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Compact muss auch eine Frau Faeser ertragen

Die Entscheidung der damaligen Innenministerin Faeser, glücklicherweise ist sie nicht mehr im Amt, die Zeitschrift Compact zu verbieten, war ein klarer Rechtsbruch. Vielleicht hat Frau Faeser, die als Juristin hätte in der Lage sein müssen, das Rechtswidrige ihrer Entscheidung zu überblicken, es ganz bewusst darauf angelegt, erst einmal alle Hebel in Gang zu setzen, um Compact einen Schlag zu versetzen, von dem sich dieses Unternehmen nicht mehr erholt. Wir wissen es nicht, können uns aber ein solches Vorgehen sehr gut vorstellen.

Die Methode, alles zu verbieten, was nicht „staatskonform“ ist, wurde in den letzten Jahren regelrecht zur Hochkultur entwickelt. Aufgrund der Kosten, die durch eine Inanspruchnahme des Rechts entstehen können, schrecken viele zurück, gegen willkürliche und rechtswidrige, in der Regel ideologisch motivierte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden vorzugehen. Das führt dazu, dass es mittlerweile auch ein Prinzip ist, erst einmal eine durchaus rechtlich unhaltbare Entscheidung zu treffen, in der Hoffnung, dass der dadurch entstandene Flurschaden für den Betroffenen so groß ist, dass dieser in seiner wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Existenz nachhaltig zerstört worden ist. Herr Haldenwang wollte sogar gegen Äußerungen von Bürgern vorgehen, die unterhalb der Strafrechtsgrenze lagen, aber der links-woken Regierung nicht zusagten.

Insofern ging diese Rechnung, sofern sie so angelegt gewesen sein sollte, nicht auf. Der Herausgeber von Compact setzte sich unverzüglich auf dem Rechtswege zu Wehr und konnte jetzt einen vollen Erfolg verbuchen. Unbeschadet dessen, wir er jedoch auf einen Teil der Kosten des Verfahrens hängenbleiben. Recht haben zu wollen, ist eben in Deutschland ein hohes Gut und somit nicht billig zu haben. Wer es sich nicht leisten kann, hat eben auf sein Recht zu verzichten.

Bei der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ging es um zwei grundsätzliche Entscheidungen:

  • War die von der früheren Ministerin Faeser getroffene Entscheidung auf der Basis des Vereinsrechts zulässig?
  • Sind die Presseaussagen von Compact in ihrem Inhalt verfassungswidrig, so dass sie auch im Rahmen der sogenannten Pressefreiheit hätten verboten werden können?

Das Gericht stellte fest, dass eine Entscheidung auf der Basis des Vereinsrechts durchaus zulässig gewesen ist. Es führt auch umfänglich aus, dass eine Reihe von Äußerungen von Compact inhaltlich keinesfalls der Intention des Grundgesetzes entsprachen und somit Merkmale eines „Sichnichtrichtens“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorliegen.

Es kommt dann aber zu dem Schluß – damit befindet es sich im Einvernehmen mit einer ähnlich gelagerten Feststellung des Bundesverfassungsgerichts in einer anderen Sache – dass es zulässig sei, Meinungen zu äußern, die sich gegen das Grundgesetz wenden, sofern sie nicht prägend wirksam werden. Das Bundesverfassungsgericht spricht in diesem Zusammenhang von aktiven Vorgehen gegen Grundsätze der Verfassung.

Das Bundesverwaltungsgericht führt dazu in seinem Urteil aus: „Das Grundgesetz garantiert jedoch im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit. Es vertraut mit der Vereinigungsfreiheit grundsätzlich auf die freie gesellschaftliche Gruppenbildung und die Kraft des bürgerschaftlichen Engagements im freien und offenen politischen Diskurs. Deshalb ist ein Vereinsverbot mit Blick auf das das gesamte Staatshandeln steuernde Prinzip der Verhältnismäßigkeit nur gerechtfertigt, wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung als prägend erweisen.“

Damit wird durch dieses Urteil sehr deutlich, dass die Vorgehensweise der Frau Faeser mit ihrem damaligen Leiter des Inlandgeheimdienstes Haldenwang rechtlich unhaltbar war, weil jede Meinungsäußerung von Gruppierungen – übrigens trifft dies auch teilweise für die AfD zu – als verfassungswidrig erklärt wurde und entsprechend zu Verboten führen sollte.

