Da findet wieder eine Zusammenkunft der alternativlosen Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder statt, um wesentliche Beschlüsse zu fassen, die tief in die Grundrechte der Bürger eingreifen. Aus dem Hut wird plötzlich eine neue Meßzahl gezaubert, ab welchem Zeitraum die doch so allwissenden Ministerpräsidenten unter Stabführung ihrer alternativlosen Kanzlerin den Bürgern (pardon: Menschen) ein wenig mehr Freiheit schenken werden, vorausgesetzt, die Bürger verhalten sich auch entsprechend.
Da wird dann der Bundestag einen Tag später im Rahmen einer Regierungserklärung der alternativlosen Kanzlerin über die Beschlüsse informiert und darf seine Meinung dazu äußern, allerdings ohne jegliche rechtliche Relevanz.
Und dann haben die Bürger noch gar nicht richtig die Möglichkeit gehabt. die neuen Beschlüsse der Ministerpräsidenten zu lesen, da muß der Ministerpräsident in Sachsen, Kretschmer, darauf hinweisen, daß sich alle Bürger darauf einzustellen haben, daß sie Ostern auf keinen Fall damit rechnen dürfen, Urlaub machen zu können etc..
Merkt der Ministerpräsident gar nicht, was er für einen unsagbaren Unfug anrichtet? Vielleicht sollte man Herrn Kretschmer, wie auch manch anderen seiner Kollegen, empfehlen, einmal einen kurzen Zeitraum den Mund zu halten, weil dies erheblich mehr Qualität hätte, als das Verbreiten von zusätzlicher Angst und Unsicherheit, die letztlich auch zu einer Wut bei den Bürgern gegen die Politiker, die sich als Oberlehrer und Erzieher der Nation aufspielen, führen kann.
Was ist denn nun wirklich beschlossen? Da wird plötzlich gesagt, daß man erst bei einer Infektionszahl von weniger als 35 – bisher waren es 50 – Zwangsmaßnahmen der Bürger eventuell aufheben könne. Da weiß die alternativlose Kanzlerin nicht einmal, ob eine Veränderung der Maßnahmen erst dann erfolgen soll, wenn die neue Meßzahl mindestens 3 oder auch 5 Tage unterschritten ist. Im ZDF erklärt Frau Merkel in einem Interview, daß eine Öffnung von Geschäften erst dann erfolgen könne, wenn die Zahl 35 mindestens für einen Zeiteraum von 14 Tagen unterschritten sei. Ja, weiß sie überhaupt noch, was sie im Zusammenhang mit Corona daherredet?
Da wird von einer weiteren Bedrohung der englischen Virusmutante gesprochen, um die Bürger weiter in Angst und Schrecken zu halten.
Vielleicht sollte man sich doch einmal in Erinnerung rufen, daß die gegenwärtige Zahl der Infizierten von 164.000 (Stichtag 14.2.2021) einem Prozentsatz von 0,197 % gemessen an der Zahl der Gesamtbevölkerung entspricht. Insgesamt während der gesamten Pandemie haben sich bisher 2.342.843 Personen infiziert (Angaben Robert Koch Institut vom 16.2.2021). Das sind ca. 2,7 % der Gesamtbevölkerung in Deutschland. Infiziert bedeutet nicht, daß alle der Infizierten auch erkrankt sind. Warum wird nicht darauf hingewiesen, daß die hohe Zahl der Toten aus Altenheimen kommt, weil dort die möglichen vorbeugenden Maßnahmen nicht ergriffen wurden? Warum werden immer nur Wissenschaftlicher von der Regierung zitiert, die eine alternativlose Meinung vertreten, während andere Wissenschaftlicher offensichtlich nicht gefragt sind?
Die umfangreichen – rechtlich sehr problematischen Maßnahmen müssen abgewogen werden, inwieweit der Nutzen dieser Maßnahmen in Beziehung zu dem Schaden, der durch dieses Maßnahmen auch entsteht, gerechtfertigt sind. Hier bestehen mittlerweile erhebliche Zweifel, zumal die handelnden Politiker in ihren Verlautbarungen mehr an Erzieher von minderjährigen Kindern, als von den Bürgern gewählten seriösen politischen Repräsentanten erinnern. Betrachtet man das Vokabular, dessen sich die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin bedienen, dann hat man den Eindruck, als wenn durch die Darstellung eines Schreckensscenarios mißliebige Bürger in die Schranken verwiesen sollen. Würde ein Lehrer oder Erzieher so handeln, dann gäbe es einen berechtigten Aufschrei der betroffenen Eltern, deren Kinder so behandelt werden. Man muß sich immer wieder die Frage stellen, wie kommt es dazu, daß sich mündige Bürger ein solches Auftreten einiger politischen Repräsentanten widerspruchslos gefallen lassen? Bei einem Rückblick in die Geschichte hat ein solches Verhalten letztlich zu Diktaturen geführt und später wurde dann immer wieder gefragt, wie konnte es dazu kommen?
Am Sonntag, 14.2.2021 wurde im Sender Phönix ein interessantes Interview ausgestrahlt. Der Journalist Michael Krons führte ein Gespräch mit dem Verfassungsrechtler Udo di Fabio. Dieser wies darauf hin, daß nur der Souverän – das ist der Deutsche Bundestag – freiheitseinschränkende Maßnahmen in dem Umfang, wie sie zur Zeit aufgrund der Pandemie bestehen, beschließen kann. Im Rahmen einer Eilbedürftigkeit ist es durchaus vertretbar, wenn die Exekutive (Kanzler, Ministerpräsidenten) handeln, allerdings kann man nach einem Jahr Pandemie nicht mehr von dieser Eilbedürftigkeit sprechen.
Es stellt sich ohnehin die Frage, warum Frau Merkel nun bereits das dritte Mal erst mit den Ministerpräsidenten Regelungen trifft und jeweils einen Tag später das Parlament lediglich informiert. Was geht in dieser Frau vor? Wäre es denn – unabhängig von der rechtlichen Grundlage – nicht möglich gewesen, vorher das Parlament mit entscheiden zu lassen und dann im Kreis der Ministerpräsidenten Beschlüsse zu fassen? So kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Kanzlerin bewußt das Parlament nicht in Entscheidungsprozesse einbeziehen will. Nun, in der früheren DDR ist es ja auch nicht anders praktiziert worden, aber die DDR existiert doch nicht mehr – oder ist sie wieder auferstanden und wir haben es nicht bemerkt?