In seiner Rede anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts hat Frank-Walter Steinmeier erneut ein Demokratieverständnis erkennen lassen, das Fragen aufwirft. Wer verstehen will, was der Bundespräsident unter „wehrhafter Demokratie“ versteht und wo er deren politische Grenzen zieht, sollte allerdings eine frühere Rede hinzunehmen. Dort formulierte er wesentlich unverhüllter, was in seiner jetzigen Rede nur an einigen Stellen hervortritt.
Besonders deutlich wird diese gedankliche Verbindung dort, wo Steinmeier in seiner aktuellen Rede von „Vulgärdemokraten“ spricht. Damit bezeichnet er jene, die sich auf demokratische Mehrheiten und den Volkswillen berufen, dabei aber nach seiner Auffassung die Bindung an Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit missachten.
Bereits in seiner früheren Rede beschäftigte sich Steinmeier mit parlamentarischen Mehrheiten und erinnerte daran, dass Mehrheiten kommen und gehen und sich damit auch Machtverhältnisse verändern. Nun ja, Herr Steinmeier: Genau das ist Demokratie.
Diese Rede war, anders als die jetzt zu kommentierende Rede anlässlich des Jubiläums des Bundesverfassungsgerichts, über weite Strecken eine Abrechnung mit einem erheblichen Teil unserer Gesellschaft. Frank-Walter Steinmeier vermittelte dabei den Eindruck, dass er bestimmte politische Strömungen nicht lediglich für falsch oder gefährlich hält, sondern sie bereits in die Nähe der Verfassungsfeindschaft rückt.
Bereits 2025 beschäftigte sich Steinmeier mit der Frage parlamentarischer Mehrheiten und erinnerte daran, dass Mehrheiten kommen und gehen und sich damit auch Machtverhältnisse verändern. Nun ja, Herr Steinmeier: Genau das ist Demokratie. Regierungen werden gewählt, Mehrheiten verändern sich, politische Macht wird auf Zeit verliehen und wieder entzogen. Problematisch wird es jedoch, wenn politische Mehrheiten nicht mehr allein danach beurteilt werden, ob sie sich innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen, sondern zusätzlich danach, ob ihre politischen Vorstellungen dem jeweils für richtig gehaltenen Demokratieverständnis entsprechen.
Steinmeier erinnert in seiner aktuellen Rede zunächst an eine Selbstverständlichkeit des Verfassungsstaates: Auch demokratische Mehrheiten sind an Recht und Verfassung gebunden. Bedenklich wird seine Argumentation dort, wo neben diese rechtlichen Grenzen ein politisch-moralischer Maßstab zu treten scheint. Dann genügt es nicht mehr, eine demokratische Mehrheit zu erringen und innerhalb der Verfassung zu handeln. Die Mehrheit muss offenbar zusätzlich die „richtige“ demokratische Gesinnung besitzen.
Doch wer bestimmt, was richtig ist?
Demokratie schützt die Minderheit vor der Willkür der Mehrheit. Sie muss aber ebenso die Mehrheit davor schützen, dass ihre demokratisch legitimierte Entscheidung allein wegen politischer Missbilligung entwertet wird.
Zieht man Steinmeiers Rede von 2025 hinzu, zeigt sich die Kontinuität seines Denkens. Damals sprach er sich dafür aus, mit Extremisten politisch nicht zusammenzuarbeiten. Tatsächlich sagte er: „Mit Extremisten darf es keine politische Zusammenarbeit geben. Nicht in der Regierung, nicht in den Parlamenten.“ Den Namen AfD nannte er dabei nicht ausdrücklich.
In seiner jetzigen Rede spricht Steinmeier nun von „Vulgärdemokraten“, die unter Berufung auf Mehrheiten und einen angeblichen Volkswillen unbeschränkte Macht beanspruchten und sich weder durch Verfassung noch Verfassungsgerichtsbarkeit Grenzen setzen lassen wollten.
Der entscheidende Punkt ist nicht, dass der Bundespräsident vor einer solchen Entwicklung warnt. Davor zu warnen ist sein gutes Recht. Entscheidend ist vielmehr, wen er unter diesen Begriff fasst und nach welchen Kriterien er entscheidet, wann aus einer politisch unerwünschten Mehrheit eine Gefahr für die Demokratie wird.
Wenn Steinmeier anschließend erklärt, Demokratie sei liberal oder sie sei keine Demokratie, klingt das zunächst ebenso überzeugend wie intellektuell anspruchsvoll. Bei näherer Betrachtung ist die Aussage jedoch keineswegs so selbstverständlich, wie sie präsentiert wird.
Was bedeutet hier „liberal“? Wenn damit die Bindung staatlicher Macht an Grundrechte, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz gemeint ist, lässt sich darüber kaum streiten. Wird „liberal“ jedoch zu einem politischen Werturteil, mit dem bestimmte politische Auffassungen als demokratisch und andere als demokratisch minderwertig eingeordnet werden, beginnt das Problem.
Eine konservative Politik ist nicht weniger demokratisch, weil sie konservativ ist. Eine linke Politik wird nicht allein dadurch demokratisch, weil sie sich selbst für liberal oder fortschrittlich hält. Maßstab demokratischer Legitimität kann nicht die politische Zustimmung des Bundespräsidenten sein, sondern muss die Verfassung sein.
So beschleicht einen wieder einmal das Gefühl, dass Steinmeier sein eigenes Verständnis von Demokratie zum Maßstab erhebt und diejenigen, die davon abweichen, mit einem Etikett versieht: „Vulgärdemokraten“.
Das ist für einen Bundespräsidenten ein erstaunlich unsouveräner Begriff.
Von einem Bundespräsidenten sollte man mehr erwarten: vor allem die Souveränität, zwischen Verfassungsfeindschaft und politisch missliebiger Opposition sauber zu unterscheiden. Wer selbst vor gesellschaftlicher Spaltung warnt, sollte jedenfalls sorgsam darauf achten, durch die Sprache seines Amtes nicht zu ihr beizutragen.