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Zusammenhänge erkennen – aktuell hinterfragen

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Caren Miosga hätte die Chance gehabt, den Bürger in ihrer Sendung ernst zu nehmen

Die Runde bei Caren Miosga hat eindrucksvoll gezeigt, wie sehr sich die CDU durch die Brandmauer selbst in eine Sackgasse manövriert hat. Armin Laschet sprach davon, dass man die AfD „absolut ausgrenzen“ wollte und dass dies ein Fehler gewesen sei — gleichzeitig betonte er, die AfD dürfe „nicht in Staatsämter kommen“. Herr Laschet scheint gar nicht wahrzunehmen, dass Millionen deutscher Bürger eben die AfD wählen. Das sollte er schlicht zur Kenntnis nehmen.

Damit offenbart sich ein grundlegendes Missverständnis: Nicht Politiker entscheiden, wer in Staatsämter kommt. Das entscheiden die Wähler. Genau dieser Punkt wurde in der Sendung sichtbar: Die Bürger, deren Stimmen über politische Machtverteilung entscheiden, kamen in der Diskussion praktisch nicht vor. Die Runde sprach über die AfD, über Brandmauern, über parteipolitische Strategien — aber nicht über die Menschen, die diese Parteien wählen.

Besonders bemerkenswert war der Beitrag von Frau Schönian (ZEIT). Sie brachte auf den Punkt, warum viele Bürger sich von der rechtsradikalen Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz nicht mehr beeindrucken lassen. Ihr Satz:

„Die Leute sagen mir: Ha, ha, der Verfassungsschutz ist doch gar nicht mehr ernst zu nehmen.“

Dieser Satz ist politisch brisant — und er erklärt viel. Er zeigt, dass die staatlichen Warnmechanismen ihre Glaubwürdigkeit verloren haben. Die Bürger lassen sich nicht mehr durch moralische Appelle oder institutionelle Bewertungen leiten. Und sie erkennen sehr genau, wann staatliche Stellen objektive Sachverhalte vermitteln und wann scheinbar objektive Bewertungen in Wahrheit parteipolitisch gefärbte Stellungnahmen von politisch geleiteten Behörden sind. Genau das beschädigt die Autorität staatlicher Institutionen.

Der Politikwissenschaftler in der Runde wies mehrfach darauf hin, dass die Brandmauer kein geeignetes demokratisches Mittel sei. Man könne auf Dauer nicht über 40 Prozent der Wähler ausgrenzen. Diese Hinweise fanden jedoch kaum Widerhall. Dabei liegt genau hier der Kern des Problems: Es geht längst nicht mehr um das Ausgrenzen einer Partei. Es geht darum, dass dem Volk indirekt vorgeschrieben werden soll, was es zu wählen hat. Eine Demokratie aber lebt davon, dass die Bürger frei entscheiden — und dass diese Entscheidung respektiert wird, auch wenn sie politisch unbequem ist.

Ein Einspieler in der Sendung zeigte die CDU‑Problematik sehr eindrucksvoll: Ein Unternehmer in Sachsen-Anhalt, der bisher die CDU gewählt hatte, wählt nun die AfD, weil die CDU nach eigener Wahrnehmung „alle Grundsätze verraten“ habe und Friedrich Merz als Kanzlerkandidat das Gegenteil dessen tue, was er den Wählern versprochen habe. Dieses Beispiel ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines breiten Vertrauensverlustes. Die Bürger wenden sich nicht aus Radikalität ab, sondern aus Enttäuschung. Sie fühlen sich nicht ernst genommen — weder von den Parteien noch von den staatlichen Institutionen, die sie belehren statt überzeugen wollen.

In diesem Zusammenhang sollten sich die etablierten Parteien auch fragen, ob sie mit ihrer Begrifflichkeit „demokratische Parteien“, die der Abgrenzung gegenüber einer anderen gewählten Partei wie der AfD dienen soll, nicht den Begriff „Demokratie“ selbst entwerten. Denn schließlich müssen alle Parteien, gleichgültig, welche politischen Ziele sie verfolgen, demokratisch aufgebaut sein, weil sie sonst gegen das Parteiengesetz verstoßen würden und bei Wahlen nicht zugelassen werden dürften.

Mir geht es in diesem Kommentar nicht darum, für irgendeine Partei zu werben oder politische Präferenzen zu transportieren. Entscheidend ist allein, dass die demokratische Ordnung korrekt dargestellt wird. Jede Partei, die nach dem Parteiengesetz zugelassen ist und frei gewählt werden kann, ist demokratisch legitimiert — unabhängig davon, welche politischen Ziele sie verfolgt oder wie sie von anderen Beteiligten bewertet wird. Wenn dieser juristische Grundsatz in der öffentlichen Debatte verwischt wird, verlieren Bürger die Orientierung darüber, was rechtlich gilt und was lediglich politische Interpretation ist. Genau diese Klarheit ist notwendig, damit demokratische Diskussionen nicht durch unsaubere Begriffsverwendungen verzerrt werden.

Besonders irritierend war die Einlassung des Schauspielers Friedel, der ein Beispiel aus seinem neuen Fernsehfilm anführte, um zu begründen, dass „die Nazis morgen vor der Tür stehen könnten“. Solche dramatisierenden Bilder mögen im fiktionalen Kontext funktionieren, doch sie sind ungeeignet, um mündige Bürger zu überzeugen. Wer politische Debatten mit filmischen Schreckensszenarien führt, statt mit Argumenten, trägt dazu bei, dass die Bürger sich nicht ernst genommen fühlen — und sich von der politischen Kommunikation abwenden.

