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Zusammenhänge erkennen – aktuell hinterfragen

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Der DGB sollte seriöser mit Beteiligungszahlen und Inhalten umgehen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gibt in seiner Pressemitteilung zum 1. Mai 2026 an, bundesweit hätten 366.710 Teilnehmer an Kundgebungen der DGB‑Gewerkschaften teilgenommen. Diese sehr präzise Zahl wirft bereits für sich genommen Fragen auf. Angesichts von über 400 Veranstaltungen erscheint es kaum nachvollziehbar, wie eine derart exakte Gesamtzahl tatsächlich erhoben worden sein soll. Eine transparente Darstellung der zugrunde liegenden Einzelmeldungen oder der verwendeten Zählmethoden fehlt.

Auch die vom DGB regelmäßig kommunizierte Größenordnung von „über 300.000 Beteiligten“ lässt sich anhand öffentlich zugänglicher Informationen nicht überprüfen. Eigene Recherchen auf der offiziellen Internetseite des DGB zeigen vielmehr ein auffallend dünnes Bild. Zwar verweisen die Einzelgewerkschaften und Regionen auf den Tag der Arbeit, doch finden sich dort überwiegend nahezu identische Texte, formelhafte Wiederholungen gleicher Schlagworte und kaum ortsspezifische oder inhaltlich vertiefende Informationen. Aktuelle betriebliche Konflikte, regionale Besonderheiten oder neue politische Akzente sind kaum erkennbar.

Diese inhaltliche Uniformität vermittelt weniger den Eindruck einer lebendigen, in Betrieben und Regionen verankerten Interessenvertretung als vielmehr den einer zentral gesteuerten Kommunikationshülle. Gerade für eine Organisation, die Mitbestimmung, Vielfalt und Arbeitnehmernähe für sich reklamiert, ist diese Form der Außendarstellung bemerkenswert blass und wenig überzeugend.

Bereits zuvor fiel auch die Rede der DGB‑Vorsitzenden Yasmin Fahimi durch eine starke Anlehnung an bekannte Argumentationsmuster auf. Anstatt aktuelle Konfliktlinien klar zu benennen, blieb es bei allgemein gehaltenen Aussagen. Themen wie Reallohnverluste, steigende Arbeitsbelastung, Standortunsicherheiten oder die wachsende Distanz vieler Beschäftigter zu den klassischen Gewerkschaftsstrukturen wurden allenfalls angerissen, nicht jedoch substanziell aufgegriffen.

Diese Kritik richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Existenz oder den grundsätzlichen Sinn von Gewerkschaften. Im Gegenteil: Gerade in wirtschaftlich und gesellschaftlich angespannten Zeiten wären starke, glaubwürdige und inhaltlich präsente Arbeitnehmervertretungen wichtiger denn je. Gewerkschaften sind weder überholt noch entbehrlich – sie bleiben ein zentrales Gegengewicht zu unternehmerischer Macht und politischer Kurzfristlogik.

Umso bedauerlicher ist es, wenn sie sich nach außen vor allem durch ritualisierte Parolen, wenig differenzierte Kommunikationsmuster und schwer nachvollziehbare Zahlen darstellen. Wer die Interessen von Beschäftigten wirksam vertreten will, muss sichtbar machen, wofür er konkret steht, welche Konflikte er aufgreift und wie nah er tatsächlich an der betrieblichen Realität agiert.

Solange der DGB weder eine nachvollziehbare bundesweite Aufschlüsselung seiner Beteiligungszahlen veröffentlicht noch seine eigenen Kommunikationskanäle nutzt, um regionale Vielfalt, aktuelle Themen und konkrete Auseinandersetzungen sichtbar zu machen, bleibt die propagierte Größe der Mobilisierung eine Selbstauskunft ohne externe Überprüfbarkeit. Öffentliche Berichte aus vielen Städten und Regionen legen nahe, dass zwischen Anspruch und tatsächlicher Resonanz eine erhebliche Lücke besteht – ohne dass sich diese derzeit seriös quantifizieren ließe.

Der DGB wäre gut beraten, diese Diskrepanz ernst zu nehmen. Glaubwürdigkeit entsteht nicht durch möglichst eindrucksvoll klingende Summen, sondern durch Transparenz, inhaltliche Substanz und erkennbare Nähe zu den Lebens‑ und Arbeitsbedingungen derjenigen, in deren Namen man spricht. Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss nicht lauter zählen – sondern genauer hinschauen und klarer sprechen.


 

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Die Maiveranstaltungen des DGB waren enttäuschend

In diesem Jahr organisierte der DGB 18 Veranstaltungen in 18 Städten (u. a. Dresden, Leipzig, Chemnitz, Görlitz, Plauen). Das Motto lautete: „Erst unsere Jobs, dann eure Profite!“ Bundesweit erwartete der DGB rund 23.000 Teilnehmende.

Die zentrale Veranstaltung fand in Nürnberg statt. Hauptrednerin war die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi. Die Zahl der Teilnehmenden blieb jedoch überschaubar: Je nach Quelle werden zwischen 2.500 und 6.000 Menschen genannt. Selbst wenn die höhere Zahl zutrifft, ist dies bemerkenswert gering – und zeigt, wie wenig der DGB derzeit im gesellschaftlichen Mittelpunkt steht.

