungen im Internet ihre Wahl als „Integrationsbeauftragte“ gefährden könnte, dann löscht man eben solche Bemerkungen und glaubt, dass die Bürger dies gar nicht bemerken.

Es wird dringend empfohlen, sich einmal direkt anzuhören, was diese Frau, die vorgibt eine integrative Funktion in der deutschen Politik auszuüben, für Vorstellungen entwickelt. Im Rahmen eines Vortrages anlässlich der 7. Integrationskonferenz wurde deutlich, dass diese Frau ein Weltbild vermittelt, dass eine tiefe Ablehnung gegenüber Deutschland erkennen lässt. Frau Ataman versteigt sich in der Feststellung, dass es keine deutschen Institutionen, Gremien, Organisationen und Verwaltungen geben darf, die nur von weißen Personen besetzt sind. Es sei auch eine tiefgreifende Reform der Bildung notwendig, um bereits den Kindern und den Schülern zu vermitteln, dass es weiße Deutsche gar nicht gibt und die Gesellschaft mit diversen Menschen – was auch immer sie damit meint – gemischt sein muss. Ein Deutschsein aufgrund der Abstammung scheint bei dieser Dame bereits eine rassistische Aussage zu sein, die man ausrotten muss.

Ohne ein Nationalist zu sein, hier kann man nur noch mit Wut und erbitterten Widerstand reagieren, weil es ungeheuerlich ist, wie hier unter dem Deckmantel eines vermeintlichen Rassismus eine Nation mit einer langen Tradition und Kultur offensichtlich ausgelöscht werden soll. Es gäbe auch keinen Grund, dieser Frau Ataman ihre kruden Auffassungen zu verbieten, allerdings hat eine solche deutschlandfeindliche Person nichts in einem Staatsamt zu suchen, das die deutschen Steuerzahler auch noch finanzieren sollen. Aber auch die Tatsache, dass solche Rassisten, denn letztlich ist das, was hier Frau Ataman macht, auch nichts anderes als ein Rassismus, nur mit anderen Vorzeichen, keine Einzelerscheinungen sind, sondern eine breite Rückendeckung durch Parteien wie die Partei Bündnis 90/ Die Grünen findet, zeigt die Gefährlichkeit der Entwicklung, in der sich die deutsche Nation mittlerweile befindet. Es scheint so zu sein, dass Deutschland als eigenständiger Staat auf Dauer ausgelöscht werden soll.

Insofern kann man der NZZ dankbar sein, dass sie sich traut, diese Thematik in einem Kommentar ihres Chefredakteurs der Öffentlichkeit gegenüber darzulegen. Es sollte später, wenn wir eine Diktatur haben sollten, keiner sagen können, wenn ich das gewusst hätte, hätte ich etwas dagegen unternommen.

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Sind demokratische Selbstverständlichkeiten im Bundestag ein Auslaufmodell?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für viele Bürger, die sich noch damit beschäftigen, wie unsere Demokratie immer mehr ausgehebelt wird, nicht überraschend gekommen sein. Bei der jetzt vorliegenden Entscheidung geht es zwar „nur“ um den Eilantrag der AfD im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens. Die bisherigen negativen Erwartungen kritischer Bürger, die Mehrheit der Bürger scheint gar nicht mehr zu bemerken, wie die Demokratie in Deutschland mittlerweile ein Auslaufmodell zu werden scheint, scheinen sich immer mehr zu bestätigen. Worum geht es? Mit Beginn der neuen Legislaturperiode werden die Fachausschüsse im Bundestag neu besetzt. Die Parteien haben vereinbart, dass alle im Bundestag vertretenen Fraktionen jeweils nach ihrer Stärke Mitglieder in die Ausschüsse benennen. Auch die Auswahl, welche Fraktion den jeweiligen Vorsitz in einem Ausschuss übernehmen soll, wurde nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen vereinbart.

Seitdem die Bürger eine Oppositionspartei in den Bundestag gewählt haben, meinen die bis dahin unter sich agierenden etablierten Parteien in einer ausgesprochen antidemokratischen Auffassung, dass man die AfD mit allen Mitteln daran hindern muss, die gleichen Rechte wie alle anderen bereits im Bundestrag vertretene Parteien wahrzunehmen. Sie betiteln sich selbst als die demokratischen Parteien, um damit die AfD auszugrenzen, scheinen aber gar nicht zu bemerken, wie sie sich selbst als Totengräber der Demokratie betätigen.

Bisher hat man es erfolgreich verstanden, der AfD keinen Platz im Bundestagspräsidium einzuräumen. Jetzt verhinderte es man, dass die AfD in drei Ausschüssen, dem Innen- und Gesundheitsausschuss sowie dem Kulturausschuss den Vorsitzenden stellt. Natürlich wird dies mit dem Kampf für die Demokratie begründet, denn wer demokratisch ist, bestimmen nicht die Wähler, sondern die bisher im Bundestag vertretenden Parteien, die von der AfD auch als „Altparteien“ bezeichnet werden.
Dass damit die Wähler, die die AfD gewählt haben, regelrecht missachtet werden, scheinen die Oberdemokraten auch noch nicht wahrgenommen zu haben.

