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Welchen Status hat die USA-Militärbasis Ramstein?

Die Militärbasis der USA in Ramstein ist in den letzten Monaten immeer wieder in das Blickfeld der Öffentlichkeit gekommen. Manche werden sich noch daran erinnern, dass die Polen den wahnsinnigen Vorschlag unterbreiteten, Flugzeuge über Ramstein direkt in die Ukraine zu schicken, um auf diese Weise aktiv in das Kriegsgeschehen einzugreifen. Die Auswahl von Ramstein kam wohl deshalb in die Disskussion, weil es sich bei dieser Militärbasis offensichtich um eine amerikanische Einrichtung handelt, die sich auf deutschem Boden befindet, bei denen die Deutschen aber nichts zu sagen haben Dieser Vorschlag wurde – man kann sagen, Gott sei Dank, von den Amerikanern selbst abelehnt, weil man wohl sehr schnell zu der Überlegung gekommen ist, dass damit ein Weltkrieg mit Russland in greifbarer Nähe hätte sein können.

In den letzten Tagen fand eine große Konferenz in Ramstein auf der USA-Miltärbasis statt, zu der der amerikanische Verteidigungsminster 40 andere ausländischen Regierungsvertreter und Militärs einschließlich dem Nato-Generalsekretär Stoltenberg eingeladen hatte. Für mich war dies eine Veranlassung, beim Außenministerum navchzufragen, welchen Status dieses Ramstein eigentlich hat. Wenn wir ein wirklich souveränes Land sein sollten, ist es unvorstellbar, dass es Gebiete im Land gibt, die nicht in die Zuständigkeit der deutschen Regierung fallen. Schließlich ist Ramstein keine Botschaft, die nach dem allgemeinen Völkerrecht als exterritoriales Gebiet angesehen wird und somit eine besondere Stellung im jeweiligen Gastland hat.

Nachfolgend habe ich mein Schreiben, das ich an das Auswärtige Amt in Berlin richtete, veröfentlicht. Über die Antwort werde ich an dieser Stelle berichten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ramstein fand vor zwei Tagen eine Konferenz statt, zu der der amerikanische Verteidigungsminister ca. 40 ausländische Staatsgäste, einschließlich den Nato-Generalsekretär Stoltenberg eingeladen hatte. Die deutsche Verteidigungsministerin hatte ebenfalls an dieser Konferenz teilgenommen, wobei in der Öffentlichkeit der Eindruck vorlag, dass diese, genau wie die anderen Teilnehmer, von den Amerikanern eingeladen war. Bei dieser Konferenz, die nach meiner bisherigen Vorstellung auf deutschem Territorium stattfand, diente dazu, zu beschließen, welche Waffen in die Ukraine geschickt werden, um die ukrainische Armee zu befähigen, Russland besiegen zu können. Unterstellt, die Auffassung träfe zu, dass Ramstein zu Deutschland gehört, stellt sich natürlich die Frage, warum ausgerechnet in Deutschland über eine aktive Beteiligung an dem Krieg in der Ukraine verhandelt wird, da Deutschland damit sehr konkret als
Kriegsbeteiligter in den Krieg der Ukraine einbezogen wird.
1954, also zum Zeitpunkt als die Bundesrepublik Deutschland von den westlichen Alliierten und die ehemalige DDR von Russland besetzt war, gab es ein sogenanntes Stationierungsabkommen, das
Einrichtungen wie Ramstein rechtlich aufgrund des Kriegsrechts legitimierten. Nach Abschluss des 4 plus 2 Vertrages, der als Friedensvertrag bezeichnet wird, obwohl er eigentlich kein Friedensvertrag ist, hätte das bis dahin bestandene Stationierungsabkommen hinfällig werden müssen. Angeblich soll dieses Stationierungsabkommen von dem damaligen Kanzler Kohl nach der sogenannten Wiedervereinigung verlängert worden sein, wobei sich die Frage stellt, warum dies geschah? Meines Wissens haben alle anderen Streitkräfte – also auch die Russen – Deutschland verlassen. Hat das ehemalige Stationierungsabkommen noch Bestand?
Welchen Status hat denn die Militärbasis in Ramstein? Diese Frage taucht immer wieder auf und wird nie klar und eindeutig beantwortet. Ich bitte auch um Mitteilung, an welchen Punkten gegenwärtig die
Souveränität Deutschlands durch ehemalige Alliierte des 2. Weltkrieges eingeschränkt ist. Meines Erachtens wäre dies der Fall, wenn deutsche Behörden zu bestimmten Teilen ihres Staatsgebiets keinen freien Zutritt hätten und sich die Genehmigung für einen solchen Zutritt von einem ausländischen Staat (z.B. der USA) einholen müssen. Es könnte sich aber auch auf mögliche Bestimmungen des Fernmeldegesetzes beziehen, da auch darüber Verträge der Alliierten mit Deutschland bestanden haben, die wohl ebenfalls immer noch bestehen sollen.
Ich beabsichtige, über dieses Thema ausführlich zu schreiben, so dass ich für eine Beantwortung meiner Fragen sehr dankbar wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg-Michael Bornemann

 

 

 

 

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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