Gerade in einer Zeit, in der „die Hütte brennt“ – konkret: in der Arbeitsplätze durch Abwanderung großer und mittlerer Unternehmen verloren gehen, die wirtschaftliche Lage zu einer Rekordzahl an Insolvenzen führt und die vielbeschworene „hart arbeitende Bevölkerung“ unter massiven Belastungen steht – hätte man erwarten können, dass deutlich mehr Beschäftigte ein Zeichen setzen. Ein Zeichen dafür, dass sie um ihre Arbeitsplätze fürchten und für den Erhalt des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Deutschland eintreten wollen.

Doch vielleicht ist die geringe Resonanz auch ein Spiegel der gewerkschaftlichen Kommunikation. Wenn die Vorsitzende eine Rede hält, die sich kaum von früheren Maireden unterscheidet, wenn Allgemeinplätze aneinandergereiht werden, deren Aussagekraft so gering ist, dass sie kaum jemand hören möchte, dann überrascht es nicht, dass viele fernbleiben. Wer nicht anwesend war, muss sich nicht über eine blasse Rede ärgern. Wer anwesend war, dürfte enttäuscht gewesen sein – Engagement war kaum erkennbar.

Schon der Slogan „Erst die Jobs, dann der Profit“ zeigt, dass die Gewerkschaftsführung die tatsächliche wirtschaftliche Lage offenbar nicht vollständig erfasst hat. Derzeit geht es nicht darum, einen Gegensatz zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu konstruieren. Beide Seiten stehen vor denselben Problemen. Die wirtschaftliche Schieflage ist nicht primär das Ergebnis unternehmerischer Entscheidungen, sondern Folge politischer Weichenstellungen der vergangenen und der aktuellen Bundesregierung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind gleichermaßen betroffen. Es geht um die Existenz des Wirtschaftsstandortes Deutschland – nicht um eine Klassenkampfrhetorik.

Die Rede von Fahimi war geprägt von:

  • der Wiederholung alter Narrative
  • kaum neuen Forderungen
  • wenig strategischer Perspektive
  • einem Fokus auf klassischen Konfliktlinien („Arbeit vs. Kapital“)

Kein Wort dazu, wie die Gewerkschaften die Regierung zu einer wirtschaftspolitischen Kurskorrektur bewegen wollen. Kein Wort zu den erheblichen Belastungen der Beschäftigten durch die Reformvorhaben der Regierung. Es wirkt, als nähmen die Gewerkschaften die Probleme ihrer Mitglieder nur unzureichend zur Kenntnis.

Man gewinnt den Eindruck, dass die Gewerkschaften eine ähnliche Entwicklung durchlaufen wie die Kirchen: Sie verlieren an gesellschaftlicher Relevanz. Das ist – und das sagt jemand, der aufgrund seiner eigenen Berufsbiografie den Gewerkschaften nicht besonders nahestand – eine bedenkliche Entwicklung. Eine Gesellschaft lebt vom vernünftigen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wenn dieser Ausgleich nicht mehr funktioniert, schadet das beiden Seiten und gefährdet das gesellschaftliche Gefüge.

Frau Fahimi hat – salopp formuliert – heute keinen guten Job gemacht. Eine Chance wurde vertan.


 

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Beatrix von Storch: Die Krankenkassenreform ist die größte Beitragserhöhung für die Versicherten

Die Ankündigung des Interviews der AfD-Politikerin Beatric von Storch durch die Moderatorin des DLF, Silvia Engels, war – um es zurückhaltend zu formulieren – ungewöhnlich und zeugte von keiner Achtung gegenüber dem Interviewpartner. Sie wies in der Anmoderation darauf hin, dass es sich bei der AfD um eine vom Verfassungsschutz – einer parteilichen nachgeordneten Behörde des Bundesinnenministers – bezeichnete rechtsradikale Organisation handele. Immerhin war es schon bemerkenswert, dass ein AfD-Politiker die Gelegenheit bekam, im Rahmen eines Interviews zu einer wichtigen Sendezeit Stellung, zur aktuellen politischen Situation Stellung nehmen zu können. Frau von Storch reagierte souverän auf die ungehörige Sendeankündigung, in dem sie sich für die freundliche Begrüßung bedankte. Warum der Deutschlandfunk eine derartige Polemik glaubt, nötig zu haben, wird sich vielen Hörern des Senders nicht erschließen.

Frau von Storch wies darauf hin, dass es sich bei der sogenannten Gesundheitsreform, die den Bürgern jetzt vorgelegt worden ist, um die größte Beitragserhöhung in der gesetzlichen Krankenkasse handele und von Reform keine Rede sein könne. Auf den Hinweis der Moderatorin, dass doch jetzt immerhin das Prinzip „es könne nicht mehr ausgegeben werden als eingenommen wird“ durchgesetzt wurde, meinte die AfD-Politikerin, dass über das Ergebnis der vermeintlichen Reform der Krankenversicherung nur noch Entsetzen bei der Bevölkerung besteht. „Jetzt ist das eingetreten, was wir schon immer vorausgesagt haben“, meinte von Storch. Die Frage, an welcher Stelle man aktuell sparen könne, stelle sich nicht, denn das, was jetzt den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen zugemutet werde, ist die Folge eines desaströsen Haushalts der Bundesregierung. Die Finanzen seien völlig aus dem Ruder gelaufen, weil die Steuermittel sachfremd verwendet werden und die Bürger in Deutschland jetzt die Zeche bezahlen müssen. Die gegenwärtige Katastrophe sei geplant, sie könne jedoch sofort abgewendet werden, wenn diese Regierung schnell abtritt, erklärte die AfD-Politikerin. Allein die Zinslast, die Deutschland aufgrund der Schuldenaufnahme durch diese Regierung zu tragen habe, sei exorbitant und kaum zu bezahlen.