Insofern ist das jetzt vorliegende Urteil richtungweisend, weil es nicht nur einen klaren Hinweis dafür gibt, dass die Meinungsfreiheit, gleichgültig wer diese in Anspruch nimmt (Verein, Presse oder Privatperson), noch immer ein so hohes Gut in Deutschland ist, dass es nicht qua ordre mufti von Verwaltungsbehörden außer Kraft gesetzt werden kann. Dies sollten sich auch diejenigen, die meinen eine missliebige Opposition per Gerichtsbeschluss verschwinden zu lassen, hinter ihre Ohren schreiben.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Compact ist endlich einmal ein Lichtblick in der juristischen Landschaft, weil es doch noch Hoffnung gibt, dass die Gerichte auch objektiv und parteilich ungebunden entscheiden können.

Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass ein Kanzler, der die Wähler getäuscht hat, schnellstens abgewählt werden muss.



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Friedrich Merz darf kein Bundeskanzler werden

Friedrich Merz ist noch gar nicht als Bundeskanzler gewählt, da zeigt sich, was die Bürger von diesem Mann zu erwarten haben. Dass er die Wähler betrogen und belogen hat, ist im Vergleich zu seiner aktuellen Erklärung im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine geradezu eine lächerliche Nebensächlichkeit. Viele werden es gar nicht richtig wahrgenommen haben, aber was Merz jetzt vorhat, wäre ein ungeheuerliches Verbrechen. Wie kann ein Politiker, der noch gar nicht Kanzler ist und somit die gesamten geheimdienstlichen Hintergründe der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den USA und Russland kennen kann – es sei denn, mittlerweile könnte ohnehin in der Regierung und bei den Parteien machen, was sie wollen – in der Öffentlichkeit Russland den Krieg erklären?

Nichts anderes hat dieser unverantwortliche Politiker getan, wenn er aktuell feststellt, dass er der Ukraine die Taurus-Mordmaschine liefern will, damit die Zufahrtswege zur Krim gesprengt werden können. Wer solche unverantwortlichen politischen Ziele verfolgt, der sollte rechtzeitig daran gehindert werden, jemals Kanzler dieses Landes zu werden.

Die erste Reaktion kam bereits aus Moskau. Es wäre dumm zu glauben, dass die Russen eine solche Handlung eines deutschen Regierungschefs nicht als konkrete Kriegserklärung mit allen daraus folgenden Konsequenzen ansehen würden. Will Friedrich Merz jetzt noch neben dem bereits eingeleiteten wirtschaftlichen Untergang Deutschlands das Land auch noch in Schutt und Asche legen lassen? Politiker, die so reden, bei Merz kann es ja auch sein, dass er wieder einmal etwas gesagt hat, was in den nächsten Stunden wieder nur Nonsens war und nur mal so eben gesagt wurde, kann man nur fürchten und man will mit ihnen nichts zu tun haben. Erst recht dürfen solche Politiker nicht an die Schaltstellen kommen, bei denen über Krieg und Frieden entschieden wird.

Friedrich Merz hat nicht nur die letzte Glaubwürdigkeit verloren, er ist jetzt auch noch zur personifizierten Kriegsgefahr für Deutschland geworden.

Jetzt ist es fünf vor zwölf, um Politikern, die nur noch Krieg wollen, in die Schranken zu verweisen und sie nicht an die Schalthebeln der Macht heranzulassen. Die sogenannten demokratischen Parteien könnten jetzt durch politisches Handeln dafür sorgen, dass nicht ausgerechnet von einem deutschen Regierungschef ein Weltkrieg ausgelöst wird.

Der Verfasser dieser Zeilen bekennt, dass er vor dieser politischen Entwicklung nur noch Angst  empfindet und wahrnimmt, dass wieder einmal ein Volk gezwungen wird, sich von unverantwortlichen Politikern in einen Weltkrieg ziehen zu lassen.