Jetzt sollte man meinen, dass es doch Gerichte in Deutschland gibt, die dafür sorgen, dass demokratische Selbstverständlichkeiten auch beachtet werden. Im Vertrauen darauf hat die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie sich in ihren demokratisch verbrieften Rechten, nämlich in der parlamentarischen Arbeit nicht rechtswidrig behindert, bzw. eingeschränkt zu werden, verletzt fühlte.
Da eine Legislaturperiode bekanntermaßen nur einen festgelegten Zeitraum umfasst, stellte die AfD im Rahmen eines einstweiligen Verfahrens den Antrag, dass die von den Oberdemokraten verweigerten Ausschussvorsitze vom Gericht der AfD noch in der laufenden Legislaturperiode zugesprochen werden.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte im Eilverfahren (Az. 2 BvE 10/21) den Antrag ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten vorläufig einzusetzen. Es steht nunmehr jedoch eine endgültige Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren aus, wobei es dafür keinen Termin gibt. Es kann auch geschehen, dass eine Entscheidung – wie auch immer sie ausfallen wird, dann getroffen wird, wenn sie für die betroffene AfD ohnehin irrelevant ist.
Damit wird die AfD vorerst oder vielleicht für die gesamte Legislaturperiode keinen Ausschussvorsitzenden stellen können. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist formal betrachtet, durchaus nachzuvollziehen. Man hätte sich aber auch einen Hinweis des Gerichts vorstellen können, wonach das Bundestagspräsidium hätte aufgefordert werden können, noch einmal die Angelegenheit im Ältestenrat des Bundestags zu diskutieren. Das Gericht hätte aber auch den Bundestag auffordern können, den Widerspruch der Geschäftsordnung, wonach einerseits alle Parteien gemäß ihrer Stärke in den Ausschüssen auch mit Vorsitzenden vertreten sein sollen, gleichzeitig aber durch volksfrontähnliche Abstimmungen dieses zu verhindern, wenn es aus machtpolitischen Gründen opportun erscheint, durch eine Gesetzesänderung aufzulösen.
Eine weitere Möglichkeit hätte darin bestanden, kurzfristig, das heißt zeitnah, einen Hauptsache Termin festzulegen. Das Argument des Verfassungsgerichts in seinen einstweiligen Entscheidungen, dass die AfD-Abgeordneten nicht in ihrer politischen Arbeit behindert seien, auch wenn sie keinen Vorsitz in einem Ausschuss stellen dürfen, ist nur eingeschränkt richtig. Man darf mit Sicherheit davon ausgehen, dass dem Bundesverfassungsgericht die besonderen Wirkungsmöglichkeiten von Ausschussvorsitzenden durchaus bekannt sind. Es hat dies aber gegenwärtig wahrscheinlich nicht würdigen wollen.

So bleibt bei dem interessierten Bürger nur noch ein fahler Beigeschmack: Man will bewusst die AfD ausgrenzen und die Bürger haben keinen Anwalt mehr, der ihre Rechte im Auge behält und sie ggf. auch gegen den Willen derjenigen, die sich die Demokratie nach ihrem Gustos schneidern wollen, durchsetzt. Bisher hatten die Bürger immer noch die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht der Garant der bürgerlichen Rechte sei. Vielleicht müssen die Bürger auch hier umdenken.

 

 

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Der Zusammenhalt in der deutschen Gesellschaft schwindet

Wetzlar/Erfurt (ots) Dresden (Bor)

Eine deutliche Mehrheit der Deutschen (70 Prozent) ist der Ansicht, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt immer mehr schwindet. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Markt- und Sozialforschungsinstituts INSA-Consulere (Erfurt) im Auftrag der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA (Wetzlar). 14 Prozent der Befragten teilen die Einschätzung nicht, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt zurückgeht. Zwölf Prozent wissen nicht, was sie davon halten, vier Prozent machten keine Angabe. Hintergrund der Umfrage: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte die Einführung einer Dienstpflicht für junge Menschen vorgeschlagen, um den Gemeinsinn zu stärken.

Mit steigendem Alter steigt die Zustimmung

Frauen glauben häufiger als Männer, dass der Gemeinsinn abnimmt (72 Prozent gegenüber 68 Prozent). Ältere Befragte stimmen der Aussage öfter zu als jüngere (18- bis 29-Jährige: 57 Prozent, 30- bis 39-Jährige: 59 Prozent, 40- bis 49-Jährige: 67 Prozent, 50- bis 59-Jährige: 75 Prozent, über 60-Jährige: 81 Prozent). Im Osten (72 Prozent) ist die Auffassung, dass der Zusammenhalt schwindet, ähnlich hoch wie im Westen (70 Prozent).

Bei den Anhängern der politischen Parteien sind die Wähler von Linken und AfD mit jeweils 82 Prozent am häufigsten der Meinung, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt immer mehr schwindet, gefolgt von den Sympathisanten der CDU/CSU (74 Prozent), der SPD (71 Prozent), der Grünen (66 Prozent) und der FDP (60 Prozent).

Bei den christlichen Konfessionen ist diese Ansicht unter den landeskirchlichen Protestanten weiter verbreitet (75 Prozent) als unter Katholiken (72 Prozent) und Freikirchlern (63 Prozent). Von den muslimischen Befragten teilen 38 Prozent diese Einschätzung, von den Konfessionslosen 76 Prozent.

