Der jetzt erfolgte Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz kann nur noch Verwunderung, ja Entsetzen auslösen. Jetzt sollte es jedem Bürger bewusst sein, dass es in Deutschland keine Trennung der Gewalten mehr gibt, denn auch Gerichte scheinen sich nur noch nach Weisungen politischer Parteien zu orientieren.
Der Vorgang in Rheinland-Pfalz, bei dem die Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwighafen einen missliebigen Kandidaten aus der Oberbürgermeisterwahl mit Hilfe der Gerichte entfernen kann, ist so ungeheuerlich, dass es einem die Sprache verschlägt.
Mit Beschluss vom 25.8.2025 – Az. 10 B 11032/25 hat das OVG Rheinland-Pfalz den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt bestätigt, wonach der AfD Kandidat Paul zurecht von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen wurde. Die Begründung ist so abenteuerlich und hanebüchen, dass man keine Worte mehr findet, wie man eine solche Entscheidung noch kommentieren sollte. Im Ergebnis wird jetzt offenkundig, dass in Deutschland nur noch nach politischen Kriterien entschieden und gehandelt wird, wobei diese ausschließlich von dem linken Mainstream definiert werden. Die Gerichte scheinen sich dieser Linie anzuschließen. Nicht anders ist es zu erklären, wie aktuell mit der AfD umgegangen wird.
Mit wohlgesetzten, scheinbar objektiven juristischen Formulierungen begründet das OVG Rheinland-Pfalz, warum es der parteipolitischen Auffassung des SPD-geführten Verfassungsschutzamtes Rheinland-Pfalz folgt, das in der Person des Kandidaten Paul ein verfassungsfeindliches Verhalten glaubt begründen zu können. Mittlerweile scheinen Landesregierungen selbst darüber entscheiden zu können, welche Kandidaten sie nicht als wählbar halten. Damit wird massiv in das passive Wahlrecht eingegriffen und durch Beschlüsse von Verwaltungsgerichten der Eindruck einer Rechtmäßigkeit konstruiert. Es kann nicht Aufgabe sein, dass Gerichte mittlerweile entscheiden, welche politischen Auffassungen in Deutschland vertretbar sind oder als verfassungsfeindlich eingestuft werden. Wenn es um die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland gehen würde, hätte längst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgen müssen, ob es zutrifft, was die SPD-geführten Inlandsgeheimdienste über die AfD behaupten. So muss der Bürger nur noch den Eindruck haben, dass der Rechtsstaat in Deutschland nicht mehr intakt ist und es für ihn gefährlich ist, einen von der SPD, den Grünen und der SPD-orientierten CDU abweichende Meinung zu vertreten. Wer sich dies noch traut, muss damit rechnen, beruflich und gesellschaftlich ausgegrenzt zu werden, so dass er seine wirtschaftliche Existenz verliert.
Mit dem aktuell praktizierten Vorgehen delegitimiert sich der Staat selbst. Vertrauen kann der Bürger in einen solchen Staat nicht mehr haben.
Aktuell darf man jetzt gespannt sein, wie die Wähler in Ludwigshafen auf die Vorgehensweise ihrer bisherigen Oberbürgermeisterin reagieren. Wahrscheinlich wird es ohnehin bald völlig egal sein, wer eine Wahl gewinnt oder auch nicht. Wenn bereits vorher nur noch genehme Kandidaten zur Wahl zugelassen werden, braucht man auch zukünftig gar nicht mehr zur Wahl gehen, weil es eine Wahl gar nicht mehr gibt. Vielleicht vereinfacht dies das weitere politische Handeln der SPD und ihrer politischen Freunde und Weggenossen. Ob die Bürger eine solche Entwicklung zulassen, scheint aber sehr fraglich.