So war diese Runde im Fernsehen für viele Bürger aktuell erneut ein Beleg dafür, dass der öffentlich‑rechtliche Rundfunk sehr stark darin ist, über politische Gegner zu sprechen, diese aber in Diskussionen nicht zu beteiligen. Bei den Zuschauern kommt dies nicht gut an — und ist ein weiterer Grund, über die Sinnhaftigkeit öffentlich‑rechtlicher Sender nachzudenken.

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ARD-Talkshow „Caren Miosga“ – Der Wähler ist uninteressant – Die „Brandmauer“ bleibt

Das Gespräch in der Sendung mit Caren Miosga war wieder einmal erhellend. Es wurde aktuell wieder einmal nur darüber diskutiert, wie man den Wählerwillen aushebeln kann. Es ist gleichgültig, ob eine Partei über 40% der Wählerstimmen erhält, die Blockparteien entscheiden, was gewählt werden darf. Denn nur was die etablierten Parteien zulassen, ist angeblich demokratisch.

Wir werden an dieser Stelle die Sendung noch ausführlich kommentieren.

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Wie die Demokratie durch Kampagnen ausgehöhlt und der Bürger verdummt wird

Wer sind wir? „Taktisch Wählen 2026“ ist eine überparteiliche Kampagne von jungen Menschen aus Sachsen-Anhalt und dem Team hinter den Taktisch-Wählen-Kampagnen 2024 — ergänzt durch neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter und lokale Stimmen. In ihrem Team seien Menschen aus verschiedenen demokratischen Parteien engagiert, aber auch viele ohne Parteibindung. Ziel sei es, überparteilich die „beste Entscheidung für die Demokratie“ zu unterstützen und zu verhindern, dass Stimmen durch die Fünf-Prozent-Hürde wirkungslos bleiben. Alle demokratischen Parteien, die zur „Brandmauer“ stehen, würden nach denselben Maßstäben behandelt.

So wird den Bürgern erzählt, dass junge Menschen überparteilich und aus Sorge um die Demokratie für diese eintreten.

Macht man sich jedoch die Mühe, hinter die Kulissen zu schauen und sich die Frage zu beantworten, wer denn die „jungen Menschen aus Sachsen-Anhalt“ sind, stellt man fest, dass diese jungen Menschen in Wahrheit eine generalstabsmäßig organisierte Kampagnenfirma sind: die GOODFORCES GmbH, eingetragen im Handelsregister Berlin unter HRB 266223.

Natürlich ist es nicht angreifbar, eine Firma zu gründen. Bedenklich wird es jedoch, wenn aus dem Hintergrund gezielt in den politischen Willensbildungsprozess eingegriffen wird und die sogenannte „Überparteilichkeit“ darin besteht, die Bürger zu motivieren, so zu wählen, dass Parteien wie die Grünen oder die SPD an der Macht bleiben können. Nichts anderes verbirgt sich hinter dem sogenannten „taktischen Wählen“.

Man versucht die Bürger dahingehend zu beeinflussen, dass sie sich nicht mehr an den Zielen der Parteien orientieren, die sie selbst für richtig halten, sondern blind der Agitation von Kampagnen-Managern folgen, die eigene politische Ziele verfolgen und dazu die Unbedarftheit von Bürgern einsetzen, die nicht bemerken, dass sie zum Spielball politischer Strategen werden.

Der Geschäftszweck der GOODFORCES GmbH zeigt dies klar: Beratung von Kunden und Organisationen aus allen Bereichen der Wirtschaft sowie politischen Organisationen, Mandatsträgern und Parteien in allen Fragen der Öffentlichkeitsarbeit und gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kommunikation – insbesondere Online- und Social-Media-Kommunikation.

Geschäftsführer dieser seit 2024 bestehenden Firma sind Patrick Haermeyer und Peter Jelinek. Auf der Internetseite „Zeit Wissen Kongress 2026“, einer Plattform der Studio ZX GmbH der ZEIT-Verlagsgruppe, kann der interessierte Bürger lesen:

„Patrick Haermeyer und Peter Jelinek sind Gründer und Geschäftsführer der Kampagnenagentur The Goodforces. Mit Progressive Lore haben sie eine Plattform für progressive Kampagnen ins Leben gerufen. Patrick arbeitet seit über 10 Jahren an politischen Kampagnen – von US-Präsidentschaftswahlkämpfen für Bernie Sanders und Kamala Harris bis hin zu großen Klima-, Demokratie- & Gerechtigkeitskampagnen in Deutschland. Peter hat im EU-Parlament zum Green Deal und dem Europäischen Klimaschutzgesetz gearbeitet und viele Jahre beim WWF Deutschland die Kommunikations- und Kampagnenarbeit begleitet.“

Den Bürgern wird erzählt, hinter „taktisch wählen“ stünden junge Menschen aus Sachsen-Anhalt. Tatsächlich handelt es sich um eine professionelle Kampagnenagentur mit engen Verbindungen zur ZEIT-Verlagsgruppe, zu US-Wahlkämpfen, zum EU-Parlament und zu großen NGOs. Wer so arbeitet, ist nicht „überparteilich“, sondern Teil eines politischen Kommunikationsnetzwerks, das tief in die Willensbildung eingreift – ohne dass die Öffentlichkeit die wahren Hintergründe kennt.