Die Aussage, zu der die Teilnehmer der Umfrage Stellung beziehen sollten, lautete: „Der Zusammenhalt in der Gesellschaft schwindet immer mehr.“ Für die Erhebung wurden 2.063 Erwachsene im Zeitraum vom 17. bis 20. Juni befragt.

Die von der evangelischen Pressagentur jetzt veröffentlichten Zahlen sind für fachkundige Beobachter unserer gesellschaftlichen Entwicklung keine Überraschung. Es gibt mittlerweile kaum ein Thema, das nicht kontrovers, manchmal sogar verbittert geführt wird. Immer häufiger kann man beobachten, dass die Auseinandersetzungen bis in die Familien hinein getragen werden und es zu regelrechten Zerwürfnissen im privaten Bereich kommt.

Über die Ursachen dieser Entwicklung wird leider viel zu wenig und dann vor allen objektiv gesprochen oder geschrieben. Seit Jahren wird insbesondere von kleinen sich elitär fühlenden linken und feministischen Gruppen so gut wie alles infrage gestellt. Im soziologischen Jargon wird von einer sogenannten Dekonstruktion gesprochen. Da wird die Familie dekonstruiert, indem Minderheiten, die jedoch die Meinungsführerschaft übernommen haben, behaupten, Familie im herkömmlichen Sinne gäbe es nicht. Familie sei lediglich eine Ansammlung von verschiedenen Personen, die sich zu einer Zweckgemeinschaft auf Zeit oder auf Dauer zusammengefunden haben. Vater und Mutter seien reaktionäre Begriffe. Entwicklungspsychologische Gesetzmäßigkeiten sind nicht mehr relevant. Kinder benötigen offensichtlich keine Identifikation zur Findung der eigenen Persönlichkeit und der eigenen Geschlechtlichkeit, die sie im Vater und in der Mutter bisher gefunden haben.

Institutionen, die bisher mit zu einer gesellschaftlichen Befriedung beigetragen haben, sehen offensichtlich inzwischen ihre Aufgabe, gegen Auffassungen der Mehrheit zu agitieren und verlangen, dass sich die Mehrheit einer Minderheitsmeinung zu unterwerfen hat. Den Bürgern wird ständig von dem Wirken der sogenannten Zivilgesellschaft erzählt, so dass die Gesellschaft sich die Augen reibt und fragt, zu welchem Teil der Gesellschaft gehört denn die Mehrheit der Bürger? Natürlich ist dem Verfasser dieser Zeilen nicht unbekannt, wie schlaue Gesellschaftswissenschaften sich den Begriff der Zivilgesellschaft geschaffen haben und in die angeblich progressiv seiende Wissenschaft eingeführt haben. Aber letztlich werden nur Gruppen in der Gesellschaft kreiert, die gegenseitig von sich behaupten, sie seien auf der richtigen Seite und damit die alleinige Gruppe, die ein Recht habe, über die Mehrheit zu entscheiden.

Der Rundfunk und das Fernsehen beglücken die Mehrheit ihres Publikums mit einer Sprache, die eine Minderheit kreierte, um gesellschaftspolitische Spinnereien durchzusetzen, obwohl mehr als zweidrittel der Bürger eine solche ideologische Verunstaltung der Sprache ablehnen.

Alle Probleme scheinen nur noch eindimensional diskutiert zu werden. Ein Beispiel dafür sind die gegenwärtigen kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine. Natürlich, so wird es den Bürgern von Rundfunk und Fernsehen, von den Politikern, von den Kirchen und von Wissenschaftlern vermittelt, gibt es nur einen Schuldigen und das ist der Verbrecher Putin. Bürger, die eine solche Einseitigkeit infrage stellen, werden als Russlandversteher diffamiert. Selbst vor strafrechtlichen Konstruktionen schreckt man nicht mehr zurück, um abweichende Meinungen „zu sanktionieren“. Wehe, wenn ein deutscher Bürger aus Protest ein Z auf einem Plakat mit sich führt.

Warum werden die Bürger nicht gefragt, ob sie mit einer Beteiligung an dem Krieg in der Ukraine überhaupt beteiligt sein wollen? Denn eine Beteiligung Deutschlands liegt wahrscheinlich inzwischen aufgrund der Waffenlieferungen und der Personalausbildung für die Ukraine vor. Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass es wieder einmal die sogenannten Grünen sind, die am lautesten das Kriegsgeschrei anführen. Von der CDU konnte man ohnehin nichts anderes erwarten, nachdem sich diese Partei völlig mit der Sozialdemokratie assimiliert hat.

Die Kirchen meinen ihren Mitgliedern die örtliche Gemeinschaft zugunsten einer anonymen Großgemeinde vermitteln zu müssen und wundern sich, warum viele ihrer Mitglieder sich dann von diesen Entwicklungen distanzieren, indem sie einfach nicht mehr Mitglied dieser Kirchen sein wollen.

Mittlerweile haben die Bürger den Eindruck, dass alle politischen Parteien zu einem Einheitsbrei verschmolzen sind, so dass es gleich ist, was der Bürger wählt. Es kommt immer das Gleiche heraus und meistens richtet sich dies gegen die Interessen der Bürger.

Die einzige Partei, die vielleicht eine Opposition sein könnte, wird als rechtsradikale faschistische Partei dargestellt, so dass damit sichergestellt wird, dass man keine Alternative fürchten muss.

