Wenn man von Manipulation bei Wahlen redet, werden die meisten Bürger an Staaten denken, die den Status von Entwicklungsländern haben oder von Rechtsstaatlichkeit – was auch immer das sein soll – nichts halten. Natürlich gehören dann auch Staaten dazu, die sich nicht den Segnungen der westlichen Wertegemeinschaft unterordnen wollen, also Staaten denen man eigentlich erst Demokratie beibringen müsste.
Wenn man jedoch die Wahllandschaft eines angeblich doch so demokratischen Landes, wie die Bundesrepublik Deutschland betrachtet, das sich selbst zum Maßstab aller demokratischen Dinge in der Welt macht, dann scheint man doch Zweifel zu bekommen, ob in Deutschland wirklich alles so optimal funktioniert, wie man es den Bürgern immer erzählt.
Viele Fehler entstehen bereits bei der Aufstellung der Kandidatenlisten durch die Parteien. In der Regel lassen sich solche Fehler schnell korrigieren, wenn dazu der Wille aller Parteien besteht. Die Prüfung obliegt in der Regel Wahlprüfungsausschüssen, die nach dem jeweiligen Proporz von Mitgliedern der Parteien besetzt werden. Bei der AfD kam es allerdings 2019 in Sachsen dazu, dass ein solcher Ausschuss beschloss, der AfD einen großen Anteil der Kandidaten, die auf Listenplätzen standen, nicht zuzulassen, weil angeblich bei der Aufstellung der Wählerliste Fehler vorgekommen seien. Es war mehr als offenkundig, dass hier die etablierten Parteien die Chance erblickten, einen missliebigen Konkurrenten auszuschalten. Mit Hilfe einer Klage beim Verwaltungsgericht konnte die AfD seinerzeit erreichen, dass der größte Teil der Listenplätze für diese Partei nicht gestrichen wurde.
Ein besonderes übles demokratisches Verständnis zeigte die Bundeshauptstadt Berlin bei den Bundestags-Landtags und Bezirksverordnetenwahlen 2021, die alle am gleichen Tage stattfanden. Von einer geordneten Wahl konnte man nicht mehr sprechen. In mehr als 200 Wahllokalen von 2257 Wahllokalen wurden erhebliche Unregelmäßigkeiten bei der Wahldurchführung festgestellt. In 56 Wahllokalen gab es zeitweise keine Wahlzettel, so dass die Bürger überhaupt nicht wählen konnten. 16 bis 17jährige, die in Berlin an den Bezirksverordnetenwahlen bereits teilnehmen konnten, wählten auch bei der Bundestags- und der Landtagswahl mit, so dass hier Personen an einer Wahl teilnahmen, die dazu gar nicht berechtigt waren. Nachdem das Organisationschaos dermaßen groß war, schloss man die Wahllokale teilweise nicht ordnungsgemäß um 18.00 Uhr, sondern ließ diese Wahllokale bis 21.00 Uhr geöffnet.
Natürlich versuchte die linke Regierungsmehrheit in Berlin, die für dieses Chaos verantwortlich war, so zu tun, als handele es sich nur um eine unbedeutende Kleinigkeit. Dabei zeigten diese linken Politiker in Berlin, wie sie den Souverän achten, nämlich gar nicht! Dass diese Politiker – es handelte sich um Politiker der Linken, der Olivgrünen und der SPD – durch dieses unverantwortliche Verhalten die Demokratie lächerlich machten, scheinen sie nicht erkannt zu haben. Wie sollen Bürger zu solchen Politikern Vertrauen haben und davon ausgehen, dass sie im Interesse ihres Volkes handeln?
Inzwischen liegen Wahlanfechtungen vor, so dass ein Wahlprüfungsverfahren gemäß Art. 41 GG eingeleitet wurde. Einmalig dabei ist, dass der Bundeswahlleiter die Gültigkeit der Bundestagswahl anzweifelte und darauf hinwies, dass keine kleineren technischen Fehler vorgelegen haben, sondern man von einem Wahldesaster und eines systemischen Vorgangs sprechen muss. Die Wahlprüfung ist zunächst Angelegenheit des Bundestages. Erst wenn dessen Entscheidung angegriffen wird, kann eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erfolgen. Somit ziehen sich solche Verfahren sehr lange hin. Im Fall der dann nachträglichen Feststellung von erheblichen Wahlverletzungen, die eine Neuwahl oder Nachwahl erforderlich machen könnte, wird geprüft, ob es noch verhältnismäßig ist, eine Neu- oder Nachwahl durchzuführen. Somit können die Politiker immer davon ausgehen, dass die meisten nachträglichen gerichtlichen Entscheidungen für sie keine Konsequenzen mehr haben.
Ein weiterer Vorfall, bei dem bereits bei der noch gar nicht erfolgten Wahl abzusehen ist, dass die Wahl rechtlich umstritten sein dürfte, hat sich jetzt in Dresden ereignet. Bei der Oberbürgermeisterwahl sind bei der Kandidatenaufstellung des bisher amtierenden Oberbürgermeisters erhebliche rechtliche Fehler gemacht worden, die wahrscheinlich dazu hätten führen müssen, dass die Kandidatur des bisherigen Oberbürgermeisters für die erneute Wahl ungültig ist und er damit nicht an der Wahl hätte teilnehmen dürfen. Eine Beschwerde gegen diese Nominierung wurde von der Landesdirektion (früher: Regierungspräsidium) zurückgewiesen. Es wurde argumentiert, dass die Fehler bei der Wahlaufstellung zwar relevant seien, aber nicht so schwer wiegen, dass ein Wahlausschluss geboten wäre. Dagegen hat jetzt ein Mitbewerber vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts erklärte dazu: „Es klagt die Vertrauensperson des Wahlvorschlages der Piraten gegen die Zulassung von Dirk Hilbert. Es handelt sich um ein Hauptsacheverfahren und kein Eilverfahren“. Das bedeutet, dass diese Klage erst lange nach der bereits dann erfolgten Oberbürgermeisterwahl vom Verwaltungsgericht behandelt und entschieden wird, so dass diese Entscheidung keinen Einfluss mehr auf das Ergebnis des 1. und 2. Wahlgangs der Oberbürgermeisterwahl haben wird.
Was lehrt uns das? Ofensichtlich sind die Wahlen in Deutschland so wichtig, dass die Entscheidungen Zeit haben und Kandidaten auch gewählt werden können, wenn die Rechtsgrundlage dazu im Einzelfall gar nicht gegeben ist. Ist das die Stellung des Souveräns, der doch angeblich die Geschicke des Landes bestimmt? Wäre es nicht notwendig, dass zumindest dann, wenn bereits in der Wahlvorbereitung erkennbar wird, dass das geltende Recht nicht beachtet worden ist, eine unverzügliche gerichtliche Entscheidung erfolgen müsste, damit die Interessen der Bürger gewahrt werden?
Die politischen Akteure scheinen gar nicht mehr zu bemerken, wie sie alles tun, um das Vertrauen der Bürger in ein ordnungsgemäß funktionierendes Staatswesen fundamental in Grund und Boden zu rammen. Man kann eben sehr schön den Bürger ablenken, in dem man auf die mangelnde Einhaltung einer Rechtsstaatlichkeit bei anderen Ländern hinweist und im eigenen Land glaubt, das Recht gilt nur insoweit, als es einem persönlich nützt. Vielleicht wäre es aber besser, erst einmal vor der eigenen Tür den Dreck zu beseitigen!