Viele Bürger konnten den entscheidenden Hintergrund gar nicht erkennen. Das zeigte sich auch im Deutschlandfunk-Interview mit dem Politikwissenschaftler Thorsten Faas. Zwar wurde die Kampagne „Taktisches Wählen“ erwähnt und auch der Name GOODFORCES fiel, doch die Moderatorin und der Experte sprachen ausschließlich über das Phänomen des taktischen Wählens — nicht über die Struktur, die diese Kampagne trägt.

Für viele Hörer klang das so, als sei GOODFORCES eine Art „junges Wahlkampfkollektiv“, nicht eine professionelle Agentur. Und ich muss an dieser Stelle offen sagen: Auch ich selbst habe das beim ersten Hören so verstanden. Erst durch eigene Recherche wurde deutlich, dass hinter der angeblichen Initiative junger Menschen aus Sachsen-Anhalt eine strategisch arbeitende Kampagnenfirma mit internationalen Verbindungen steht.

Die entscheidenden Hintergründe wurden im Interview nicht beleuchtet, und so entstand der Eindruck einer harmlosen demokratischen Initiative, obwohl es sich in Wahrheit um professionelles politisches Campaigning handelt.

Damit beginnt ein demokratisches Problem, das weit über die Kampagne hinausreicht. Hier wird nicht nur eine harmlose Bürgerinitiative vorgetäuscht, sondern es wird aktiv in die politische Entscheidungsfreiheit der Bürger eingegriffen. Die Wähler werden nicht ernst genommen, sondern als Mittel zum Zweck benutzt, um die politischen Ziele bestimmter Strategen durchzusetzen.

Besonders problematisch ist die Frage, ob hier nicht sogar eine gesetzeswidrige Wahlkampfunterstützung für bestimmte Parteien – insbesondere SPD und Grüne – vorliegt. Wenn eine private Kampagnenfirma mit erheblichem finanziellen Aufwand gezielt darauf hinwirkt, bestimmte Parteien über die Fünf-Prozent-Hürde zu bringen, ist dies nicht mehr „überparteilich“, sondern eine Form politischer Einflussnahme, die zumindest prüfpflichtig wäre.

Umso erstaunlicher ist es, dass die staatlichen Aufsichtsbehörden, insbesondere die Landeswahlleitung in Sachsen-Anhalt, bislang nicht eingeschritten sind. Es wäre ihre Aufgabe zu prüfen:

  • ob die Kampagne parteipolitische Unterstützung darstellt,
  • ob die Finanzierung transparent und gesetzeskonform ist,
  • ob die Selbstdarstellung als „überparteilich“ irreführend ist,
  • und ob hier eine unzulässige Einflussnahme auf den Wahlprozess stattfindet.

Dass diese Prüfung aktuell offenbar nicht erfolgt, wirft Fragen auf, die in einer funktionierenden Demokratie nicht unbeantwortet bleiben dürfen.

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Wenn Politik nicht mit offenen Karten spielt, entsteht eine gefährliche Stimmung

Die plötzlich aufkeimende Diskussion über das „Russische Haus“ in Berlin lässt aufhorchen

Was wird hier wirklich gespielt, was wird den Bürgern nicht gesagt und welche Politiker sind involviert? Welche Rolle spielt Friedrich Merz — und warum schweigt er?

Seit Wochen häufen sich Berichte über angebliche russische Aktivitäten in Deutschland: ein Waffenfund bei Berlin, ein vereitelter Drohnenangriff auf den Flughafen Leipzig/Halle, Hinweise auf Sabotagepläne. Doch bis heute liegt kein einziger gerichtsfester Beweis vor, der Russland eindeutig belastet. Die Öffentlichkeit wird mit Verdachtsmomenten konfrontiert, nicht mit Fakten.

Gleichzeitig taucht plötzlich das „Russische Haus“ in Berlin als angebliches Sicherheitsproblem auf — eine Einrichtung, über die jahrelang kaum gesprochen wurde. Nun wird sie mit geheimdienstlichen Aktivitäten in Verbindung gebracht, ohne dass die Bundesregierung klarstellt, was tatsächlich bekannt ist. Innenpolitiker geben nichtssagende Stellungnahmen ab, andere schweigen vollständig. Dass ausgerechnet der CDU-Vorsitzende Merz keinerlei Position bezieht, fällt auf.

Hinzu kommt ein diplomatischer Aspekt, der bisher kaum öffentlich erklärt wurde: Das Russische Haus ist vertraglich mit dem Goethe-Institut in Moskau verknüpft. Eine Schließung könnte dazu führen, dass die letzte deutsche Kulturinstitution in Russland ebenfalls geschlossen wird. Dass dieser Zusammenhang nicht offen kommuniziert wird, trägt zur Verwirrung bei.

Die Folge ist eine geladene Stimmung, die sich aus drei Elementen speist:

  1. Ungeklärte sicherheitspolitische Vorgänge,
  2. politische Andeutungen ohne Beweise,
  3. fehlende Transparenz über diplomatische Risiken.

