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Eine juristische Sicht zur Kausa Brosius-Gersdorf

Der Jurist Dr. Christian Schnoor hat in einem Gastbeitrag einige wesentliche Gedanken formuliert, die vielleicht ein anderes und objektiveres Bild zur Kausa Brosius-Gersdorf vermitteln.

Bornemann-Aktuell hält diesen Beitrag für wichtig, so dass wir uns entschieden haben – entgegen unserer allgemeinen Praxis – diesen Beitrag auf unserer Seite einzustellen.

 

Wissenschaftliche Übeerlegungen zur Kausa Brosius-Gersdorf 

ein Gastbeitrag von Dr. Christian Schnoor

Bei Frau Prof Brosius-Gersdorf ist nicht überall Wissenschaft drin, wo „Wissenschaft“
draufsteht. Jedenfalls nicht diejenige Qualität an Wissenschaft, die mit einigem Anspruch aufzutreten berechtigt wäre.

Das gilt zumindest für eine Begründung, die die Autorin für ihre These vorgebracht hat, die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes gelte nur ab der Geburt. Diese Argumentation wird, offenbar als Spitzensatz, aus einem wissenschaftlichen Aufsatz (Festschrift für ihren Doktorvater Horst Dreier, 2024) vielfach zitiert. Allein in der FAZ dankenswerterweise von Stephan Klenner schon am 9. Juli und dann noch einmal am 23. Juli, sowie am 18. Juli von
Elisabeth Winkelmeier-Becker als „Fremder Feder“.
Der Satz ist Teil verfassungsrechtlicher Erörterungen und lautet: „Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch- naturalistischer Fehlschluß“. Gemeint ist offenbar: Die Auffassung, daß die im Grundgesetz
zugesprochene Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, daß m.a.W.
alles menschliche Leben an der Menschenwürde teilhat, beruhe auf einem (dem sog. naturalistischen) Fehlschluß. Dabei ist wohl zusätzlich mitgemeint (sonst ist der Satz nämlich nicht so wichtig, nicht durchschlagend für die These), die Auffassung lasse sich auch nicht auf
einem anderen Wege hinreichend begründen, d.h. sie beruhe vollständig auf dem genannten Fehlschluß, sie ermangele also der notwendigen Begründung, ja sogar
Begründbarkeit. Und dieser Befund sei verfassungsrechtlich maßgebend oder jedenfalls
bedeutungsvoll. Der Satz ist schon ganz für sich genommen so gehaltvoll, daß es sinnvoll ist, ihn ohne
eingehendere Betrachtung seines Kontexts genauer zu prüfen. Dann ergibt sich, daß er in zweierlei, ja vermutlich in dreierlei Hinsicht fehlerbehaftet ist:

Der erste Fehler: Die Autorin beruft sich in dem Satz auf eine lange Zeit gängig gewesene Doktrin der normlogischen Erkenntnistheorie , die stark vereinfacht besagte, aus deskriptiven Aussagen (über Tatsachen) könne man keine Wertungen oder andere
normative Aussagen ableiten. Das bedeutet: Beweisen will die Autorin, daß nicht allem menschlichen Leben Menschenwürde gemäß Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz zukommt. Dazu beruft Frau Prof. Brosius-Gersdorf sich auf eine Regel, die, wenn sie denn, wie im
untersuchten Satz vorausgesetzt (mit Maßgeblichkeit auch für das Verfassungsrecht) anwendbar wäre (was aus zwei Gründen nicht der Fall ist, dazu im folgenden) mit dem ihr von der Autorin zugesprochenen Grad an Maßgeblichkeit für das Verfassungsrecht jegliche
Zuerkennung von Menschenwürde, die an das Vorhandensein eines menschlichen Lebens
anknüpft, ausschlösse. Die Anwendbarkeit dieser Doktrin bzw. der in dieser behaupteten Regel schlösse es vollständig aus, jemandem wegen der Tatsache, daß er Mensch ist, begründeterweise, wissenschaftlich zulässigerweise Menschenwürde (nach dem
Grundgesetz) zuzusprechen. Auch mit Wirkung auf die verfassungsrechtliche Rechtsfindung.
Daraus folgt: Die Autorin stützt sich auf eine Argumentation, die nur richtig sein kann, wenn
Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz – in Gänze! – falsch ist.
Allerdings möchte die Autorin die von ihr als für die verfassungsrechtliche Rechtsfindung
gültige und anwendbare Erkenntnisgewinnungsregel ins Feld geführte Doktrin demgegenüber, gewissermaßen unter der Hand, entgegen dem absolut üblichen und gut
eingeführten Inhalt dieser Regel, lediglich auf Teile oder einen Teilbereich menschlichen Lebens – im Satz zunächst nicht genannten, aber im Kontext offensichtlichen – anwenden. In diesem Bereich soll die Menschwürde nicht aus dem Menschsein folgen. In anderen Bereichen menschlicher Existenz offenbar schon. Warum insoweit die von der Autorin in
Anspruch genommene Erkenntnisregel einer verfassungsrechtlich maßgeblichen Ableitung
der Menschenwürde aus dem Menschsein nicht entgegensteht, wäre unter Beachtung der
von der Autorin im hier in Rede stehenden Satz herangezogenen erkenntnistheoretischen
Doktrin aus wohl schwerlich, oder deutlicher gesagt: unmöglich, zu begründen.