Silvia Engels vom Deutschlandfunk wies darauf hin, dass die AfD doch kaum Vorschläge zur Gesundheitspolitik vorgetragen habe. Wäre es da nicht besser, wenn die Partei mit ihrer Kritik jetzt zurückhaltender sei? Dies wurde von Frau von Storch zurückgewiesen mit der Bemerkung, dass man im Gegenteil noch viel härter mit der Kritik auftreten müsse. Eines der Hauptprobleme sei, die vielen Ausgaben dieser Regierung, die mit Deutschland nichts zu tun hätten. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass Deutschland jährlich ca. 11 Milliarden Euro zur Stützung des Haushalts an die Ukraine überweist. Die Finanzierung im Bereich der Migration beträgt mittlerweile ca. 22 Milliarden Euro. Diese Ausgaben gibt es erst, seit Angela Merkel ihre Politik der offenen Grenzen eingeführt hatte. Es ist doch für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr zu erklären, warum Milliarden an die Ukraine aus Steuergeldern gezahlt werden, ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage gibt, die deutschen Versicherten immer höhere Versicherungsbeiträge bezahlen müssen, zusätzliche Kosten für Medikamente übernehmen sollen und die Mitversicherung der Familienangehörigen nicht mehr erfolgen kann. Es ist auch nicht zu erklären, warum die Bürger der gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten für die sogenannten Bürgergeldempfänger mit übernehmen müssen, obwohl es sich um eine Aufgabe der Allgemeinheit, also aller Steuerzahler handelt. Nach vorliegenden Informationen sind dafür ca. 10 – 12 Milliarden Euro jährlich erforderlich.

Der Haushalt der Bundesregierung sieht eine Nettoschuldenaufnahme von 150 Milliarden Euro vor. Gleichzeitig wurden 30 Milliarden der Rücklagen bei der Rentenversicherung aufgelöst, so dass jetzt keine Rücklagen mehr existieren. Zusätzlich seien die Wirtschaftszahlen ohnehin nicht stimmig, weil die Regierung von einem Wirtschaftswachstum ausgeht, dass es gar nicht gibt.

Insofern ist der jetzt vorgelegte Entwurf einer Krankenkassenreform ein Offenbarungseid der Regierung.

Man darf sehr gespannt sein, wie der Bundestag dieses Gesetzesvorhaben und den Haushalt behandeln wird. Wir befürchten allerdings, dass alles geschieht, wie es seit Jahren immer erfolgt: Die Abgeordneten nehmen die Entwürfe der Regierung zur Kenntnis und folgen dem Abstimmungshinweis ihrer Fraktionsführungen. Es entsteht zunehmend der Eindruck, dass von souveränen Abgeordneten nicht mehr gesprochen werden kann, weil offensichtlich die Mechanismen der früheren DDR-Volkskammer übernommen werden. Die Partei sagt, was und wie etwas zu entscheiden ist. Der Fraktionszwang ist Gesetz und das Ganze nennt sich dann Demokratie. Warten wir die nächsten Landtags- und Bundestagswahlen ab, vielleicht setzt sich die Demokratie ja doch noch durch.


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Dieser Haushalt ist eine Katastrophe – und die CDU‑SPD‑Regierung trägt die Verantwortung

Es ist kaum bekannt, dass es in Deutschland jemals einen Haushaltsentwurf gegeben hat, der in dieser Form der Öffentlichkeit präsentiert wurde und demnächst im Bundesrat zur Entscheidung ansteht. Betrachtet man die Zahlen dieses Entwurfs, drängt sich die Frage auf, ob Friedrich Merz und Lars Klingbeil wirklich glauben, der Bevölkerung einen solchen Offenbarungseid als politische Errungenschaft verkaufen zu können – und das ohne Proteste, die sich auf Dauer nicht mehr nur in allgemeinem Unmut äußern werden.

Im Kern legt dieser Haushaltsentwurf offen, dass Deutschland finanziell an der Grenze seiner Handlungsfähigkeit angekommen ist. Von den vollmundigen Versprechungen des Kanzlers und des CDU‑Vorsitzenden ist nichts übriggeblieben. Der Bevölkerung wird nun eine Rechnung präsentiert, die das Ergebnis der Politik der Vorgängerregierung – der sogenannten Ampel – ist und von der aktuellen CDU/SPD‑Koalition nahtlos fortgesetzt wird. Dies geschieht unter der Verantwortung eines CDU‑Politikers, der den Bürgerinnen und Bürgern vor der Wahl Erwartungen vermittelt hat, die er nicht einmal ansatzweise einlösen konnte oder wollte.

Die Behauptung, die finanzielle Lage sei ausschließlich der internationalen Situation geschuldet, überzeugt kaum noch jemanden. Zu oft haben zentrale Aussagen der Regierung nur eine Halbwertszeit von Stunden oder wenigen Tagen gehabt.