Wenn Politik und Sicherheitsbehörden aktuell nicht mit offenen Karten spielen, entsteht ein Klima, in dem Spekulationen blühen und Vertrauen schwindet. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was tatsächlich bekannt ist, was geprüft wird und welche Maßnahmen erwogen werden. Schweigen, Andeutungen und selektive Informationen sind das Gegenteil von verantwortungsvoller Sicherheitspolitik.

Entweder ist unser Geheimdienst unfähig — oder man will bewusst nichts an die Öffentlichkeit bringen. Beides wäre fürchterlich.

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Kann man einem Verfassungsschutz trauen, wenn dessen Präsident Objektivität vermissen lässt?

Das Interview des Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes, Stefan Kramer, zur Stellungnahme der Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knoblauch, sollte offenbar das Thema „Nazi-Gefahr AfD“ medial präsent halten. Jedenfalls wurde Kramer im Deutschlandfunk explizit dazu befragt. In der Einleitung des Interviews wurde zudem darauf hingewiesen, dass Kramer von 2004 bis 2014 Generalsekretär des Zentralrats der Juden gewesen sei, bevor er Leiter des dem Innenminister nachgeordneten Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen wurde. Die Hörer konnten sich daher denken, dass seine Einschätzung kaum von der zuvor geäußerten Auffassung Frau Knoblauchs abweichen würde.

Was man sich aktuell als Hörer eines Senders, der den Anspruch erhebt, objektiv und nicht tendenziös zu berichten, gewünscht hätte, wäre ein Erkenntnisgewinn. Interviews können diesen bieten – oft, wenn auch nicht immer. Was Kramer jedoch in diesem Gespräch äußerte, waren emotionale Allgemeinplätze über die angebliche Gefährlichkeit der AfD und ihre vermeintliche geistige Nähe zur NSDAP. Dass Kramer seit Jahren der Meinung ist, die AfD müsse verboten werden, ist keine neue Erkenntnis. Man hätte sich allerdings gewünscht, dass er – wenn er diese Forderung erneut öffentlich erhebt – konkrete Fakten benennt, die den Hörern eine neue Sichtweise eröffnen könnten.

Wenn ein Präsident eines Landesamtes für Verfassungsschutz und damit letztlich eines Inlandsgeheimdienstes erklärt, er „schäme sich dafür, dass Frau Knoblauch mit der aktuellen Situation einer AfD konfrontiert werde“, dann mag ein solcher Satz bei einzelnen Hörern eine emotionale Regung auslösen. Zur Sache trägt er jedoch nichts bei. Auch der Hinweis, dass Bernd Höcke rechtskräftig verurteilt worden sei, weil er öffentlich „Alles für Deutschland“ gesagt habe, hätte eine journalistische Nachfrage verdient. Zum einen ist es höchst merkwürdig, dass das im Grundgesetz verankerte Indemnitätsprinzip von einem Gericht nicht beachtet wurde – die Verurteilung hätte also gar nicht erfolgen dürfen. Zum anderen bleibt unerwähnt, dass die SPD in Sachsen-Anhalt eine Wahlwerbung unter dem Motto „Wir sind der Deich“ verbreitet, die auf ein Lied des NS-Arbeitsdienstes zurückgeht. Darüber hinaus wird der politische Mitbewerber als „Schädling“ dargestellt, gegen den ein Damm errichtet werden müsse, damit die „Flut“ ihn nicht über das Volk bringe.

Ein Präsident eines Landesamtes für Verfassungsschutz, der solche Zusammenhänge ignoriert und offenkundig nicht mehr objektiv argumentiert, ist für viele Bürger ein Problem. Geheimdienstmitarbeiter – und hier geht es nicht um einen „Wegwerfagenten“, sondern um den Amtsleiter selbst – die emotional agieren oder möglicherweise sogar entsprechend handeln, können auch eine Gefahr für die Bürger werden.

Aktuell ist es müßig, darüber zu streiten, ob die AfD gefährlich ist oder nicht, ob sie eine Nazipartei ist oder nicht. Wenn der Verfassungsschutz zu einer objektiv begründbaren und gerichtsfesten Sachaufklärung gekommen ist oder kommen sollte, muss er die gesetzlich vorgesehenen Schritte einleiten. Ansonsten wäre es besser, wenn Geheimdienste schweigen – denn sonst erzeugen sie nur Angst.

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Frau Knoblauch, nehmen Sie erst einmal Stellung zu Ihrem eigenen Volk

Grundsätzlich ist es kaum einen Kommentar wert, wenn Vertreter jüdischer Gemeinden ihren Unmut über ihnen politisch nicht genehme Parteien äußern. Gleichwohl stellt sich zunehmend die Frage, mit welcher moralischen Begründung einzelne Repräsentanten meinen, anderen Beteiligten mit moralischen Vorwürfen begegnen zu können.

Die über den Deutschlandfunk mehrfach verbreitete Stellungnahme der Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knoblauch, ist in ihrer Schärfe so weitreichend, dass sie nicht unwidersprochen bleiben sollte.