Insofern ist es doch logisch und folgerichtig, dass der Zusammenhalt der Bevölkerung immer mehr schwindet, weil es keine Gemeinsamkeiten, für die es sich lohnen würde, sein eigenes Leben einzusetzen, mehr gibt.

Die einzige Frage, die immer mehr in den Vordergrund rückt, ist die, wie lange die Bürger stillhalten und wann sie ihren Unmut auf der Straße zum Ausdruck bringen werden.

 

 

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Das abstruse Weltbild der Ferda Ataman: Rassist ist, wer alt, weiß und männlich ist

Deutsche Medien dürfen Diversität nicht als „Charity-Projekt“ betrachten, sagt Ferda Ataman. Diese sei notwendig, um den „Anschluss an die Gesellschaft nicht zu verpassen“.

Welche Gesellschaft meint diese Dame? Es ist kein Skandal, dass es Journalisten gibt, die sich ausschließlich an Minderheiten orientieren und unreflektiert, weil ideologisch völlig mit einem Brett vor dem Kopf versehen, meinen, ihre geneigte Leserschaft beschimpfen zu müssen, weil diese nicht dem kruden Weltbild einer bestimmten Gruppe von linken, feministischen und antihumanen Vorstellungen folgen.

Es ist auch nicht verboten, allerdings in der Dummheit nicht mehr zu überbieten, wenn eine Frau, wie Ferda Ataman meint: „Viele Entscheider*innen in Medienhäusern denken offenbar noch, ihr Publikum sei so: weiß, binärgeschlechtlich, heterosexuell, ohne Behinderung, konservativ und nicht feministisch. Aber das ist falsch.“

Noch sind 95% der Bevölkerung in Deutschland heterosexuell und gehören nicht einer queeren Minderheit an.

Das Weltbild dieser Dame – oder ist das eine Beleidigung, weil das ja bedeuten würde, dass es sich bei Frau Ataman um eine Frau bisheriger gesellschaftlicher Definition handelt und sie sich vielleicht als queer oder sonst wie antigeschlechtlich definiert, so dass sie vielleicht wünscht, anders bezeichnet zu werden, ist so verschroben, dass man nur noch müde sagen könnte, viel Spaß, aber bitte ohne uns!

Zu dieser verschrobenen und nicht mehr nachvollziehbaren Auffassung dieser Dame gehört es auch, dass sie offensichtlich meint, ganz Deutschland sei rassistisch, da Deutschland alte weiße Männer habe, die von Natur aus privilegiert seien, weil sie das Verbrechen begangen haben, in Deutschland und nicht in einem afrikanischen Land mit einer anderen Hautfarbe geboren zu sein. Man möchte Frau Ataman fragen, was es denn mit den alten weißen Frauen auf sich hat, die ebenfalls die Frechheit besessen haben, in Deutschland und nicht in Afrika geboren zu sein? Jedenfalls kann man aus den Worten dieser Dame den Schluss ziehen, dass ihrer Meinung nach alte weiße Männer – und wir fügen auch Frauen hinzu – immer privilegiert sind und deshalb Rassisten sein müssen. Konsequent wäre diese Dame dann, wenn sie die Auflösung Deutschlands fordern würde, weil weiße Menschen, die hier geboren wurden, ja nicht schwarz werden können, so dass es auch niemals eine positive Veränderung im Sinne dieser Frau Ataman geben kann.

Diese kruden Gedanken sind das Produkt einer sogenannten Identitätspolitik, die uns unser großes Vorbild, die USA, übermittelt hat und die offensichtlich zum Untergang der abendländischen Kultur beitragen soll.

Nun kann man solche Gedanken durchaus haben. Nur sollte man dann nicht die Unverschämtheit besitzen, sich von dem Staat eines solchen rassistischen Landes in den Staatsdienst berufen zu lassen. Eine solche Person, die sich wie Frau Ataman äußert, sollte sich zuerst fragen lassen, ob sie eine Anstellung bei einem solchen Staat überhaupt mit ihrem eigenen Gewissen in Übereinklang bringen kann. Sie sollte sich weiter fragen, ob die Bürger eines solchen rassistischen Staates bereit sein können, eine solche Person auch noch zu finanzieren. Und wenn man dann auch noch bedenkt, dass es sich um eine Funktion einer Integrationsbeauftragten handelt, deren Auftrag eine Integration unterschiedlicher Menschen, mit unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Hintergründen sein soll, dann kann man diese Stellenbesetzung entweder als einen großen Karnevalsscherz der Regierung ansehen oder als einer der größten Unverschämtheiten einer Regierung ihren eigenen Bürgern gegenüber.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu verweisen, dass Frau Ataman plötzlich und unerwartet ihre möglicherweise staatsfeindlichen und nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmenden Stellungnahmen in den sozialen Medien gelöscht hat. Was will Frau Ataman damit verbergen? Und warum wird hier nicht näher nachgeforscht, was diese Dame alles gegen Deutschland gesagt und geschrieben hat? Stellen Sie sich vor, in der gleichen Weise würde sich ein Mitglied der AfD verhalten, das sich um die Position eines Staatssekretärs bemüht! Würde man dies akzeptieren?