Der zweite Fehler: Es gibt seit über 40 Jahre bekannte und, soweit für den Nichtspezialisten
erkennbar, zumindest sehr starke Gründe dafür, dass das sog. „Argument vom naturalistischen Fehlschluss“, und zwar über eine Variationsbreite von vier verschiedenen
Bedeutungen, die ihm des genaueren zugeschrieben werden können, wissenschaftlich nicht stichhaltig ist. Die Berufung auf die angebliche Unzulässigkeit eines „naturalistischen Fehlschlusses“ ist also eher plakativ wirkungsvoll als wissenschaftlich fundiert.
Aber auf diese wirklich hochkomplizierte Frage der Normlogik kommt es, und das ist

der dritte Fehler, für die zu beantwortende Frage, also die Frage, ob Menschenwürde nach dem Grundgesetz‚ überall gilt, wo menschliches Leben existiert, gar nicht an. Für die verfassungsrechtliche Rechtsanwendung stellt sich die Frage, inwieweit sie sich auf angebliche „naturalistische Fehlschlüsse“ stützt, nämlich nicht. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG, wonach die Würde des Menschen unangetastet bleiben soll, ist ein Rechtssatz. In
Rechtssätzen wird für den Fall des Vorliegens bestimmter tatsächlicher Voraussetzungen (sog. Tatbestand) die Anordnung eines Verhaltens (Gebot, Verbot oder andere Art von sog. Rechtsfolge) ausgesprochen. Diese Anordnung beruht jedoch keineswegs auf einer logisch-
wissenschaftlichen Herleitung der Rechtsfolge aus dem Tatbestand, an die in welchem Sinne
auch immer wissenschaftliche Anforderungen logisch-erkenntnistheoretischer Stringenz zu
stellen wären. Vielmehr wird die Rechtsfolge an den Tatbestand in einer mehr oder weniger – auf jeden Fall
wissenschaftlich (normlogisch-erkenntnistheoretisch) gesehen höchst unzulänglich – rationalen Weise geknüpft. Sei es im demokratischen Rechtssetzungs-Verfahren, sei es in der richterlichen Rechtsfortbildung (vom reinen Richterrecht ganz zu schweigen!). Dies geschieht
auf der Grundlage kollektiver moralischer Überzeugungen, moralischer Intuition, historischer
Unrechtserfahrungen. Ohne ein hohes Maß an dem gesunden Menschenverstand sich erschließender Rationalität bzw. Plausibilität wird Recht keine Akzeptanz finden, weder in der Normsetzung selbst noch danach!! Es wird gerade nicht nach Regeln, die irgendwie den
Ansprüchen der normlogischen Erkenntnistheorie genügen könnten oder müßten, vom Tatbestand auf die Richtigkeit der Rechtsfolge ‚geschlossen‘.
Entsprechend ergehen übrigens die Gerichtsurteile nicht unter Berufung auf wissenschaftliche Erkenntnis, sondern, auch beim Bundesverfassungsgericht, “Im Namen des Volkes“.

