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Haben die Grünen in Sachsen wirklich 5,1% der Wählerstimmen erreicht oder liegt hier ein Betrug vor?

Wenn es um Wahlbetrug oder um Manipulationen bei den Wahlen ging, wurde immer darauf verwiesen, dass solche Machenschaften nur in den sogenannten Bananen -Republiken möglich seien. In Deutschland geht alles so ordentlich zu, dass es unvorstellbar sei, dass bei Wahlen manipuliert oder gar betrogen wird.

Nun haben uns aktuell konkrete Ereignisse eines Besseren belehrt. Erinnert sei nur an die desaströsen Begleiterscheinungen bei der letzten Bundestagwahl, insbesondere im Land Berlin. Teilweise wurden diese Wahlen dort wiederholt, weil dermaßen viele Mängel festgestellt wurden, dass man nicht umhinkam, die Wahl teilweise zu wiederholen.

Auch das BSW bezweifelt die Korrektheit bei der Auszählung der Wählerstimmen und ist davon überzeugt, dass viele Stimmen für das BSW gar nicht richtig zugeordnet wurden, so dass dieses Partei an der 5%-Hürde scheiterte. Demokratisch, wie es in Deutschland angeblich zugeht, kontrollieren die Demokraten sich selbst, ob Wahlanfechtungen zutreffen oder nicht. In den zuständigen Wahlprüfungsausschüssen sitzen natürlich die „demokratischen“ Parteien, die dafür sorgen, dass der Bürger glauben soll, dass alles seine Richtigkeit bei der Wahlauszählung gehabt hat.

Jetzt scheint aber in Sachsen ein regelrechter Skandal aufgedeckt worden zu sein, der erneuten, diesmal sehr nachhaltigen Zweifel aufkommen lässt, ob bei den Wahl nicht doch massiv manipuliert wird. Die „Achse des Bösen“ stellte in einem Bericht, der aktuell im Internet veröffentlicht wurde, fest, dass erhebliche Zweifel bestehen, dass die Partei Bündnis 90/ Die Grünen tatsächlich in Sachsen die 5%-Hürde erreicht hat, so dass sie gar nicht im Landtag vertreten sein dürfte. Die offiziellen Auszählungen die der Landeswahlleiter am Wahltag um 23.20 Uhr veröffentlichte ergaben einen Wähleranteil von 3,7%. Innerhalb einer sehr kurzen Zeit seien für die Grünen weitere 45.000 Stimmen dazugekommen, so dass diese Partei 5,1 % der Stimmen erreicht haben soll.

Jörg Urban, der AfD-Fraktionsvorsitzende im Sächsischen Landtag hat die Vorladung des Landeswahlleiters im Wahlprüfungsausschuss gefordert. Die anderen „demokratischen“ Parteien haben dies abgelehnt. Sie stellen sich damit konfrontativ gegen eine Aufklärung der Unstimmigkeiten.

Es ist durchaus denkbar, dass ein Softwarefehler zu dieser unklaren Situation geführt haben könnte. Dann würde aber nichts dagegen sprechen, wenn der Landeswahlleiter im Ausschuss zu einem solchen Sachverhalt Stellung nehmen würde.

Wie im Bericht der „Achse des Guten“ mitgeteilt wird, habe der Informatiker Prof Dr. Raphael Volz von der Hochschule Pforzheim in einem Gutachten die Bedenken eines Dresdner Informatikers, der den Sachverhalt in die Öffentlichkeit brachte, bestätigt. „Die Analyse ergibt, dass der veröffentlichte Zwischenstand zum Zeitpunkt 23.20 Uhr mathematisch nicht mit dem amtlichen Endergebnis in Einklang gebracht werden kann“, heißt es in dem Gutachten.

Jörg Urban erklärt, dass eine umfangreiche Aufklärung der Ungereimtheiten notwendig sei. Wird eine solche Aufklärung verhindert, nimmt das Ansehen der Demokratie weiteren Schaden. Dem ist aus Sicht von Bornemann-Aktuell nichts hinzuzufügen.



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Daniel Günther spaltet die Gesellschaft

Der Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sollte endlich aufhören, mit seinen nicht mehr nachvollziehbaren Gerede über die Notwendigkeit eines Verbotsverfahrens der AfD aufhören. Jeder Bürger weiß inzwischen, dass dieser Politiker kein Politiker der bürgerlichen Mitte ist, sondern zu dem linken Rand der politischen Landschaft zu rechnen ist. Leute, wie Günther sorgen dafür, dass der Unfriede in der Gesellschaft immer größere Umfänge annimmt. Ein linker Politiker, der besser Mitglied der Linken, der SPD oder der sogenannten Grünen sein sollte, wird ohnehin mit seinen Bemerkungen von einem Großteil der Bürger nicht mehr ernst genommen. Offensichtlich hat dieser Politiker Angst, dass die CDU, die schon lange keine bürgerliche Partei der Mitte ist, nicht mehr lange politisch relevant sein wird.

