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NRW-Innenminister Reul: Verdachtsfall „Generation Deutschland“

Wieder einmal rechtzeitig, diesmal zur Eröffnung des AfD-Landesparteitages der AfD in Nordrein-Westfalen, hat ein Landesgeheimdienst, der – wie in allen anderen Bundesländern auch – dem Innenministerium als nachgeordnete Behörde untersteht, ein Signal gesetzt. Diesmal wurde in einer Erklärung, die auf der Homepage des Innenministeriums mit dem Bild des Innenministers Reul, der mit sorgenerfülltem Gesicht für seine Behörde dem Landesverfassungsschutzamt (Inlandsgeheimdienst) mitteilt: Nordrhein-Westfälischer Verfassungsschutz stuft „Generation Deutschland“ NRW als Verdachtsfall ein. Ein weiterer Zusatz zu dieser Information lautet: „Minister Reul: Im Kern ist das die alte Organisation mit neuem Namen“.

Immerhin wird hier unmissverständlich klar, dass die Feststellung des Inlandsgeheimdienst in NRW die Auffassung des Ministers ist, so dass jeder Bürger sichtbar die Verbindung zwischen einer politischen Auffassung eines Ministers und deren praktische Umsetzung durch seine nachgeordnete Behörde, dem Verfassungsschutz, erkennen kann. Erstaunlich ist nur, dass diese Mitteilung der breiten Öffentlichkeit nur dadurch bekannt geworden ist, weil die Co-Vorsitzende der AfD zu der Einstufung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ Stellung genommen hat und lapidar feststellte, dass man erstens zu seiner Jugendorganisation stehe und dieser vertraue und zweitens die Einstufung als „Verdachtsfall“ mittlerweile nur noch als die Verleihung eines Ordens bezeichnen sollte, den man mit Stolz am Revers tragen könne. Diese Meinung muss man keinesfalls teilen, meiner Meinung nach hätte man die Polemik, die mit dem Ordensbegriff entsteht, nicht nötig gehabt.

Unsere Recherchen führten auch nicht dazu, ein offizielles Papier des Verfassungsschutzamtes zu finden, durch das eine plausible Begründung für diese erneute Einstufung einer AfD-Organisation zu finden. Die offizielle Mitteilung auf der Homepage des Landes Nordrhein-Westfalen enthalt nur die üblichen hinlänglich bekannten Allgemeinplätze, die wahrscheinlich nicht nur Frau Weidel, sondern auch viele Bürger unseres Landes nicht mehr ernst nehmen, wenn sie diese überhaupt noch zur Kenntnis nehmen. Den Wert von „gutachterlichen Stellungnahmen“ des Verfassungsschutzes wurde nicht zuletzt durch das kürzlich vorliegende Urteil des Verwaltungsgerichts Köln im Rahmen eines einstweiligen Verfahrens für jeden Bürger sichtbar (13 L 1109/25, Verwaltungsgericht Köln).  Es zeigte sich, dass die bisher vorgetragenen Argumente der Verfassungsschutzämter keinesfalls als gerichtsfest angesehen werden können. Sicher sind sie politische Meinungen der aktuell regierenden Parteien, so dass man eben auch zu anderen Meinungen und Betrachtungen kommen kann.

Die Verfahrensabläufe sind allerdings mehr als fragwürdig. Hier werden politische Meinungen als gesicherte Erkenntnisse den Bürgern vermittelt. Es werden juristisch unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, die Sachverhalte nicht klären, sondern sie nur vernebeln. Auch wenn es nicht unüblich ist, unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden, so weiß man allerdings, dass dies möglichst nicht praktiziert wird, weil es immer eine Quelle für juristische Auseinandersetzungen sein kann. Darin unterscheiden sich im Übrigen gute Gesetze von Gesetzen, wie sie heute teileweis im Schnellschuss verabschiedet werden. Schlechtes Beispiel ist das ALG 2, das aus sehr vielen unbestimmten Rechtsbegriffen besteht, so dass es immer wieder zu Sozialgerichtsverfahren kommt. Beispiel: Der Begriff „Kunde“, der ohne Sinnzusammenhang im Gesetz plötzlich auftaucht und von dem keiner weiß, welche Rechtsqualität dieser Begriff hat. Wenn in der Stellungnahme auf der Internetseite der NRW-Landesregierung von einem Begriff des „Völkisch-nationalistischen-Personenzusammenschluss“ geschrieben wird, stellt sich erstens die Frage, ist das im vorliegenden Fall ein Ergebnis, dass zu der Einstufung als Verdachtsfall der „Generation Deutschland“ durch den Verfassungsschutz NRW führte oder ist dies nur eine persönliche Erklärung des Ministers Reul, der eine solche Vereinigung glaubt bekämpfen zu müssen? Es stellt sich zweitens die Frage, was denn ein Völkisch-nationalistischer-Personenzusammenschluss ist, und selbst wenn dieser nicht kompatibel mit Gesellschaftsauffassung wäre, ob ein solcher Zusammenschluss grundsätzlich gar nicht verfassungswidrig ist, solange er nicht aktiv und mit Gewalt, seine ggf. kruden Meinungen umsetzen wollte.

