Kategorien
Aktuell

Europäische Bürger wollen mehr Kinderschutz im Internet

Die vielen Nachrichten, mit denen die Bürger aktuell konfrontiert werden, führen dazu, dass das Leid der Kinder, die von Erwachsenen sexuell missbraucht werden, nicht so sehr im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht. Noch immer sind die gesetzlichen Grundlagen auf der europäischen Ebene nicht so weit abgeschlossen, dass eine gesetzliche Regelung vorliegt, die Host-Provider und Plattformbetreiber bindend verpflichtet, das Risiko zu mindern, dass dadurch besteht, das Kriminelle Internetplattformen missbrauchen und ihre Kontakte auf diesem Weg pflegen können. Anderseits bestehen bei vielen Bürgern, so interessanterweise bei den 13 – 17jährigen in Deutschland, erhebliche Sorgen, dass durch übertriebene Kontrollen in ihre persönliche Sphäre eingegriffen wird. Wahrscheinlich wird es keinen Königsweg geben, um dieses Problem zu lösen. Allerdings sind wir der Meinung, dass sich diejenigen, die vehement für eine sexuelle Vielfalt von sexuellen Minderheiten eintreten und deren sexuelle Praktiken und Befindlichkeiten zum allgemeinen gesellschaftlichen Maßstab machen, einmal intensiver mit den Nöten der Kinder befassen sollten, die Opfer von sexuellen Missbrauch werden können, bzw. bereits geworden sind, um hier die das Bewusstsein in der Gesellschaft zu fördern, dass es in erster Linie um den Schutz der Kinder gehen muss. Wir übernehmen deshalb gern einen Artikel zu diesem Thema von purpose (www.purpose.com).

Die EU Innenkommissarin Yla Johannsson war schockiert, als die von Ermittlern erfuhr, dass Europa weltweit zum Drehkreuz für den Handel mit kinderpornographischen Darstellungen geworden ist. In dem nachfolgenden Ausführungen wird aufgezeigt, was die EU-Kommission gegen diese schlimme Entwicklung unternehmen will und warum dies gerade durch den zunehmenden Einsatz der sogenannten Künstlichen Intelligenz immer wichtiger und dringender geworden ist.

Die geplante Gesetzesinitiative der EU zum Schutz vor sexuellem Kindesmissbrauch im Internet wird kontrovers diskutiert. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von pädokriminellem Content im Internet sind neue gesetzliche Regelungen unerlässlich. Dass innerhalb der europäischen Bevölkerung darüber Konsens dazu besteht, untermauert eine aktuelle Studie von Euromonitor.

Für Pädokriminelle ist Europa eine digitale Drehscheibe. Fast 90 Prozent aller Websites, die Content mit sexuellem Missbrauch von und sexualisierter Gewalt an Kindern beinhalten, liegen auf europäischen Servern. Die aktuell laufende Gesetzesinitiative der EU zum Schutz vor sexuellem Kindesmissbrauch soll die Verbreitung von pädokriminellem Online-Content unterbinden. Kontrovers diskutiert wird hier die Forderung, bei Verdachtsfällen eine Aufdeckungsanordnung einzuleiten als Basis, um private Kommunikation zu scannen.

Datenschützer kritisieren solche Maßnahmen, die in digitale End-to-End-Verschlüsselungen eingreifen, als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre.Die Zeit auf eine Einigung drängt. Tritt der Gesetzesentwurf bis August 2024 nicht in Kraft, läuft die von der EU beschlossene Interimsregelung auf. In der Praxis würde das bedeuten, dass selbst die Entdeckung von diesem kriminellen Content auf freiwillige private Initiative als illegal eingestuft werden könnte.

Innerhalb der europäischen Bevölkerung ist das Bewusstsein vorhanden, dass auf rechtlicher Seite akuter Handlungsbedarf besteht. Eine Auswertung von Euromonitor vom Juli kam zum Ergebnis, dass 92 Prozent der Befragten der Auffassung, dass Kinder immer größeren Risiken im Internet ausgesetzt sind und 73 Prozent den sexuellen Missbrauch von Kindern als weit verbreitetes Problem innerhalb Europas betrachten. 82 Prozent der befragten Personen stimmten der Einschätzung zu, dass die Kontrolle des Internetkonsums von Kindern durch die Eltern nicht ausreichen, um den von der Kommunikation via Internet ausgehenden Gefahren einen Riegel vorzuschieben.

