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Frank-Walter Steinmeier und die Grenzen seines Demokratieverständnisses

In seiner Rede anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts hat Frank-Walter Steinmeier erneut ein Demokratieverständnis erkennen lassen, das Fragen aufwirft. Wer verstehen will, was der Bundespräsident unter „wehrhafter Demokratie“ versteht und wo er deren politische Grenzen zieht, sollte allerdings eine frühere Rede hinzunehmen. Dort formulierte er wesentlich unverhüllter, was in seiner jetzigen Rede nur an einigen Stellen hervortritt.

Besonders deutlich wird diese gedankliche Verbindung dort, wo Steinmeier in seiner aktuellen Rede von „Vulgärdemokraten“ spricht. Damit bezeichnet er jene, die sich auf demokratische Mehrheiten und den Volkswillen berufen, dabei aber nach seiner Auffassung die Bindung an Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit missachten.

Bereits in seiner früheren Rede beschäftigte sich Steinmeier mit parlamentarischen Mehrheiten und erinnerte daran, dass Mehrheiten kommen und gehen und sich damit auch Machtverhältnisse verändern. Nun ja, Herr Steinmeier: Genau das ist Demokratie.

Diese Rede war, anders als die jetzt zu kommentierende Rede anlässlich des Jubiläums des Bundesverfassungsgerichts, über weite Strecken eine Abrechnung mit einem erheblichen Teil unserer Gesellschaft. Frank-Walter Steinmeier vermittelte dabei den Eindruck, dass er bestimmte politische Strömungen nicht lediglich für falsch oder gefährlich hält, sondern sie bereits in die Nähe der Verfassungsfeindschaft rückt.

Bereits 2025 beschäftigte sich Steinmeier mit der Frage parlamentarischer Mehrheiten und erinnerte daran, dass Mehrheiten kommen und gehen und sich damit auch Machtverhältnisse verändern. Nun ja, Herr Steinmeier: Genau das ist Demokratie. Regierungen werden gewählt, Mehrheiten verändern sich, politische Macht wird auf Zeit verliehen und wieder entzogen. Problematisch wird es jedoch, wenn politische Mehrheiten nicht mehr allein danach beurteilt werden, ob sie sich innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen, sondern zusätzlich danach, ob ihre politischen Vorstellungen dem jeweils für richtig gehaltenen Demokratieverständnis entsprechen.

Steinmeier erinnert in seiner aktuellen Rede zunächst an eine Selbstverständlichkeit des Verfassungsstaates: Auch demokratische Mehrheiten sind an Recht und Verfassung gebunden. Bedenklich wird seine Argumentation dort, wo neben diese rechtlichen Grenzen ein politisch-moralischer Maßstab zu treten scheint. Dann genügt es nicht mehr, eine demokratische Mehrheit zu erringen und innerhalb der Verfassung zu handeln. Die Mehrheit muss offenbar zusätzlich die „richtige“ demokratische Gesinnung besitzen.

Doch wer bestimmt, was richtig ist?

Demokratie schützt die Minderheit vor der Willkür der Mehrheit. Sie muss aber ebenso die Mehrheit davor schützen, dass ihre demokratisch legitimierte Entscheidung allein wegen politischer Missbilligung entwertet wird.

Zieht man Steinmeiers Rede von 2025 hinzu, zeigt sich die Kontinuität seines Denkens. Damals sprach er sich dafür aus, mit Extremisten politisch nicht zusammenzuarbeiten. Tatsächlich sagte er: „Mit Extremisten darf es keine politische Zusammenarbeit geben. Nicht in der Regierung, nicht in den Parlamenten.“ Den Namen AfD nannte er dabei nicht ausdrücklich.

In seiner jetzigen Rede spricht Steinmeier nun von „Vulgärdemokraten“, die unter Berufung auf Mehrheiten und einen angeblichen Volkswillen unbeschränkte Macht beanspruchten und sich weder durch Verfassung noch Verfassungsgerichtsbarkeit Grenzen setzen lassen wollten.

Der entscheidende Punkt ist nicht, dass der Bundespräsident vor einer solchen Entwicklung warnt. Davor zu warnen ist sein gutes Recht. Entscheidend ist vielmehr, wen er unter diesen Begriff fasst und nach welchen Kriterien er entscheidet, wann aus einer politisch unerwünschten Mehrheit eine Gefahr für die Demokratie wird.

Wenn Steinmeier anschließend erklärt, Demokratie sei liberal oder sie sei keine Demokratie, klingt das zunächst ebenso überzeugend wie intellektuell anspruchsvoll. Bei näherer Betrachtung ist die Aussage jedoch keineswegs so selbstverständlich, wie sie präsentiert wird.

Was bedeutet hier „liberal“? Wenn damit die Bindung staatlicher Macht an Grundrechte, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz gemeint ist, lässt sich darüber kaum streiten. Wird „liberal“ jedoch zu einem politischen Werturteil, mit dem bestimmte politische Auffassungen als demokratisch und andere als demokratisch minderwertig eingeordnet werden, beginnt das Problem.

Eine konservative Politik ist nicht weniger demokratisch, weil sie konservativ ist. Eine linke Politik wird nicht allein dadurch demokratisch, weil sie sich selbst für liberal oder fortschrittlich hält. Maßstab demokratischer Legitimität kann nicht die politische Zustimmung des Bundespräsidenten sein, sondern muss die Verfassung sein.

So beschleicht einen wieder einmal das Gefühl, dass Steinmeier sein eigenes Verständnis von Demokratie zum Maßstab erhebt und diejenigen, die davon abweichen, mit einem Etikett versieht: „Vulgärdemokraten“.

Das ist für einen Bundespräsidenten ein erstaunlich unsouveräner Begriff.

Von einem Bundespräsidenten sollte man mehr erwarten: vor allem die Souveränität, zwischen Verfassungsfeindschaft und politisch missliebiger Opposition sauber zu unterscheiden. Wer selbst vor gesellschaftlicher Spaltung warnt, sollte jedenfalls sorgsam darauf achten, durch die Sprache seines Amtes nicht zu ihr beizutragen.

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35,5 % sind für Manuela Schwesig ausreichend für einen Regierungsauftrag

Der Pulverdampf des Wahlabends ist verflogen, nun geht es um die Regierung. Manuela Schwesig scheint bereits klare Vorstellungen davon zu haben, wie sie auch mit 35,5 Prozent der Wählerstimmen und als Zweitplatzierte einen Regierungsauftrag ableiten kann.

Mancher Bürger wird sich fragen, ob es nicht angemessener wäre, zunächst dem Wahlsieger den Vortritt bei der Regierungsbildung zu überlassen. Aber in der Politik ist Höflichkeit schon lange eher ein Hindernis als ein Erfolgsrezept. Entscheidend ist letztlich, eine parlamentarische Mehrheit zustande zu bringen. Es kommt also darauf an, wie viele Abgeordnete sich für einen neuen Ministerpräsidenten oder eine neue Ministerpräsidentin entscheiden.