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Der Rückzug von Brosius-Gersdorf ist erst der halbe Sieg

Der Rückzug der SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf, die als Verfassungsrichterin für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen wurde, war für viele eine Überraschung, für andere allerdings der schon lange erwartete notwendige Schritt, um dieses Trauerspiel, was um das Verfassungsgericht herum inszeniert wurde, endlich zu beenden. Die sich demokratisch nennenden Parteien haben es fertiggebracht, die Wahlen von Richtern zum Verfassungsgericht mittlerweile zu Kampfkandidaturen zu machen und merken gar nicht mehr, wie sie die Autorität des höchsten Verfassungsorgans immer mehr demontieren. Insofern war es heute ein Glückstag, dass dieses Schauspiel sein Ende gefunden hat. Allerdings ist völlig aus dem Blickwinkel geraten, dass die zweite Kandidatin der SPD für ein Richteramt beim Verfassungsgericht, nämlich Frau Ann-Katrin Kaufhold genau so wenig wählbar für dieses Amt ist, wie ihre Kollegin Brosius-Gersdorf. Insofern kann aktuell nur von einem Zwischensieg gesprochen werden. Jetzt geht es darum, dass auch darauf hingewirkt wird, dass völlig neue Kandidaten in einem neuen Wahlverfahren für das Bundesverfassungsgericht benannt werden müssen.

Die Wut der SPD, über ihre misslungene Aktion, eine parteikonforme Kandidatin durchwinken zu lassen, ist nachvollziehbar. Die Wahl der Juristin Brosius-Gersdorf war für die SPD und ihren Genossen aus den anderen linken Parteien wichtig, um, die von der SPD angestrebte Gesellschaftstransformation von einer bürgerlichen Gesellschaft hin zu einer sozialistischen Einheitsgesellschaft möglichst schnell umzusetzen. Die Thematik der Abtreibung menschlichen Lebens und die merkwürdige Einstellung, wie mit dieser Problematik umzugehen ist, war gar nicht das Hauptanliegen der Genossen. Wahrscheinlich hatte dieses Thema jetzt nur dazu geführt, dass der Durchmarsch durch die Institutionen, den man mit der Wahl der Juristin erreicht hätte, fehlschlug,

Das eigentliche Ziel, das die SPD und ihre Bündnisparteien anstrebten, war die Ausschaltung der AfD möglichst wie in einer Nacht- und Nebelaktion. Wie schön wäre es doch gewesen, wenn man unmittelbar nach der Wahl dieser beiden Damen durch die SPD dominierte Bundesregierung – die CDU ist offensichtlich nur der nützliche Idiot im Sinne von Karl Marx und Lenin – einen Verbotsantrag gegen die AfD gestellt hätte. Wäre dieser Antrag erfolgreich geworden, dann hätte man von einer Stunde zur nächsten sämtliche AfD-Politiker von der Kommunal- bis zur Europaebene ausgeschaltet und das erreicht, was Frau Kaufhold in einer Talk-Runde zum Besten gab, indem sie meine man müsse die AfD-Funktionäre beseitigen. Wenn die beiden linken Juristinnen Verfassungsrichterinnen geworden wären, das sollte ja eigentlich bereits längst geschehen, dann wäre die Chance erheblich größer gewesen, dass das Bundesverfassungsgericht der „Empfehlung“ der aktuellen Regierung gefolgt wäre.

Das Vertrauen der Bürger in dieses Gericht hat erheblich abgenommen, weil man immer wieder den Eindruck gewonnen hat, dass die erforderliche parteipolitische Neutralität nicht mehr vorhanden sein könnte.

