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Campact maßt sich an zu entscheiden, mit wem Firmen zusammenarbeiten

Eigentlich wollte ich es nicht glauben. Doch in einer Pressemitteilung der AfD vom 25. August 2026 wird mitgeteilt, dass der politisch links angesiedelte Verein Campact in einer aktuellen Kampagne Unternehmen wie Aldi, Samsung, Rewe, Krombacher und Sparkassen auffordert, ihre Werbung für YouTube‑Kanäle zu sperren, die nach Auffassung der Linksaktivisten „Desinformationen“ oder „Hass- und Hetzvideos“ verbreiten würden. Ohne nachvollziehbare Kriterien stellte Campact hierfür eine „Sperrliste“ mit 62 YouTube‑Kanälen zusammen und setzte den Unternehmen eine Reaktionsfrist von wenigen Tagen.

Eine Überprüfung dieser Pressemitteilung, deren gesellschaftliche Tragweite kaum zu unterschätzen ist, ergab, dass dieser Verein tatsächlich glaubt, eine Rolle in der Gesellschaft wahrnehmen zu können, die darauf hinausläuft, nur noch das zuzulassen, was er selbst vorschreibt. Sven Tritschler, stellvertretender Bundesvorsitzender der AfD, erklärt dazu: „Was wir hier erleben, ist kein zivilgesellschaftliches Engagement mehr. Es ist eine gezielte Sabotage der Grundpfeiler unserer demokratischen Kultur. Dass Campact private Unternehmen mit erpresserischen Ultimaten unter Druck setzt und existenzbedrohende Stimmungsmache gegen unliebsame Medienvertreter betreibt, entlarvt die wahre Gesinnung dieses Vereins. Anstatt unterschiedliche Meinungen in einem offenen Diskurs auszutauschen, wollen die Campact‑Aktivisten ein Klima der Verunsicherung schüren und eine demokratiezersetzende Zensur‑Infrastruktur errichten.“

Wenn wir in Deutschland wieder dort angekommen sind, wo sich Vereine ohne rechtliche Legitimation anmaßen, entscheiden zu können, welche Medien „in Ordnung“ sind und mit welchen Medien Firmen zusammenarbeiten dürfen, dann ist festzustellen: Neben unserem rechtsstaatlichen Ordnungssystem etabliert sich ein privates Diktatursystem, das sich hoheitliche Funktionen anmaßt. Denn ob ein Medium erlaubt oder nicht erlaubt ist, ist ausschließlich Angelegenheit des Staates, der dies durch die zuständigen Behörden umzusetzen hat.

Was hier sichtbar wird, erinnert an die Schlussphase der Weimarer Republik, wo privater Terror auf den Straßen herrschte und schließlich auch körperliche Formen annahm. Heute zeigt sich diese Gewalt nicht mehr in Schlägen und Angriffen, sondern in der Anmaßung, anderen vorzuschreiben, welche Stimmen gehört werden dürfen und welche nicht.

Erschreckender als diese Selbstanmaßung eines eingetragenen Vereins, der seit der Aberkennung durch das Finanzamt im Jahr 2019 keine steuerliche Gemeinnützigkeit mehr besitzt, ist die Willfährigkeit von Firmen, die sich von solchen antidemokratischen Verhaltensweisen privater politischer Vereine beeinflussen lassen. Ein solches Verhalten stärkt die selbsternannten Politikwächter und lässt das staatliche System erodieren.

Unsere Recherche ergab aktuell folgende Situation: Tatsächlich haben Unternehmen wie Aldi Süd, Kleinanzeigen, Indeed, XXXLutz, DEVK, Constantin Film, Wolt, Bergfreunde, Immowelt, Euronics, Axa, Berliner Wasserbetriebe, Milram, dm, Immoscout, Edeka, Flixtrain, Bifi, Klosterfrau sowie Procter & Gamble angekündigt, ihre Sperrlisten anzupassen. Darüber hinaus haben Miniatur Wunderland, LG Electronics, Krombacher, Sparkasse, Sumup, Lenor, Rewe, Booking und Samsung zurückgemeldet, sie prüfen den Schritt.

Haben diese Firmen kein Rückgrat, wenn sie sich einem privaten Agitationsverein unterwerfen und in einer Art vorauseilendem Gehorsam politischen Akteuren folgen, die weder eine Legitimation haben, über Recht und Unrecht zu entscheiden, noch in der Lage sind, ihr Verhalten der Öffentlichkeit plausibel zu erklären? Wieder einmal zeigt sich: Die Demokratie wird dann zerstört, wenn auch Unternehmen glauben, sich einem Diktat politischer Willenserklärungen unterwerfen zu müssen. Nicht das Verhalten linker Akteure ist der eigentliche Skandal – von diesen ist ohnehin nichts anderes zu erwarten. Der Skandal besteht darin, dass seriöse Firmen solchen Politakteuren einfach folgen.