Aus Sicht Schwesigs lässt sich dafür ein weiteres Argument anführen: Auch in der vergangenen Legislaturperiode konnte sie nicht allein regieren, sondern war auf einen Koalitionspartner angewiesen. Die bisherige Landesregierung wurde von SPD und Die Linke getragen. Nach dem jetzigen Wahlergebnis wäre eine Mehrheit unter zusätzlicher Beteiligung der Grünen möglich. Insofern ist es aus Sicht Schwesigs durchaus logisch, die bisherige politische Konstellation in erweiterter Form fortzusetzen.

Andererseits gibt es gewichtige Gründe, darüber nachzudenken, ob eine solche Fortschreibung der bisherigen Politik tatsächlich die politische Botschaft dieses Wahlergebnisses abbildet.

Der eigentliche Gewinner dieser Wahl, wenn man zunächst allein auf die Zahlen schaut, ist nicht die SPD, sondern die AfD. Sie steigerte ihr Ergebnis gegenüber 2021 um 21,5 Prozentpunkte auf 38,2 Prozent und wurde damit stärkste Kraft. Die SPD erreichte 35,5 Prozent. Man darf deshalb zumindest die Frage stellen, ob die Wähler tatsächlich eine Fortsetzung der bisherigen politischen Richtung wollten oder nicht vielmehr einen Richtungswechsel zum Ausdruck gebracht haben.

Damit hat die AfD nicht nur prozentual erheblich hinzugewonnen. Sie kann aus ihrem Ergebnis auch den politischen Anspruch ableiten, künftig noch stärker um Regierungsverantwortung zu kämpfen.

Aufgrund der aus meiner Sicht unseligen Brandmauer-Ideologie, an der maßgeblich auch die CDU mit „gemauert“ hat und die zu einer Versteinerung des politischen Diskurses beiträgt, besitzt die AfD allerdings kaum eine realistische Koalitionsoption. Die übrigen im Landtag vertretenen Parteien haben eine Zusammenarbeit mit ihr ausgeschlossen. Insofern ist es müßig darüber zu spekulieren, ob die AfD trotz ihres Wahlsieges die Chance erhalten hätte, eine Regierung anzuführen.

Allerdings wäre es falsch, aus der fehlenden Regierungsoption der AfD auf deren politische Bedeutungslosigkeit im neuen Landtag zu schließen. Das Gegenteil ist der Fall. Mit 32 von insgesamt 71 Mandaten verfügt sie über eine außerordentlich starke parlamentarische Stellung. Bei Verfassungsänderungen, für die eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, kann die künftige Regierungsmehrheit die AfD nicht einfach übergehen. Darin kann man durchaus etwas Positives erkennen: Eine starke Opposition zwingt die Regierungsmehrheit bei grundlegenden Entscheidungen zur politischen Auseinandersetzung und gegebenenfalls zur Suche nach einem breiteren Konsens. Gerade eine Verfassung sollte nicht nach den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen passend gemacht werden können. Die parlamentarische Sperrminorität ist deshalb kein Störfall der Demokratie, sondern kann Ausdruck ihrer gewollten Machtbegrenzung sein.

Bei nüchterner Betrachtung ist festzustellen, dass weder AfD noch SPD eine eigene parlamentarische Mehrheit erhalten haben. Letztlich liegt daher, wie so oft, die Entscheidung über die Regierungsbildung nicht unmittelbar beim Wähler, sondern wird durch Koalitionsverhandlungen der Parteien entschieden. Man mag dies bedauern, es entspricht aber der Logik unseres parlamentarischen Wahlsystems.

Besonders bemerkenswert ist dabei das Ergebnis der CDU. Mit 4,9 Prozent verpasste sie den Einzug in den Landtag. 2021 hatte sie noch 13,3 Prozent erreicht. Für eine Partei, die sich traditionell als Volkspartei versteht, ist dies ein politisches Desaster.

Ob sich dieses Ergebnis allerdings unmittelbar als Quittung für die Politik von Friedrich Merz interpretieren lässt, sollte man vorsichtiger formulieren. Die Wahlanalyse der Forschungsgruppe Wahlen sieht sowohl einen sehr negativen Bundeseffekt als auch erhebliche landeseigene Image- und Kompetenzprobleme der CDU. Gerade diese Kombination macht das Ergebnis für die Union so bedrückend: Sie konnte weder aus ihrer bundespolitischen Position noch aus ihrer Rolle als vermeintlich bürgerliche Alternative Kapital schlagen.

Aber auch die SPD sollte sich ihres Erfolges nicht allzu sicher sein. Manuela Schwesig führte einen stark auf ihre Person zugeschnittenen Wahlkampf und konnte sich zugleich deutlich von der Bundes-SPD absetzen. Nach der Analyse der Forschungsgruppe Wahlen war gerade diese Distanzierung vom Bund ein wichtiger Bestandteil ihres Wahlerfolges.

Das entbindet sie jedoch nicht von der Frage, welche politische Schlussfolgerung aus dem Gesamtergebnis zu ziehen ist.

Wenn Bürger den Eindruck gewinnen, sie könnten wählen, was sie wollten, erhielten am Ende aber stets eine Regierung derselben politischen Grundrichtung, kann daraus demokratischer Verdruss entstehen. Ebenso könnte die SPD irgendwann ein ähnliches Schicksal ereilen wie jetzt die CDU. Wer seinem Land nichts Schlechtes wünscht, kann keine dieser Entwicklungen begrüßen.

Was jedoch noch nachdenklicher stimmen sollte, ist eine andere Frage: Wo befindet sich eigentlich die politische Mitte?

Die AfD beansprucht zunehmend den politischen Raum, den früher die CDU besetzte. Ob sie damit tatsächlich zur neuen Mitte wird, ist eine völlig andere Frage. Viele Bürger werden gerade daran erhebliche Zweifel haben. Aber auch die SPD kann für sich die Mitte nicht selbstverständlich reklamieren, wenn ihre Regierungsoption dauerhaft in einem Bündnis mit Linken und Grünen liegt.

Vielleicht ist dies die wichtigste Erkenntnis dieser Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Die politische Mitte ist nicht verschwunden, aber sie ist parteipolitisch heimatlos geworden.

Und genau darin liegt das eigentliche Problem. Demokratie benötigt politischen Wettbewerb, aber ebenso die Fähigkeit zum Konsens. Das neue Kräfteverhältnis im Landtag könnte die Parteien gerade dazu zwingen. Eine Regierung aus SPD, Linken und Grünen könnte zwar über eine parlamentarische Mehrheit verfügen, bei Entscheidungen, die eine Zweidrittelmehrheit verlangen, wäre diese Mehrheit jedoch nicht ausreichend. Die starke Opposition müsste einbezogen werden.

Vielleicht liegt darin sogar eine Chance dieses ungewöhnlichen Wahlergebnisses: Wo politische Lager freiwillig kaum noch miteinander reden wollen, zwingt sie die Verfassung bei grundlegenden Entscheidungen dazu, einander wenigstens zuzuhören.

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Sarah Wagenknecht will offenbar die Verfassung aushebeln, um selbst Macht auszuüben

In Sachsen‑Anhalt hat der Souverän entschieden. Er hat die Mehrheiten nach seinem Willen auf die im Landtag vertretenen Parteien verteilt und der AfD die meisten Stimmen zugewiesen. Unter normalen demokratischen Gepflogenheiten würde man erwarten, dass eine Partei mit fast 44 % Stimmenanteil den Auftrag erhalten hat, eine Regierung zu bilden.