Frau Ataman sollte weiter in ihren Kreisen ihre kruden Vorstellungen verbreiten dürfen, in einer staatlichen Funktion hat Frau Ataman nichts zu suchen, weil sie sich mit ihren eigenen bisher bekannt gewordenen Stellungnahmen selbst disqualifiziert hat.

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Wird die politische Meinung jetzt mit Mitteln der Beschlagnahmung von Vermögen durchgesetz?

In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München wird mitgeteilt, dass in München drei Wohnungen von russischen Staatsbürgern, die ihren Wohnsitz in München haben, beschlagnahmt wurden.
Die Staatsanwaltschaft München I hat in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, dem Kommissariat 31 des Polizeipräsidium München sowie dem Finanzamt München umgehend Ermittlungen wegen des Anfangsverdacht strafbarer Handlungen aufgenommen. Ab 14.06.22 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von drei Immobilien (Privatwohnungen) in München sowie des Bankkontos, auf dem die Mietzahlungen von monatlich insgesamt rund 3500 Euro eingehen.
Die Staatsanwaltschaft teilt in ihrer Pressemitteilung mit, dass es sich bei diesem Fall erstmalig nicht nur um ein sogenanntes „Einfrieren“, sondern um die Beschlagnahme von Immobilien handelt. Dabei bezieht man sich auf die Grundlage von §§ 111 b Abs. 1, 111 j Abs. 1 Satz 1 StPO. Nach Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft München sei dieses Vorgehen trotz des bisherigen Fehlens vergleichbarer Vorgänge und einer Rechtsprechung zulässig.

Der Eigentümer zweier dieser Immobilien ist ein Ehepaar, jeweils zu gleichen Teilen, der Ehemann, der Mitglied der russischen Duma ist. Die dritte Immobilie gehört seiner Frau allein. Die Staatsanwaltschaft München vertritt die Auffassung, dass auch die Ehefrau, obwohl sie namentlich nicht auf der (sogenannten) Sanktionsliste steht, als Ehefrau in der gleichen Weise zu behandeln sei, wie ihr Ehemann.
Bereits im Zuge der Annexion der ukrainischen Krim durch Russland erließ der Rat der Europäischen Union am 17.03.14 mit EU-Verordnung Nr. 269/2014 erste restriktive Maßnahmen gegen Personen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Mit EU-Durchführungsverordnung 2022/261 vom 23.02.22 wurde im Zuge der neuerlichen russischen Aggressionen auch der Beschuldigte L. in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, als sanktionierte Person aufgenommen, da er für eine Entschließung gestimmt hatte, in der Präsident Wladimir Putin dazu aufgefordert wird, die von den Separatisten beanspruchten Gebiete der Ostukraine, die selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk, als unabhängige Staaten anzuerkennen. Gemäß Artikel 2 der EU-Verordnung 269/2014 dürfen den in dortigem Anhang I aufgeführten natürlichen Personen oder mit diesen in Verbindung stehenden natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 b) Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ist ein vorsätzliches Zuwiderhandeln gegen dieses Verfügungsverbot strafbar. Gegen die Beschuldigten L. und K. besteht daher der Verdacht von strafbaren Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 b) AWG i.V.m. Art. 2 EU-Verordnung Nr. 269/2014 in zwei (L.) beziehungsweise drei (K.) tatmehrheitlichen Fällen.

Nach § 20 AWG unterliegen Gegenstände, auf die sich diese Straftat bezieht, der Einziehung. Zur Sicherung dieser Einziehung und zur Vermeidung etwaiger nachteiliger Verfügungen (z.B. Belastung durch Grundpfandrechte) über die zu sichernden Gegenstände, Rechte und Forderungen hat die Staatsanwaltschaft München I beim Amtsgericht München – Ermittlungsrichter – die Beschlagnahme der Wohnungen, unter anderem mit bestehenden und künftigen Nutzungsrechten, sowie die Beschlagnahme des Kontos der Beschuldigten K., auf dem die Mietzahlungen eingehen, erwirkt. Der Vollzug der ermittlungsrichterlichen Beschlüsse wurde am 14.06.22 veranlasst. Durch die entsprechenden Eintragungen im Grundbuch am 20.06.22 ist die Beschlagnahme wirksam geworden. Die Mieter dürfen weiter in den Wohnungen verbleiben. Sie dürfen jedoch aufgrund der Pfändung keine Mietzahlungen mehr an die Beschuldigten leisten, die Mieten sind vielmehr beim Amtsgericht München zu hinterlegen.