Wenn Günther meint, ein Verbot der AfD sei eine „vertrauensvolle“ Aktion, dann hat dieser Mann offensichtlich jeglichen Bezug zur Mehrheit der Bürger verloren. Nicht der Staat muss sich vor einer demokratisch legitimierten Opposition schützen, vielmehr muss sich der Staat vor solchen unqualifizierten Äußerungen eines Politikers schützen. Es ist eine Gefahr für die Demokratie, wenn die Bürger feststellen müssen, dass etablierte Parteien in einem gemeinsamen Meinungsverbund meinen, eine Opposition ausschalten zu müssen, damit nicht ihre eigene Macht gefährdet ist. Äußerungen, wie diese von Günther sind in ihrer Wirkung eine Gefahr für den gesellschaftlichen Frieden.

Aktuell reiht sich Günther, der angeblich innerhalb der CDU auch Genosse Günther genannt wird, nahtlos in die gleichen demokratiegefährdenden Argumente eines Felix Banaszak, Vorsitzender der sogenannten Grünen, ein, der ebenfalls gegen die demokratische Opposition Stimmung macht. Es ist keine Überraschung, dass die linken Grünen auf ihrem Landesparteitag in Neukieritzsch einen Beschluss gefasst haben, ein Verbotsverfahren gegen die demokratische Opposition im Bundestag zu fordern.

Politiker wie Günther und Banaszak sollten bedenken, dass letztlich der Wähler entscheiden wird, welche Partei zukünftig Bestand haben wird. Der Untergang der FDP, die als bürgerliche Partei dafür gesorgt hatte, dass linke Parteien ihre gesellschaftsverändernde Politik betreiben konnten, sollte auch der CDU und den sogenannten Grünen zu denken geben. So dumm, wie einige Politiker glauben, ist der Wähler nicht. Und das Kreuz an der richtigen Stelle auf dem Wahlzettel kann durchaus wirkungsvoll sein.



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Der Berg greißt und hat eine Maus geboren – Wie sich der Inlandsgeheimdienst blamiert

Mit der Veröffentlichung des sogenannten Gutachtens des Inlandgeheimdienstes, durch das die Verfassungsfeindlichkeit der AfD bewiesen werden soll, geschah das, was in dem Märchen „Rumpelstilzchen“ erzählt wird. „Niemand weiß, dass ich Rumpelstilzchen heiß.“ Als die Müller-Tochter wusste, wie der Gnom im Märchen der Gebrüder Grimm hieß, war der Zauber verflogen und die Macht des kleinen Männlein löste sich in Nichts auf.

Genau wie in diesem Märchen scheint es aktuell mit dem ominösen Gutachten des Inlandsgeheimdienstes zu sein, das den Bürgern nun schon seit Monaten immer wieder angekündigt wurde und durch das ganz schlimme, staatsfeindliche Verhaltensweisen der AfD bewiesen werden sollten.

Jetzt, wo dieses sogenannte Gutachten dankenswerterweise von freien und unabhängigen Journalisten der staunenden Bevölkerung zugänglich gemacht wurde, stellt sich heraus, dass es auch nicht ausreichend ist, über tausend Seiten zu schreiben, um damit den Eindruck einer gesicherten Erkenntnis zu vermitteln. Das Gutachten des Inlandsgeheimdienst ist kein Gutachten, sondern eine Ansammlung von kopierten Passagen über Aussagen von Mitgliedern der AfD und sonstiger Personen und Institutionen, die nach Auffassung des Inlandsgeheimdienstes eine Gefahr für unser Land darstellen könnten. Dieses Zusammenschreiben von Quellen, die jeder interessierte Bürger und erst recht jeder Journalist auch ohne sich mit dem Rubrum eines Schlapphutes wichtigmachen zu müssen, hätte wahrscheinlich jeder Realschüler auch zustande gebracht, wenn man ihm Zeit und einen guten Kopierer zur Verfügung gestellt hätte. Es wäre für die Bürger doch sehr interessant, wie viele Stunden hochdotierte Mitarbeiter des Inlandgeheimdienstes mit diesem sogenannten Gutachten verbracht haben und welche Kosten dem Steuerzahler dadurch entstanden sind.

Das Lesen des über tausend Seiten langen Pamphlets war mehr ermüdend, als dass es neue Erkenntnisse an das Licht brachte. Die wichtigste Wirkung entfaltete es mit großer Wahrscheinlichkeit nur dadurch, dass es seit Monaten angekündigt wurde und dann als Verschlusssache den Bürgern vor die Nase gehalten wurde, ohne dass sie die Möglichkeit hatten, den Inhalt lesen zu dürfen.

Worin besteht denn nun die Verfassungsfeindlichkeit der AfD? Und welche Gründe gibt es jetzt, diese zweitstärkste Partei im Bundestag zu verbieten?

Aus dem gesamten Konvolut der „geheimdienstlichen Ermittlungen“ lassen sich vier Vorwürfe herauslesen.

  1. Die AfD propagiere ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis.
  2. Die AfD verbreite eine pauschale Fremden- und Islamfeindlichkeit.
  3. Die AfD würde die Verbrechen des Nationalsozialismus relativieren.
  4. Die AfD untergrabe mit ihren Äußerungen gezielt das Vertrauen in demokratische Institutionen.

Selbst wenn die Aussagen, die vom Inlandsgeheimdienst gegenüber der AfD zutreffen würden, wäre es fraglich, ob diese den Tatbestand eines Verfassungsbruchs rechtfertigen. Es ist keinesfalls verfassungswidrig, wenn Parteien und im Übrigen auch jeder Bürger Auffassungen vertritt, die nicht vollinhaltlich mit dem Grundgesetz übereinstimmen. Für eine Verfassungsfeindlichkeit ist nur entscheidend, ob eine solche Meinung aktiv und kämpferisch umgesetzt wird.

Auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts wird dazu ausgeführt:

Verbotsverfahren

Das Verfahren ist in Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Parteiverbotsverfahren erhalten das Aktenzeichen „BvB“.

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (vgl. Art. 21 Abs. 2 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.

Ein solches Verhalten ist bisher bei der AfD weder aus ihren offiziellen Parteiprogrammen noch aus irgendwelchen Handlungen ersichtlich. Es reicht eben nicht, irgendetwas zu behaupten, auch wenn man dazu mehr als tausend Seiten benötigt. Solche Behauptungen müssen konkret und justiziabel nachgewiesen werden. Davon kann in dem sogenannten Gutachten des Inlandgemeindienstes auch nicht ansatzweise die Rede sein.

Es ist keinesfalls verfassungswidrig, wenn man darauf hinweist, dass auch eine Gemeinschaft sich auflösen kann, wenn man zu schnell zu viele unbekannte Leute aufnimmt. Kein Land der Welt – vielleicht ist hier Deutschland der „Vorreiter“, der alles anders sieht – verzichtet darauf, dass neue Bürger sich mit dem Staat identifizieren, bevor sie dessen Staatsbürgerschaft erhalten. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Natürlich ist es auch in Deutschland erlaubt, den Wunsch zu haben, dass Deutschland auch weiterhin Deutschland bleibt und man unterscheidet sich damit keinesfalls von den Franzosen, Engländern oder den Amerikanern.

Damit ist es auch erlaubt, auf Probleme hinzuweisen, die dann entstehen, wenn Menschen unterschiedlicher Kulturen mit unterschiedlichen Weltauffassungen zusammenkommen. Auch dies hat mit Diskriminierung und Menschenverachtung nichts zu tun.

Weder aus Schriften der AfD noch aus Aussagen von Repräsentanten der Partei wurde der Nationalsozialismus geleugnet oder relativiert. Es ist jedoch auch zulässig, wenn darauf hingewiesen wird, dass die deutsche Geschichte eben nicht nur aus ca. dreißig Jahren der Nazizeit bestanden hat, sondern diese dreißig Jahre im Vergleich zur gesamten Entwicklung der abendländischen Kultur in der Tat nur ein kurzer zeitlicher Ablauf der Geschichte gewesen ist. Nichts anderes hat im Übrigen Gauland formuliert. Relativiert werden die Naziverbrechen dadurch, wenn der Bundestagsabgeordnete von Notz in einer Bundestagsrede eine Analogie zwischen Naziherrschaft und der demokratischen AfD herstellt.

Geradezu lächerlich ist der Vorwurf, wenn eine Partei oder ihre Repräsentanten die Regierung kritisieren und auf fachliche Mängel von Funktionsträgern dieser Regierung hinweisen. Daraus ein verfassungsfeindliches Veralten zu konstruieren, ist nicht nur lächerlich, sondern gefährlich. Ein solches Verhalten sollte mit Ende der Monarchie endgültig nicht mehr tragbar sein, denn Politiker sind keine Majestäten, die beleidigt werden können, sondern gewählte Volksvertreter, die es sich gefallen lassen müssen, wenn sie kritisiert werden. Der Souverän ist eben nicht der Inlandsgeheimdienst, sondern der Wähler, der zu bestimmen hat, ob eine Regierung im Amt bleibt oder eben nicht.

Aktuell kann abschließend nur festgestellt werden, dass das jetzt öffentlich zugängliche sogenannte Gutachten, das man nicht als Gutachten, sondern als politische Agitation ansehen muss, keinesfalls die Reputation dieses Staates fördert. Der Bürger darf von seinen staatlichen Repräsentanten erwarten, dass diese nicht mit Polemik gegen missliebige politische Gegner vorgehen, sondern sich sachlich und fachlich fundiert darum kümmern, dass sich alle Bürger mit diesem Staat identifizieren können. Das vorliegende eintausendseitige Papier ist lediglich ein Beleg dafür, auf welchem Niveau gegenwärtig Politik gemacht wird. Ein Glanzstück des Inlandgeheimdienstes war es mit Sicherheit nicht. Hoffentlich landet es schnell dort, wo nicht mehr benötigte Schriftstücke abgelegt werden.



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Inlandsgeheimdienst begeht wahrscheinlich Verfassungsbruch

Die Vorsitzenden der AfD in Thüringen und Sachsen, Björn Höcke und Jörg Urban stellten aktuell ein Gutachten vor, das von dem Staatsrechtler Michael Elicker im Auftrage der AfD erstellt wurde. Gegenstand des Gutachtens ist die Frage, ob Äußerungen von Abgeordneten der Landtage in Thüringen und Sachsen für politische Äußerungen, die sie im Landesparlament aber auch im Rahmen ihres Mandats außerhalb des Landtages geäußert haben, strafrechtlich verfolgt werden können. In beiden Ländern, also in Thüringen und in Sachsen sind die Abgeordneten gemäß der jeweiligen Landesverfassung besonders geschützt, so dass sie sich bezüglich ihrer politischen Äußerungen ausschließlich an ihrem eigenen Gewissen zu orientieren haben.

Am Beispiel der Landesverfassung im Freistaat Sachsen wird in diesem Zusammenhang auf Artikel 55 der Verfassung des Freistaates verwiesen.

Im Artikel 55 der Sächsischen Verfassung ist unter der Überschrift „Indemnität und Immunität der Abgeordneten“ folgendes formuliert:

  • Abgeordnete dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Landtag oder sonst in Ausübung ihres Mandats getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt und anderweitig außerhalb des Landtages zur Verantwortung gezogen werden. Das gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.

Nach Auffassung des Gutachters bedeutet dies, dass es zumindest in Thüringen und Sachsen keinesfalls zulässig ist, dass der Inlandsgeheimdienst Abgeordnete überwacht und deren politische Äußerungen verwendet, um daraus negative Konsequenzen für die jeweils Betroffenen in die Wege zu leiten. Der Schutz der Abgeordneten im Rahmen der Indemnität geht in Thüringen und in Sachsen weit über den Rahmen, der auf der Bundesebene festgelegten Normen hinaus.

Der Wortlaut des Artikels 55 legt also fest, dass eine freie und uneingeschränkte Kommunikationsbeziehung zwischen den Abgeordneten und den Wählern sichergestellt sein muss. Das Handeln des Inlandsgeheimdienst stellt sowohl in Thüringen als auch in Sachsen einen Verfassungsbruch dar.

Es ist erstaunlich, dass dieses Thema bisher von keiner streitenden Partei vorgetragen wurde und auch der Öffentlichkeit kaum bekannt sein dürfte. Anderseits ist es durchaus nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber, manchmal sehr viel weitsichtiger als die handelnden Bürokratien und nicht zuletzt die politischen Parteien selbst, die sich immer mit dem Begriff „demokratisch“ schmücken, ist. Denn es ist ein Unding, wenn Abgeordnete nicht mehr ihre politischen Ziele formulieren dürfen, auch wenn diese nicht die Zustimmung der Regierungsparteien finden. Aber genau das ist aktuell die faktische Situation. Äußerungen von Abgeordneten, die nicht der politischen Linie der gegenwärtigen Parteien entsprechen, müssen sehr konkret mit erheblichen negativen Folgen rechnen. Dabei scheint der Inlandsgeheimdienst eine sehr dubiose, ja man kann sogar sagen, verfassungswidrige Haltung zu haben.

Man darf jetzt sehr gespannt sein, welche Folgen durch die Vorlage des Gutachtens zur Frage der Indemnität entstehen. Selbst der AfD, die jetzt das Gutachten vorgelegt hat, muss man vorhalten, warum sie dieses Problem erst jetzt in der Öffentlichkeit dargestellt hat. Von der gegenwärtigen Regierung und den sie tragenden „demokratischen“ Parteien wäre eine solche Sachinformation ohnehin nicht zu erwarten.



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Aktuell macht sich Friedrich Merz weiter unglaubwürdig

Das Treffen der vier Staatschefs, Friedrich Merz, Emmanuel Macron, Donald Tusk und Keir Starmer in Kiew mit dem Zusammentreffen des Staatschefs Selenskyj am Wochenende wurde den Bürgern als ein historisches Ereignis verkauft. Jedenfalls brachten einige Zeitungen zum Ausdruck, dass es sich bei dieser Reise um eine historische Reise gehandelt habe.

Mit großen Worten und einem theatralisch gestalteten Theaterablauf meinten diese Herren die große Einigkeit der Europäer zu demonstrieren, um dem russischen Staatspräsidenten Putin die Stirn zu bieten. Offensichtlich schienen sich diese Politiker sehr mächtig und groß vorzukommen. Jedenfalls meinten sie, Putin gegenüber ein Ultimatum stellen zu können, das darauf hinauslief, dass von Putin verlangt wurde, unverzüglich einen Waffenstillstand zu veranlassen. Erst wenn dies erfolgt sei, könne man über den weiteren Ablauf des Krieges mit Putin sprechen. Folgt Putin diesen von sich selbst überzeugten Politikern nicht, dann würde man weitere Sanktionen gegen Putin einleiten.

Aktuell stellt sich dabei erst einmal die Frage, mit welcher Legitimation diese Herren in Kiew eigentlich aufgetreten sind. Werden nicht aktuell Gespräche und Verhandlungen auf der eigentlichen Entscheidungsebene, dazu gehört keiner der jetzt in Kiew anwesenden Politiker, zwischen den USA und Russland geführt, die darauf hinauslaufen, dass auf dieser Ebene entschieden wird, wie es mit der Ukraine weiter ablaufen soll? Und ist es nicht höchst vermessen, dass Merz und Co glauben, sie seien in der Lage, Putin zu drohen, wenn dieser nicht dem Ultimatum dieses ehrenwerten Gremiums aus Europa folgen sollte? Was will denn der Bundeskanzler Friedrich Merz machen, wenn seine Worte an Putin in keiner Weise wahrgenommen werden? Will er dann mit den Taurus-Raketen selbst in das Kriegsgeschehen eingreifen oder endet alles immer so wie bei Friedrich Merz, große Worte werden ohnehin schnell wieder revidiert?

Die Auflösung der starken Worte von Merz und Co ließen auch gar nicht lange warten. Noch in der Nacht erklärte sich Putin bereit zu Verhandlungen auch mit Selenskyj in Istanbul. Allerdings nicht in der von Merz vorgegebenen Reihenfolge. Und welche Überraschung: Trump ließ inzwischen wissen, dass er davon ausgehe, dass Selenskyj dem Angebot von Putin folgt. Peinlicher konnte der große historische Auftritt der vier Staatschefs gar nicht enden.

Vielleicht sollte sich Bundeskanzler Merz doch besser erst einmal um die Probleme in Deutschland kümmern. Dabei müsste er noch nicht einmal befürchten, von Trump wieder zurückgepfiffen zu werden. Aber im Inland hat Friedrich Merz sein Glaubwürdigkeitsproblem aktuell dramatisch gesteigert. Nachdem er entgegen seinen Versprechungen, nicht mit der SED-Nachfolgepartei zusammenzuarbeiten wieder einmal gebrochen hat, dankt diese Partei der CDU damit, dass sie jetzt offen erklärt, dieses Wirtschaftssystem abzuschaffen. Man darf gespannt sein, wie „dankbar“ die Bürger diese „politische Wende“ der CDU aufnehmen und wie sich das dann bei den nächsten Wahlen in Stimmen auszahlen wird.

Alles nicht so schlimm: Friedrich Merz hat sein Ziel, Kanzler zu werden erreicht. Was soll denn da noch passieren? So scheint der Bundeskanzler zu denken.



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Friedrich Merz sollte sich erst einmal um Deutschland kümmern

Friedrich Merz macht es aktuell so, wie Merkel es praktizierte. Diese reiste auch durch die Welt, um den Eindruck zu vermitteln, Deutschland müsse sich um die gesamten Probleme der Welt kümmern. Das Ergebnis kann jeder wahrnehmen, wenn er die gesamte Infrastruktur in Deutschland betrachtet.

Friedrich Merz scheint es wichtiger zu sein, den Konflikt mit Russland weiter anzuheizen. Man muss sich ernsthaft fragen, was er in Kiew glaubt zu suchen zu haben. Dabei wäre es in erster Linie seine Aufgabe, sich um die Probleme des eigenen Landes zu kümmern. Wenn er so weitermacht, kann dies nur dazu führen, dass die Bürger bald dafür sorgen werden, spätestens bei der nächsten regulären Bundestagswahl für einen wirklichen politischen Wechsel zu sorgen. Die gegenwärtige Politik dieses unglaubwürdigen Politikers macht nur noch Angst und verstärkt den Zorn, dass ständig von Frieden geredet, in Wahrheit aber der nächste Krieg wieder vorbereitet wird.

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Das Chaos der Regierung Merz wird Struktur

Friedrich Merz scheint die Politik der früheren Bundeskanzlerin Merkel fortzusetzen. Dabei hat er inzwischen auch keine Hemmungen mehr, aktiv die Zusammenarbeit mit den Linken zu pflegen. Die Bürger werden sich mittlerweile nur noch ratlos fragen, was von den Versprechungen dieses Kanzlers übriggeblieben ist. Eigentlich hatten die Bürger erwartet, dass Merz jetzt wieder Ordnung in Deutschland schafft. Man glaubte seinen Worten, dass eine Abkehr von der bisherigen linken Ampelpolitik erfolgen wird. Jetzt stellt man fest, dass die eigentliche Regierungskoalition aus den gleichen Parteien besteht, die auch die Ampelregierung gebildet haben. Die sogenannten Grünen und die Partei „Die Linke“ bestimmen nicht nur die Meinungsführerschaft in Deutschland, sie legen auch fest, wie die Regierungspolitik des Friedrich Merz aussehen soll. So kommt es dazu, dass eine Achtprozentpartei aktuell auftritt, als hätte sie die Wahl gewonnen. Das bisherige Parteienkartell funktioniert nach wie vor, nur das jetzt nicht mehr Scholz und Habeck an der Spitze stehen, sondern Friedrich Merz und Lars Klingbeil.

In einer neuen Form der Doppelstrategie, wie sie bisher nur von linksextremen Parteien praktiziert wurde, spielt Alexander Dobrindt den konsequenten Verhinderer der unerwünschten Einreise von Migranten, während Merz in Brüssel erklärt, dass es Grenzkontrollen und Zurückweisungen nur im Rahmen gemeinsamer Absprachen mit den „europäischen Partnern“ geben wird. So könnte der Bürger den Eindruck haben, dass es Streit und Chaos in der schwarz-roten Koalition bezüglich Zurückweisungen von Asylsuchenden gibt. Wenn die Co-Vorsitzende der AfD, Alice Weidel in einer Presseerklärung feststellt, dass die Regierung Merz bereits in den ersten Tagen ein desolates Bild abgibt, dann ist diese Feststellung zutreffend, allerdings liegt dies nicht an der Unfähigkeit von Friedrich Merz, notwendige Maßnahmen umzusetzen, sondern man vernebelt den Bürgern gegenüber bewusst, dass man gar nicht daran denkt, eine Veränderung der Migrationswende und einen Politikwechsel einzuleiten.

Die Bürger können jetzt nur noch zur Kenntnis nehmen, dass Merz mit Hilfe des sich selbst demokratisch nennenden Parteienkartells nichts anderes macht, als die bisherige Politik fortzusetzen.

Zutreffend stellt Weidel fest: „Die dramatische Erosion der inneren Sicherheit in Deutschland und die Zerstörung unserer sozialen Sicherungssysteme durch illegale Massenzuwanderung, insbesondere seit 2015, wird somit weitergehen“.

Es wird immer deutlicher, dass der Kampf gegen die demokratische Opposition im Bundestag durch die Kartellparteien mittlerweile für diese eine Existenzfrage geworden ist. Nachdem sich die Bürger auch nicht mehr von politischen Auffassungen des Inlandsgeheimdienstes beeindrucken lassen und dessen Meinung nicht mehr zur Kenntnis nimmt, steigt die Zustimmung zur politischen Alternative, so dass abzusehen ist, dass ein dramatischer Politikwechsel in Deutschland erfolgen wird.

Wie mit unterschiedlichen Maßstäben des politischen Establishments gegen angebliche Demokratiefeinde vorgegangen wird, kann jeder aktuell bei der Partei „Die Linke“ wahrnehmen. Diese SED-Nachfolgepartei erklärt unverblümt auf ihrem gegenwärtigen Parteitag, dass sie das gegenwärtige System abschaffen will. Nichts anderes bedeuten die Aussagen der Vorsitzenden der Partei, Ines Schwerdtner, dass man den Kapitalismus in Deutschland bekämpfen will. Und Formulierungen wie: „Sie verachten unsere Leute, und deshalb verachten wir ihre Politik.“ Und weiter: „Ja wir wollen dieses Wirtschaftssystem abschaffen“ scheint offensichtlich kein Angriff auf unsere Rechtsordnung zu sein. Diese Worte von der Vorsitzenden der Partei „Die Linke“ auf unseren Staat sind offensichtlich auch für den Inlandsgeheimdienst kein Problem. Man stelle sich vor, solche Formulierungen hätte ein Politiker der AfD verwendet. Insofern verwundert es noch mehr, dass Friedrich Merz sein Herz für die Linken öffnet. Vielleicht meint er, dass diese Partei ihm aktuell bei der Mehrheitsbeschaffung hilft, zukünftig aber keine Gefahr für seine eigene Partei darstellt. Wenn Friedrich Merz so denken sollte, wofür eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, dann beweist dies nur die Verachtung des Bürgerwillens durch diesen Politiker, dem es nur um die eigene Macht zu gehen scheint. Glücklicherweise wird er die bürgerliche Opposition nicht zerstören können. Seine diesbezüglichen vollmundigen Erklärungen wirken bei der aktuellen Zustimmung der Bürger zur AfD nur noch wie ein schlechter Witz.

Man darf jetzt gespannt sein, wann und in welchem Rahmen die Regierung Merz den noch immer nicht verabschiedeten Haushalt aufstellen wird. Geld hat sich Merz ausreichend beschafft und sein fachlich versierter Finanzminister Klingbeil, der bisher mit Finanzen weder von seiner Ausbildung noch mit seiner Tätigkeit etwas zu tun hatte, wird Merz schon beim Verteilen des Geldes der Steuerzahler tatkräftig unterstützen.

So meint Friedrich Merz derzeitig der große Staatsmann zu sein. Ob er dies wirklich ist, wird sich spätestens dann zeigen, wenn der deutsche Staat endgültig von den „demokratischen“ Parteien ruiniert worden ist.



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Der Bundeskanzler wurde von Gnaden der Linken gewählt

Aktuell hat es sich wieder gezeigt, dass das Karteien-Kartell der sich selbst nennenden demokratischen Parteiengut funktioniert hat. Friedrich Merz, der bereits mit einem großen Wählerbetrug den Wahlkampf geführt hat, hat jetzt erneut bewiesen, dass auf sein Wort nichts zu halten ist. Großspurig versuchte Merz den Bürgern zu vermitteln, dass er und seine CDU keine Zusammenarbeit mit der AfD und der Partei „Die Linken“ machen wird. Abgesehen davon, dass Friedrich Merz mit der CDU die enge Zusammenarbeit mit den SED-Nachfolgern bestritten hat obwohl diese die CDU unter Merz bereits seit Jahren aktiv betreibt, hat Merz jetzt wieder die Bürger betrogen, indem er sich ganz ungeniert mit Hilfe der sogenannten Grünen und der SED-Nachfolgepartei zum Bundeskanzler hat wählen lassen.

Es ist auch unerträglich, wie linke Politiker behaupten können, es gäbe keine Alternative zur gegenwärtigen Politik. Natürlich gibt es die. Diese ist sogar von den Wählern gewollt. Das ganze Schmierentheater im Bundestag hätte man sich sparen können, wenn das linke Parteienkartell nicht durch das Ausgrenzen von 10 Millionen Wählern dafür sorgt, dass nur noch die Politik der Linken umgesetzt werden kann. Wenn die CDU wirklich eine bürgerliche Partei wäre, hätte sie zusammen mit der AfD alle politischen Ziele umsetzen können. Was hier den Bürgern geboten wird, ist Faschismus vom Feinsten. Subtil wird unter Missbrauch parlamentarischer Geschäftsordnungen dafür gesorgt, dass das linke Parteienkartell seine Macht behält und die Politik unumkehrbar bleibt.

So wird diese Regierung – wenn sie überhaupt die gesamte Legislaturperiode überstehen sollte – nur versuchen, alles zu verhindern, was die AfD vermeintlich schadet. Dass dabei die Interessen Deutschlands mit Füßen getreten, ist für diese Politiker kein Problem. Die größte Gefahr für das Parteienkartell sind Neuwahlen. Insofern ist es auch nicht überraschend, dass alles unternommen wurde, Neuwahlen zu verhindern.

Aktuell ist jetzt für jeden Bürger deutlich geworden, mit welcher Regierung sie in den nächsten Monaten rechnen müssen. Es ist die Fortsetzung der links-woken Ampelregierung, die jetzt unter ihrer neuen Führungs-Marionette Friedrich Merz ihre bisherige Politik fortsetzen wird.

Für die AfD sind die Voraussetzungen für die baldige Einbeziehung in eine Regierungsverantwortung sehr gut geworden. Es ist kaum vorstellbar, dass es Merz und den Genossen, die ihn unterstützen auf Dauer möglich sein wird, die größte Opposition auszuschalten. Der Versuch der linksradikalen früheren SPD-Innenministerin Faeser, die AfD noch am letzten Tage ihrer Regierungszeit zu zerstören ist kläglich gescheitert und wird vielmehr dazu führen, dass die Bürger merken, welches miese Spiel betrieben wird, um möglichst auf Dauer an der Macht zu bleiben.