Doch die etablierten Parteien haben die früher üblichen Anstandsregeln längst außer Kraft gesetzt. Man spricht nur noch mit jenen, die man — wer auch immer „man“ ist — für demokratisch hält, und grenzt eine missliebige Partei aus, die den Anspruch erhebt, Regierungsverantwortung zu übernehmen. Man errichtet eine zweite Staatsfeinds‑Mauer, diesmal nicht aus Steinen, sondern aus ideologischem Zement, und verbietet jegliche Kommunikation über diese Mauer hinweg. Ein solches Betondenken führt zwangsläufig zu Blockaden wie jetzt in Sachsen‑Anhalt: Es fehlen drei Stimmen zur absoluten Mehrheit, und plötzlich gilt das Land als „unregierbar“.

In dieser Situation treten nun jene auf den Plan, die sich selbst als „echte Demokraten“ bezeichnen. Eine davon ist Sarah Wagenknecht, die Namensgeberin einer Partei, die schon während ihres Aufstiegs um den Abstieg kämpfen muss. Sie schlägt vor, einen „neutralen“ Experten als Ministerpräsidenten zu wählen. Der Wahlverlierer Schulze (CDU) greift diesen Vorschlag auf. Was beide dabei übersehen, ist der Wähler selbst. Es ist kaum anzunehmen, dass jene Bürger, die einer Partei fast zur absoluten Mehrheit verholfen haben, damit einverstanden wären, wenn man ihnen nun ein politisches Neutrum als Regierungschef präsentiert. Und würde die AfD einem solchen Ansinnen zustimmen, gäbe sie zu erkennen, dass sie sich selbst nicht zutraut, eine Regierung zu führen.

Der Blick in das Gesetz schafft Klarheit. Was sagt die Verfassung Sachsen‑Anhalts über den Ministerpräsidenten?

Artikel 68 – Ministerpräsident und Landesregierung

(1) Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. (2) Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Minister seinen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung. (3) Die Landesregierung beschließt insbesondere über:

  1. alle ihr gesetzlich übertragenen Angelegenheiten,
  2. die Bestellung der Vertreter und die Stimmabgabe im Bundesrat,
  3. die Abgrenzung der Geschäftsbereiche und die Einsetzung von Landesbeauftragten,
  4. Fragen, die mehrere Geschäftsbereiche berühren,
  5. die Einbringung von Gesetzentwürfen,
  6. Rechtsverordnungen,
  7. den Abschluss von Staatsverträgen,
  8. ihre Geschäftsordnung. (4) Der Ministerpräsident leitet die Geschäfte der Landesregierung. (5) Bei Stimmengleichheit entscheidet seine Stimme.

Die Verfassung Sachsen‑Anhalts sieht keinen neutralen Ministerpräsidenten vor. Ein solcher wäre ein politisches Konstrukt außerhalb der Verfassung.

Weder Frau Wagenknecht noch der amtierende Ministerpräsident Schulze sind Juristen. Doch die Verfassungsgeber haben die Aufgaben und die Funktion des Ministerpräsidenten so klar definiert, dass auch eine Frau Wagenknecht wissen muss, was es bedeuten würde, einen „neutralen“ Regierungschef zu wählen. Im Klartext: Das Parlament würde seine Souveränität aufgeben. Denn der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. Er hat den Willen des Parlaments umzusetzen — und dieser Wille ergibt sich aus der politischen Zusammensetzung des Landtags.

Ein angeblich neutraler Ministerpräsident wäre entweder ein Diktator, der frei entscheidet, was er für richtig hält, oder ein Spielball jener Gruppierung, die ihn ins Amt gehievt hat. Zudem bestünde die Regierung weiterhin aus Ministern, die selbstverständlich von den im Landtag vertretenen Parteien benannt werden. Neutralität wäre also eine Illusion.

Was Frau Wagenknecht und nun auch Ministerpräsident Schulze aktuell vorschlagen, ist nichts anderes als der Versuch, durch die Hintertür den Wählerwillen auszuschalten.

Es wird wohl so kommen, wie es die AfD offenbar plant: Der Landtag wird wählen, und einige Abgeordnete werden den AfD‑Kandidaten unterstützen. Sollte dieses Verfahren von den sich demokratisch nennenden Parteien verhindert werden, wären Neuwahlen das einzige Mittel, um das Land nicht aus politischem Kalkül heraus vorsätzlich zu beschädigen.

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Ein Professor, der einmal das Grundgesetz lesen sollte

Einzelinterviews im Radio sind häufig nicht deshalb interessant, weil sie neue Sachinformationen vermitteln. Interessant werden sie, weil sich aus den Formulierungen der jeweiligen Gesprächspartner oft eine bestimmte Geisteshaltung herauslesen lässt. Diese betrifft nicht nur die befragte Person selbst, sondern häufig auch das akademische oder politische Umfeld, aus dem sie stammt. Wenn ein Professor einen Standpunkt erläutert, kann man in der Regel davon ausgehen, dass dieser die geistige Linie seiner Fakultät widerspiegelt. Für den Hörer wird ein Interview dann besonders aufschlussreich, weil er sich ein Bild davon machen kann, welche Denkweisen ein Hochschullehrer seinen Studenten vermittelt.

Die wesentlichen Passagen des Interviews mit Prof. Korte im Deutschlandfunk boten keinen großen Erkenntnisgewinn. Dass die hohe Zustimmung zur AfD – sollte sie sich bei der Wahl bestätigen – ein deutliches politisches Signal darstellt, ist unstrittig. Über die Genese dieses Sachverhalts kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Vielleicht ist der Erfolg der AfD deshalb so hoch, weil die demokratischen Parteien den Bürgern bisher vor allem vermittelt haben, dass ihnen der eigene Machterhalt wichtiger ist als praktische Politik vor Ort. Die sogenannte Brandmauer hat diesen Eindruck eindrucksvoll bestätigt. Gleichzeitig wächst bei vielen Bürgern der Wunsch, wieder darüber nachdenken zu dürfen, wie man seinem eigenen Land gegenüber argumentieren kann und ob man sich noch einer bestimmten Volksgruppe zugehörig fühlen darf. Die Politisierung des Denkens – insbesondere durch linksstehende Aktivisten – hat dazu geführt, dass man sehr sorgfältig überlegen muss, welche Begrifflichkeiten man noch verwenden darf, ohne sofort in eine bestimmte politische Ecke gestellt zu werden.

Wenn Prof. Korte eine „völkische Politikidee“ in den Raum stellt, die seiner Meinung nach die AfD vertrete, werden viele Bürger zunächst fragen, was „völkisch“ überhaupt bedeutet und warum es problematisch sein soll, in Kategorien eines Volkes zu denken. Ein Automatismus zur Missachtung anderer Völker ist damit keineswegs verbunden. Oder meint Prof. Korte, dass wir Franzosen, Amerikaner oder Engländer seien, nur weil man behauptet, es gebe keine Völker mehr? Konsequent gedacht hätte er dann auch verlangen müssen, die Inschrift am Reichstagsgebäude „Dem deutschen Volke“ unverzüglich zu entfernen.