Die nüchternen Zahlen

Der Gesamthaushalt 2026 soll ein Volumen von 525 Milliarden Euro haben. Darin enthalten sind 98 Milliarden Euro neue Schulden im Kernhaushalt. Diese setzen sich zusammen aus:

  • 40,39 Milliarden Euro regulärer Kreditaufnahme, womit die Schuldenbremse vollständig ausgeschöpft wird,
  • 57,57 Milliarden Euro, die aus den sogenannten Sondervermögen entnommen werden und für Infrastruktur und „Klimaneutralität“ vorgesehen sind.

Hinzu kommen weitere 100 Milliarden Euro für das Sondervermögen Bundeswehr – also für militärische Beschaffungen und sicherheitspolitische Maßnahmen.

Vollständig ausgeblendet bleiben in der Haushaltsdebatte die 90 Milliarden Euro, die die EU zur Unterstützung der Ukraine bereitstellt und für die Deutschland in erheblichem Umfang haftet. Auch diese Verpflichtungen werden eines Tages auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückfallen.

Die Konsequenzen

Die Bürgerinnen und Bürger können nur noch fassungslos beobachten, was ihre politischen Vertreter in den vergangenen Jahren angerichtet haben und weiterhin anrichten. Man muss kein Volkswirtschaftler sein, um zu erkennen, welche Folgen ein solcher Haushalt für die gegenwärtige Gesellschaft und für kommende Generationen haben wird.

Hinzu kommt die massive Aufrüstung, die der Verteidigungsminister vorantreibt. Sie wirft die Frage auf, ob die angestrebte „Kriegstüchtigkeit“ Deutschlands nicht selbst neue Risiken erzeugt. Sollte ein politischer Gegner eines Tages testen wollen, ob Deutschland tatsächlich kriegstüchtig ist, wären alle haushaltspolitischen Debatten ohnehin gegenstandslos.


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Ein Vorstoß der hessischen CDU gefährdet die Meinungsfreiheit

Ein Interview im Deutschlandfunk mit dem hessischen Justizminister Christian Heinz hat in bemerkenswerter Weise gezeigt, wie weitreichend die hessische CDU bereit ist, in die Meinungsfreiheit einzugreifen. Man könnte geneigt sein, politische Ankündigungen zunächst gelassen zu betrachten, da Bürger inzwischen täglich mit unausgereiften Vorschlägen aus allen politischen Richtungen konfrontiert werden. Doch wenn ein amtierender Justizminister – konkret Christian Heinz – dezidiert darlegt, dass über den Bundesrat ein Gesetz initiiert werden soll, das eine Strafbarkeit für das Bestreiten des Existenzrechts Israels vorsieht, handelt es sich nicht mehr um unverbindliche politische Rhetorik. Hier steht ein möglicher Eingriff in ein zentrales Grundrecht im Raum.

Bereits der Begriff „Leugnen des Existenzrechts Israels“ erinnert sprachlich an die Holocaust‑Leugnung, obwohl beide Sachverhalte juristisch nichts miteinander zu tun haben. Die hessische CDU hat eine Initiative formuliert, die darauf abzielt, künftig das öffentliche Bestreiten des Existenzrechts Israels oder das öffentliche Aufrufen zu dessen Beseitigung unter Strafe zu stellen. Heinz begründet dies mit dem Hinweis auf zunehmende Demonstrationen gegen Israel und der Sorge, dass sich Juden in Deutschland dadurch weniger sicher fühlten. Zudem verweist er auf die historische Verantwortung Deutschlands und leitet daraus die Zulässigkeit eines solchen Eingriffs ab.

Zur Untermauerung seiner Position verweist Heinz auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit den früheren Rudolf‑Heß‑Aufmärschen. Dieser Vergleich ist jedoch juristisch nicht einschlägig: Die damaligen Entscheidungen betrafen Volksverhetzung, NS‑Verherrlichung und Gefahrenabwehr – nicht die Strafbarkeit politischer Meinungen als solche.

Eine telefonische Nachfrage von Bornemann‑Aktuell bei der CDU‑Landesgeschäftsstelle in Wiesbaden, ob eine entsprechende Initiative vorliege, wurde verneint. Nachdem auf das Interview des Justizministers hingewiesen wurde, wurde das Gespräch beendet. Dieser Vorgang wirft zumindest Fragen zur internen Abstimmung auf.

Nach geltender Rechtslage ist das Bestreiten des Existenzrechts Israels nicht automatisch strafbar, solange keine Volksverhetzung oder Aufforderung zu Straftaten vorliegt. Die hessische Initiative möchte diese Grenze verschieben. Damit wäre ein Eingriff in die Meinungsfreiheit verbunden, denn eine solche Äußerung – so problematisch sie politisch sein mag – ist bislang verfassungsrechtlich geschützt, solange sie nicht andere Tatbestände erfüllt. Ein Gesetz, das eine bestimmte politische Meinung unter Strafe stellt, berührt unmittelbar Art. 5 GG und wäre Gegenstand intensiver verfassungsrechtlicher Prüfung.

Es ist bemerkenswert, mit welcher Leichtfertigkeit der hessische Justizminister hier argumentiert, obwohl die verfassungsrechtlichen Hürden hoch sind. Eine Politik, die zunehmend auf Verbote und Einschränkungen setzt, verengt den Meinungskorridor des öffentlich Sagbaren. Bürger könnten zu dem Eindruck gelangen, ihre eigene politische Meinung nicht mehr frei äußern zu können. Eine solche Entwicklung würde Erinnerungen an die DDR wecken, in der abweichende Meinungen nicht geduldet wurden.