Im Klartext bedeutet das Vorgehen der Staatsanwaltschaft München, dass es strafbar ist, eine Meinung zu vertreten, die nicht der politischen Auffassung der westlichen Wertegemeinschaft entspricht. Soweit aus der vorliegenden Presseerklärung der Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist, sind die beschlagnahmten Immobilien nicht unter kriminellen Umständen erworben worden. Sie wurden auch nicht dazu verwendet, strafrechtlich relevante Handlungen vorzunehmen. Sofern dies zutreffen würde, wäre die von der Staatsanwaltschaft angegebene Rechtsgrundlage für die Beschlagnahmung zulässig. Die Tatsache, dass ein russischer Staatsbürger, der in Deutschland wohnhaft ist, für die Politik seines Landes eintritt, aber selbst nicht an einer kriegerischen Auseinandersetzung aktiv beteiligt ist, kann kein Grund für Sanktionsmaßnahmen sein, die nach deutschem Recht überhaupt nicht vorgesehen sind. Wenn dieses Vorgehen Schule machen sollte, es sind durchaus entsprechende Anzeichen sichtbar, bedeutet dies das Ende eines gegenseitigen Vertrauens, im Ausland Eigentum erwerben zu können. Die Fortsetzung einer solchen Entwicklung führt zu einem allgemeinen staatlichen Raub von Vermögen. Es wird sich dann keine Person und keine juristische Person mehr sicher sein, möglicherweise sein Eigentum zu verlieren. Glaubt man wirklich, dass Russland ein solches Verfahren auf Dauer hinnehmen wird? Es werden vielmehr Gegenreaktionen erfolgen, die dazu führen, dass es keine Rechtssicherheit mehr gibt.

Natürlich kann man die Auffassung vertreten, dass die russische Vorgehensweise gegen die Ukraine verwerflich sei. Aber es bleibt festzuhalten, dass es sich ausschließlich um eine Auseinandersetzung zwischen zwei Völkern handelt, die geschichtlich und ethnisch sehr eng miteinander verbunden sind. Im deutschen Grundgesetz steht nicht, dass sich deutsche Staatsbürger dafür einzusetzen haben, was ihnen aus Brüssel oder den USA politisch vorgegeben wird. Insofern kann es nicht strafbar sein, sich verbal für bestimmte Kriegsparteien einzusetzen, wenn dies nicht mit Gewalt vom deutschen Territorium aus verbunden ist. Es ist schon eine gewagte rechtliche Dehnung der jetzt von der Staatsanwaltschaft München angegeben Rechtsgrundlage, die zur Begründung der – aus unserer Sicht – rechtlich nicht zulässigen Maßnahme der Beschlagnahme herhalten soll.

Es bleibt nur zu hoffen, dass das Gericht nunmehr der Auffassung der Staatsanwaltschaft München nicht folgt und den Fall wieder auf eine rechtliche Grundlage zurückbringt. Sicher kann man nicht sein, denn die USA scheinen mittlerweile auch immer mehr zu bestimmen, was Recht außerhalb ihres Staatsgebietes zu sein hat.

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Audi verwirft Gender-Vergleichsvorschlag

Am 14. Juni haben sich vor dem Landgericht Ingolstadt Audi und ein VW-Mitarbeiter getroffen, der gegen die Genderrichtlinie bei Audi vorgeht. Der Kläger, Alexander B., will in Schreiben an ihn kein Gender-Gap (also den Unterstrich, der auf andere Geschlechter verweisen soll) sehen. Auch für das anwesende Publikum, das hauptsächlich aus bundesweiten Pressevertretern bestand, zeigte er eindrucksvoll, was die Gendersprache für ihn im Alltag bedeutet: „Der_die BSM-Expertin ist qualifizierte_r Fachexpert_in“, las er aus einer an ihn adressierten Mail vor. Der Vorsitzende Richter schlug einen Vergleich vor, demzufolge Audi in der Kommunikation mit dem Kläger sicherstellen könne, dass in Mails, Schreiben usw. an diesen keine Genderzeichen enthalten sein sollen; Audi solle „halt normal schreiben“, so die Welt. Die Audi-Anwälte lehnten dies aber ab – es sei nicht praktikabel und handhabbar. In der Hauptverhandlung stellen die Anwälte des Klägers klar, dass es ihrem Mandanten um eine Einzelfallentscheidung geht, die nur für ihn gelte. Er sehe sich in seinem Persönlichkeitsrecht beschnitten, darauf müsse auch ein Unternehmen wie Audi Rücksicht nehmen. Audi argumentierte, an dem Leitfaden hätten mehrere Experten mitgearbeitet, der Text sei sehr umfassend formuliert. Dass einer der Audi-Anwälte dabei selbst „Experten“ sagte, fiel auch dem Anwalt des Klägers auf: „Sie haben nicht gesagt: Expert_innen!“ warf er mit einem süffisanten Unterton ein und unterstrich so, dass in der Alltagssprache durchaus bekannt sei, wer mit welcher Ansprache gemeint ist. Der Kläger stellte nach dem abgelehnten Vergleich daher einen Antrag auf Unterlassung, den der Vorsitzende Richter zusammenfasste mit: „Der Gender Gap muss weg.“ Ein Urteil will das Gericht am 29. Juli verkünden. (welt.de, br.de)

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Chrupalla und Weidel zu Bundessprechern der AfD gewählt – die Ära Meuthen ist beendet!

Tino Chrupalla und Alice Weidel stehen an der Spitze der AfD. Auf dem Bundesparteitag in Riesa wählten die Delegierten beide mit deutlicher Mehrheit zu ihren Bundessprechern. Tino Chrupalla setzte sich gegen den Bundestagsabgeordneten Norbert Kleinwächter durch und wurde damit in seinem Amt, das er seit 2019 innehat, bestätigt. Alice Weidel, vorher stellvertretende Bundessprecherin, siegte gegen den EU-Abgeordneten Nikolaus Fest. In zwei kämpferischen Reden betonten sowohl Chrupalla als auch Weidel die Bedeutung der AfD für Deutschland. Angesichts der immer drängenderen Probleme des Landes müsse sie sich als starke und einige Partei präsentieren.