Im Verlauf des Interviews entstand zudem der Eindruck, dass Korte selbst nicht recht wusste, wie er die aktuelle Lage einschätzen soll. Auf die Warnung von Friedrich Merz, ein AfD‑Sieg könne wirtschaftliche Nachteile für Sachsen‑Anhalt bedeuten, fiel Korte lediglich ein, dass Probleme entstünden, wenn ein Standort instabil werde. Er hätte ebenso gut erwidern können – vielleicht sogar müssen –, dass keineswegs sicher ist, dass bei einer AfD‑Regierung wirtschaftliche Probleme entstehen müssten. Die AfD hatte bislang keine Chance, politische Verantwortung zu übernehmen, weil man mit Hilfe der Brandmauer jede Mitwirkung verhindert hat. Warum ist die wirtschaftliche Lage dann bisher nicht besser gewesen? Auch Kortes Kritik, die AfD wolle sich „von Europa trennen“, zeigt wenig Differenzierung. Die AfD will sich nicht von Europa trennen, sondern lehnt die Bürokratisierung und Zentralisierung der Macht durch die EU ab. Die EU ist nicht Europa, sondern lediglich eine Institution in Europa.

Von einem Professor der Politikwissenschaft hätte man erwarten dürfen, dass er Perspektiven aufzeigt oder zumindest andeutet, welche Schritte aus der aktuellen Misere herausführen könnten. Der Begriff „Ost‑Trotz“, den Korte offenbar auf die Bürger Ostdeutschlands bezog, wirkte eher wie eine emotionale Abwertung des Ostens. Aus einem solchen Denkgebäude lässt sich kaum etwas Positives entwickeln.

Geradezu abenteuerlich waren jedoch Kortes Hinweise, wie man den Einfluss der AfD verhindern könne. Er wundere sich, so Korte, warum man nicht längst häufiger davon Gebrauch gemacht habe, AfD‑Politikern das passive Wahlrecht zu entziehen. Teilweise sei dies in Niedersachsen bereits geschehen. Korte verwies auf Artikel 18 des Grundgesetzes, der – so seine Darstellung – die Möglichkeit eröffne, Personen das passive Wahlrecht zu entziehen, wenn sie verfassungswidrig handeln. Was im Einzelnen verfassungswidrig sei, schien Korte sehr klar zu wissen. Dass er sich mit dieser Einlassung selbst verfassungswidrig äußerte, schien er entweder nicht bemerkt zu haben oder er vertraute darauf, dass die Bürger die Feinheiten unseres Rechtssystems ohnehin nicht durchschauen.

Was Korte vergaß – oder vergessen wollte –, war der letzte Satz des Artikels 18 GG. Für diejenigen, die gerade kein Grundgesetz zur Hand haben, sei er hier in Erinnerung gerufen:

Artikel 18 Grundgesetz

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief‑, Post‑ und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Die Verwirkung von Grundrechten kann ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Kein Verwaltungsgericht, keine Landesbehörde, kein Minister und kein Professor kann dies veranlassen. Damit stellt sich sogar die Frage, ob die bisher erfolgten Ausschlüsse von AfD‑Politikern bei Kommunalwahlen verfassungsrechtlich haltbar sind.

Der entscheidende Satz ist der Hinweis, dass die von Korte begrüßten Maßnahmen ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht veranlasst werden können.

Peinlich war in diesem Zusammenhang auch, dass der Interviewer des Deutschlandfunks nicht das tat, was der Deutschlandfunk sonst gern von sich behauptet: politische Aussagen sofort richtig „einzuordnen“. Im Klartext: Man hätte erwarten dürfen, dass Journalist Heinemann unmittelbar darauf hinweist, dass nur das Bundesverfassungsgericht die von Korte angeregte Maßnahme umsetzen kann – und dass daher die bisherige Praxis der Ausschlüsse möglicherweise verfassungswidrig ist. Im Grundgesetz steht nämlich nicht, dass Verwaltungsgerichte über diese Fragen zu entscheiden haben.

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Campact maßt sich an zu entscheiden, mit wem Firmen zusammenarbeiten

Eigentlich wollte ich es nicht glauben. Doch in einer Pressemitteilung der AfD vom 25. August 2026 wird mitgeteilt, dass der politisch links angesiedelte Verein Campact in einer aktuellen Kampagne Unternehmen wie Aldi, Samsung, Rewe, Krombacher und Sparkassen auffordert, ihre Werbung für YouTube‑Kanäle zu sperren, die nach Auffassung der Linksaktivisten „Desinformationen“ oder „Hass- und Hetzvideos“ verbreiten würden. Ohne nachvollziehbare Kriterien stellte Campact hierfür eine „Sperrliste“ mit 62 YouTube‑Kanälen zusammen und setzte den Unternehmen eine Reaktionsfrist von wenigen Tagen.

Eine Überprüfung dieser Pressemitteilung, deren gesellschaftliche Tragweite kaum zu unterschätzen ist, ergab, dass dieser Verein tatsächlich glaubt, eine Rolle in der Gesellschaft wahrnehmen zu können, die darauf hinausläuft, nur noch das zuzulassen, was er selbst vorschreibt. Sven Tritschler, stellvertretender Bundesvorsitzender der AfD, erklärt dazu: „Was wir hier erleben, ist kein zivilgesellschaftliches Engagement mehr. Es ist eine gezielte Sabotage der Grundpfeiler unserer demokratischen Kultur. Dass Campact private Unternehmen mit erpresserischen Ultimaten unter Druck setzt und existenzbedrohende Stimmungsmache gegen unliebsame Medienvertreter betreibt, entlarvt die wahre Gesinnung dieses Vereins. Anstatt unterschiedliche Meinungen in einem offenen Diskurs auszutauschen, wollen die Campact‑Aktivisten ein Klima der Verunsicherung schüren und eine demokratiezersetzende Zensur‑Infrastruktur errichten.“

Wenn wir in Deutschland wieder dort angekommen sind, wo sich Vereine ohne rechtliche Legitimation anmaßen, entscheiden zu können, welche Medien „in Ordnung“ sind und mit welchen Medien Firmen zusammenarbeiten dürfen, dann ist festzustellen: Neben unserem rechtsstaatlichen Ordnungssystem etabliert sich ein privates Diktatursystem, das sich hoheitliche Funktionen anmaßt. Denn ob ein Medium erlaubt oder nicht erlaubt ist, ist ausschließlich Angelegenheit des Staates, der dies durch die zuständigen Behörden umzusetzen hat.

Was hier sichtbar wird, erinnert an die Schlussphase der Weimarer Republik, wo privater Terror auf den Straßen herrschte und schließlich auch körperliche Formen annahm. Heute zeigt sich diese Gewalt nicht mehr in Schlägen und Angriffen, sondern in der Anmaßung, anderen vorzuschreiben, welche Stimmen gehört werden dürfen und welche nicht.

Erschreckender als diese Selbstanmaßung eines eingetragenen Vereins, der seit der Aberkennung durch das Finanzamt im Jahr 2019 keine steuerliche Gemeinnützigkeit mehr besitzt, ist die Willfährigkeit von Firmen, die sich von solchen antidemokratischen Verhaltensweisen privater politischer Vereine beeinflussen lassen. Ein solches Verhalten stärkt die selbsternannten Politikwächter und lässt das staatliche System erodieren.

