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Die EU hat kein Recht, ihre Moral Mitglieds-Staaten aufzudrücken

Wahrscheinlich von vielen Bürgern kaum bemerkt, geht es aktuell wieder einmal um einen geplanten Eingriff der EU-Bürokratie in die ureigensten Moralvorstellungen eines Landes. Die Generalanwältin Capeta sieht bei Ungarn einen Verstoß gegen das EU-Recht. Dabei wird gar nicht erst gefragt, inwieweit mittlerweile die Rechtssysteme der Mitgliedsstaaten der EU mehr oder weniger ausgehebelt werden, so dass sich die EU-Bürokratie anmaßt, wie ein eigenständiger Staat aufzutreten. Die souveränen Mitgliedsstaaten werden wie Landesverbände der EU behandelt und haben nach der Pfeife dieser Organisation zu parieren. Groteskerweise ist die Präsidentin dieser Bürokrateninstitution von keinem Bürger in der EU gewählt worden, so dass man sich fragen muss, mit welcher Legitimation hier eigentlich von einem EU-Recht gesprochen werden kann.

Aktuell geht es im Fall Ungarn um das 2021 vom ungarischen Parlament – also im Gegensatz zur EU mit einer demokratischen Legitimation ausgestattet – erlassene LGBTQ-Gesetz. Die Wertevorstellungen in Ungarn gehen von einem Menschenbild aus, das grundsätzlich davon ausgeht, dass ein Volk aus Männern und Frauen besteht und die Kinder durch die Vereinigung von Mann und Frau entstehen und geboren werden. Natürlich gibt es in der Natur auch Mutationen, die dazu führen, dass die naturgegebene Zweigeschlechtlichkeit nicht mehr eindeutig erkennbar ist und für die Betroffenen, die jedoch eine kleine Minderheit sind, mit psychischen und auch körperlichen Problemen verbunden sein kann. Es geht also in keiner Weise darum, Menschen, die aufgrund biologischer Veränderungen sich selbst nicht mehr eindeutig zu einem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen können, nicht zu achten und zu respektieren. Aus dieser biologischen Gegebenheit aber abzuleiten, dass die Gesellschaft sich diese naturgegebenen Abweichungen zum Maßstab einer allgemeinen Norm zu machen hat, ist eine Missachtung der Menschen, die nicht zu dieser Gruppe gehören – und das ist mit über 90 % aller Menschen die Mehrheit. Und wenn es Menschen auf dieser Erde weiter geben wird, wird es auch bei diesem Verhältnis allein aus biologischen Gründen so bleiben.

Wenn die ungarische Gesellschaft meint, sie wolle sich nicht von außen die Moralvorstellungen und sonstigen sexuellen Befindlichkeiten vorschreiben lassen und sich insbesondere dagegen wehrt, dass bereits ihre Kinder mit Themen zwangsweise befasst werden, die nach den nach wie vor gültigen entwicklungspsychologischen Erkenntnisse im Kindesalter nicht förderlich sind, dann ist es ein Unding, wenn eine Generalanwältin der EU glaubt, hier einem anderen Land vorschreiben zu müssen, dass es sich an ein sogenanntes EU-Recht zu halten hat.

Es ist bezeichnend, dass unter den 16 von den insgesamt 27 Mitgliedsländer der EU Deutschland die Klage der EU unterstützt. Aber in Deutschland fragt man sich ohnehin, welche Wertvorstellungen überhaupt noch bestehen.

Es ist absolut nachzuvollziehen, dass Ungarn verhindern will, dass Sexualpraktiken bereits den Kindern vermittelt werden und die den Kindern den Eindruck vermitteln sollen, als handele es sich dabei um das Non-plus-Ultra der sexuellen Entfaltung. Vielleicht darf man an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auch die allgemein Pornographie – also der freizügige Geschlechtsverkehr – kein Anschauungsmaterial für Kinder sein sollte und auch hier der Jugendschutz aus gutem Grunde solche Darstellungen nur zu bestimmten Zeiten, nämlich dann, wenn man davon ausgehen sollte, dass Kindern nicht mehr solche Beiträge sehen können, zulässt. Im Übrigen ist die sexuelle Befindlichkeit eine Privatangelegenheit zwischen Mann und Frau und hat keinem Staat etwas anzugehen.

Eine EU, die glaubt, Moral anweisen zu können, die glaubt, Gesellschaften vorschreiben zu können, welche Sexualpraktiken zum Maßstab einer Gesellschaft gemacht werden, zeigt, dass es besser wäre, wenn eine solche Institution gar nicht existieren würde. Sie fördert mit einer solchen Einstellung nur die berechtigte Kritik vieler Bürger, die sich von Brüssel nur noch bevormundet sehen und sich immer mehr fragen, welche Ziele diese EU überhaupt verfolgt.

Es wäre gut, wenn diese EU verstärkt für den Frieden eintreten würde und wenn die Kriegs Rhetorik einer Friedenspolitik weichen würde. Menschenrechte, um die es ja angeblich der EU geht, werden durch Kriege massiv mit Füßen getreten, so dass es oberstes Ziel einer EU sein müsste, sich endlich wieder um ein vernünftiges Miteinander der Staaten, einschließlich Russland, zu kümmern. Bei einer Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist aber ein Richtungswechsel kaum zu erwarten. So wird es darauf hinauslaufen, dass sich die einzelnen Mitgliedsländer immer mehr von der EU-Bürokratie emanzipieren müssen. Ungarn ist hier ein sehr guter Vorreiter. Man kann diesem Land nur Erfolg wünschen.



Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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