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Thüringer Verfassungsschutzpräsident Kramer hat eine besondere Auffassung zur Demokratie

Es ist schon merkwürdig, wie parteigebundene Verfassungsschutzpräsidenten meinen, das Grundgesetz auslegen zu können. Im Zusammenhang mit einer nachträglichen Stellungnahme zum Parteitag der AfD in Riesa wurde der Verfassungsschutzpräsident in Thüringen, Stephan Kramer, vom Deutschlandfunk zu seiner Einschätzung des Parteitages der AfD interviewt.
Es ist für denkende Bürger keine Überraschung, dass Kramer ohne Zögern in den Raum stellt, dass die AfD eine „völkische“ Partei sei und sich gegen das Grundgesetz stellt. Im Vorspann zum Interview wird vom Deutschlandfunk darauf hingewiesen, dass die AfD die Remigration vertritt und ein Familienbild bestehend aus Vater, Mutter und Kind habe. Bereits hier stellt sich die Frage, was an diesen Auffassungen falsch ist. Ist es nach dem Grundgesetz nicht mehr erlaubt festzustellen, dass man die Auffassung hat, die aktuell noch von der Mehrheit der Bürger in Deutschland vertreten wird, dass die Familie aus Vater, Mutter und Kind besteht? Ist es nach dem Grundgesetz nicht erlaubt, darüber eine Meinung zu haben, in welchem Rahmen und Umfang eine Zuwanderung ausländischer Bürger erfolgen soll oder nicht? Ist es verfassungswidrig, wenn eine Partei ihre Jugendorganisation rechtlich mit der Mutterpartei verknüpft, damit eben nicht Parteipolitiker glauben, Jugendverbände auf dem Verwaltungsweg verbieten zu können, wenn ihnen die Meinung eines Verbandes nicht behagt.
Es ist auch erlaubt, dafür einzutreten, dass Deutschland aus der EU austritt. Das hat sogar das Bundesverfassungsgericht mittlerweile klargestellt. Einzig und allein wäre es verfassungswidrig, eigene Vorstellungen gewaltsam durchzusetzen.
Das Rechtsverständnis des Herrn Kramer scheint hier doch etwas originell zu sein. Jedenfalls richtig ist es wohl nicht. Es ist auch eine ungeheuerliche Anmaßung eines Behördenleiters, wenn er beklagt, dass Bürger oder Parteien Formulierungen verwenden, die keinen Straftatbestand erfüllen, aber der gegenwärtigen linkslastigen Regierung nicht gefallen. Er meint, offensichtlich Formulierungen verfolgen zu müssen, wenn sie sich von dem „sagbaren“ entfernt haben. Vielleicht sollte Herr Kramer einmal darlegen, welche Formulierung nicht mehr „sagbar“ sind. In unserem Rechtsstaat können darüber nur Gerichte und keine Behördenleiter entscheiden.
Die AfD hat nicht jegliche Scheu fallengelassen, Dinge auszusprechen, die sie für richtig hält, vielmehr scheinen die Leiter der Verfassungsschutzämter ihren Auftrag das Grundgesetz zu schützen, falsch zu interpretieren, indem sie glauben Meinungen, einschränken zu können. Genau diese Vollmacht haben sie nicht.
In diesen Rahmen passt auch das Beklagen des Herrn Kramer, wonach er sein sogenanntes Gutachten über eine angebliche Verfassungsfeindlichkeit der AfD nicht während der Vorwahlzeit veröffentlichen darf. Verwaltungsbehörden haben sich neutral zu verhalten. Es ist nicht Auftrag der Verfassungsschutzämter Einfluss auf die Meinungsbildung der Bürger zu nehmen, sondern nur dort tätig zu werden, wo konkret strafbare Handlungen nachzuweisen sind. Wir wissen nicht, warum die AfD in Thüringen bisher nicht gegen das Vorgehen des Verfassungsschutzamtes rechtliche Schritte eingeleitet hat. Aber es besteht die Vermutung, dass es dafür auch gute Gründe gibt. Die gegenwärtige Praxis der Gerichte im Zusammenhang mit Verfahren gegen die AfD haben gezeigt, dass Entscheidungen in der ersten Instanz gegen die AfD entschieden werden, die Berufsverfahren werden jedoch ewig nicht entschieden, so dass es gleichgültig ist, ob eine Entscheidung kommt oder nicht. Ein solches Vorgehen, nämlich Verfahren immer länger hinauszuzögern und nicht zu entscheiden, führt dazu, dass der Rechtsweg für die Bürger sinnlos wird. Entscheidungen, die nicht oder dann, wenn sie ohnehin irrelevant sind, getroffen werden, könnten auch gänzlich entfallen. Die Bürger halten ohnehin nichts mehr davon, weil sie sich inzwischen ihre eigene Meinung bilden und danach ihr Stimmverhalten ausrichten.
So war die Stellungnahme des Verfassungsschutzpräsidenten für viele Hörer des DLF-Interviews die Bestätigung, dass hier staatliche Stellen den Versuch unternehmen, eine politische Opposition so zu diskreditieren, dass sie für die gegenwärtig agierenden Blockparteien keine Gefahr wird. Dabei – so scheint es – wird man sich jedoch verrechnen. Österreich, Italien die Niederlande und andere Länder in Europa weisen deutlich darauf hin, wie sich die politische Meinung langfristig entwickeln wird.



Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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