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Freiheit in Gefahr: Die CDU und ihr Angriff auf die Teilzeit

Die Mittelstandsvereinigung der CDU schlägt aktuell vor, den Rechtsanspruch auf Teilzeit massiv einzuschränken. Allein dieser Gedanke ist ein politischer Dammbruch. Denn es ist nicht Aufgabe des Staates – und auch nicht einer Partei –, Bürgern vorzuschreiben, wie viel sie zu arbeiten haben, solange sie keine staatlichen Leistungen beanspruchen. Wer seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet, hat das elementare Recht, über seine Arbeitszeit frei zu entscheiden. Das ist kein Luxus, sondern ein Grundpfeiler persönlicher Freiheit.

Die Begründung, man müsse wegen Arbeitskräftemangels die individuelle Arbeitszeit regulieren, ist brandgefährlich. Sie kehrt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger um: Nicht mehr der Staat dient dem Menschen, sondern der Mensch wird zum funktionalen Objekt eines vermeintlichen „gesamtwirtschaftlichen Bedarfs“. Das ist eine Denktradition, die wir in Deutschland eigentlich hinter uns gelassen haben.

Wenn politische Akteure anfangen, individuelle Lebensentscheidungen mit dem Hinweis auf „Arbeitskräftemangel“ zu delegitimieren, dann ist das nicht nur ökonomisch kurzsichtig. Es berührt die Grenze zu autoritärem Denken. Denn die Idee, dass der Einzelne sich den „Bedürfnissen der Volkswirtschaft“ unterzuordnen habe, ist historisch belastet – und sie hat in freiheitlichen Gesellschaften nichts verloren. Es überrascht schon, wenn solche Gedanken ausgerechnet von der CDU kommen, einer Partei, die vorgibt, eine bürgerliche Partei zu sein, die sich von sozialistischen Bevormundungen abgrenzt. Offensichtlich ist die CDU bereits völlig verändert und scheint sich mehr dem sozialistischen Weltbild angeglichen zu haben.

Wer Teilzeit arbeitet, schadet niemandem. Wer Teilzeit verbieten oder moralisch abwerten will, überschreitet eine rote Linie. Der Staat darf vieles – aber er darf nicht definieren, wie viel ein freier Bürger zu arbeiten hat. Genau an dieser Stelle beginnt die Aushöhlung der Freiheit.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

Eine Antwort auf „Freiheit in Gefahr: Die CDU und ihr Angriff auf die Teilzeit“

solange ich meinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreite, geht es keinen Staat der Welt etwas an, wielange ich wöchentlich arbeite und auch nicht, wann ich die Rentenversicherung in Anspruch nehme.
Es geht in der Diskussion um die Sozialleistungen, wobei deutsche Staatsangehörige und Asylbewerber immer den vollen Anspruch auf Sozialleistungen haben, egal, wie wenig oder viele Stunden sie einer
Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie müssen nur dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. In Deutschland lebende EU-Ausländer haben den vollen Anspruch auf Sozialleistungen, etwa ab 5 Wochenstunden Tätigkeit oder nach Anmeldung eines Gewerbes, Beisp. Schrott sammeln von Haushalten. Meine Meinung: Sehr schlechte Gesetze zum eklatanten Nachteil des arbeitenden Steuerzahlers.

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