Auch die drei weiteren – dem engeren Parteivorstand zuzurechnenden – stellvertretenden Sprecher entsprachen der Vorschlagsliste der beiden Parteivorsitzenden, Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel. Zu den weiteren stellvertretenden Parteisprechern wurden Stephan Brandner, Peter Boehringer und Mariana Harder-Kühnel gewählt.

Damit ist die Zusammensetzung des neuen Vorstandes der AfD von der politischen Zielsetzung sehr homogen ausgerichtet, so dass erwartet werden kann, dass Auseinandersetzungen in der Partei zukünftig nicht mehr vom Vorstand selbst nach außen getragen werden. In einer Kampfabstimmung setzte sich Stephan Brandner gegen Erika Steinbach souverän durch.

Es überraschte auch nicht, dass die offizielle Kommentierung des Wahlgeschehens des Parteitages durch den Gesellschaftswissenschaftler Prof. Wolfgang Schroeder gegenüber der AfD ausgesprochen unsachlich und einseitig erfolgte. Der Professor, dem – wie man dem Internet entnehmen konnte – eine enge berufliche Zusammenarbeit mit der IG Metall verbindet, versuchte zu erklären, dass die AfD durch die jetzt erfolgte Wahl des Vorstandes in ein einseitiges politisches Fahrwasser gelaufen sei und sich die Pluralität der unterschiedlichen Auffassungen der Parteiströmungen nicht mehr im neuen Vorstand wiederfindet. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass er es bedauerte, dass es die Presse zukünftig schwerer haben wird, die AfD gegenüber der Öffentlichkeit als einen zerstrittenen Haufen vorzuführen. Dies ist zurzeit Meuthen sehr oft geschehen und hat mit großer Wahrscheinlichkeit auch zu einem gewissen Vertrauensverlust der Bürger gegenüber der AfD geführt.

Warum sollte ein Vorstand einer Partei unterschiedliche Parteiströmungen wiedergeben? Aufgabe des Vorstandes ist es, klare Ziele der Partei vorzugeben und durchzusetzen. Dabei muss er natürlich die Strömungen und unterschiedlichen Auffassungen der Parteigliederungen wahrnehmen, er sollte aber – und das geschah in der Vergangenheit eben nicht – jeder Parteiströmung nachlaufen und das Prinzip Merkel oder Scholz praktizieren. Dieses Prinzip geht davon aus, dass man sich immer an einer Mehrheitsmeinung orientiert und dabei die eigenen Grundsätze verleugnet. So war es auch nicht überraschend sowohl aus dem Mund von Tino Chrupalla und von Alice Weidel zu hören, dass es jetzt darauf ankommt, dass die AfD wieder klar und deutlich zu erkennen gibt, wie sie sich die Gesellschaft in Deutschland vorstellt und welche politischen Ziele sie verfolgt.
Eine solche Haltung orientiert sich eben nicht mehr danach, was bestimmte Schlapphüte meinen aufschreiben zu müssen, um die Partei gegenüber der Öffentlichkeit in eine rechtsradikale Ecke zu treiben.
Vielmehr muss die Partei – immer auf der Grundlage des Grundgesetzes – klar und deutlich sagen, in welcher Weise die bisher agierenden Parteien Deutschland an den Rand des Ruins gebracht haben und dass die Bürger die eigentlichen Auswirkungen dieser bürgerfeindlichen und auch gegen das eigene Land gerichteten Politik in ihren ganzen Ausmaßen noch gar nicht erkennen konnten. Dies betrifft die Währungspolitik, die Energiepolitik, die Einwanderungspolitik und die Aufweichung von Rechtsnormen.

Der wahrscheinlich bestehende Wunsch des bei dem Parteitag kommentierenden Prof. Schroeder, dass sich die Zerstrittenheit der AfD, wie sie der vorherige Parteisprecher Prof. Meuthen geradezu kultiviert hatte, auch zukünftig fortsetzen wird, soll sich nicht mehr fortsetzen. So war die Formulierung des neuen Vorstandes ein klares Signal an die Partei, dass die Ära Meuthen für die Partei endgültig beendet sei und man nunmehr gemeinsam für eine bessere Zukunft Deutschlands zu kämpfen und einzutreten habe.

Es wird jetzt sehr darauf ankommen, wie die weiteren Beschlüsse der Partei aussehen werden. Wichtig wird es sein, nicht mehr aus Angst vor Schlapphüten seine eigenen Worte so zu verklausulieren, dass sie keiner mehr versteht. Für eine eigenständige Nation einzutreten, ist legitim und kein Nationalismus. Für seine eigene Bevölkerung einzutreten, ist kein Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit. Für eine grundlegende Änderung der EU-Bürokratie, ggf. auch für deren Auflösung einzutreten, hat rein gar nichts mit einem europafeindlichen Handeln zu tun. Für eine Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern einzutreten, hat nichts mit einer Diskriminierung von Menschen zu tun, die für sich eine andere Lebensform gewählt haben.