Dass Frau Knoblauch erneut ein Verbot der AfD fordert, ist für sich genommen nichts Neues. Solche Forderungen werden inzwischen so häufig und aus so unterschiedlichen Richtungen erhoben, dass sie für viele Bürger kaum noch wahrnehmbar sind. Wenn ein Verbotsverfahren tatsächlich notwendig wäre, sollten diejenigen, die es ständig einfordern, auch dafür sorgen, dass die Antragsberechtigten ein solches Verfahren einleiten. Dass dies nicht geschieht, dürfte damit zusammenhängen, dass die rechtliche Grundlage für ein Verbot der AfD äußerst fragwürdig ist. Das ständige Reden über ein Verbot ohne tatsächliches Handeln wirkt wie eine gesellschaftliche Brunnenvergiftung.

Frau Knoblauch muss sich jedoch die Frage gefallen lassen, warum sie der AfD pauschal Hetze vorwirft, während zugleich politische Entscheidungsträger der israelischen Regierung öffentlich Formulierungen verwenden, die selbst in Israel kontrovers diskutiert werden. Wenn ein Regierungsmitglied erklärt, man müsse täglich „30 bis 40 Palästinenser töten“, weil es Menschen gebe, „die es nicht verdient haben zu leben“, dann ist dies ein menschenverachtender Satz, der in jeder demokratischen Gesellschaft Empörung auslösen müsste. Dieser Minister bleibt dennoch im Amt. Frau Knoblauch sollte sich fragen, wie sie reagieren würde, wenn ein deutscher Oppositionspolitiker eine solche Aussage getätigt hätte.

Solche Äußerungen erinnern in ihrer Sprache an historische Verbrechen, und es ist schwer nachvollziehbar, wie ein Volk, das selbst unter einer verbrecherischen Diktatur gelitten hat, sich einer solchen Diktion bedienen kann. Diese Kritik richtet sich nicht gegen Juden als Gruppe, sondern gegen konkrete politische Entscheidungsträger, deren Aussagen mit demokratischen Grundwerten unvereinbar sind.

Aktuell wäre es vor diesem Hintergrund angemessen, wenn Frau Knoblauch mit politischen Bewertungen anderer Parteien zurückhaltender wäre. Ihre Bemerkung trifft nicht nur die AfD, sondern auch Millionen deutscher Wähler, die diese Partei bewusst gewählt haben, und stellt sie pauschal als „Nazis“ dar. Wer solche Begriffe inflationär verwendet, riskiert, dass sie ihre Wirkung verlieren und zugleich das gesellschaftliche Klima weiter vergiften.

Alter ist nicht immer ein Garant für Weisheit. Solche Zwischenrufe sind aktuell Öl ins Feuer derjenigen, die tatsächlich menschenverachtende Ziele verfolgen. Diese gibt es weltweit – nicht nur in Deutschland.

Ich bin traurig, dass die Vorsitzende der israelitischen Kultusgemeinde den Feinden der Juden unbewusst Material an die Hand gibt, um zu sagen: „So sind die Juden.“ Diese Entwicklung darf nicht weiter fortgesetzt werden.

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Ein politischer Zirkelschluss entmachtet die Bürger – und kaum jemand scheint es zu bemerken.

Es wirkt, als sei vielen Menschen inzwischen gleichgültig, in welche Richtung sich Deutschland entwickelt und was von dem ursprünglichen Anspruch, auf dem Pfad der Demokratie zu bleiben, übriggeblieben ist.

Man könnte fragen, was Christus heute zu seiner Botschaft sagen würde – und was die Väter unseres Grundgesetzes zum Zustand einer Verfassung sagen würden, die durch ständige Erweiterungen und Änderungen fragmentiert wurde. Beide Wurzeln – unser christlich‑kultureller Hintergrund und unsere politischen Grundlagen – sind so deformiert, dass ihre ursprüngliche Zielsetzung kaum noch erkennbar ist.

Das Grundgesetz ist durch zahlreiche Ergänzungen zu einem politischen Wunschregister geworden, das Christentum zu einer Sammlung von Worthülsen, deren Bedeutung kaum jemand kennt.

Wenn wir an unsere eigene Entwicklung in Schule, Studium und Beruf zurückdenken, gingen wir von ethischen und gesellschaftspolitischen Grundsätzen aus, für die wir eingetreten sind und denen wir mit Respekt begegnet sind. Wir vertrauten darauf, dass Deutschland nach dem Niedergang durch den Nationalsozialismus ein demokratisches Land bleibt, das die Rechte aller Staatsbürger sichert und ein gemeinsames Lebensgefühl fördert. Dieses Gemeinschaftsgefühl hat nichts mit Ausgrenzung oder Missachtung anderer Bürger zu tun.

Noch bevor es die EU gab, existierte ein reger kultureller Austausch mit unseren Nachbarstaaten: Jugendprogramme, das Deutsch‑Französische Jugendwerk, das Britische Jugendwerk und Erasmus im akademischen Bereich. Auch die Wirtschaft florierte ohne gemeinsame Währung, mit dem ECU als Verrechnungsbasis.

Die Grundlage unseres Zusammenlebens war die kommunale Ebene – die eigentliche Säule des Staates. Von hier entwickelten sich politische Ziele bis hin zum Bundestag, mit dem Auftrag, einheitliche und gleiche Lebensumstände für alle Bürger zu sichern. Parteien sollten gemäß Grundgesetz am politischen Willen mitwirken, nicht ihn dominieren.