Aktuell befürworten in diesem Zusammenhang 87 Prozent der interviewten Personen die Aufdeckung des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Kontaktanbahnung über E-Mails und Chats. 83 Prozent stimmten der Aufdeckung über das Monitoring verschlüsselten Nachrichten zu.

In Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention ist der Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verankert. Die im letzten Jahr gestartete Gesetzesinitiative der EU will die Verbreitung von Online-Content ebenso unterbinden wie die Kontaktanbahnung von Pädokriminellen an Minderjährige über das Internet.

Basis für die Präventions- und Schutzkonzepte ist die Risikoanalyse, zu der die Hosting-Provider und Social-Media-Plattformen angehalten wurden. Auf Basis der Risikoanalysen sollen unter dem Stichwort „Safety by Design“ digitale Schutzräume eingerichtet werden, welche die Content-Verbreitung blockieren und Cyber-Grooming unterbinden.

Wie auch immer das EU-Gesetz am Ende aussehen wird: Um die digitalen Schutzräume für Kinder zu schaffen, wird es kein willkürliches und undefiniertes Scannen der privaten Kommunikation und der auf Endgeräten versendeten Bildern und Videos geben. Die minderjährigen Internetuser selbst lehnen Maßnahmen ab, die in ihre Privatsphäre eingreifen. 80 Prozent der 13- bis 17-Jährigen in Deutschland, so haben Umfragen ergeben, wollen keine Chatkontrollen. Klar ist aber, dass Host-Provider und Plattformbetreiber Risikominderungspflichten erfüllen müssen. Um die potenziellen Gefahren für Minderjährige einzudämmen, ist eine zuverlässige Altersverifikation der Internet-User ein wichtiger Schritt. In den USA sind die Diskussionen schon weiter fortgeschritten. So soll in Kalifornien 2024 der California Age-Appropriare Design Code Act soll 2024 in Kraft treten. Dieser verpflichtet Onlineplattformen dazu, Sicherheitsbeschränkungen für User unter 18 Jahren zu installieren.

Kategorien
Aktuell

Kindesmissbrauch – ein Zeichen für das Ende der Moral in der Gesellschaft?

Aktuell hat die Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmussbrauch im Internet in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Mittlerweile sind bereits einige Strafverfahren in dieser Angelegenheit abgeschlossen, wobei die Täter zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden. Es ist kaum nachzuvollziehen, wie Menschen sich an wehrlosen Kindern sexuell vergreifen können. Man kann davon ausgehen, dass solche Verbrechen, anders kann man ein solches Verhalten nicht bezeichnen, schon immer stattgefunden haben. Allerdings hat das Internet bei allen Vorteilen auch vielen Kriminellen die Möglichkeit eröffnet, die schnelle und weltweit vernetzte Kommunikation für ihre Taten zu nutzen.

Mié Kohiyama von Brave Movement erklärte auf Nachfrage: “In den letzten Jahren hat die Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet enorm zugenommen. In Europa gibt es weltweit die meisten Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch, und die Kinder leiden unter den Missbrauchstätern, die von der Technologie profitieren, um ihre abscheulichen Verbrechen zu verbreiten“.
Viele Überlebende sexueller Gewalt in der Kindheit wurden Opfer von Verbrechen, die an ihnen begangen wurden, bevor es das Internet überhaupt gab. Mit der Entwicklung der Technologie in unserer zunehmend digitalisierten Welt wächst auch die Krise der sexuellen Gewalt im Internet. Wir müssen jetzt handeln, um sicherzustellen, dass unsere Kinder sowohl sicher sind als auch sich im Internet frei entfalten können. Gegenwärtig werden Forderungen von europäischen Kinderschutzorganisationen nach einem EU-Gesetz erhoben, um den Missbrauch von Kindern möglichst zu verhindern. So wird von einigen Organisationen gefordert, dass Entscheidungsträger in der EU gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern in die Offensive gehen und die Verbreitung von Online-Content zu sexuellem Missbrauch von Kindern (CSAM: Child Sexual Abuse Material) unterbringen, indem die dem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zustimmen. Die Gesetzesinitiative der EU sieht vor, Onlineplattformen dazu zu verpflichten, eigene Risikobewertungen durchzuführen und eigene Maßnahmen zur Risikominderung bei sexuellem Kindesmussbrauch durchzuführen. Zugleich soll ein EU-Zentrum gebildet werden, das Plattformbetreiber bei der technologischen Umsetzung unterstützt.

