Die Rede des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier im Rahmen einer Festveranstaltung am Tage des Mauerfalls und damit des Tages, an dem die Wiedervereinigung Deutschlands erfolgte, war ein Tiefpunkt in der deutschen Geschichte. Zum ersten Mal hat ein Präsident der Bundesrepublik Deutschland das Amt des Präsidenten dermaßen diskreditiert, dass man vor einem solchen Amtsträger jeden Respekt verlieren kann. Steinmeier verstand es – wie auch die NZZ heute in einem Kommentar feststellte – während seiner gesamten Rede die AfD nicht einmal zu erwähnen, um allerdings deutlich zu erkennen geben, dass er einen Staatsakt missbrauchte, um die politische Opposition in der Manier eines demagogischen Parteisekretärs in die Nähe von Nazis zu bringen. Steinmeier hat damit zu erkennen gegeben, dass er noch immer nicht bemerkt hat, dass ein Präsident eine besondere Verpflichtung zu einer parteipolitischen Neutralität aufgrund des Amtes hat.
Das ist nicht nur eine Frage des Anstandes und eines mitteleuropäischen zivilisierten Umganges, das ist auch nach dem Grundgesetz dem Amt eines Bundespräsidenten geschuldet. Man könnte das Verhalten dieses Bundespräsidenten mit den Worten des Komikers Mike Krüger „Mein Gott, Walter“ charakterisieren. Aber das Verhalten von Steinmeier ist nicht mehr lustig, sondern stellt eine Missachtung der Bürger und des Grundgesetzes dar. Die Bürger müssen davon ausgehen können, dass der Bundespräsident für alle Bürger der Repräsentant unseres Staates sein muss und es sich somit verbietet, dass er wie ein wildgewordener Parteifunktionär politischen Dreck auf eine im Bundestag vertretene Partei wirft, um diese zu vernichten. Auch das Grundgesetzt sieht vor, dass sich der Bundespräsident nicht parteipolitisch betätigt.
Was aktuell aber das Verhalten dieses Präsidenten noch problematischer macht, ist auch das unverantwortliche Verhalten, sich als Bundesprädient in ein laufendes Gerichtsverfahren einzumischen. Wenn Steinmeier meint, die AfD sei verfassungsfeindlich – auch wenn der die AfD nicht namentlich genannt hatte, so war eindeutig, dass er diese Partei meinte – dann sollte er als Jurist wissen, dass man sich nicht in ein laufendes gerichtliches Verfahren einmischt. Aktuell steht noch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus. Erst recht als Bundespräsident ist es unanständig und juristisch nicht haltbar, sich in einem laufenden Verfahren zu äußern. Von Anstand wollen wir in diesem Zusammenhang gar nicht reden, denn davon war bei dieser Beschimpfungsrede ohnehin nichts zu erkennen.
Steinmeier hat dem Amt des Präsidenten dermaßen geschadet, dass es richtig wäre, wenn er unverzüglich zurücktreten würde. Ein solches ehrenvolles Verhalten ist jedoch von diesem Präsidenten nicht zu erwarten. So wird er formal weiter als Bundespräsident fungieren, das Vertrauen und die Achtung eines Großteils der Bevölkerung hat er jedoch verloren. Man hat den Eindruck, dass ihn dies nicht stört. Die Wähler werden sich aber bei den kommenden Wahlen an diesen SPD-Politiker, denn so ist er aufgetreten, erinnern und entsprechend würdigen.