Es ist bezeichnend, wie jetzt die bösen Rechten wieder einmal mit Hilfe der alternativen Medien auch bei Abgeordneten ein Bewusstsein erzeugen konnten, sie von dem doch so guten linken Weg der SPD und der anderen linken Parteien abzubringen. Wie bedauerlich ist es doch, dass man es noch nicht erreicht hat, die Zensur auch auf die alternativen Medien so wirkungsvoll auszuüben, dass sie gegenüber den öffentlichen Medien nicht wahrgenommen werden konnten. Genau das hat man bisher auch mit der AfD erfolglos versucht. Sie war eben nicht auf die Plattformen der regierungsamtlichen Sprachrohre und ihrer Helfer – gemeint sind hier einige sogenannte Nichtregierungsorganisationen, die von der Regierung finanziell gut ausgestattet werden – angewiesen, sondern sie hat sich eigene Plattformen geschaffen, über die sie in Kontakt mit den Bürgern kommen konnte. Nur dadurch war es aktuell auch möglich, die Bürger und insbesondere die Abgeordneten der CDU auf die Gefahr hinzuweisen, die durch die Wahl der Kandidatin Brosius-Gersdorf für das politische Klima in Deutschland hätte entstehen können.

Bisher ist dabei untergegangen, dass auch die zweite Kandidatin nicht wählbar ist, weil auch sie insbesondere zu Fragen des Eigentums aber auch zum klimapolitischen Wahnsinn, der direkt in eine Klimadiktatur führen würde, einen dezidierten Standpunkt vertritt, der keinen Konsens in der Bürgerschaft findet.

Jetzt muss es darum gehen, auch diese Kandidatur kritisch zu hinterfragen und die Abgeordneten der CDU zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dieser Personalie ermuntern. Auch die Wahl dieser Juristin muss verhindert werden.

Der Rückzug von Frau Brosius-Gersdorf ist einerseits erfreulich, er hätte bereits früher kommen müssen. Er wirft aber auch andererseits erhebliche Fragen auf, wie es zu dieser Kandidatur kommen konnte. Immerhin hat der Richterwahlausschuss einen Beschluss in diese Richtung getroffen. Die Fraktionsführung der CDU muss gegenüber den Bürgern erklären, ob sie aus Dummheit, vielleicht, weil sie glaubte, sich mit solchen Lappalien einer Richterwahl nicht befassen zu müssen oder vorsätzlich der Kandidatur der beiden Juristinnen zugestimmt hat. Im letzteren Fall würde das bedeuten, dass die CDU-Fraktionsführung ein Doppelspiel betreibt. Einerseits vermittelt sie den Bürgern, die CDU sei eine bürgerliche Partei der Mitte, in Wahrheit hat sie sich inzwischen zu einer linksliberalen Partei transformiert, die mit der ehemaligen CDU – mit Ausnahme des Namens – nichts mehr zu tun hat. Für Doppelstrategien ist der Parteivorsitzende dieser linksliberalen CDU ja bekannt. Erinnert sei u.a. an sein Verhalten im Wahlkampf, bei dem er die Wähler regelrecht belogen hat, indem er die Schuldenpolitik von Habeck und Klingbeil geißelte und die Fortsetzung dieser Politik bereits vor der Bundestagswahl vorbereitete. Insofern ist es nicht auszuschließen, dass die Wahl der beiden linken Juristinnen mit ausschließlicher Zustimmung von Merz und Spahn erfolgte. Glücklicherweise sind viele der CDU-Abgeordneten diesem Vorgehen nicht gefolgt und haben gezeigt, dass es noch CDU-Abgeordnete mit Rückgrat gibt. So konnte zumindest ein Teilerfolg erreicht werden, die Kandidatur der zweiten Kandidatin ist leider noch immer offen.

Es ist ausgesprochen hoffnungsvoll, dass es jetzt auch der Bürgerschaft gelingt, sicher geglaubte Aktionen der Linken zu verhindern. Das Beispiel zeigt, dass sich die alternativen Informationsplattformen noch mehr zusammenschließen und sich vernetzen müssen. Nur so wird es möglich sein, die Meinungsführerschein der linken Minderheit, die sich geriert, als wenn sie die Mehrheit der Wählerstimmen auf sich vereinigen würde, zu brechen. Und das ist im Interesse unseres Landes dringend erforderlich.