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Caren Miosga hätte die Chance gehabt, den Bürger in ihrer Sendung ernst zu nehmen

Die Runde bei Caren Miosga hat eindrucksvoll gezeigt, wie sehr sich die CDU durch die Brandmauer selbst in eine Sackgasse manövriert hat. Armin Laschet sprach davon, dass man die AfD „absolut ausgrenzen“ wollte und dass dies ein Fehler gewesen sei — gleichzeitig betonte er, die AfD dürfe „nicht in Staatsämter kommen“. Herr Laschet scheint gar nicht wahrzunehmen, dass Millionen deutscher Bürger eben die AfD wählen. Das sollte er schlicht zur Kenntnis nehmen.

Damit offenbart sich ein grundlegendes Missverständnis: Nicht Politiker entscheiden, wer in Staatsämter kommt. Das entscheiden die Wähler. Genau dieser Punkt wurde in der Sendung sichtbar: Die Bürger, deren Stimmen über politische Machtverteilung entscheiden, kamen in der Diskussion praktisch nicht vor. Die Runde sprach über die AfD, über Brandmauern, über parteipolitische Strategien — aber nicht über die Menschen, die diese Parteien wählen.

Besonders bemerkenswert war der Beitrag von Frau Schönian (ZEIT). Sie brachte auf den Punkt, warum viele Bürger sich von der rechtsradikalen Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz nicht mehr beeindrucken lassen. Ihr Satz:

„Die Leute sagen mir: Ha, ha, der Verfassungsschutz ist doch gar nicht mehr ernst zu nehmen.“

Dieser Satz ist politisch brisant — und er erklärt viel. Er zeigt, dass die staatlichen Warnmechanismen ihre Glaubwürdigkeit verloren haben. Die Bürger lassen sich nicht mehr durch moralische Appelle oder institutionelle Bewertungen leiten. Und sie erkennen sehr genau, wann staatliche Stellen objektive Sachverhalte vermitteln und wann scheinbar objektive Bewertungen in Wahrheit parteipolitisch gefärbte Stellungnahmen von politisch geleiteten Behörden sind. Genau das beschädigt die Autorität staatlicher Institutionen.

Der Politikwissenschaftler in der Runde wies mehrfach darauf hin, dass die Brandmauer kein geeignetes demokratisches Mittel sei. Man könne auf Dauer nicht über 40 Prozent der Wähler ausgrenzen. Diese Hinweise fanden jedoch kaum Widerhall. Dabei liegt genau hier der Kern des Problems: Es geht längst nicht mehr um das Ausgrenzen einer Partei. Es geht darum, dass dem Volk indirekt vorgeschrieben werden soll, was es zu wählen hat. Eine Demokratie aber lebt davon, dass die Bürger frei entscheiden — und dass diese Entscheidung respektiert wird, auch wenn sie politisch unbequem ist.

Ein Einspieler in der Sendung zeigte die CDU‑Problematik sehr eindrucksvoll: Ein Unternehmer in Sachsen-Anhalt, der bisher die CDU gewählt hatte, wählt nun die AfD, weil die CDU nach eigener Wahrnehmung „alle Grundsätze verraten“ habe und Friedrich Merz als Kanzlerkandidat das Gegenteil dessen tue, was er den Wählern versprochen habe. Dieses Beispiel ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines breiten Vertrauensverlustes. Die Bürger wenden sich nicht aus Radikalität ab, sondern aus Enttäuschung. Sie fühlen sich nicht ernst genommen — weder von den Parteien noch von den staatlichen Institutionen, die sie belehren statt überzeugen wollen.

In diesem Zusammenhang sollten sich die etablierten Parteien auch fragen, ob sie mit ihrer Begrifflichkeit „demokratische Parteien“, die der Abgrenzung gegenüber einer anderen gewählten Partei wie der AfD dienen soll, nicht den Begriff „Demokratie“ selbst entwerten. Denn schließlich müssen alle Parteien, gleichgültig, welche politischen Ziele sie verfolgen, demokratisch aufgebaut sein, weil sie sonst gegen das Parteiengesetz verstoßen würden und bei Wahlen nicht zugelassen werden dürften.