Der Vorgang wirft Fragen nach der Trennschärfe zwischen politischer Bewertung und sicherheitsbehördlicher Einstufung auf. Er zeigt wie mittlerweile eine politische Meinung zur Mehrheitsmeinung gemacht wird und mit Mitteln des Rechtswesens der Versuch unternommen wird, abweichende Meinungen in verfassungsfeindliche, wenn nicht gar kriminelle Handlungen umzudeuten. Die Bürger haben ein Anrecht, von Behörden nachvollziehbar zu erfahren, warum einschränkende Maßnahmen, die grundsätzlich nach dem Grundgesetz nur dann zulässig sind, wenn sie gerichtsfest nachgewiesen wurden.

Der Verfassungsschutz – das trifft für alle Bundesländer zu – trifft eine politisch relevante Entscheidung. Die Entscheidung dieser Behörden wird formal veröffentlicht, sie sind rechtlich aber noch nicht wirksam. Die Medien berichten trotzdem, so dass bereits der Eindruck einer faktisch abgesicherten Position entsteht, wobei deren Informationen wahrscheinlich aus sogenannten Hintergrundgesprächen resultieren, die nicht juristisch belastbar sind. Die politische Debatte beginnt ohne offizielle Grundlage.

Auch der Fall, in dem drei Buchhändler aufgrund einer Geheimdienstanfrage durch das Kulturministerium gesperrt wurden, zeigt ein ähnliches Muster:

  • Nicht-veröffentlichte sicherheitsbehördliche Hinweise
  • Politische oder administrative Maßnahmen
  • Keine transparente Quelle
  • Öffentliche Wirkung ohne überprüfbare Grundlage

Insofern kann man die Reaktion von Frau Weidel verstehen, die im Fall der Jugendorganisation ihrer Partei den Beschluss des Verfassungsschutzes nicht mehr ernst nimmt und als „Ordensverleihung“ ansieht. Was dabei auf der Strecke bleibt, ist das Vertrauen der Bürger in ihre Organe und damit ein immer größer werdendes Misstrauen, dass der Staat selbst mit dazu beiträgt, dass die Demokratie immer mehr gefährdet wird. Eine solche Entwicklung kann das Vertrauen in staatliche Institutionen nachhaltig beschädigen.


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Der Innenminister in NRW weiß von nichts

Aktuell scheint der tragische Vorfall in Solingen, bei dem drei unbeteiligte Bürger von einem wahrscheinlich fanatischen Anhänger der Islamisten mit einem Messer umgebracht und weitere acht Personen verletzt wurden, nicht mehr im Fokus der Berichterstattung zu stehen. Jetzt geht es darum, dass untersucht wird, warum und mit welcher wirklichen Motivation das Verbrechen möglich gewesen ist. Die Hauptarbeit werden dabei die Kriminalisten tragen, die in der Regel nicht im Brennpunkt der Öffentlichkeit stehen. Den Part der „Öffentlichkeits-Information“ übernehmen die Politiker, die schon immer nach solchen Taten mit den gleichen Floskeln den Bürgern viel erzählen, ohne wirklich etwas Vernünftiges zu sagen. Natürlich wird dann sofort der Ruf nach Verschärfung des Waffenrechts laut, der Rechtsstaat wird mit allen seinen Mitteln dafür sorgen, dass das Recht durchgesetzt wird und im Übrigen müssen die Vollmachten und Befugnisse von staatlichen Einrichtungen erweitert werden, weil nur dann ein Schutz der Bürger möglich sei.