Sowohl die katholische Soziallehre – geprägt durch Neill‑Breuning und die Tradition von Thomas von Aquin – als auch die evangelische Wirtschafts‑ und Gesellschaftsphilosophie Max Webers haben unsere Verfassung entscheidend beeinflusst. Beide Strömungen brachten wesentliche Impulse in die Gesetzgebung ein und stärkten das Prinzip der Subsidiarität. Dieses Prinzip besagt, dass Entscheidungen möglichst auf der unteren Ebene getroffen werden sollen, während höhere Ebenen nur dann eingreifen, wenn es zwingend notwendig ist. Damit waren die kommunalen Parlamente die tragende Säule des Staates – ein Geist, der heute weitgehend verloren gegangen ist.

Bund und Länder greifen zunehmend in kommunale Zuständigkeiten ein, übertragen Aufgaben ohne finanzielle Absicherung und machen Kommunen faktisch abhängig von Aufsichtsbehörden.

Eine neue, brandgefährliche Entwicklung zeigt sich nun in einigen Bundesländern, besonders in Rheinland‑Pfalz und Niedersachsen. Die Erstarkung einer politischen Alternative wird von etablierten Parteien als Bedrohung empfunden. Um ihren Einfluss zu sichern, nutzen sie vermeintlich rechtsstaatliche Mittel, die bei näherem Hinsehen die Rechtsstaatlichkeit einschränken.

Rechtzeitig vor der Kommunalwahl in Niedersachsen hat die SPD‑Grünen‑Regierung unter Ministerpräsident Olaf Lies das Kommunalwahlrecht ergänzt: Bewerber für kommunale Spitzenämter müssen ihre Verfassungstreue nachweisen. § 80 NKomVG verlangt, dass nur berufen wird, wer „die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten“. Damit wurde ein Instrument geschaffen, das faktisch die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts unterläuft. Die Entscheidung liegt bei kommunalen Wahlausschüssen, die mehrheitlich von etablierten Parteien besetzt sind. So können politische Mitbewerber ausgeschlossen werden – mit der Wirkung eines indirekten Parteienverbots.

Der Rechtsweg ist faktisch ausgehebelt: Verwaltungsgerichte beurteilen nicht nur Abläufe, sondern die persönliche Integrität von Bewerbern. Rechtsmittel sind erst nach der Wahl möglich. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wäre nur durch die Landesregierung oder durch eine Partei mit mindestens 25 % der Sitze möglich. Damit wurde ein Weg geschaffen, den politischen Gegner auszuschalten.

Der Bürger bleibt ohnmächtig zurück: entweder er zieht sich von Wahlen zurück oder er versucht, Widerstand gegen ein solches Vorgehen zu organisieren.

Auch in Sachsen‑Anhalt zeigt sich die Gefahr. Ein SPD‑Wahlspot spricht von einer „Flut“ des Gedankenguts der politischen Alternative, gegen die ein Deich errichtet werden müsse. Wer den politischen Gegner als Feind und Nazi darstellt, sät Hass – und muss damit rechnen, dass dieser Hass zurückschlägt.

Die sich demokratisch nennenden Parteien sind auf dem Weg, die Gesellschaft endgültig zu spalten. Viele Bürger wenden sich angewidert ab oder verlieren die Bereitschaft, für diesen Staat einzutreten. Diese Entwicklung darf nicht mehr so weitergehen.

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Die Gefährlichkeit, politische Meinungen mit KI zu überwachen

Warum KI‑gestützte Meinungsüberwachung eine Gefahr für die demokratische Kultur ist

 Die Amadeo‑Antonio‑Stiftung setzt ein KI‑System ein, das angeblich Hass, Diffamierung und rechtlich relevante Grenzüberschreitungen erkennen soll. Doch solche Modelle können weder juristische Kategorien erfassen noch komplexe Argumentationsstrukturen verstehen. Sie arbeiten mit Schlüsselwörtern statt Kontext und erzeugen damit pauschale, nicht überprüfbare Bewertungen. Fehlklassifikationen können zu Rufschädigungen führen, während Haftungsfragen ungeklärt bleiben. Angesichts politischer Befangenheit und fehlender Legitimation privater Akteure braucht es dringend klare gesetzliche Regeln, um den Missbrauch solcher Systeme zu verhindern.

 Das von der Amadeo‑Antonio‑Stiftung eingesetzte KI‑System, mit dem nach Auffassung der Stiftung Schriftsätze auf Hassparolen, rechtlich unzulässige Formulierungen oder Verleumdungen geprüft werden sollen, ist mehr als fragwürdig. Ein solches System suggeriert, eine juristische Subsumtion leisten zu können – als ließen sich aus den Ergebnissen belastbare rechtliche Schlüsse ziehen.

Das Grundproblem liegt jedoch nicht einmal in einer möglichen bösen Absicht. Vielmehr ist eine sogenannte Künstliche Intelligenz derzeit gar nicht in der Lage, komplexe Argumentationsstrukturen zu erkennen, die sich aus unterschiedlichen Überlegungen ergeben und im Einzelfall auch scharfe Kritik enthalten können, ohne die Grenzen des Rechts zu überschreiten. Die KI – und das scheint auch für das von der Stiftung angepriesene System zu gelten – arbeitet ausschließlich mit Schlüsselwörtern, ohne diese in juristische Kategorien einordnen zu können. Das führt zwangsläufig zu pauschalen Feststellungen, die richtig oder falsch sein können, aber in keinem Fall überprüfbar oder reproduzierbar sind. Durch diese schematische Wahrnehmung kann das System nicht zuverlässig beurteilen, ob ein Kommentar gefährlich, extremistisch, diffamierend oder schlicht kritisch ist.