Mir geht es in diesem Kommentar nicht darum, für irgendeine Partei zu werben oder politische Präferenzen zu transportieren. Entscheidend ist allein, dass die demokratische Ordnung korrekt dargestellt wird. Jede Partei, die nach dem Parteiengesetz zugelassen ist und frei gewählt werden kann, ist demokratisch legitimiert — unabhängig davon, welche politischen Ziele sie verfolgt oder wie sie von anderen Beteiligten bewertet wird. Wenn dieser juristische Grundsatz in der öffentlichen Debatte verwischt wird, verlieren Bürger die Orientierung darüber, was rechtlich gilt und was lediglich politische Interpretation ist. Genau diese Klarheit ist notwendig, damit demokratische Diskussionen nicht durch unsaubere Begriffsverwendungen verzerrt werden.

Besonders irritierend war die Einlassung des Schauspielers Friedel, der ein Beispiel aus seinem neuen Fernsehfilm anführte, um zu begründen, dass „die Nazis morgen vor der Tür stehen könnten“. Solche dramatisierenden Bilder mögen im fiktionalen Kontext funktionieren, doch sie sind ungeeignet, um mündige Bürger zu überzeugen. Wer politische Debatten mit filmischen Schreckensszenarien führt, statt mit Argumenten, trägt dazu bei, dass die Bürger sich nicht ernst genommen fühlen — und sich von der politischen Kommunikation abwenden.

So war diese Runde im Fernsehen für viele Bürger aktuell erneut ein Beleg dafür, dass der öffentlich‑rechtliche Rundfunk sehr stark darin ist, über politische Gegner zu sprechen, diese aber in Diskussionen nicht zu beteiligen. Bei den Zuschauern kommt dies nicht gut an — und ist ein weiterer Grund, über die Sinnhaftigkeit öffentlich‑rechtlicher Sender nachzudenken.

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Frau Knoblauch, nehmen Sie erst einmal Stellung zu Ihrem eigenen Volk

Grundsätzlich ist es kaum einen Kommentar wert, wenn Vertreter jüdischer Gemeinden ihren Unmut über ihnen politisch nicht genehme Parteien äußern. Gleichwohl stellt sich zunehmend die Frage, mit welcher moralischen Begründung einzelne Repräsentanten meinen, anderen Beteiligten mit moralischen Vorwürfen begegnen zu können.

Die über den Deutschlandfunk mehrfach verbreitete Stellungnahme der Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knoblauch, ist in ihrer Schärfe so weitreichend, dass sie nicht unwidersprochen bleiben sollte.

Dass Frau Knoblauch erneut ein Verbot der AfD fordert, ist für sich genommen nichts Neues. Solche Forderungen werden inzwischen so häufig und aus so unterschiedlichen Richtungen erhoben, dass sie für viele Bürger kaum noch wahrnehmbar sind. Wenn ein Verbotsverfahren tatsächlich notwendig wäre, sollten diejenigen, die es ständig einfordern, auch dafür sorgen, dass die Antragsberechtigten ein solches Verfahren einleiten. Dass dies nicht geschieht, dürfte damit zusammenhängen, dass die rechtliche Grundlage für ein Verbot der AfD äußerst fragwürdig ist. Das ständige Reden über ein Verbot ohne tatsächliches Handeln wirkt wie eine gesellschaftliche Brunnenvergiftung.

Frau Knoblauch muss sich jedoch die Frage gefallen lassen, warum sie der AfD pauschal Hetze vorwirft, während zugleich politische Entscheidungsträger der israelischen Regierung öffentlich Formulierungen verwenden, die selbst in Israel kontrovers diskutiert werden. Wenn ein Regierungsmitglied erklärt, man müsse täglich „30 bis 40 Palästinenser töten“, weil es Menschen gebe, „die es nicht verdient haben zu leben“, dann ist dies ein menschenverachtender Satz, der in jeder demokratischen Gesellschaft Empörung auslösen müsste. Dieser Minister bleibt dennoch im Amt. Frau Knoblauch sollte sich fragen, wie sie reagieren würde, wenn ein deutscher Oppositionspolitiker eine solche Aussage getätigt hätte.

Solche Äußerungen erinnern in ihrer Sprache an historische Verbrechen, und es ist schwer nachvollziehbar, wie ein Volk, das selbst unter einer verbrecherischen Diktatur gelitten hat, sich einer solchen Diktion bedienen kann. Diese Kritik richtet sich nicht gegen Juden als Gruppe, sondern gegen konkrete politische Entscheidungsträger, deren Aussagen mit demokratischen Grundwerten unvereinbar sind.

Aktuell wäre es vor diesem Hintergrund angemessen, wenn Frau Knoblauch mit politischen Bewertungen anderer Parteien zurückhaltender wäre. