Am 14. Juni haben sich vor dem Landgericht Ingolstadt Audi und ein VW-Mitarbeiter getroffen, der gegen die Genderrichtlinie bei Audi vorgeht. Der Kläger, Alexander B., will in Schreiben an ihn kein Gender-Gap (also den Unterstrich, der auf andere Geschlechter verweisen soll) sehen. Auch für das anwesende Publikum, das hauptsächlich aus bundesweiten Pressevertretern bestand, zeigte er eindrucksvoll, was die Gendersprache für ihn im Alltag bedeutet: „Der_die BSM-Expertin ist qualifizierte_r Fachexpert_in“, las er aus einer an ihn adressierten Mail vor. Der Vorsitzende Richter schlug einen Vergleich vor, demzufolge Audi in der Kommunikation mit dem Kläger sicherstellen könne, dass in Mails, Schreiben usw. an diesen keine Genderzeichen enthalten sein sollen; Audi solle „halt normal schreiben“, so die Welt. Die Audi-Anwälte lehnten dies aber ab – es sei nicht praktikabel und handhabbar. In der Hauptverhandlung stellen die Anwälte des Klägers klar, dass es ihrem Mandanten um eine Einzelfallentscheidung geht, die nur für ihn gelte. Er sehe sich in seinem Persönlichkeitsrecht beschnitten, darauf müsse auch ein Unternehmen wie Audi Rücksicht nehmen. Audi argumentierte, an dem Leitfaden hätten mehrere Experten mitgearbeitet, der Text sei sehr umfassend formuliert. Dass einer der Audi-Anwälte dabei selbst „Experten“ sagte, fiel auch dem Anwalt des Klägers auf: „Sie haben nicht gesagt: Expert_innen!“ warf er mit einem süffisanten Unterton ein und unterstrich so, dass in der Alltagssprache durchaus bekannt sei, wer mit welcher Ansprache gemeint ist. Der Kläger stellte nach dem abgelehnten Vergleich daher einen Antrag auf Unterlassung, den der Vorsitzende Richter zusammenfasste mit: „Der Gender Gap muss weg.“ Ein Urteil will das Gericht am 29. Juli verkünden. (welt.de, br.de)
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