Unsere Recherche ergab aktuell folgende Situation: Tatsächlich haben Unternehmen wie Aldi Süd, Kleinanzeigen, Indeed, XXXLutz, DEVK, Constantin Film, Wolt, Bergfreunde, Immowelt, Euronics, Axa, Berliner Wasserbetriebe, Milram, dm, Immoscout, Edeka, Flixtrain, Bifi, Klosterfrau sowie Procter & Gamble angekündigt, ihre Sperrlisten anzupassen. Darüber hinaus haben Miniatur Wunderland, LG Electronics, Krombacher, Sparkasse, Sumup, Lenor, Rewe, Booking und Samsung zurückgemeldet, sie prüfen den Schritt.

Haben diese Firmen kein Rückgrat, wenn sie sich einem privaten Agitationsverein unterwerfen und in einer Art vorauseilendem Gehorsam politischen Akteuren folgen, die weder eine Legitimation haben, über Recht und Unrecht zu entscheiden, noch in der Lage sind, ihr Verhalten der Öffentlichkeit plausibel zu erklären? Wieder einmal zeigt sich: Die Demokratie wird dann zerstört, wenn auch Unternehmen glauben, sich einem Diktat politischer Willenserklärungen unterwerfen zu müssen. Nicht das Verhalten linker Akteure ist der eigentliche Skandal – von diesen ist ohnehin nichts anderes zu erwarten. Der Skandal besteht darin, dass seriöse Firmen solchen Politakteuren einfach folgen.

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Caren Miosga hätte die Chance gehabt, den Bürger in ihrer Sendung ernst zu nehmen

Die Runde bei Caren Miosga hat eindrucksvoll gezeigt, wie sehr sich die CDU durch die Brandmauer selbst in eine Sackgasse manövriert hat. Armin Laschet sprach davon, dass man die AfD „absolut ausgrenzen“ wollte und dass dies ein Fehler gewesen sei — gleichzeitig betonte er, die AfD dürfe „nicht in Staatsämter kommen“. Herr Laschet scheint gar nicht wahrzunehmen, dass Millionen deutscher Bürger eben die AfD wählen. Das sollte er schlicht zur Kenntnis nehmen.

Damit offenbart sich ein grundlegendes Missverständnis: Nicht Politiker entscheiden, wer in Staatsämter kommt. Das entscheiden die Wähler. Genau dieser Punkt wurde in der Sendung sichtbar: Die Bürger, deren Stimmen über politische Machtverteilung entscheiden, kamen in der Diskussion praktisch nicht vor. Die Runde sprach über die AfD, über Brandmauern, über parteipolitische Strategien — aber nicht über die Menschen, die diese Parteien wählen.

Besonders bemerkenswert war der Beitrag von Frau Schönian (ZEIT). Sie brachte auf den Punkt, warum viele Bürger sich von der rechtsradikalen Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz nicht mehr beeindrucken lassen. Ihr Satz:

„Die Leute sagen mir: Ha, ha, der Verfassungsschutz ist doch gar nicht mehr ernst zu nehmen.“

Dieser Satz ist politisch brisant — und er erklärt viel. Er zeigt, dass die staatlichen Warnmechanismen ihre Glaubwürdigkeit verloren haben. Die Bürger lassen sich nicht mehr durch moralische Appelle oder institutionelle Bewertungen leiten. Und sie erkennen sehr genau, wann staatliche Stellen objektive Sachverhalte vermitteln und wann scheinbar objektive Bewertungen in Wahrheit parteipolitisch gefärbte Stellungnahmen von politisch geleiteten Behörden sind. Genau das beschädigt die Autorität staatlicher Institutionen.

Der Politikwissenschaftler in der Runde wies mehrfach darauf hin, dass die Brandmauer kein geeignetes demokratisches Mittel sei. Man könne auf Dauer nicht über 40 Prozent der Wähler ausgrenzen. Diese Hinweise fanden jedoch kaum Widerhall. Dabei liegt genau hier der Kern des Problems: Es geht längst nicht mehr um das Ausgrenzen einer Partei. Es geht darum, dass dem Volk indirekt vorgeschrieben werden soll, was es zu wählen hat. Eine Demokratie aber lebt davon, dass die Bürger frei entscheiden — und dass diese Entscheidung respektiert wird, auch wenn sie politisch unbequem ist.

Ein Einspieler in der Sendung zeigte die CDU‑Problematik sehr eindrucksvoll: Ein Unternehmer in Sachsen-Anhalt, der bisher die CDU gewählt hatte, wählt nun die AfD, weil die CDU nach eigener Wahrnehmung „alle Grundsätze verraten“ habe und Friedrich Merz als Kanzlerkandidat das Gegenteil dessen tue, was er den Wählern versprochen habe. Dieses Beispiel ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines breiten Vertrauensverlustes. Die Bürger wenden sich nicht aus Radikalität ab, sondern aus Enttäuschung. Sie fühlen sich nicht ernst genommen — weder von den Parteien noch von den staatlichen Institutionen, die sie belehren statt überzeugen wollen.

In diesem Zusammenhang sollten sich die etablierten Parteien auch fragen, ob sie mit ihrer Begrifflichkeit „demokratische Parteien“, die der Abgrenzung gegenüber einer anderen gewählten Partei wie der AfD dienen soll, nicht den Begriff „Demokratie“ selbst entwerten. Denn schließlich müssen alle Parteien, gleichgültig, welche politischen Ziele sie verfolgen, demokratisch aufgebaut sein, weil sie sonst gegen das Parteiengesetz verstoßen würden und bei Wahlen nicht zugelassen werden dürften.

Mir geht es in diesem Kommentar nicht darum, für irgendeine Partei zu werben oder politische Präferenzen zu transportieren. Entscheidend ist allein, dass die demokratische Ordnung korrekt dargestellt wird. Jede Partei, die nach dem Parteiengesetz zugelassen ist und frei gewählt werden kann, ist demokratisch legitimiert — unabhängig davon, welche politischen Ziele sie verfolgt oder wie sie von anderen Beteiligten bewertet wird. Wenn dieser juristische Grundsatz in der öffentlichen Debatte verwischt wird, verlieren Bürger die Orientierung darüber, was rechtlich gilt und was lediglich politische Interpretation ist. Genau diese Klarheit ist notwendig, damit demokratische Diskussionen nicht durch unsaubere Begriffsverwendungen verzerrt werden.

Besonders irritierend war die Einlassung des Schauspielers Friedel, der ein Beispiel aus seinem neuen Fernsehfilm anführte, um zu begründen, dass „die Nazis morgen vor der Tür stehen könnten“. Solche dramatisierenden Bilder mögen im fiktionalen Kontext funktionieren, doch sie sind ungeeignet, um mündige Bürger zu überzeugen. Wer politische Debatten mit filmischen Schreckensszenarien führt, statt mit Argumenten, trägt dazu bei, dass die Bürger sich nicht ernst genommen fühlen — und sich von der politischen Kommunikation abwenden.

So war diese Runde im Fernsehen für viele Bürger aktuell erneut ein Beleg dafür, dass der öffentlich‑rechtliche Rundfunk sehr stark darin ist, über politische Gegner zu sprechen, diese aber in Diskussionen nicht zu beteiligen. Bei den Zuschauern kommt dies nicht gut an — und ist ein weiterer Grund, über die Sinnhaftigkeit öffentlich‑rechtlicher Sender nachzudenken.