Zudem könnte eine solche Gesetzesinitiative politischen Kräften in die Hände spielen, die seit Jahren behaupten, missliebige Meinungen würden systematisch unterdrückt. Eine Politik, die den Eindruck erweckt, politische Positionen strafrechtlich sanktionieren zu wollen, könnte diese Erzählung unfreiwillig bestätigen.


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Die Kirchen als verlängerter Arm des Staates im Krieg

Der evangelische Militärbischof Bernhard Felmberg hat von der EKD‑Kirchenkonferenz den Auftrag erhalten, ein Konzept für den Fall eines Krieges oder Verteidigungsfalls zu entwickeln. Er selbst bezeichnet dieses Vorhaben als eine „Art geistlicher Operationsplan Deutschland“. Damit wird sichtbar: Auch die Kirchen sehen sich inzwischen veranlasst, Strukturen für ein mögliches Kriegsszenario aufzubauen.

Die Wortwahl ist bemerkenswert. „Operationsplan Deutschland“ ist ein Begriff aus der militärischen Logik, in der Pläne erstellt werden, um Kriege vorzubereiten und – im militärischen Verständnis – erfolgreich zu führen. Man sollte annehmen, dass die Kirchen einen anderen Auftrag haben. Doch gegenwärtig entsteht der Eindruck, dass sich kirchliche Institutionen in eine allgemeine Atmosphäre sicherheitspolitischer Alarmierung einfügen, statt ihr etwas entgegenzusetzen. Kaum jemand stellt sich diesen Vorbereitungen in den Weg oder sagt klar und unmissverständlich „Halt“.

Dabei wäre genau das notwendig. Denn die Lösung von Konflikten durch das Töten von Menschen führt nicht zu Sicherheit, sondern zur Zerstörung von Leben. Es lohnt sich, nüchtern zu fragen, woher die aktuelle Kriegsgefahr überhaupt rührt – und welche politischen Wege existieren, diese Gefahr zu verringern. Im Kern geht es um die Interessen großer Machtblöcke und ihrer jeweiligen Führungseliten, die den Anspruch erheben, global Einfluss auszuüben oder zu erweitern.

Nicht die Völker selbst haben das Ziel, andere Menschen zu töten, um anschließend einen „Sieg“ zu verkünden. Es sind politische Führungen, die sich selbst nicht in die Schützengräben begeben, sondern ihre Bürger aufrüsten, mobilisieren und rhetorisch auf Kriegstüchtigkeit einschwören. Die Logik des Krieges würde schnell an Bedeutung verlieren, wenn diejenigen, die ihn politisch herbeiführen, selbst die Konsequenzen tragen müssten.

Ermutigend ist, dass die Zahl der vorsorglichen Kriegsdienstverweigerer steigt. Das zeigt: Die Bevölkerung will keinen Krieg. Krieg wollen diejenigen, die politisch oder wirtschaftlich von ihm profitieren und dafür die Gesellschaft instrumentalisieren. Dieser Kreislauf muss durchbrochen werden. Nicht die Verfechter militärischer Eskalation dürfen die Richtung bestimmen, sondern diejenigen, die sich konsequent für Frieden und Deeskalation einsetzen.

Gerade die Kirchen sollten sich an die Spitze einer solchen friedensorientierten Haltung stellen. Ihre Aufgabe ist es nicht, sich an staatlichen Vorbereitungen für einen Krieg zu beteiligen. Der Militärbischof hat selbstverständlich die Aufgabe, Soldaten seelsorgerisch zu begleiten. Aber es ist nicht seine Rolle, operative Konzepte für zivile Maßnahmen im Kriegsfall zu entwickeln.

Denn genau dafür existieren seit Jahrzehnten spezialisierte zivile Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz und andere anerkannte Hilfsorganisationen. Zu ihren klassischen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Betreuung und Versorgung der Zivilbevölkerung,
  • Registrierung und Identifizierung von Toten,
  • Information und Benachrichtigung von Angehörigen,
  • Suchdienst und Familienzusammenführung,
  • psychosoziale Unterstützung in Krisenlagen.

Diese Strukturen sind professionell, erprobt und international vernetzt. Sie benötigen keinen „Operationsplan“ eines Militärbischofs, sondern politische Unterstützung und klare Zuständigkeiten.

Die Kirchen hätten bereits genug zu tun, wenn sie sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren würden: die seelsorgerische Begleitung der betroffenen Soldaten, ihrer Familien und der Zivilbevölkerung – und die klare, unmissverständliche Stimme für Frieden.


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Ein Erlass des sächsischen Innenministers, der Angst auslöst

Ein im Internet veröffentlichter Artikel der Berliner Zeitung berichtete ausführlich über einen Erlass des sächsischen Innenministeriums, wonach AfD‑Mitglieder sowie deren Sympathisanten und Unterstützer waffenrechtlich besonders überprüft werden sollen. Bereits die Teilnahme an Veranstaltungen der AfD – etwa Wahl‑ oder Informationsveranstaltungen – könnte demnach ausreichen, um einen Verdacht der Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes zu begründen. Zur Begründung wird angeführt, dass die AfD in Sachsen als „gesichert rechtsextreme Organisation“ eingestuft wurde. Dabei ist hervorzuheben, dass diese Einstufung von einer nachgeordneten Behörde des Innenministeriums vorgenommen wurde – die Exekutive trifft hier also eine Feststellung mit erheblicher Tragweite. Ein Verbot oder eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das allein eine rechtlich verbindliche Feststellung treffen kann, liegt nicht vor.

