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Bundesverfassungsgerichts stärkt das Kartell der „demokratischen“ Parteien

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob die AfD ein Recht hätte, Ausschussvorsitzende im Bundestag zu stellen, ist für viele Bürger keine Überraschung. Betrachtet man die Rechtsprechung dieses Gerichts über den Zeitraum der letzten Jahre, so fällt auf, dass viele Entscheidungen im Zusammenhang mit der AfD zugunsten der Regierungsauffassung erfolgt sind. Aber auch Entscheidungen zu Fragen des Euros und der Verlagerung von Kompetenzen der deutschen Bundesbank zu der Europäischen Zentralbank, waren allenfalls nicht eindeutig, sie gingen jedoch im Ergebnis alle zu Lasten Deutschlands.

Das aktuell ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt fest, dass eine Partei, die nicht das Wohlwollen der Regierungsparteien hat, in ihrer Wahrnehmung der parlamentarischen Arbeit nicht die gleichen Rechte hat, wie es den derzeitigen Kartellparteien zugbilligt wird. Jedenfalls scheiterte die AfD mit ihrem Antrag, gemäß dem Umfang der auf sie gefallenen Wählerstimmen im gleichen Umfang parlamentarisch tätig sein zu können. Formal wird man das Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung nicht angreifen können, zumal es meint, dass es sich bei der Besetzung von Ausschussvorsitzenden der Bundestagsausschüsse um eine reine administrative Tätigkeit handelt. Die Geschäftsordnung des Bundestages ist hier auch nicht eindeutig, weil eine Wahl der Ausschussvorsitzenden vorgesehen ist. Das Ergebnis eines solchen Verfahrens muss offen sein, weil es sonst keine objektive Wahl wäre. Es wäre aber möglich, hier eine andere Festlegung zu treffen, so dass die Vorsitzenden in den Ausschüssen nicht mehr von dem Wohlwollen etablierter Parteien abhängig ist. Anderseits ist es aber auch viel zu kurz gegriffen, wenn bei der Funktion der Ausschussvorsitzenden nicht wahrgenommen wird, dass diese Funktion eben nicht nur eine administrative Funktion beinhaltet. Vielmehr ist die Funktion eines Ausschussvorsitzenden – und das werden auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts wissen – eine politische Tätigkeit mit erheblichen politischen Einflussmöglichkeiten. Es ist nicht aufrichtig, wenn jetzt unterstellt wird, als wenn die AfD doch alle Möglichkeiten der politischen Mitwirkung im Bundestag hätte. Genau das Gegenteil ist der Fall. Unbeschadet einer reinen juristischen Betrachtung wird hier ein großer Teil der Bürger ausgegrenzt und ihnen jetzt auch höchstrichterlich bestätigt, dass ihre Stimmen nicht den gleichen Wert haben, wie ihre Stimmen für die Kartell-Parteien.

Jetzt wurde ganz offizielle das Kartell der sich selbst demokratisch nennenden Parteien gestärkt, indem ihnen höchstrichterlich bestätigt worden ist, dass es das Grundgesetz zulässt, dass es unterschiedliche Kategorien von Politikern gibt. Da scheint es die sauberen „Demokraten“ zu geben, die mit allen Mitteln der Geschäftsordnung nicht genehme politische Parteien ausgrenzen können und da gibt es die sogenannten von einer Verwaltungsbehörde als gesichert rechtsextrem festgestellten Parteien, die eigentlich im Bundestag nichts zu suchen haben. Eine solche Entwicklung wird weiter zu einem Vertrauensverlust der Bürger gegenüber den staatlichen Gremien und der Gerichte führen, so dass damit eine immer stärkere Demontage eines gesellschaftlichen Konsenses erfolgt. Der derzeitig ausgegrenzten Partei wird dies weiter Ansporn sein, die Bürger auf diese Art der Demokratie aufmerksam zu machen und eine absolute Mehrheit in den Parlamenten anzustreben. Erst dann wird es möglich sein, wieder dafür zu sorgen, dass jeder, der ein Mandat als Abgeordneter von dem Souverän erhalten hat, gleichbehandelt wird und nicht an der parlamentarischen Arbeit durch linke Winkelzüge eingeschränkt oder gehindert wird.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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