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Frau Knoblauch, nehmen Sie erst einmal Stellung zu Ihrem eigenen Volk

Grundsätzlich ist es kaum einen Kommentar wert, wenn Vertreter jüdischer Gemeinden ihren Unmut über ihnen politisch nicht genehme Parteien äußern. Gleichwohl stellt sich zunehmend die Frage, mit welcher moralischen Begründung einzelne Repräsentanten meinen, anderen Beteiligten mit moralischen Vorwürfen begegnen zu können.

Die über den Deutschlandfunk mehrfach verbreitete Stellungnahme der Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knoblauch, ist in ihrer Schärfe so weitreichend, dass sie nicht unwidersprochen bleiben sollte.

Dass Frau Knoblauch erneut ein Verbot der AfD fordert, ist für sich genommen nichts Neues. Solche Forderungen werden inzwischen so häufig und aus so unterschiedlichen Richtungen erhoben, dass sie für viele Bürger kaum noch wahrnehmbar sind. Wenn ein Verbotsverfahren tatsächlich notwendig wäre, sollten diejenigen, die es ständig einfordern, auch dafür sorgen, dass die Antragsberechtigten ein solches Verfahren einleiten. Dass dies nicht geschieht, dürfte damit zusammenhängen, dass die rechtliche Grundlage für ein Verbot der AfD äußerst fragwürdig ist. Das ständige Reden über ein Verbot ohne tatsächliches Handeln wirkt wie eine gesellschaftliche Brunnenvergiftung.

Frau Knoblauch muss sich jedoch die Frage gefallen lassen, warum sie der AfD pauschal Hetze vorwirft, während zugleich politische Entscheidungsträger der israelischen Regierung öffentlich Formulierungen verwenden, die selbst in Israel kontrovers diskutiert werden. Wenn ein Regierungsmitglied erklärt, man müsse täglich „30 bis 40 Palästinenser töten“, weil es Menschen gebe, „die es nicht verdient haben zu leben“, dann ist dies ein menschenverachtender Satz, der in jeder demokratischen Gesellschaft Empörung auslösen müsste. Dieser Minister bleibt dennoch im Amt. Frau Knoblauch sollte sich fragen, wie sie reagieren würde, wenn ein deutscher Oppositionspolitiker eine solche Aussage getätigt hätte.

Solche Äußerungen erinnern in ihrer Sprache an historische Verbrechen, und es ist schwer nachvollziehbar, wie ein Volk, das selbst unter einer verbrecherischen Diktatur gelitten hat, sich einer solchen Diktion bedienen kann. Diese Kritik richtet sich nicht gegen Juden als Gruppe, sondern gegen konkrete politische Entscheidungsträger, deren Aussagen mit demokratischen Grundwerten unvereinbar sind.

Aktuell wäre es vor diesem Hintergrund angemessen, wenn Frau Knoblauch mit politischen Bewertungen anderer Parteien zurückhaltender wäre. Ihre Bemerkung trifft nicht nur die AfD, sondern auch Millionen deutscher Wähler, die diese Partei bewusst gewählt haben, und stellt sie pauschal als „Nazis“ dar. Wer solche Begriffe inflationär verwendet, riskiert, dass sie ihre Wirkung verlieren und zugleich das gesellschaftliche Klima weiter vergiften.

Alter ist nicht immer ein Garant für Weisheit. Solche Zwischenrufe sind aktuell Öl ins Feuer derjenigen, die tatsächlich menschenverachtende Ziele verfolgen. Diese gibt es weltweit – nicht nur in Deutschland.

Ich bin traurig, dass die Vorsitzende der israelitischen Kultusgemeinde den Feinden der Juden unbewusst Material an die Hand gibt, um zu sagen: „So sind die Juden.“ Diese Entwicklung darf nicht weiter fortgesetzt werden.

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Juristen machen ihren eigenen Berufsstand unglaubwürdig

Unter dem Titel „Das linke Meinungssystem kennt keine moralischen Grenzen“ schrieb ich am 15.7. dieses Jahres über die Verbreitung eines sogenannten Gutachtens der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, einem links‑politisch ausgerichteten Verein, der sich den Anstrich einer seriösen Gesellschaft für Freiheitsrechte geben will. Dieser Verein zeigte sich so überzeugt, dass er mit einem sogenannten Gutachten wissenschaftlich bewiesen habe, die AfD sei verfassungsfeindlich. Man glaubt, die Bürger mit einer Masse von über 1.000 Seiten, die dieses „Gutachten“ umfasst, überzeugen zu können, dass die AfD verboten werden müsse. Die linken Politiker der SED‑Nachfolgepartei meinten, eine Anhörung im Landtag von Thüringen – die man eher als Politposse bezeichnen sollte – durchführen zu sollen, um mit ausgewählten linken Parteiunterstützern darlegen zu können, dass jetzt endlich Höcke und Co. beseitigt werden könnten.

Ein weiterer Punkt, der sich aus dem Gutachten selbst ergibt, stellt die wissenschaftliche Glaubwürdigkeit infrage: Bei der Erstellung wurde KI eingesetzt. Die Verfasser benennen das Programm, das sie verwendet haben, ausdrücklich. Die KI wertete umfangreiche Daten anhand eines Systemprompts aus. Das bedeutet: Die KI klassifizierte Inhalte nach politisch definierten Kategorien wie „Rassismus“ oder „Demokratiefeindlichkeit“. Diese Kategorien sind jedoch nicht wissenschaftlich operationalisiert, sondern politisch vorgegeben. Damit hat nicht ein Jurist, sondern die KI entschieden, welche Inhalte überhaupt in die juristische Bewertung gelangen. Die spätere Subsumtion ist dadurch vorstrukturiert und determiniert. Ein solches Gutachten wäre vor Gericht kaum als Beweis verwertbar.

Auch die Finanzierung des Vereins wirft Fragen auf. Er soll u. a. von der Open Society Foundation des Investors George Soros sowie der Luminate‑Stiftung unterstützt werden – beide weltweit für Projekte linksgrüner Ausrichtung bekannt. Das ist nicht verwerflich, aber es zeigt, dass der Verein politisch klar verortet ist.

Das aktuell vorgelegte Gutachten ist daher weniger ein wissenschaftlich fundiertes Dokument als vielmehr eine politische Kampfansage gegen eine missliebige Partei. Wissenschaft wird hier als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele instrumentalisiert – und damit in ihrer Glaubwürdigkeit beschädigt.

Die Methodik eines solchen Vorgehens ist nicht strafbar, sie ist jedoch wissenschaftlich unsolide und täuscht einen wissenschaftlichen Standard vor, der gar nicht vorhanden ist.

Betrachten wir die Verfasser, die dieses sogenannte Gutachten erstellt haben und die alle namentlich in diesem Gutachten erwähnt werden, dann wird weiter erkennbar, dass hier nicht Rechtswissenschaftler ein ernst zu nehmendes Gutachten vorgelegt haben, sondern Juristen, die weder spezifische Kenntnisse des Staatsrechts noch Fachleute waren, die sich bereits intensiv mit Parteiverbotsverfahren befasst hatten.