Es gibt eine einfache Erklärung, warum solche Systeme die Feinheiten von Schriftsätzen nicht erkennen können: Sie liegen unterhalb der Schwelle dessen, was KI‑Modelle nach heutigem Stand der Technik erfassen können. Tatsachenbehauptung vs. Werturteil, Schmähkritik vs. zulässige Polemik, Argumentation vs. Themenwechsel, Beweisführung vs. Meinung, Kontextualisierung vs. Fragmentierung und Ironie sind Stilmittel, die Menschen klar unterscheiden können – eine Maschine jedoch nicht. Für eine KI können rhetorische Zuspitzungen ebenso gut Schmähangriffe bedeuten.

Betrachtet man die möglichen Folgen falscher Beurteilungen, stellt sich die Frage, inwieweit es fahrlässig ist, wenn eine Organisation glaubt, mit Hilfe eines KI‑Modells allgemeine Bewertungen abgeben zu können, ohne die Verfasser näher zu kennen. Wer haftet eigentlich, wenn durch Fehlklassifikationen Rufschädigungen entstehen, die kaum wieder einzufangen sind? Schließlich muss man auch fragen, ob der Gesetzgeber nicht klare Vorgaben machen muss, inwieweit solche anonymen Systeme überhaupt von Privatleuten eingesetzt werden dürfen, die den Anschein erwecken, als seien sie in der Lage, den Inhalt und die juristische Relevanz fremder Texte zu beurteilen und daraus ein Urteil abzuleiten. Ebenso stellt sich die Frage, in wessen Auftrag solche Organisationen handeln und woraus sie die rechtliche Legitimation ihres Vorgehens schöpfen.

Besonders problematisch wird es, wenn vermeintlich objektiv arbeitende Organisationen eigene politische Ziele verfolgen – ein Umstand, der bei jedem ordentlich handelnden Gericht zur Ablehnung wegen Befangenheit führen würde.

Aktuell wird höchste Zeit, eine Rechtsnorm zu formulieren, die ein Mindestmaß an Rechtssicherheit schafft und verhindert, dass unsachgemäße, scheinbar wissenschaftlich wirkende Beurteilungen erstellt werden. Die Amadeo‑Antonio‑Stiftung wäre gut beraten, ihr Projekt im Hinblick auf diese Probleme zu überdenken, denn das derzeit angebotene System birgt erhebliche Risiken – und zwar nicht nur für die Nutzer, sondern auch für die Stiftung selbst.

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Die Überhitzung der politischen Kommunikation

Die politische Debatte wird zunehmend durch Kampagnen, Zuspitzungen und moralische Etikettierungen geprägt. Ein aktuelles Beispiel liefert die Titelseite eines großen Nachrichtenmagazins: Der Spiegel bezeichnete den Spitzenkandidaten der AfD in Sachsen‑Anhalt als den „gefährlichsten Mann in Deutschland“. Die Seite war vollständig schwarz gestaltet, in der Mitte ein Porträt des Politikers.

Solche Formulierungen sind keine neutralen Informationen eines Mediums, das von sich behauptet, zu den seriösen Zeitschriften des Landes zu gehören. Sie sind bewusst dramatisierend und stehen für eine Entwicklung, die der politischen Kultur nicht guttut.

Für Bürger wird es immer schwieriger, Nachrichten vermeintlich seriöser Medien richtig einzuordnen. Im konkreten Fall sollten die Leser offenbar in Angst und Schrecken versetzt werden, falls sie erwägen sollten, diesen „gefährlichen Mann“ zu wählen. Doch man kann das Ergebnis dieser journalistischen „Glanzleistung“ auch anders interpretieren: Der so bezeichnete Politiker erhielt eine enorme Publicity. Er selbst reagierte gelassen, kaufte Exemplare des Magazins, signierte sie und verschenkte sie an potenzielle Wähler.

Was bleibt, ist die Denaturierung eines anspruchsvollen Journalismus zu einem Kampagneninstrument, das am Ende niemand mehr ernst nehmen kann.

Ähnlich verhält es sich mit Kampagnen sogenannter NGOs, die mit erheblichem finanziellen Aufwand — über dessen Herkunft oft wenig bekannt ist — versuchen, politische Meinungen zu beeinflussen. Konkret ist hier Campact zu nennen. Die Organisation ruft Bürger dazu auf, „taktisch“ zu wählen, um bestimmte Parteien im Landtag zu halten und andere zu verhindern. Das ist nichts anderes als der Versuch, Bürger im Sinne dieser NGO zu steuern — ein Eingriff in das Wahlgeschehen, der zumindest kritisch hinterfragt werden muss.

Es ist ein Unterschied, ob Parteien Wahlwerbung betreiben — das gehört zur Demokratie — oder ob angeblich neutrale Organisationen politische Strategien propagieren, während sie gleichzeitig für sich beanspruchen, die Demokratie zu schützen.

Wenn Medien dramatisieren und NGOs taktische Wahlstrategien propagieren, entsteht ein verzerrtes Bild politischer Realität. Bürger verlieren Vertrauen in die Neutralität politischer Kommunikation. Die Debatte wird emotionalisiert, moralisiert und polarisiert. Die Frage drängt sich auf, ob das noch politische Aufklärung oder bereits politische Steuerung ist.