In diesem Zusammenhang machte ein Interview des Innenministers aus Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, viele Bürger nachdenklich, wahrscheinlich, aber auch zornig. Da erklärte dieser Minister in diesem Interview, was man unternehmen müsse, um zukünftig solche Verbrechen zu verhindern. Es stellen sich jetzt einige Fragen, die aufgeklärt werden müssten, spricht Reul in das Mikrophon. Auf die Frage des Journalisten, wer denn schuld daran gewesen sei, dass dieses Verbrechen überhaupt stattfinden konnte, antwortet Reul mit einer bemerkenswerten Ehrlichkeit „Keine Ahnung!“ Alles sei kompliziert. Reul führt weiter aus, dass „wir nicht mitgekriegt haben, dass sich jemand radikalisierte. Man müsse sich auch fragen, warum dieser Syrer, der keine Anerkennung als Flüchtling erhalten hatte und ausreisepflichtig war, nicht abgeschoben wurde. Er, Reul, müsse sich jetzt erst bei seinen Ministerkollegen sachkundig machen, was sich in Solingen ereignet habe. Schließlich sei er als Innenminister gar nicht für die Flüchtlinge zuständig. Dieser Geschäftsbereich wurde im Kabinett einvernehmlich dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration zugeordnet. Der Innenminister, der zuständig für die Sicherheit des Landes sein sollte, weiß nicht, was sich im Bereich des Flüchtlingswesens abspielt. Hier wird er durch die „sachkundige“ Grünen-Politikerin Josefine Paul ersetzt, die sich offensichtlich mehr Gedanken über die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, den Dialog mit dem Islam sowie Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten macht, als sich um die Sicherheit deutscher Bürger zu kümmern.

Nachdem die erste Erregungswelle nach dem Solinger Ereignis abgeebbt sind, hört man auch wieder die gleichen Worte der Politiker der sich selbst demokratisch nennenden Parteien, wie sie immer wieder zum Ausdruck gebracht werden. Da wird gesagt, dass man doch die armen „geflüchteten“ Menschen, die durch mehrere demokratische Länder der EU in Deutschland ankamen, nicht wieder in die demokratischen Länder der EU, in denen sie eigentlich ihren Flüchtlingsantrag hätten stellen müssen, zurückschicken können. Merken die Politiker wie eine Frau Paul und eine Frau Baerbock gar nicht, wie sie ihre Mitbürger veralbern? Aber auch die Rolle des Oppositionsführers einer Partei, die gar keine Opposition ist, weil sie die gleiche Politik betreibt, wie sie auch von den Ampelmännern postuliert wird, ist mehr als fragwürdig. Was will denn der Herr Merz? Will er verhindern, dass die gesellschaftliche Auseinandersetzung in Deutschland durch die Einwanderung von Migranten, bei denen man von „Geflüchteten“ redet, obwohl dies in den meisten Fällen gar nicht zu begründen ist, immer weiter eskaliert oder will er die AfD verbal rechts überholen, um die Bürger zu täuschen, damit diese die CDU wählen, im Glauben, dass diese Partei doch die Interessen der deutschen Bevölkerung vertritt. Wenn sie nach ihrer Stimmabgabe feststellen, dass sie einem Wählerbetrug aufgesessen sind, besteht ohnehin keine Gefahr mehr, weil dann auch nichts mehr zu verändern ist.

Dem Innenminister in Nordrhein-Westfalen muss man es allerdings hochzurechnen, dass er gar nicht herumredete, sondern mit einer von Politikern nie gekannten Ehrlichkeit den staunenden Bürgern vermittelte, dass es gar nicht um die Sicherheit geht, sondern Vorstellungen einer vermeintlichen Multi-Kulti-Gesellschaft wichtiger sind als die Sicherheit der Bürger in diesem Lande. Hoffen wir, dass sich Herr Reul schnell in seinem Kabinett sachkundig macht. Vielleicht kommt er ja dann zu dem Schluss, dass es besser gewesen wäre, bei einem solchen Polittheater unverzüglich seinen Hut zu nehmen. Was soll man von einem Innenminister halten, der sich nicht zuständig fühlt eine ungeregelte Zuwanderung zu verhindern und diese Aufgabe einer links-grünen Politikerin überlässt, der Sicherheit für die Bevölkerung ein Fremdwort zu sein scheint?