Wie dringend das EU-Gesetz geboten ist, zeigt der Jahresbericht der Internet Watch Foundation: Demnach wurde letztes Jahr im Internet mehr Material der härtesten Kategorie über sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet identifiziert als je zuvor. Im Zeitraum 2014 bis 2021 ist die Menge des online gefundenen Materials um das 20-Fache auf 20 Millionen gestiegen. In 30% des Online-Contents mit sexuellem Missbrauch kommen Kinder unter zehn Jahren vor.

Anderseits sind die Vorschläge der EU auch nicht unumstritten. Einerseits geht es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen, der einen sehr hohen Stellenwert haben muss. Andererseits muss aber auch im Rahmen einer Güterabwägung die Frage gestellt werden, in welchem Umfang sind Eingriffe in die persönliche Sphäre von Bürgern zulässig und vertretbar. Bei möglichen Eingriffen in das Internet zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind erhebliche technische Eingriffe erforderlich. Da geht es zum Beispiel um die Verschlüsselung von privaten Mitteilungen, die einer möglichen Aufdeckung von Straftaten im Wege stehen könnten, aber auch andersseits um den Schutz von unbescholtenen Bürgern gegenüber einer möglichen Übergrifflichkeit in das persönliche Lebensumfeld durch den Staat. Sollen staatliche Behörden die Möglichkeit erhalten, in das persönliche Umfeld der Bürger einblicken zu können? Die IP-Adressen der Nutzer des Internets müssten langfristig gespeichert werden, so dass die Ermittlungsbehörden gegebenenfalls Rückverfolgungen vornehmen können. Wie misstrauisch auch Bürger gegenüber solchen scheinbar notwendigen Maßnahmen sind, konnte man während der Corona-Pandemie beobachten. Da sollten alle Namen und Adressen von Hotelbesuchern von den Hotels festgehalten werden, um bei auftretenden Infektionen eine schnelle Rückverfolgung der Infizierten zu ermöglichen. Obwohl diese Daten nur für medizinische Zwecke erhoben werden sollten, griff die Polizei auf solche Daten zu, um mögliche Straftaten aufzuklären. Genau diese Problematik besteht jetzt auch bei Eingriffen in das Internet durch die geforderten verschärften Bestimmungen durch die EU zum Schutz von Kindern. Die Regelungswut der EU ist bei vielen Bürgern auch keine gute Grundlage, um jetzt Vertrauen zu haben, wenn EU-Gesetze der Polizei zusätzliche Befugnisse einräumen, um auf Internetdaten von Personen zuzugreifen, weil es hier ausschließlich um den Schutz von Kindern und Jugendlichen gehen soll.

Die jetzt vorliegenden EU-Regelungen zur Verhinderung von sexuellen Verbrechen gegenüber Kindern und Jugendlichen zeigen, dass die Lösung wahrscheinlich nicht in erster Linie in der weiteren Aufhebung der persönlichen Freiheit der Bürger besteht. Vielmehr muss intensiv hinterfragt werden, wie es kommen konnte, dass die Zahlen der sexuellen Straftaten gegenüber Kindern und Jugendlichen so gestiegen sind? Was läuft in unserer Gesellschaft schief? Besteht eine Verbindung zwischen dem sexuellen Missbrauch von Kindern durch Erwachsene und der Aufweichung jeglicher sexuellen Normen und ethischen Vorstellungen? Wird unsere Gesellschaft durch eine falsch verstandene Geschlechtergerechtigkeit zu sehr in der Sprache und dem Denken sexualisiert?

Es ist gut, dass Organisationen, wie Purpose und andere gegen den sexuellen Kindesmissbrauch europaweit eintreten. Aber es wird nicht ausreichen, nur durch immer weitere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Bürger, Verbrechen zu verhindern. Es wird erforderlich sein, wieder die Ethik in den Mittelpunkt der Gesellschaft zu stellen. Sexuelle Beliebigkeit hat da ihre Grenzen, wo Kinder betroffen sind.