Die Teilnahme an einer Parteiveranstaltung ist in Deutschland ein Grundrecht. Zumindest bislang. Wenn jedoch bereits diese Teilnahme genügt, um staatliche Aufmerksamkeit, Überprüfung oder Nachteile zu befürchten, verschiebt sich etwas Grundlegendes – nicht juristisch auf dem Papier, aber faktisch im Alltag.

Es geht nicht darum, welche Partei betroffen ist. Es geht um die Frage, ob ein demokratischer Staat politische Beteiligung selbst als Verdachtsmoment behandeln darf.

Als ich den Artikel las, wurde mir bewusst, wie stark eine solche Regelung verunsichern kann. Wenn ich als Bürger künftig prüfen muss, ob ich eine Informationsveranstaltung irgendeiner nicht verbotenen Partei besuche, weil ich mit staatlichen Sanktionen rechnen muss, verändert das die politische Kultur. Dabei spielt es keine Rolle, ob ich einer Partei zustimme oder nicht. Das einzige Kriterium für ein Eingreifen staatlicher Behörden darf nur eine konkrete und damit gerichtsfest überprüfbare Gefährdung unseres Rechtssystems sein – also eine Situation, in der der Bestand unserer Demokratie real bedroht ist. Als Bürger dieses Landes erwarte ich nicht, dass der Staat mir politische Entscheidungen abnimmt. Aber ich erwarte, dass er mir die Freiheit lässt, mich zu orientieren, ohne dass daraus ein Verdacht entsteht.

Es sei zudem daran erinnert, dass es jedem Bürger freisteht, irrige oder auch abwegige Auffassungen zu haben. Strafrelevant werden diese erst dann, wenn sie in konkrete Handlungen umgesetzt werden – und dies unter Anwendung von Gewalt. Mit anderen Worten: Jeder Bürger hat auch das Recht, sich zu irren.

Man möchte den Verfassern des Erlasses im Innenministerium des Freistaates Sachsen zugutehalten, dass sie glaubten, der Demokratie zu dienen. Offensichtlich wurde jedoch übersehen, welchen Kollateralschaden ein solcher Erlass auslösen kann, weil elementare Grundrechte der Bürger unberücksichtigt geblieben sind. Viele Bürger würden Angst bekommen, wenn sie den Inhalt dieses Erlasses lesen würden – zumal er nicht offiziell veröffentlicht wurde, sondern erst durch die Berliner Zeitung an die Öffentlichkeit gelangte.

Was hier praktiziert wurde, ist im Verfassungsrecht als Einschüchterungseffekt („chilling effect“) der Grundrechtsausübung bekannt: Aus Sorge, sich strafbar zu machen oder Nachteile zu erleiden, unterlässt man die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte. Abgesehen davon, dass das Bundesverfassungsgericht eine solche Praxis untersagt, gefährdet sie aufgrund des Einschüchterungseffekts die demokratische Kultur und fördert die Entfremdung gegenüber staatlichen Institutionen. Demokratie benötigt unbefangene Freiheitsausübung – nicht bloß formale Erlaubnis.

Das Grundgesetz kennt aktuell die wehrhafte Demokratie. Aber sie ist nicht gleichbedeutend mit präventiver Totalvorsicht. Die Linie des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig:

  • Sicherheit darf nicht so organisiert werden,
  • dass politische Beteiligung, Meinungsäußerung oder Versammlungsfreiheit
  • nur noch unter Vorbehalt wahrgenommen werden.

Wie es die verfassungsrechtliche Literatur zusammenfasst: Eine Demokratie, die aus Angst vor Missbrauch Freiheit einschränkt, gefährdet ihre eigenen Voraussetzungen.

Man kann nur hoffen, dass der Erlass möglichst schnell so korrigiert wird, dass er rechtlich haltbar, politisch verantwortbar und für die Bürger nicht eine Quelle zusätzlicher Angst ist.


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Die Kirchen entfernen sich zunehmend von ihrem geistlichen Auftrag

Wieder einmal macht die evangelische Kirche auf sich aufmerksam – diesmal die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Wie „Evangelisch.de“ berichtet, hat die Synode beschlossen, Personen von kirchlichen Leitungsämtern auszuschließen, wenn sie „kirchenfeindliche, extremistische, antisemitische, rassistische oder sonst menschenverachtende Positionen“ vertreten. Ähnliche Regelungen gelten bereits in der Evangelischen Kirche Berlin‑Brandenburg.

Auf den ersten Blick klingt dieser Beschluss wie eine klare ethische Orientierung. Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Die Kirche bewegt sich zunehmend in Richtung eines politischen Akteurs, der Zugehörigkeit nicht mehr an Glaubensinhalten, sondern an weltanschauliche Übereinstimmung knüpft. Wer nicht in das politisch definierte Raster passt, verliert sein passives Wahlrecht für kirchliche Ämter.

Die Formulierung des Beschlusses ist dabei so breit und unscharf, dass sie weniger Orientierung bietet als vielmehr ein Gesinnungsbekenntnis abfragt. Begriffe wie „kirchenfeindlich“ oder „menschenverachtend“ sind dehnbar und werden in der politischen Debatte häufig als Kampfbegriffe verwendet. Die Kirche übernimmt damit ein Muster, das sie selbst regelmäßig kritisiert: die Ausgrenzung Andersdenkender aufgrund pauschaler Zuschreibungen.

