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Wie eine Partei durch lupenreine Demokraten ausgegrenzt wird

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich nunmehr in mündlicher Verhandlung in der Hauptsache mit der Organklage der Alternative für Deutschland (AfD) auf staatliche Förderung der ihr nahestehenden „Desiderius-Erasmus-Stiftung“ (DES). Beklagte sind der Deutsche Bundestag, dessen Haushaltsausschuss sowie die Bundesregierung:

Es ist kaum zu glauben, aber seit fünf Jahren unternehmen die etablierten Parteien alles, um zu verhindern, dass die der AfD nahestehenden Stiftung mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird. Nun könnte man durchaus auch zu dem Schluss kommen, dass Stiftungen, die letztlich Parteien in ihrer Tätigkeit unterstützen, überhaupt nicht gefördert werden sollten. Schließlich könnten sich die Bürger auch die Frage stellen, warum neben der teilweisen Finanzierung der Parteien durch öffentliche Mittel auch noch eine weitere Parteiunterstützung durch Steuergelder erfolgen sollte. Schließlich geht es um Steuergelder, die Bürger aufbringen müssen.

Aber bei dem Versuch, die AfD.-nahe Stiftung von öffentlichen Mitteln auszuschließen, geht es keinesfalls um solche Argumente. Hier können vielmehr die Bürger wahrnehmen, mit welchen Methoden die angeblich doch die Demokratie fördernden Parteien mit regelrecht faschistoiden Methoden verhindern wollen, einen politischen Mitbewerber, der ihnen gefährlich wird, auszugrenzen.

Dieses Verhalten reiht sich ein in dem Verhindern eines Vizepräsidenten des Bundestages und setzt sich fort, indem Verfassungsschutzbehörden den Anschein gegenüber der Öffentlichkeit erwecken, als wenn es sich bei der AfD um eine rechtsradikale Partei handelt. Es setzt sich weiter fort, indem die FDP, die angeblich eine liberale Partei sein will, ein Gesetz für politische Stiftungen vorschlägt, das das einzige Ziel hat, AfD-nahe Stiftungen von Finanzierungen auszuschließen. Ein solches Vorgehen zeigt die antidemokratische Haltung der etablierten Parteien, die doch immer behaupten, der Garant der Demokratie in Deutschland zu sein. Auf welch schwachen Füßen müssen diese Parteien stehen, dass sie mit allen Möglichkeiten verhindern wollen, andere Meinungen eine Stimme zu geben? Wenn man keine Argumente hat, kann man nur mit Diffamierungen arbeiten. Die Feststellung, dass ein rechtsradikales Verhalten vorliegt, ist ein gutes Mittel, um jeglichen Diskussionen aus dem Wege zu gehen und die eigenen Argumente hinterfragen zu lassen.

Die AfD hat immer darauf hingewiesen, dass die Finanzierung von parteinahen Stiftungen durchaus auch kritisch gesehen werden kann. Allerdings muss dann die gleiche Voraussetzung für alle Parteien gelten. Die bisherigen Argumente, die gegen die Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung vorgetragen wurden und die insbesondere darauf hinwiesen, dass eine langfristige Existenz der Partei vorliegen muss, die sich für die Finanzierung einer ihr nahestehenden Stiftung einsetzt, gingen ins Leere. Die AfD ist jetzt bereits in der dritten Legislaturperiode flächendeckend in Deutschland vertreten. Es sieht keinesfalls danach aus, dass sich hier etwas ändern wird.

Es war deshalb folgerichtig, dass die AfD jetzt das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, da die betroffene Stiftung kein eigenes Klagerecht in dieser Angelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht hat.

Man darf gespannt sein, wie jetzt die Entscheidung ausfallen wird, mit der erst in einigen Monaten zu rechnen ist. Die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts und die Entscheidungspraxis dieses Gerichts in den letzten Jahren, lassen jedoch Zweifel aufkommen, ob es diesmal zu einer Entscheidung kommt, die nicht von der Regierung und ihrer tragenden Parteien gewollt ist.

Auch das Bundesverfassungsgericht ist mit ehemaligen Politikern der etablierten Parteien besetzt, die – so hat es sich bei vielen Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen der Regierung ergangen sind, gezeigt – ausschließlich die Regierungspolitik unterstützt haben. Insofern ist dies auch diesmal bei der anstehenden Entscheidung einer AfD-nahen Stiftung durchaus möglich, dass der Regierung und nicht der AfD Recht zugesprochen wird. Die AfD kann sich dann nur damit trösten, dass Gerichte zwar Recht sprechen, dies aber nicht immer etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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