Kategorien
Aktuell

Die GEW sieht bei den Schulen keine Neutralitätsverpflichtung

Es ist beängstigend mit welchem fehlenden Sachverstand eine Spitzenfunktionärin einer großen Gewerkschaft aktuell glaubt, einen Freibrief für die Indoktrination der Schüler vermitteln zu müssen. Demgegenüber ist es aber auch erschreckend, wie der sogenannte Qualitätsjournalismus solchen Agitatoren die Möglichkeit einräumt, Behauptungen unwidersprochen den Hörern eines eigentlich renommierten Senders zu vermitteln. In einem Interview des Deutschlandfunks ging es um die Frage, inwieweit die Schule eine Neutralitätspflicht den Schülern und damit auch den Eltern dieser Schüler gegenüber hat und inwieweit es zulässig ist, bei einer Diskussionsveranstaltung in einer Schule alle Parteien mit Ausnahme der im Bundestag und in den Landtagen zugelassenen demokratischen AfD einzuladen. Ein solches Vorgehen erfolgte in einer Schule in Wittenberge. Der Schulleiter hatte die AfD nicht zu der Diskussionsrunde mit den übrigen Parteien eingeladen.

Die Vorsitzende der GEW, Maike Finnern, verstieg sich in der rechtswidrigen Behauptung, dass es für Schulen gar keine Neutralitätspflicht gibt. Ihre Begründung, die bei einer Abiturs-Prüfung mit einem Ungenügend bewertet worden wäre, war so lächerlich, dass man sich wundern musste, dass eine Vorsitzende einer Erziehungs- und Bildungsgewerkschaft einen solchen fachlichen Unfug daherredet. Frau Finnern verstieg sich in der Behauptung, dass es in der Demokratie keine Neutralität gäbe und man genötigt sei, einen Standpunkt zu formulieren. Das ist grundsätzlich richtig, aber nicht im Zusammenhang mit der Unterrichtung in einer Schule durch Lehrer, insbesondere in den unteren Klassen. Der Lehrer hat nicht seinen Standpunkt zu politischen Fragen den Schülern zu vermitteln, sondern neutral die unterschiedlichen Auffassungen und politischen Theorien zu vermitteln. Die Schlussfolgerungen aus diesen Informationen haben einzig und allein die Schüler selbst zu treffen. Es ist auch eigenartig, wie Frau Finnern, in einer ideologischen Sprachform „genderte“, obwohl der Rat der deutschen Sprache Sprachverballhornungen, wie sie Frau Finnern praktizierte, nicht zugelassen hat. Die Schüler müssen erwarten, dass Lehrer in der Lage sind, die deutsche Sprache so zu sprechen, wie sie nach den Richtlinien des Rates der deutschen Sprache und der Kultusministerien für die Schulen vorgeschrieben sind. Erschreckend war, dass die Journalistin des Deutschlandfunks nicht darauf hinwies, dass es Unfug sei, wenn Frau Finnern behauptet, die Schulen seien nicht zur Neutralität verpflichtet. Beispielhaft sei auf das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen verwiesen, in dem in § 2 Abs. 8 SchulG das Neutralitätsgebot für Schulen festgeschrieben wurde. Alle anderen Länder haben ähnliche Gesetze. Die Neutralitätspflicht hat einen sehr einfachen Hintergrund. Sie ist vom Staat den Eltern gegenüber vorgesehen worden, weil die Eltern anderseits verpflichtet sind, ihre Kinder staatlich beschulen zu lassen. Der Staat hat nicht das Recht, in das originäre Erziehungsrecht der Eltern einseitig einzugreifen. Für Privatschulen gelten andere Bestimmungen, weil hier die Eltern bewusst für ihre Kinder eine Entscheidung treffen, so dass sie wissen, welche kirchliche oder politische Auffassung die jeweilige Privatschule vertritt.

Auch die Einlassungen von Frau Finnern zur Frage, ob die AfD verfassungsfeindlich sei oder nicht, waren falsch und hätte man von einer Vorsitzenden einer Bildungsgewerkschaft nicht erwarten dürfen. Sie hätte wissen müssen – und so hätte sie es auch, sofern sie als Lehrerin tätig gewesen ist – ihren Schülern vermitteln müssen, dass die Auffassungen einer nachgeordneten Behörde, wie es die Verfassungsschutzämter sind, keinesfalls rechtsverbindlich sind. Sie sind lediglich Auffassungen der jeweiligen Regierung. Über die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei entscheidet einzig und allein das Bundesverfassungsgericht. Dieses hat bisher zur AfD keine Entscheidung getroffen, weil kein Antrag dazu vorliegt. Die Auffassung von Frau Finnern zum Inhalt des Parteiprogramms der AfD zeigten, dass sie dieses gar nicht gelesen haben kann. Dann hätte sie wissen müssen, das dies sogar ein Problem für den Verfassungsschutz ist, weil das Parteiprogramm der AfD gar keine Hinweise auf eine Verfassungsfeindlichkeit gibt. Diese wird vom Verfassungsschutz aus Äußerungen von Funktionären der AfD abgeleitet. Es ist schlimm, wenn Pädagogen oder Persönlichkeiten, die Pädagogen vertreten, wie es Frau Finnern für ihre Gewerkschaft machen sollte, nicht die einfachsten Zusammenhänge richtig darstellen und bewerten können. Bei Lehrern mit einer solchen Vorgehensweise kann man als Eltern nur Sorge haben, dass den Kindern ein einseitiges Weltbild vermittelt wird. Für eine Gewerkschaft ist es ein Armutszeugnis, wenn ihre führenden Funktionäre zu erkennen geben, dass ihnen politischer Sachverstand fehlt.