Der Bundeskanzler Merz kann zukünftig reden, was er will. Seine Worte haben keine Bedeutung mehr, weil man weiß, dass sie jederzeit von Merz selbst in das Gegenteil verkehrt werden. Glauben kann man diesem Mann nichts mehr.



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Der Inlandsgeheimdienst macht sich lächerlich, wenn er Behauptungen nicht beweisen kann

Mit großem Brimborium wird der staunenden Öffentlichkeit von Frau Faeser an ihren letzten Tagen als Innenministerin der abgewählten Ampelregierung von der Verfassungsfeindlichkeit der AfD erzählt.

In einem Rechtsstaatssystem wäre es eine Grundvoraussetzung, dass Behauptungen, die Personen oder Institutionen als verfassungsfeindlich darstellen, auch bewiesen werden. In dem aktuellen angeblichen Rechtsstaat wird dieser Grundsatz missachtet. Da erzählt die rechtsstaatliche Innenministerin im Abgang, dass in einem über 1000 Seiten umfassenden Gutachten die Verfassungsfeindlichkeit der AfD eindeutig festgestellt worden sei. Allerdings wird dieses Gutachten weder dem Beschuldigten, noch der allgemeinen Öffentlichkeit vorgelegt. Merkt Frau Faeser nicht, dass dies Praktiken in Diktaturen sind? Dort werden auch Prozesse geführt, bei den die Beschuldigten nicht wissen, was ihnen vorgeworfen wird.

Die Vorgehensweise der gegenwärtig (noch) Regierenden spottet jeder Rechtsstaatlichkeit und kann somit von den Bürgern nicht ernst genommen werden.

Die praktizierte Vorgehensweise zerstört unsere Demokratie. Wenn der Inlandsgeheimdienst nicht in der Lage ist, die Beschuldigungen gegen die größte Oppositionspartei zu belegen, dann sollte er schweigen und Vorwürfe und Anschuldigungen unterlassen, die er nicht beweisen kann.

Was den Bürgern gegenwärtig geboten wird, hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Es zerstört nur jegliches Vertrauen in den Staat und ebnet damit den Weg zur Abschaffung der Demokratie in Deutschland.

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Die Demokratie in Deutschland wird aktuell zerstört

DRechtzeitig zum Beginn der neuen Legislaturperiode zeigt die noch amtierende Innenministerin, wie man eine Opposition, glaubt ausschalten zu können. Dass man sich dabei einen Teufel um die Einhaltung demokratischer Prinzipien schert, sollte allenfalls als eine kleine Petitesse zur Kenntnis genommen werden. Schließlich geht es jetzt darum, zu verhindern, dass Abgeordnete der sich selbst demokratisch nennenden Parteien auf die Idee kommen könnten, AfD-Abgeordnete als Vorsitzende von Bundestagsausschüssen zu wählen. Der amerikanische Außenminister Rubio sagt es klarer: „Deutschland habe seinem Geheimdienst neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt. Das sei keine Demokratie, sondern verkappte Tyrannei“. Rubio erklärte weiter, dass nicht die AfD, sondern eine Politik der offenen Grenzen extremistisch sei. Der amerikanische Außenminister forderte Deutschland auf, einen Kurswechsel einzuleiten.

Wahrscheinlich merken die Politiker gar nicht mehr, was sie für einen Schaden anrichten. Die Bürger haben längst bemerkt, was hier für eine Schmierenkomödie gespielt wird. Wenn die AfD so verfassungswidrig wäre, wie Faeser und andere behaupten, ohne die Beweise dafür vorzulegen, dann hätte die Ampelmännerregierung doch einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen können. Dass dies bisher nicht geschehen ist, wird gute Gründe haben. Die sogenannte Verfassungsfeindlichkeit der AfD ist eine Chimäre, die keine Grundlage hat und deshalb behauptet wird, damit man die Opposition vernichten kann.

Der Bürger hat dieses miese Spiel der Politiker längst bemerkt und wählt die Partei, von der man sich erhofft, dass der Niedergang Deutschlands wirtschaftlich und politisch schnell beendet wird.

Jetzt wird die AfD alle rechtlichen Schritte unternehmen, um der Demokratiedemontage ein Ende zu bereiten. Allerdings ist zu befürchten, dass auch die Verwaltungsgerichte mittlerweile nur noch im Sinne der sogenannten demokratischen Parteien entscheiden. Die Änderung der Politik in Deutschland kann deshalb nur durch den Wähler erfolgen. Die AfD wird von der antidemokratischen Vorgehensweise der amtierenden Regierung nicht geschwächt, sondern wird weiteren Wählerzulauf erhalten. Das wird bald zu einem Politikwechsel in Deutschland führen.