Gestern hat Bornemann-Aktuell bereits das aktuell vorliegende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen gegen die AfD kommentiert. Zwischenzeitlich liegt eine offizielle Presserklärung der AfD vor, die unsere Vermutung, dass hier wieder einmal sehr politisch von einem Gericht vorgegangen wurde, bekräftigt.
So weist die AfD zurecht darauf hin, dass es sich bei der jetzt vorliegenden Entscheidung keinesfalls um eine endgültige und damit nicht mehr zu verändernde Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts handelt. Aus dem Schriftsatz des Gerichts ist dies für einen Bürger, der juristisch nicht ausgebildet ist, kaum zu erkennen. Dr. Joachim Keiler als Prozessvertreter des AfD-Landesverbandes Sachsen und stellvertretender Pressesprecher weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Urteile um einen Beschluss im Eilverfahren handelt. Die Hauptsachklage der AfD wurde noch nicht verhandelt, so dass der Rechtsweg keinesfalls erschöpft ist. Das Eilverfahren wurde angestrengt, weil in einer Presseerklärung vom 8. Dezember 2023, Monate vor der Veröffentlichung des Sächsischen Verfassungsschutzberichts 2023, der Landesverband Sachsen als ‚erwiesen rechtsextrem‘ bezeichnet worden war. Seinerzeit wurde auf ein juristisches Gutachten verwiesen, das weder der AfD noch der allgemeinen Öffentlichkeit bekanntgegeben wurde. Hier zeigt sich, dass den Bürgern wichtige Erkenntnisse über den angeblichen Kampf der „wehrhaften Demokratie“ vorenthalten werden. Zu einem solchen Schluss muss man kommen, wenn das Oberverwaltungsgericht die Auffassung vertritt, dass das sogenannte Gutachten der Verfassungsschutzbehörde zur angeblichen Verfassungsfeindlichkeit der AfD und das wesentliche Grundlage für den jetzt ergangenen Beschluss des OVG gewesen ist, der Öffentlichkeit und nicht einmal der Beschuldigten (AFD) zur Kenntnis gegeben werden darf. Auch unter dem Aspekt einer Güterabwägung, ob durch die Veröffentlichung des angeblichen Gutachtens eine Gefährdung der Sicherheit des Landes gegeben sei, wird hier eine Beschuldigung anonym vorgenommen, die jedem Rechtsempfinden entgegensteht. Mit einer „wehrhaften Demokratie“ hat eine solche Praxis nichts zu tun. Eher kann man hier von einem Verwaltungshandeln ausgehen, dass sich nicht sicher ist, dass bei einer Offenlegung des Verwaltungshandelns gravierende Mängel zutage treten. Vertrauen der Bürger gegenüber staatlichen Stellen, einschließlich der Gerichte wird dadurch nicht erreicht, ja es wird geradezu zerstört.
Inwieweit die Vorwürfe in dem angeblichen Gutachten des Verfassungsschutzes solide und zutreffend sind, weiß nur das Gericht und der liebe Gott. Eine Basis für einen demokratischen Rechtsstaat kann ein solches Verfahren aber nicht sein.
Mit Befremden hat auch Dr. Joachim Keiler als anwaltlicher Vertreter zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Beschluss des Gerichts nicht ihm vorab – wie üblich – zugestellt, worden ist sondern zeitgleich mit der Veröffentlichung einer entsprechenden Presseerklärung durch das Gericht.
Wen wundert es noch, dass bei Umfragen der Bürger immer mehr Misstrauen gegenüber dem Staat und seiner Institutionen festgestellt wird. Bisher konnte man davon ausgehen, dass wenigstens die Gerichte unparteiisch und nur dem Grundgesetz verpflichtet ihre Entscheidungen treffen. Es wäre fatal, wenn eine solche Annahme nicht mehr zutreffen würde.