Es gab einmal in Deutschland ein ungeschriebenes Gesetz, nämlich wie man sich als mitteleuropäisch zivilisierter Bürger grundsätzlich zu verhalten habe. Einer der wichtigsten Forderungen war, dass man Gerüchte, deren Wahrheitsgehalt man nicht erkennen kann und die sogar – wie die meisten Gerüchte – völlig aus der Luft gegriffen sind, nicht verbreitet. Dies gehörte bisher zu den allgemeinen Normen des Miteinanders in unserem gesellschaftlichen Leben. Wird diese Selbstverständlichkeit im menschlichen Miteinander nicht mehr beachtet, kann keiner mehr dem anderen trauen und es kultiviert sich ein Klima der Angst und der gesellschaftlichen Zerstörung. Ein Innenminister, der sich an solche Konventionen nicht hält, ist als Innenminister ungeeignet.
Es wäre zudem auch eine Überraschung, wenn sich nicht das Strafgesetzbuch mit diesem Sachverhalt befasst hätte. § 186 StGB lautet:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Ausgerechnet der Innenminister des Landes Thüringen, Georg Maier, scheint der Auffassung zu sein, dass ein Innenminister, dessen wichtigste Aufgabe der Schutz der Verfassung und aller Gesetze sein sollte, machen kann, was er will. Er verbreitet Vermutungen über eine im Landtag vertretene Partei, die durchaus die Qualität einer üblen Nachrede und einer Verächtlichkeitsmachung haben könnte. Man kann es gar nicht annehmen, dass nicht eine rechtliche Prüfung dieses ungeheuerlichen Vorganges erfolgen wird. Es ist doch offenkundig, dass hier der Versuch unternommen wird, die AfD als Verfassungsfeind und als Vaterlandsverräter hinzustellen, die nicht wählbar ist. Wahrscheinlich sollten hier auch Argumente für ein Verbotsverfahren dieser Partei geliefert werden.
Bei einer telefonischen Rückfrage von Bornemann-Aktuell bei dem Innenpolitischen Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Ringo Mühlmann wurde uns mitgeteilt, dass die vom Innenminister in die Welt gesetzte Vermutung jegliche Grundlage entbehrt. Mühlmann erklärte, dass dies nun schon „der zweite verschwörungstheoretische Ausfall des Herrn Maier sei. In keinem Fall sind diese Ausfälle jedoch mit dem Amt als Innenminister vereinbar“. An einem konkreten Beispiel erklärte Ringo Mühlmann den Hintergrund der von ihm gestellten Anfragen an die Landesregierung: “ Es gab in der WiWo 2025/36 einen Artikel über das Ausspähen von Militärtransporten durch Drohnen über Parkplätzen auf Autobahnen in Thüringen. Jedem, der diesen Artikel liest und nicht völlig phlegmatisch ist, stellen sich Fragen. Wie kommt die WiWo auf sowas? Wo kommen die Informationen her? Wie steht die Landesregierung dazu?“
Aktuell ist in diesem Zusammenhang auch darauf zu verweisen, dass es jedem Abgeordneten frei steht, welche Fragen er an die Landesregierung stellt. Im vorliegenden Fall konnte es auch nicht überraschend sein, dass ein Fachpolitiker, dessen Bereich die Innenpolitik ist, genau die spezifischen Fragen stellt, noch dazu, wenn der Hintergrund dieser Fragen offensichtlich mehr als eine Berechtigung hatte. Der Innenminister Maier hätte im Übrigen in einem direkten Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten Mühlmann nachfragen können, warum er eine solche Frage gestellt hat. Allerdings scheint dieser Innenminister an einer sachlichen Diskussion auch gar nicht interessiert zu sein. Wie uns mitgeteilt wurde, hat der Innenminister Maier (SPD) seit sechs Jahren jedes Gespräch mit dem Fachpolitiker Mühlmann im Innenministerium abgelehnt. Auch aus einem solchen Verhalten wird erkennbar, welche Wertschätzung dieser Innenminister gegenüber den Abgeordneten zeigt. Um so schlimmer ist das jetzt zu Tage getretene Verhalten des Innenministers. Die Bürger sollten sich selbst ein Bild davon machen, ob sie von solchen SPD-Politikern hinreichend vertreten werden.