Im Gutachten werden folgende Verfasser genannt: Dr. Bijan Moini (Leitung), Jurist, Schriftsteller und Mitarbeiter der GFF. Seine Schwerpunkte sind Bürgerrechte und Antidiskriminierung. Er ist politisch aktiv im Bereich „strategische Prozessführung“. Er ist kein klassischer Staatsrechtler und hat sich mehrfach gegen die AfD positioniert, so dass er befangen ist und somit in einem Verfahren als Gutachter nicht anerkannt werden würde.

Arash Bakhtiari, Jurist mit dem Schwerpunkt Menschenrechte und Antidiskriminierung. Er ist – soweit aus öffentlich zugänglichen Quellen erkennbar – im Umfeld progressiver NGOs tätig und kein ausgewiesener Experte für Parteiverbotsverfahren.

Valentina Chiofalo, Juristin mit dem Schwerpunkt Gleichstellung und Gender Studies. Sie ist in feministischen Projekten engagiert und keine ausgewiesene Staatsrechtlerin.

Jonas Deyda, Jurist mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht und Antidiskriminierung. Seine Tätigkeiten liegen im Bereich zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Charlotte Eichler, Juristin mit dem Schwerpunkt Grundrechte und Gleichstellung. Sie ist in progressiven Rechtsinitiativen tätig.

Helen Greiner, Juristin mit dem Schwerpunkt Menschenrechte und Diskriminierungsschutz, ebenfalls keine klassische Verfassungsrechtlerin.

Dr. Patrick Wielowiejski, Jurist mit dem Schwerpunkt Genderkompetenz und feministische Rechtspolitik.

Auch die im Gutachten genannten Teammitglieder verfügen über keine spezifischen Fachkenntnisse, die sie als Gutachter besonders qualifizieren würden.

Die Autoren des Gutachtens stammen überwiegend aus aktivistischen juristischen Kontexten – Gender Legal Studies, Antidiskriminierungsrecht, Migrationsrecht, feministische Rechtspolitik und NGO‑Arbeit. Klassische Staatsrechtler oder Experten für Parteiverbotsverfahren sind nicht beteiligt. Diese Zusammensetzung ist nicht falsch, aber sie ist politisch homogen und wirft Fragen nach der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des Gutachtens auf. Jedes Gericht müsste bei einer solchen Zusammensetzung von Gutachtern prüfen, ob hier nicht eine Befangenheit in der Sache vorliegt.

Was die Sache so fragwürdig erscheinen lässt, ist die Tatsache, dass ein Sender wie der Deutschlandfunk in seinen Nachrichten eine solche Verlautbarung von sehr politisch ausgerichteten Juristen unkommentiert übernimmt und seinen Hörern den Eindruck vermittelt, dass hier ein eindeutiger Beweis für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD festgestellt wurde. Die Behauptung, ein Gutachten sei „wissenschaftlich bewiesen“, nur weil es von vielen Juristen unterstützt wird, ist irreführend. Die Zahl der Unterstützer ersetzt keine wissenschaftliche Methodik und keine verfassungsrechtliche Prüfung.

Dieses Vorgehen eines Vereins, der politisch die AfD bekämpft und den Eindruck vermittelt, durch ein objektives Rechtsgutachten einen Beweis für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD erbracht zu haben, ist erlaubt; gleichwohl beschädigt es die Glaubwürdigkeit von Gutachten. Was aber unerträglich ist, ist die Tatsache, dass sich Juristen dazu hergeben, auf einer solchen dubiosen Rechtsgrundlage über den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk eine Meinung zu verbreiten, dass jetzt ein gerichtsfestes Gutachten vorgelegt wurde. Noch unverständlicher ist, dass ein seriöser Sender unkommentiert eine solche Nachricht verbreitet. Vor solchen Juristen kann man als Bürger nur noch Angst haben, wenn man daran denkt, wie diese als Richter und Staatsanwälte das Recht vertreten. Darin liegt der eigentliche Skandal. Man muss aber befürchten, dass viele Bürger nicht merken, wie sie in die Irre geführt werden.


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Merz will fatale EU-Erweiterung rechtswidrig und gegen deutsche Interessen im Schnellverfahren erzwingen

Wir übernehmen heute eine Presseerklärung der AfD, die von Peter Boehringer herausgegeben wurde, weil wir davon überzeugt sind, dass in einer sachlichen Weise das aktuelle Problem dargestellt wird, das durch die Regierungstätigkeit des Kanzlers Friedrich Merz besteht und dass die Probleme in unserem Lande immer größer werden lässt. Ob die AfD in der Lage ist, hier langfristig eine Änderung herbeizuführen, wissen wir nicht – der Versuch wäre es jedoch Wert, weil es aktuell der einzige Weg eines Neuanfanges und damit einer echten Zeitenwende wäre. 

Der Kanzler ist innenpolitisch nach nur einem Jahr gescheitert, was alle Umfragen eindeutig zeigen. Statt nun endlich gute Innenpolitik zu machen, flüchtet er aktionistisch in die EU- und Außenpolitik, auch dort ohne jede Rücksicht auf die Interessen deutscher Bürger und Steuerzahler. Der Merz-Spruch ‚Aufnahme nun so schnell wie möglich‘ ist dabei in mehrfacher Hinsicht abwegig, rechtsvergessen und gefährlich: Dass die EU diese Länder seit einigen Jahren nie aufgenommen hat, hatte sehr gute Gründe, die auch der selbsternannte ‚Außenkanzler‘ nicht einfach ignorieren kann. Gerade jemand, der ständig von der (juristisch gar nicht existenten) ‚regelbasierten Ordnung‘, von ‚internationalem soft law‘ und von ‚EU-Werten‘ spricht, müsste erst recht das HARD law der EU-Verträge akribisch beachten: Teilmitgliedschaften sieht das EU-Primärrecht schlicht nicht vor; und Neuaufnahmen zur EU sind nur unter strengen und klaren Regeln möglich. Gemäß geltendem EU-Recht der ‚Kopenhagener Kriterien‘ dürfen nur ökonomisch und rechtsstaatlich bereite Staaten zum Nutzen der bisherigen Mitglieder aufgenommen werden.