Demokratie lebt von Vielfalt, nicht von einseitiger Indoktrination. Wenn diese zudem von Organisationen betrieben wird, die erhebliche öffentliche Mittel erhalten, wird aus einem Ärgernis ein ernstes Problem: Bürger wenden sich ab, weil sie sich nicht mehr ernst genommen fühlen.

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Die Demokratie wird aktuell von Demokraten demontiert

Die politische Entwicklung in Sachsen-Anhalt zeigt derzeit ein Phänomen, das weit über den aktuellen Wahlkampf hinausreicht. Es geht nicht um einzelne Parteien, sondern um die Frage, wie demokratische Akteure mit demokratischen Mitteln eine Demokratie selbst beschädigen können. Die folgenden Überlegungen sind ein persönlicher Kommentar, der sich mit der grundsätzlichen Frage beschäftigt, wie sich politische Kultur und gesellschaftliches Vertrauen verändern, wenn Parteien sich zunehmend über Abgrenzung statt über Inhalte definieren.

Die aktuelle Entwicklung im Wahlkampf, besonders in Sachsen-Anhalt, führt den Bürgern eindrucksvoll vor Augen, wie man auch mit demokratischen Mitteln eine Demokratie zu Tode reiten kann.

Vorab: Mir geht es heute nicht um eine Bewertung einzelner Parteien, sondern darum, wie sich diese Parteien aktuell verhalten und inwieweit erkennbar ist, dass sie die Wähler als ihre eigentliche Zielgruppe begreifen — jene Bürger, deren Interessen sie vertreten und für die sie bessere Lebensverhältnisse schaffen sollten.

Aktuell sind im Landtag (Legislaturperiode 2021–2026) die CDU, die AfD, die SPD, die FDP und Bündnis 90/Die Grünen vertreten. Nicht im Landtag, aber politisch aktiv sind Die Linke, Volt, Tierschutzpartei, ÖDP, Die Partei, Piratenpartei, Bürger für Bürger, Team Zukunft sowie verschiedene Einzelbewerber.

Die landespolitische Stimmung (Sommer 2026, Momentaufnahme) zeigt folgendes Kräfteverhältnis:

  • AfD: ca. 42–44 %
  • CDU: ca. 22–24 %
  • SPD: ca. 9–11 %
  • Die Linke: ca. 7–9 %
  • Grüne: ca. 4–5 %
  • FDP: ca. 3–4 %
  • Sonstige: ca. 4–6 %

Man könnte glauben, dass bei dieser Vielzahl von Parteien mit sehr unterschiedlicher Zustimmung ein breites Spektrum politischer Auffassungen existiert, aus dem die Bürger jene Richtung wählen können, die sie für das Land als sinnvoll erachten. Was geschieht jedoch?

Kleine Parteien — zu denen mittlerweile auch die CDU immer mehr gehört — versuchen durch einen Zusammenschluss, ohne gemeinsame politische Ziele zu verfolgen, die stärkste politische Kraft auszuhebeln. Der Wunsch des Wählers spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist allein die eigene Auffassung, man sei der einzige Garant für die Sicherung der Demokratie.

Diese „demokratischen“ Parteien scheinen nicht bemerkt zu haben, dass eine Demokratie mehr ist als die Summe ihrer Wahlgesetze. Sie lebt davon, dass politische Gegner als legitime Mitbewerber betrachtet werden. Wenn sich Parteien nur noch zusammenschließen, um die größte Gruppe der Wähler auszuschließen, entsteht der Eindruck, dass nicht mehr der Wähler entscheidet, sondern ein politisches Kartell.

Das beschädigt das Vertrauen in die demokratische Ordnung und verstärkt die Polarisierung. Eine Gesellschaft, die sich nur noch über Abgrenzung definiert, verliert die Fähigkeit zur gemeinsamen Zukunft.

Es wird viel über Politikverdrossenheit gesprochen. Richtiger wäre es, über Parteienverdrossenheit zu sprechen. Die Bürger sind nach wie vor am politischen Geschehen interessiert — schließlich beeinflusst es ihre Lebenswirklichkeit. Allerdings sind sie zunehmend verdrossen darüber, dass viele Parteien glauben, nur sie selbst seien der Maßstab für das, was vermeintlich gut für die Gesellschaft sei. Die Bürger bemerken, dass es den Parteien gar nicht mehr um ihre Interessen geht, sondern darum, bei rapider abnehmender Akzeptanz möglichst lange an der Macht zu bleiben.

Was damit erreicht wird, ist eine zunehmende Demontage der Demokratie. Denn wenn die Bürger feststellen, dass es möglich ist, aus rein formalen Gegebenheiten über 40 % der vom Volk gewünschten politischen Richtung zu verhindern, lohnt es sich irgendwann nicht mehr, zur Wahl zu gehen.

Die sich großspurig demokratisch nennenden Parteien sollten darüber nachdenken, ob nicht sie selbst es sind, die aktuell die Demokratie regelrecht zu Tode reiten.

Noch ist es nicht zu spät. Die Parteien sollten wach werden, bevor die Bürger erkennen, dass ihre Macht größer ist als die der sich demokratisch nennenden Parteien.