Aktuell erfolgte eine Mitteilung des katholischen Bistums in Magdeburg, die kaum in der Öffentlichkeit beachtet wurde. Ein näheres Betrachten dieser Mitteilung macht jedoch einen massiven Eingriff in die demokratischen Grundregeln unserer Gesellschaft erkennbar, der in seiner Konsequenz ungeheuerlich ist. In einer scheinbar sachlichen Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass das Bistum einen Beschluss gefasst habe, der vorsieht, dass Mitglieder der demokratisch gewählten und vom Bundesverfassungsgericht nicht als verfassungsfeindlich und damit verbotenen Partei der AfD kein Amt in der katholischen Kirche im Bistum Magdeburg ausüben dürfen.
Damit stellt sich die katholische Kirche über das Bundesverfassungsgericht, in dem sie faktisch so tut, als wenn die AfD als verfassungsfeindliche Organisation verboten sei. Die Bischöfe wissen sehr genau, dass eine Einschätzung einer dem Innenminister nachgeordneten Behörde, wie es die Verfassungsschutzämter sind, keine rechtsverbindliche Aussage darstellt. Es handelt sich lediglich um eine parteipolitische Feststellung.
Mit der Änderung des Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG), der Satzung der Pfarrgemeinderäte und der Wahlordnung für kirchliche Gremien, die Mitgliedern der AfD untersagt, Kirchenämter zu übernehmen, betreibt sie eine brutale Art der Ausgrenzung, die manche auch als eine moderne Form einer “Hexenverbrennung” ansehen könnten. Mit diesem Beschluss versieht die katholische Kirche die Bürger, die von ihrem im Grundgesetz verbrieften Recht der freien Parteienausübung Gebrauch machen mit einem Kirchenbann und greift massiv in die demokratischen Strukturen unseres Gemeinwesens ein. Letztlich bedeutet das Ausgrenzen von AfD-Mitgliedern eine soziale Ächtung. Nun könnten viele Bürger ohnehin meinen, was die Kirche sagt und tut, ist mittlerweile gesellschaftlich irrelevant, da sie aufgrund der internen Probleme und der großen Zahl von Missbrauchsstraftaten ihre Glaubwürdigkeit verloren hat. Aber so leicht sollte man es diesen angeblichen Demokratiebewahrern nicht machen. Durch solche Beschlüsse wird Angst verbreitet. Angst, vor weiteren beruflichen Ausgrenzungen und gesellschaftlicher Isolation. Es wird eine Angst erzeugt, die es manchen Bürger dazu bringen wird, sich überhaupt nicht mehr politisch zu äußern, um nicht in eine Auseinandersetzung zu geraten, der man sich dann nicht gewachsen fühlt. Insofern ist die Analogie zur Hexenverbrennung keinesfalls so abwegig. Letztlich wird hier der Versuch unternommen, missliebige Personen auszugrenzen und sie gesellschaftlich zu demontieren, was auch auf eine gesellschaftliche Vernichtung hinauslaufen könnte.
Eine Berechtigung, Personen die Übernahme von kirchlichen Ämtern zu verwehren, besteht nur dann, wenn sie innerhalb der Kirche parteipolitisch agitieren würden und damit die politische Neutralität einer Kirchengemeinde verletzen. Die gegenwärtige Vorgehensweise führt zu einer Gesinnungsschnüffelei, weil zukünftig das jeweilige Parteibuch über eine Mitarbeit in der Kirche entscheidet.
Die katholische Kirche und die evangelische Kirche werden feststellen, dass viele Bürger entsprechend reagieren werden und mit den Füßen eine Abstimmung gegen die Kirchen vornehmen, indem sie schlicht und einfach austreten. Zur Befriedung der Gesellschaft und zur Akzeptanz der christlichen Botschaft werden solche Ausgrenzungsbeschlüsse von Kirchen nicht beitragen. Sie sind allerdings ein Baustein zur weiteren Zerstörung eines gesellschaftlichen Konsenses, ohne den keine Gesellschaft auskommen kann.