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Aktuell gefährden sogenannte Demokraten die Demokratie

Die NZZ berichtete aktuell, dass die Sprecherin der GRÜNEN Jugend die Verhinderung des AfD-Parteitages „selbst in die Hand nehmen“ will. Ähnlich Recht brechende Planungen gehen von der sogenannten AntiFa und von den Gewerkschaften ver.di und DGB sowie weiteren linksextremen antidemokratischen NGOs aus. Die AfD weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass diese demokratiefeindlichen Aktivitäten sogenannter Demokraten, die in Wahrheit ihre mangelnde demokratische Einstellung offenbaren, bereits seit der erfolgreichen Klage der AfD gegen die Stadt Essen wahrgenommen werden, die den erfolglosen Versuch unternahm, den Parteitag der AfD durch eine Kündigung des bereits seit einem Jahr vereinbarten Mietvertrages zu verhindern. Die Formulierungen der Grünen-Jugend zeigen eine Verachtung der Demokratie, da man offensichtlich meint, selbst entscheiden zu können, wer politische auftreten darf oder nicht.

Wo bleibt die Stimme des Oberdemokraten Haldenwang, der immer behauptet, für die Demokratie in unserem Lande einzutreten? Hier hätte er einen Anlaß, als Behördenleiter des Verfassungsschutzes tätig zu werden, da die Grünen-Jugend – wenn sie sich so äußern, wie es die NZZ berichtete – verfassungsfeindlich tätig ist. Sie stellt sich mit einer solchen Einstellung und insbesondere mit einer solchen konkreten Handlung gegen das Grundgesetz und glaubt, selbst bestimmen zu können, welche Parteien ihren – übrigens gesetzlich vorgeschriebenen – Parteitag abhalten dürfen oder eben nicht. Wer sich so gegen das Grundgesetz stellt und mit Gewalt droht, ist ein Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz. Es sei denn, dem Verfassungsschutz würde es gar nicht um die Erhaltung der Demokratie in Deutschland gehen. Noch glauben wir, dass wir dies nicht annehmen müssen.

Was die Angelegenheit noch brisanter macht, ist die Tatsache, dass hier auch Organisationen, die sich politisch nicht einseitig positionieren dürfen, gemeint sind die Gewerkschaften, dieses verfassungsfeindliches Verhalten mindestens dulden. Wenn sie von sich behaupten, Demokraten zu sein, müsste von ihnen ein Aufschrei gegen die Bestrebungen der Grünen-Jugend erfolgen, die Intention des Grundgesetzes mit Füßen zu treten. Sie müssten Menschenketten organisieren, um unsere Demokratie zu schützen.

Die ach-so-rechtstreuen ‚Besser-Demokraten‘ der GRÜNEN entlarven sich genau als das Gegenteil: als GEGNER der freiheitlichen Grundordnung – und als aktive und offenbar gewaltbereite Gegner der parlamentarischen Demokratie gegen Parteien, die nach Art 21 GG privilegiert sind und nach § 9 Parteiengesetz ja regelmäßig Parteitage abhalten MÜSSEN. Die Grüne Jugend ist eine Gliederung der Partei der GRÜNEN, und damit kommt dieser Aufruf zur gewaltsamen Verhinderung des AfD-Parteitags sogar von einer Konkurrenzpartei!

Aber auch dies ist ja nicht neu. Was gegenwärtig in Deutschland zu sehen ist, ist dass die Regierung mit dem Einsatz staatlicher Behörden die eigene Opposition bekämpft. Insofern glauben offensichtlich viele, sie haben das Recht, die demokratisch gewählte und demokratisch handelnde Oppositionspartei mit faschistoiden Methoden an der Wahrnehmung der vom Grundgesetz geschützten Rechte hindern zu dürfen.

In diesem Zusammenhang passt auch ein Vorgang, über den kürzlich im Deutschlandfunk berichtet wurde. Im Rahmen eines Projekts „Neustart Kultur“ wurden 2023 Veröffentlichungen von Schriftstellern und Wissenschaftlern gefördert, weil diese durch die Einschränkungen der Corona-Maßnahmen erhebliche materielle Probleme hatten. Die Ausreichung der Fördermittel des Bundes erfolgte durch den Börsenverein. Im Nachhinein wurde ein Teil dieser bereits erfolgten Finanzierung zurückgenommen, weil nach einer angeblichen „Recherche“ von Journalisten rechtsextremes Gedankengut gefördert worden sei. Einen solchen Vorwurf machte man auch dem anerkannten Politikwissenschaftler Martin Wagener, der ein Buch mit dem Titel „Kulturkampf um das Volk – Der Verfassungsschutz und die Nationalität der Deutschen“ veröffentlichte, das mit 7.500, — € Bundesmitteln gefördert wurde. Im Nachhinein stellte jetzt der Verfassungsschutz fest, dass dieses Werk in Teilen als extremistisch einzustufen sei. Wagener stellte in seinem wissenschaftlichen Fachbuch die Frage, ob es das deutsche Volk noch gibt. Er stellte die These auf, dass aus der historisch gewachsenen Kulturnation (Deutschland) eine multi-kulturelle Willensnation gemacht werden soll, obwohl die Mehrheit der autochthonen Bevölkerung diesem Projekt kritisch gegenübersteht. Die von dem Geheimdienstchef Haldenwang festgelegte Definition, was seiner Meinung nach „Volk“ sei, bestimmt, dass bereits die Meinung, dass man zwischen Staatsbürger und ethnischer Volkszugehörigkeit differenzieren könnte, verfassungsfeindlich ist. Nach dem Rechtsverständnis des Herrn Haldenwang ist er auch kraft seines Amtes als Leiter des Inlandsgeheimdienstes befugt, hier klare rechtliche Grenzen zu setzen, auch wenn es de jure dafür gar keine Rechtsgrundlage gibt. Seine Meinung scheint mittlerweile eigenständig das Recht zu setzen. Für den anerkannten Wissenschaftler Wagener hatte die Entscheidung der Verfassungsschutzbehörde neben der Rückzahlungsforderung des Bundeszuschusses – soweit man in der NZZ lesen konnte – auch berufliche Konsequenzen. Das wird von den Demokraten als Demokratie bezeichnet.

Natürlich, so wird immer wieder gebetsmühlenartig gepredigt, kann jeder in Deutschland alles sagen, denn wir haben ja Meinungsfreiheit. Berufliche Folgen bei der Inanspruchnahme der nach dem Grundgesetz festgeschriebenen Meinungsfreiheit sind eben in Kauf zu nehmen. Demokratie, so könnte man zynisch feststellen, gibt es eben nicht zum Nulltarif. Was demokratisch ist, bestimmt u. a. auch der Verfassungsschutz. Das Bundesverfassungsgericht, das eigentlich für diese Fragen zuständig ist, wird ohnehin nur tätig, wenn es angerufen wird. Dafür besteht ja gegenwärtig kein Grund.

Insofern ist der Vorgang um die AfD mit der Durchführung ihres Parteitages in Essen gar keine Besonderheit. Sie reiht sich nur ein, in das Demokratieverständnis einiger Parteienvertreter und deren Beamte. Wer dagegen etwas sagt, delegitimiert den Staat, wobei diese vorgenannten Parteivertreter davon ausgehen, sie selbst seien der Staat. Vielleicht sollte man daran erinnern, dass zum Staat der wichtigste Entscheider, nämlich der Souverän gehört. Souverän ist aber der einzelne Bürger des Staatsvolkes. Und das hat nichts mit Rechtsradikalismus zu tun, sondern ist die Grundlage unseres Grundgesetzes.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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