In diese Entwicklung fügt sich auch die jüngste Äußerung des Vorsitzenden des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, Gärtner, ein. Er bezeichnete die AfD als „brutal kirchen- und christenfeindlich“ und warf ihr vor, das Christentum lediglich als „aufgeblasenen Ballon“ zu benutzen. Solche Formulierungen tragen wenig zur Klärung bei. Sie verwechseln politische Kritik mit moralischer Abwertung und verstärken den Eindruck, dass kirchliche Funktionsträger zunehmend in parteipolitischen Kategorien argumentieren.

Dabei wird übersehen, dass Christsein nicht mit der Mitgliedschaft in einer kirchlichen Organisation verwechselt werden darf. Der persönliche Glaube des Einzelnen ist nicht identisch mit den politischen Positionierungen kirchlicher Gremien. Die Kirche als Institution kann sich irren, kann sich politisieren, kann sich von ihren eigenen Grundlagen entfernen. Der Glaube des Einzelnen bleibt davon unberührt.

Gerade deshalb wäre es Aufgabe der Kirchen, Räume für Dialog, Gewissensfreiheit und geistliche Orientierung zu schaffen – nicht politische Loyalitätstests zu formulieren. Wenn kirchliche Ämter nur noch von Personen besetzt werden dürfen, die einer bestimmten politischen Linie entsprechen, verliert die Kirche ihre geistliche Unabhängigkeit und wird zu einem Verein, der seine Identität aus politischen Abgrenzungen statt aus dem Evangelium bezieht.

Die Frage, die sich aktuell stellt, ist daher nicht, welche Partei die Kirche ablehnt oder unterstützt. Die eigentliche Frage lautet: Wie viel Raum lässt die Kirche noch für Menschen, deren Glaube nicht deckungsgleich ist mit den politischen Überzeugungen kirchlicher Funktionsträger?


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Rechtsstaatlichkeit scheint bei der EU kein Argument mehr zu sein

Bisher sind die Bürger davon ausgegangen, dass sich die EU an Recht und Ordnung hält. Die Kommissionspräsidentin hat sich wiederholt massiv gegen Mitgliedstaaten gewandt, denen sie vorwarf, die Rechtsstaatlichkeit nicht einzuhalten – insbesondere Ungarn, aber auch Polen. In diesem Zusammenhang hat die EU‑Kommission nicht gezögert, direkt in die Souveränität der Mitgliedstaaten einzugreifen und durch das Zurückhalten von EU‑Mitteln politischen Druck auszuüben, um die betreffenden Staaten zu einem Verhalten zu bewegen, das sie als „rechtsstaatlich“ definiert.

Dabei ist zunehmend aus dem Blick geraten, dass die EU selbst immer häufiger von den eigenen Vereinbarungen abweicht und die EU‑Verträge nach eigenem Ermessen auslegt – so, wie es politisch opportun erscheint. Immer mehr Entscheidungen werden ohne direkte Legitimation durch die Bürger getroffen, als ob die EU bereits ein eigener Staat mit eigener Regierung wäre. Eine solche Konstruktion wurde jedoch nie vereinbart und wäre nur möglich, wenn die Mitgliedstaaten ihre Bürger in Volksabstimmungen darüber entscheiden ließen. Die EU‑Kommission müsste sich dann um ein demokratisches Mandat bemühen.

Es muss deutlich hervorgehoben werden: Die EU‑Kommissionspräsidentin ist von keinem Bürger gewählt worden. Auch die Kommissionsmitglieder sind nicht vom Volk gewählt. Das EU‑Parlament, das in wesentlichen Bereichen nur eingeschränkte Kompetenzen besitzt, kann die Kommission lediglich als Ganzes ablehnen oder akzeptieren – so, wie sie zuvor von den Regierungschefs der Mitgliedstaaten bestimmt wurde. Mit demokratischer Legitimation hat dies nur begrenzt zu tun. Vor diesem Hintergrund sollte die EU bei ihrem Verweis auf „Rechtsstaatlichkeit“ eine gewisse Zurückhaltung üben.

Ein besonders gravierendes Beispiel dafür, wie die Kommission unter Ursula von der Leyen ohne klare rechtliche Grundlage und gegen die Interessen der europäischen Bürger handelt, ist der sogenannte Kredit über 90 Milliarden Euro an die Ukraine. Dieser Kredit ist faktisch eine Schenkung. Er wird über gemeinsame EU‑Schulden finanziert: Die EU nimmt das Geld am Kapitalmarkt auf („Eurobonds“), und die Mitgliedstaaten haften über den EU‑Haushalt. Die Ukraine zahlt keinerlei Zinsen und hat somit keine laufenden Kosten. Eine Rückzahlung ist nur vorgesehen, wenn Russland Reparationen an die Ukraine leistet. Da weder die USA noch Russland in der Vergangenheit jemals Reparationen an andere Staaten gezahlt haben, ist ein solches Szenario politisch äußerst unwahrscheinlich. Die Darstellung als „Kredit“ ist daher irreführend.

