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Die kommende OB-Wahl in Ludwigshafen verkommt zur Posse

Jetzt wissen wir, dass sich auch Deutschland nicht mehr von den Ländern unterscheidet, die gegen ihre Bürger mit diktatorischen Maßnahmen vorgehen. Das Beispiel in Ludwigshafen zeigt in erschreckender Weise, was wir in Deutschland zu erwarten haben, wenn Parteien darüber entscheiden, wer in ein Parlament gewählt werden darf und wer nicht.

Eigentlich war die Nachricht so skurril, dass wir vorsorglich bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen telefonisch nachfragten, ob es zutrifft, dass der Wahlprüfungsausschuss der Stadt den AfD-Kandidaten Joachim Paul nicht zur anstehenden Oberbürgermeisterwahl zugelassen habe. Die Oberbürgermeisterwahl findet am 21.9.2025 in Ludwigshafen statt.

Der persönliche Referent der Oberbürgermeisterin bestätigte den Vorgang, wollte sich aber zu den näheren Umständen nicht äußern. Er verwies auf die Pressestelle der Stadt, die nur allein autorisiert sei, zu dem angefragten Sachverhalt Stellung zu nehmen. Unsere schriftliche Anfrage per ePost enthielt folgende Fragen:

  • Trifft diese Mitteilung zu oder handelt es sich um eine Falschmeldung?
  • Welche gerichtsfesten Gründe liegen vor, dass der Wahlausschuss zu einem solchen Ergebnis kommen konnte.?
  • Wie ist die Zusammensetzung des Wahlausschusses Ihrer Stadt?

Bis zum Abend erfolgte keine Antwort, so dass wir davon ausgehen, dass man auf diesen ungeheuren antidemokratischen Vorgang nicht antworten will.

Wie man den öffentlichen Zeitungen entnehmen konnte, hat der betroffene AfD-Stadtrat bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung des Wahlprüfungsausschuss mit rechtlichen Mitteln vorzugehen.

Man muss sich den gesamten Vorgang einmal vor Augen führen. Da entscheidet ein Wahlprüfungsausschuss, der mehrheitlich von den sogenannten etablierten Parteien besetzt ist, darüber, dass ein Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl nicht wählbar sei. Die Begründung dafür scheint keinesfalls objektive gerichtsfeste Sachverhalte zu betreffen, die in der Tat zu einem Ausschluss der passiven Wählbarkeit führen können, sondern es ging ganz offensichtlich darum, dass die Auffassungen des betroffenen AfD-Stadtrates nicht der politischen Meinung der sich selbst demokratisch nennenden Parteien entsprach. Es ist auch eine Missachtung gegenüber der Presse – unsere Anfrage an die Presseabteilung erfolgte im Rahmen der freien journalistischen Tätigkeit des Autors dieses Kommentares – dass man es nicht für nötig gehalten hatte, auf die Anfrage zu reagieren. Auch ein solches Verhalten reiht sich in das Gesamtbild dieses Stadtrates ein und gibt ein erschütterndes Bild über den aktuellen Zustand der Demokratie in Deutschland.

Wenn wir aktuell bereits so weit sind, dass eine erfolgreiche Gesinnungsprüfung Voraussetzung sein soll, bei einer Wahl, bei der der Bürger und nicht die Verwaltung das Wort haben sollten, dann kann man nur noch sagen: Willkommen im Club der Länder, die sich nicht mehr an demokratische Grundregeln halten. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass es noch Gerichte gibt, die sich nicht von Parteien vorschreiben lassen, welche Einstellung grundgesetzkonform oder grundgesetzwidrig ist. Bisher ist der Autor dieser Zeilen davon ausgegangen, dass diese Frage allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann. Aber wie man aktuell sieht, scheint auch die Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen zu meinen, jetzt in der Lage zu sein, solche Entscheidungen im Rahmen der eigenen Zuständigkeit zu treffen.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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