Wenn dieser Parteitag, der ja noch nicht zu Ende ist, bereits eines gezeigt hat, dann ist das dies: Die Begrifflichkeiten müssen wieder auf die Füße gestellt werden, so dass nicht eine kleine Minderheit sich elitär gebender Akademiker die Meinungsführerschaft über den Inhalt von Begriffen ausübt. Wenn dies gelingt, kann es wieder zu einer Befriedung in der Gesellschaft kommen, weil dann die Mehrheit nicht mehr das Gefühl haben muss von einer Minderheit ausgegrenzt zu werden.

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Julian Assange soll an die USA ausgeliefert werden

Der WikiLeaks-Gründer und Whistleblower Julian Assange soll in die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden. Die britische Innenministerin hat nun die entscheidende Auslieferungserklärung unterzeichnet.

Diese Nachricht ruft nicht nur Wut bei allen Menschen, die sich für die freie Berichterstattung einsetzen und die dies teilweise unter Einsatz ihres Lebens machen, hervor, sondern sie zeigt die Pervertierung eines westlichen angeblichen Wertesystems, das mit dem erhobenen Zeigefinger auf diejenigen zeigt, die angeblich die Demokratie und die Menschenrechte missachten. Da wird ständig den Bürgern eingehämmert, was doch die EU für ein ethisch hochwertiges Wertesystem darstellt. Aber schon, wenn es um die Durchsetzung eigener Machtinteressen oder um einen Kampf gegen das angebliche so verwerfliche Russland, dass die arme Ukraine ihrer Freiheit beraubt geht, kann man ganz schnell seine Werte reduzieren. So haben die EU-Bürokraten unter Vorsitz ihrer Oberbürokratin von der Leyen in Brüssel schnell die zurückgehaltenen Fördermittel an Polen zur Auszahlung gebracht, weil Polen durch eine Namensänderung des Richterausschusses den Vorstellungen der EU-Bürokraten angeblich nachgekommen sei. In Wahrheit hat Polen seine Innenpolitik gar nicht geändert. Allerdings hat sich Polen in dem Kampf gegen Russland, das man um jeden Preis in die Bedeutungslosigkeit verdammen möchte, besonders hervorgetan und einen großen Beitrag zum Frieden in Europa geleistet, indem es über sein Territorium dafür sorgt, dass immer ein Waffennachschub zum Töten der Soldaten und der Zivilbevölkerung in dem Krieg, der von den USA mit Russland auf dem Rücken der Ukrainer geführt wird, aus dem Westen, dem Reich der Wertegemeinschaft, erfolgen kann.

Der Gipfel der moralischen Verrottung eines westlichen Systems ist aber jetzt durch das Verhalten im Zusammenhang mit der möglicherweise bevorstehenden Überstellung eines Menschen, der Verbrechen der USA gegen die Menschlichkeit der Öffentlichkeit gegenüber aufdeckte, sichtbar geworden. Da wird derjenige, der die Öffentlichkeit auf verbrecherische Menschenrechtsverletzungen, die vom Militär der USA begangen wurden, aufmerksam gemacht hatte, an die USA ausgeliefert, damit er für alle Zeiten mundtot gemacht werden kann.

Wo war eine Ursula von der Leyen, die jetzt von Kriegsverbrechen Russlands schwadroniert? Haben die Bürger von dieser Bürokratin ein Wort darüber gehört, dass England aufgefordert werden sollte, seinen Beschluss, Julian Assange, an die USA auszuliefern, rückgängig zu machen? Hat jemand etwas davon gehört, dass hier die Pressefreiheit nicht nur mit Füßen getreten wird, sondern durch staatliche Einrichtungen die Freiheit von Journalisten bedroht werden? Hat diese Frau von der Leyen auch nach Kenntnis der Verbrechen der USA gefordert, dass diese Verbrechen vor einem internationalen Gericht anzuklagen sind? Nein!

So ist das eben mit der westlichen Wertegemeinschaft: Was Werte sind, bestimmen diese Wertevermittler selbst. Und dabei geht es nach der eigenen Durchsetzung ihrer machtpolitischen Zielsetzung.
Der russische Staatspräsident Putin hat völlig Recht, wenn er darauf hinweist, dass sich die USA mittlerweile so benehmen, als seien sie von Gott zum auserwählten Volk erkoren und haben den göttlichen Auftrag, sich die Welt untertan zu machen. Auch ein Führer in Deutschland, der das Land durch sein verbrecherisches Tun ins Unglück geführt hat, aus dem sich Deutschland offensichtlich bis heute noch nicht erholen konnte, sprach immer von der „Vorsehung“ und meinte wohl auch, dass Gott ihn geschickt habe.

Es wird höchste Zeit, dass die Politiker beginnen, nicht den Begriff der Wertgemeinschaft regelrecht zu verballhornen, in dem sie genau das Gegenteil von dem tun, was sie immer lauthals erzählen. Sie müssen diesen Begriff – wenn sie schon glauben, sich ein solches lebenswertes Ziel setzen zu können – auch wieder mit Inhalt füllen und vor allen Dingen, sich bemühen, diesem Begriff auch durch ihr eigenes Tun zu praktizieren. Es wird viel von Glaubwürdigkeit der Politik gesprochen, doch leider stellen die Bürger immer wieder fest, dass es die Politiker selbst sind, die diese Glaubwürdigkeit ständig infrage stellen. Die Bürger können sich bei einem solchen Verhalten nur noch mit Abscheu von einer solchen verlogenen Politik abwenden.