Aktuell können sich die Bürger davon überzeugen, dass es auch Professoren gibt, die einen gefährlichen Unfug reden. Im Gegensatz zu den „Normalbürgern“, deren Unfug in der Regel von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen wird, haben Professoren die Möglichkeit, Unfug zu verbreiten, der den Bürgern als neue wissenschaftliche Erkenntnis vermittelt wird. Viele Bürger sind dann davon überzeugt, dass Professoren nur wohldurchdachte und seriöse Erkenntnisse vermitteln, sie sollten jedoch zur Kenntnis nehmen, dass es auch Professoren gibt, die absoluten Blödsinn verbreiten, der mit Wissenschaft nichts zu tun hat, aber die Qualität hat, eine Spaltung in der Gesellschaft herbeizureden.
Über die dpa sowie von mehreren Zeitungen und Onlineredaktionen wurde publiziert, dass Prof. Marcel Fratzscher wieder einmal einen besonderen Vorschlag herausgehauen hat, der viele Bürger fragen lässt, ob Fratzscher wirklich glaubt, einen seriösen Beitrag – wissenschaftlich kann man es ohnehin nicht nennen – geleistet hat, um unsere Gesellschaft zu motivieren, neue Wege zu beschreiten.
Seine Ausführungen, die er soweit man es der Presse entnehmen konnte – in dem Podcast „Absolute Mehrheit“ getätigt haben soll, stellen die Forderung auf, Bürger, die das 70. Lebensjahr überschritten haben, das Wahlrecht zu entziehen. Abgesehen davon, dass hier ein Staatsbediensteter das Grundgesetz so ganz nebenbei aushebeln will, der AfD würden man gleich Verfassungsfeindlichkeit unterstellen, möchte man Prof. Fratzscher fragen, ob er glaubt, dass dies ein guter Beitrag zur Befriedung unserer Gesellschaft ist. In immer stärkeren Maße ist erkennbar, wie eine Gruppe gegen eine anderen Gruppe in der Gesellschaft ausgespielt, ja eigentlich sogar aufgehetzt wird und die gleichen Leute, die dies genüsslich zelebrieren dann die Frage stellen, warum unsere Gesellschaft immer mehr auseinanderdriftet. Aber bei einer näheren Betrachtung sind diese wohlfeilen Anbiederungen an Jugendliche eines Professors, der sich vielleicht einmal wieder mehr mit der Wissenschaft beschäftigen sollte, gefährlicher Unfug. Denken wir diesen Gedanken doch einmal weiter. Wenn man den Bundestag als den Souverän des Volkes ernst nehmen sollte, dann ist es durchaus gerechtfertigt, dass eine Entscheidung über die Zusammensetzung dieses Gremiums die Geschäftsfähigkeit der Wähler voraussetzt. Es werden ja – so wird uns erzählt – bei jeder Abstimmung gewichtige Entscheidungen getroffen, deren Konsequenzen weit über den Rahmen eines normalen Kaufvertrages, für den im Allgemeinen die Geschäftsfähigkeit erforderlich ist, hinausreichen. Wäre die volle Geschäftsfähigkeit für das Wahlrecht nicht erforderlich, dann könnte man auch zu der Auffassung kommen, dass das Parlament gar nicht so wichtig ist und lediglich ein pädagogisches Spielfeld ist, an dem jeder, der Lust hat, sich beteiligen könnte. Wenn wir das Parlament aber so betrachten, wie es noch vom Grundgesetz vorgesehen ist, dann bedeutet Fratzschers Vorschlag nichts anderes als die Entmündigung aller Bürger, die das 70. Lebensjahr vollendet haben. Vielleicht wäre es notwendig, dass sich die zahlreichen Diskriminierungsbeauftragten mit den Ausführungen des Herrn Fratzscher beschäftigen, man könnte auch eine Klage wegen Diskriminierung gegen Herrn Fratzscher in Erwägung ziehen.
Auf jeden Fall zeigt der Vorschlag von Herrn Fratzscher, welches Demokratieverständnis dieser Professor hat und damit verbunden, wie leichtfertig er glaubt, Regelungen des Grundgesetzes verändern zu können.
Denkt man diesen gesellschaftsspaltenden Vorschlag weiter, dann reicht es nicht aus, die Wahlberechtigung nur nach dem Alter auszurichten. Dann müsste jeder Bürger vor der Wahl nachweisen, dass er überhaupt weiß, worüber und über was er abstimmt. Kann er dies nicht belegen, ist er von der Wahl auszuschließen. Herr Fratzscher scheint sich an dem preußischen Dreiklassenwahlrecht zu orientieren. Dieses sah vor, dass die jeweilige Stimmgewichtung der damaligen Untertanen – vielleicht sind die heutigen Bürger auch wieder nur noch Untertanen des Parteienstaates – nach ihrer Steuerleistung erfolgte. Herr Fratzscher sollte dann wenigstens einen pseudowissenschaftlichen Anschein bewahren und in der Systematik seines Denkens bleiben. Konkret bedeutet dies, dass alle Bürger, die kein Einkommen haben, also vom Staat ausgehalten werden, kein Wahlrecht haben. Damit sind alle Sozialhilfeempfänger, Leistungsempfänger nach dem SGB II, Rentner und sonstige Personen, die von der Allgemeinheit leben, von dem Wahlrecht auszuschließen. Beamte, wie auch Professoren, haben einen Sonderstatus, der natürlich nicht angegriffen werden darf.
Dann würden nur noch diejenigen ihre Obrigkeit wählen, die aktiv den Staat finanzieren. Damit wäre übrigens auch das Generationsproblem, von dem Herr Fratzscher spricht, gelöst.
Vielleicht sollte Herr Fratzscher einmal darüber nachdenken, wie die früheren Hochkulturen mit ihren Alten umgegangen sind und warum es früher die Senatoren im römischen Reich gab, die eben nicht zu den jungen dynamischen und erfolglosen Parteisoldaten gehörten. Eine Gesellschaft kann man daran erkennen, mit welchem Respekt sie mit ihren Kindern, mit ihren Alten und mit ihren Toten umgeht. Wenn wir diesen Maßstab an unsere heutige Gesellschaft anlegen, dann kann man nur noch erschrocken sein. Wer glaubt, dass heute Professoren dazu beitragen, wissenschaftliche und gesellschaftliche Impulse in eine Gesellschaft zu tragen, um diese voranzubringen, der sollte einfach nur das wahrnehmen, was einige Professoren heute so von sich geben und sich daraus sein eigenes Urteil bilden. Das kann man übrigens auch dann noch machen, wenn man das 70. Lebensjahr überschritten hat.