Als Sicherheit sollen eingefrorene russische Vermögenswerte dienen, die sich bei europäischen Banken befinden. Auch dies ist problematisch, da eine endgültige Beschlagnahme dieser Gelder rechtlich und politisch kaum durchsetzbar wäre. Russland würde mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Gegenmaßnahmen reagieren. Materiell handelt es sich somit um eine Schenkung, da die Rückzahlung an eine Bedingung geknüpft ist, die praktisch nicht eintreten wird.

Hinzu kommt: Die Ukraine ist weder EU‑Mitglied noch NATO‑Mitglied. Der EU ist es nicht gestattet, mit Mitteln der Mitgliedstaaten dauerhaft den Haushalt eines Drittstaates zu finanzieren. Finanzielle Unterstützung durch die EU ist nur in akuten Notsituationen zulässig und ausschließlich zur unmittelbaren Bewältigung einer Notlage. Die dauerhafte Absicherung des ukrainischen Staatshaushalts verstößt daher gegen die Regeln der EU und belastet die Mitgliedstaaten, die für diese Schulden haften müssen.

Die Praktiken der EU führen aktuell dazu, dass Vertrauen und Akzeptanz in eine Organisation schwinden, die sich zunehmend selbst nicht mehr an ihre eigenen Verträge gebunden fühlt. Die Bürger der Mitgliedstaaten werden verstärkt infrage stellen, ob eine solche EU in dieser Form noch legitim ist. Verantwortlich dafür ist eine Kommission, die offenbar nicht erkennt, wie sehr sie sich selbst ins Abseits manövriert.


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Deutschland sollte keine militärische Großmacht werden

Eine Militärstrategie, die rhetorisch überzieht und historisch sensible Grenzen berührt

Verteidigungsminister Pistorius hat heute seine neue Militärstrategie der Öffentlichkeit vorgestellt. Vorgesehen ist, die Bundeswehr auf 260.000 aktive Soldaten aufzustocken. Weitere 200.000 sollen als Reserve bereitstehen. Offensichtlich gehen sicherheitspolitische Akteure davon aus, dass man einen klar definierten Feind brauche, um einerseits den massiven finanziellen Aufwand zu begründen, den die neue Strategie erfordert, und andererseits junge Bürger zu motivieren, ihr Leben für diese Ziele einzusetzen.

Pistorius begründet die geplante Aufrüstung damit, dass Russland als „größte Bedrohung“ für Europa und Deutschland eingestuft werden müsse und gegenwärtig selbst massiv aufrüste. Er zeichnet das Bild einer möglichen militärischen Auseinandersetzung mit der NATO und verweist auf den Einsatz hybrider Mittel durch Russland. In seiner Militärstrategie betont er, Putins Russland werde „auf absehbare Zeit die größte Sicherheitsbedrohung für Europa bleiben“. Diese Linie hatte er bereits im Februar 2024 im Bundestag vertreten und führt sie nun fort.

Der deutschen Bevölkerung wird vermittelt, dass Deutschland künftig die größte konventionelle Armee Europas besitzen werde, ausgestattet mit modernsten Waffensystemen.

Grundsätzlich ist es nicht falsch, wenn ein Staat dafür sorgt, dass er sich angemessen gegen Angriffe feindlicher Staaten verteidigen kann. Fraglich ist jedoch, ob man mit einer derart martialischen sprachlichen Diktion den Eindruck erwecken sollte, Deutschland sei in besonderer Weise durch Russland bedroht – und ob man damit nicht Assoziationen weckt, die viele Bürger aus historischen Gründen als problematisch empfinden.

Die durch deutsche Politiker gezeichnete stark negative Darstellung Russlands sowie die militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine könnten durchaus dazu beitragen, dass Russland seinerseits mit hybriden Aktionen gegen Deutschland reagiert – und dies vermutlich auch weiterhin tun wird.

Die Sprache des Verteidigungsministers steht zudem im Spannungsverhältnis zum Geist des Zwei-plus-Vier-Vertrags, der davon ausgeht, dass Deutschland nicht erneut den Anspruch einer militärischen Großmacht erhebt.

Dem Verteidigungsminister muss daher die Frage gestellt werden, ob seine Strategie analytisch notwendig oder politisch motiviert ist. Wird die Bevölkerung auf eine reale Gefahr vorbereitet – oder auf eine rhetorische, um die erheblichen Kosten zu legitimieren, obwohl in Deutschland derzeit an vielen Stellen finanzielle Mittel fehlen?

Wenn ein Minister öffentlich von einem „Hauptfeind“ oder einer „direkten Bedrohung“ spricht, erzeugt das eine Atmosphäre, die über die bekannten Fakten hinausgeht. Rhetorik kann politische Realität schaffen – und damit Risiken erhöhen. Betrachtet man das oft bemühte Bild des „russischen Bären“, lässt sich daran erinnern, dass sich manche Staaten wie große, schwer berechenbare Mächte verhalten: Sie können phasenweise kooperativ auftreten, reagieren aber empfindlich auf wahrgenommene Bedrohungen. Die Geschichte zeigt, dass Russland auf Druck selten mit Rückzug, sondern eher mit Gegeneskalation reagiert.

Vielleicht sollte der notwendige Aufbau der Bundeswehr – soweit er tatsächlich erforderlich ist – mit Zurückhaltung, aber auch mit Bestimmtheit erfolgen, ohne durch überzogene Rhetorik eine nicht vorhandene Kriegslage herbeizureden. Von verantwortungsvollen Politikern sollte man aktuell ein solches Vorgehen erwarten dürfen.