Es gehört wenig Fachwissen dazu zu erkennen, dass die mit Ausnahme der Ukraine allesamt winzigen Aufnahme-Kandidaten auf Jahrzehnte hinaus keinen Nettonutzen für Europa und dessen Zahlmeister Deutschland bieten werden. Und es gibt sehr offensichtliche Gründe, warum einige der Kandidaten seit 20 Jahren in den Verhandlungskapiteln nicht ansatzweise die erforderlichen Anforderungen ansatzweise erfüllen konnten: Nicht die Armenhäuser wie Montenegro und Nordmazedonien. Nicht die ebenfalls armen und von Bürgerkriegen dauererschütterten Bosnien-Herzegowina und Kosovo (letzteres international nicht einmal umfassend völkerrechtlich als Staat anerkannt). Nicht das zugleich islamische und von Mafia-Strukturen geprägte Albanien. Und auch nicht das völlig zerrissene und offenbar mit aller Gewalt und mit faktischer Erpressung über (deutsches) Geld in die EU zu zerrende Serbien. Dass in der laufenden Woche nun ernsthaft und ohne JEDE ökonomische und rechtliche Ausgangsbasis mit dem ärmsten Land Moldau und mit dem zweitärmsten bzw. korruptesten Ukraine das erste Verhandlungskapitel zur EU-Mitgliedschaft eröffnet wurde, ist ein unglaublicher Rechtsbruch, den wir ebenfalls Merz und Macron zu ‚verdanken‘ haben…

Das dritte der Kopenhagener Kriterien ist nicht zuletzt explizit die ökonomische und kulturelle ‚Aufnahmefähigkeit‘ der EU. NIEMAND glaubt ernsthaft, dass der noch Bürgerkrieg führende und mit Billionen verschuldete bzw. wieder aufzubauende und völlig zerrissene eurasische Großstaat Ukraine auf Jahrzehnte hinaus Europa-fähig werden kann. Und entgegen den Andeutungen aus dem Kanzleramt und aus Brüssel gibt es auch kein Beitrittskriterium ‚Geopolitik‘.

Merz handelt nach der seit 35 Jahren falschen Maxime des ehemaligen EU-Kommissionspräsidenten Delors: ‚Die EU ist wie ein Fahrrad: Hält man es an [und erweitert es nicht ständig], fällt es um‘. Die Wahrheit ist, dass dieses Fahrrad schon vor Jahren umgefallen ist; und weitere Erweiterungen es nur noch am Boden kratzend weiterschleifen und mit allen Teilen und Mitgliedstaaten sehr schnell zerstören werden. Honecker sagte in derselben sozialistischen Weltentrücktheit wie die heutige EU noch im Oktober 1989: ‚Vorwärts immer – rückwärts nimmer‘. Obwohl man in die völlig falsche, zentralplanwirtschaftliche, antidiplomatische und kriegerische Richtung geht, verdoppeln EU und Merz noch die Geschwindigkeit.

All das wird nur schuldenfinanziert die Bürokraten-Blase der EU-liten noch einige Jahre bereichern. Die inzwischen wenigen, zumeist noch unternehmerisch und abendländisch geprägten Nettosteuerzahler und Schuldenbürgen in Deutschland dagegen warten sicherlich auf nichts anderes als auf die von ihnen zu tragenden Subventions- und Förderansprüche der neuen Mitgliedstaaten.

Am Ende wird Merz seinen so sehr ersehnten Eintrag in die Geschichtsbücher bekommen: als am kürzesten regierender Kanzler der BRD. Und auch als weiterer Totengräber Deutschlands und des europäischen Friedens neben Merkel.

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Wird die Demokratie in Deutschland abgeschafft?

In der politischen Kommunikation wird den Bürgern regelmäßig versichert, Deutschland sei ein Musterbeispiel für Rechtsstaatlichkeit. Gleichzeitig wird gern auf andere Länder verwiesen, denen man vorwirft, rechtsstaatliche Standards zu verletzen. Besonders die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die selbst nicht direkt vom Volk gewählt wurde, erhebt diesen Anspruch zu einem ihrer zentralen politischen Leitmotive.

Gerade deshalb lohnt ein nüchterner Blick darauf, wie in Deutschland selbst mit demokratischen Verfahren umgegangen wird – insbesondere dann, wenn es für die etablierten Parteien opportun erscheint, ihre eigenen Machtpositionen langfristig abzusichern. Der Eindruck drängt sich auf, dass der Wählerwille dabei nicht im Vordergrund steht. Vielmehr entsteht das Bild, als würden die Rechte der Bürger bewusst eingeschränkt oder umgangen.

Die folgenden Vorgänge verdienen eine breite öffentliche Diskussion:

  1. Bundestag – Schuldenbeschluss durch den alten Bundestag

Auf Initiative von Friedrich Merz beschloss der bereits abgewählte Bundestag die Aufnahme von 500 Milliarden Euro in Form eines sogenannten Sondervermögens. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Bundestages wurde so terminiert, dass der alte Bundestag diesen weitreichenden Beschluss noch fassen konnte. Damit wurde eine Entscheidung von historischer Tragweite getroffen, obwohl die Wähler bereits einen neuen Bundestag gewählt hatten.

  1. Thüringen – Verfassungsänderung vor der Landtagswahl

Unmittelbar vor der Landtagswahl beschlossen die im Landtag vertretenen etablierten Parteien eine Änderung der Landesverfassung – ohne Beteiligung der größten Oppositionsfraktion, der AfD. Ziel war es, den Handlungsspielraum dieser Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung zu begrenzen.

  1. Rheinland-Pfalz – Einschränkung des Minderheitenrechts auf Untersuchungsausschüsse

Mit der Mehrheit des alten, bereits abgewählten Landtages wurde eine Regelung beschlossen, die es der AfD erschwert, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Damit wird ein zentrales Oppositionsrecht geschwächt – und zugleich der Eindruck erweckt, man wolle politische Verantwortung für eigenes Regierungshandeln vermeiden.

  1. Saarland – Omnibus-Verfassungsänderung

Mit dem „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes“ wurde eine Präambel mit Gottesbezug eingeführt. Gleichzeitig änderte man die Regeln zur Wahl der Richter des Verfassungsgerichtshofs. In der Begründung wurde ausdrücklich darauf verwiesen, das Gericht gegen „extreme oder demokratiefeindliche Parteien“ absichern zu wollen. Die politische Zielrichtung dieser Maßnahme wurde offen kommuniziert.

Demokratische Verfahren und politische Kultur

Es ist völlig legitim, Verfassungen und Gesetze an neue Herausforderungen anzupassen. Problematisch wird es jedoch, wenn solche Änderungen in politisch sensiblen Situationen erfolgen, unter Ausschluss der größten Oppositionspartei oder in zeitlicher Nähe zu Wahlen – und wenn sie den Eindruck erwecken, der Wählerwille solle nachträglich korrigiert werden.

Für die Bürger entsteht der Eindruck, dass politische Mehrheiten ihre Macht sichern wollen, selbst wenn die Wähler bereits deutlich signalisiert haben, dass sie eine Veränderung wünschen. Das schwächt das Vertrauen in demokratische Institutionen und beschädigt das notwendige Gleichgewicht zwischen Regierung und Opposition.

Der mögliche Bumerang-Effekt

Was die beteiligten Parteien aktuell offenbar unterschätzen: Regeln, die heute geschaffen werden, um eine bestimmte Oppositionspartei zu begrenzen, können morgen von dieser Partei selbst genutzt werden – falls sie zur stärksten politischen Kraft wird.

Eine solche Entwicklung wäre für das demokratische System hochriskant. Sie wird jedoch wahrscheinlicher, wenn die politischen Akteure, die sich selbst als „demokratisch“ bezeichnen, demokratische Verfahren strategisch einsetzen, um ihre Macht zu sichern.

Schlussbemerkung

Eine stabile Demokratie lebt nicht nur von Gesetzen, sondern von politischer Selbstbegrenzung, Fairness und Respekt vor dem Wählerwillen. Wenn diese Grundsätze erodieren, wenden sich die Bürger ab – und das Vertrauen in den Staat schwindet.

Eine Rückbesinnung auf demokratische Kultur wäre dringend notwendig.