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Wahl der Verfassungsrichter – CDU und CSU werden erneut ein Wahlversprechen brechen

Die bevorstehende Wahl von Verfassungsrichtern durch den Bundestag wird aktuell ein eindrucksvoller Beweis, wie die CDU/CSU am Wählerwillen vorbei gemeinsame Sache mit den linken Parteien im Bundestag machen werden. Von ihren Versprechen, mit den Linken auf keinen Fall zusammenzuarbeiten, scheinen sie nichts mehr zu halten.

Zur Wahl der Verfassungsrichter ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich, die die gegenwärtige Regierungskoalition nur dann erreichen kann, wenn sie sich dem Willen der linksextremen SED-Nachfolgepartei unterwerft und mit den Stimmen der Linken einen erneuten Wahlbetrug an den Wähler begeht.

Es ist bezeichnend, dass wieder einmal die SPD der CDU vorschreibt, welche Kandidaten sie zu wählen hat. Und es ist auch bezeichnend, dass ein Bundeskanzler Friedrich Merz mit großer Wahrscheinlichkeit alle Wahlversprechen über Bord wirft und gemeinsame Sache mit den Linksextremen, mit denen angeblich die CDU nicht zusammenarbeiten wollte, machen wird.

Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hat die Unterstützung für die höchstumstrittene Juristin Frauke Brosius-Gersdorf angekündigt, die auf Vorschlag der SPD zur Wahl in das Bundesverfassungsgericht neue Verfassungsrichterin werden soll. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, zeigt sich zurecht überrascht ob der Entwicklung. In einer Pressemitteilung teilt er mit: „Obwohl es in der vergangenen Woche massiven Widerstand aus CDU und CSU zur Personalie Brosius-Gersdorf gab, unterstützt gerade deren Berliner CSU-Chef nun eine Abtreibungsbefürworterin, die das Recht auf Leben von Ungeborenen ablehnt. Die CDU/CSU-Fraktion ist drauf und dran, weitere ihrer Werte und Grundüberzeugungen dem Oppositionsfrieden zu widmen und sich so immer unglaubwürdiger zu machen“.

Die Personalie Brosius-Gersdorf ist nicht nur umstritten, weil sie während der Corona-Pandemie massiv für eine Impfpflicht eingetreten ist und in der Öffentlichkeit erklärte, dass sie überlege, ob es eine verfassungsgemäße Verpflichtung zu einer Impfpflicht geben müsse. In einer ZDF-Diskussionsrunde meinte sie, dass ein AfD-Verbot ein starkes Mittel einer wehrhaften Demokratie sei und dass man damit die Anhängerschaft der AfD beseitigen könne. Eine solche Einstellung einer potenziellen Verfassungsrichterin zeigt bereits die Voreingenommenheit einer solchen Kandidatin, so dass dies bereits ein Ausschlussgrund für eine Kandidatur sein müsste.

Es ist ungeheuerlich, dass ausgerechnet die CDU unter Leugnung aller ihrer Grundwerte, sofern sie überhaupt noch welche haben sollte, die sie gegenüber den Wählern vertreten hatte, sich jetzt einem Diktat der SPD und weiterer linken Genossen unterwirft. Es ist davon auszugehen, dass Friedrich Merz wieder einmal seine Wahlversprechen über Bord wirft und sich einen Teufel um die Meinung der Wähler schert. Ein Politiker, der ständig genau das Gegenteil macht, was er einmal vor der Wahl seinen Wählern versprochen hat, ist nicht nur unglaubwürdig, sondern wäre, sofern er diesen Schritt jetzt bei der Wahl der Verfassungsrichterkandidaten gehen sollte, charakterlos und als Bundeskanzler nicht mehr vertretbar.

Aktuell überrascht besonders, dass ausgerechnet die CSU, die bisher immer Wert daraufgelegt hatte, sich nicht mit den Linken zu verbinden, eine Politik betreibt, die dazu führt, dass Deutschland eine linksextreme Politik erhält, die auf Dauer zu einer Demontage der Demokratie führt. Die sogenannte Brandmauer ist der Brandsatz, der jetzt dazu führt, dass die Opposition im Bundestag endgültig abschaltet werden könnte.

 

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass ein Kanzler, der die Wähler getäuscht hat, schnellstens abgewählt werden muss.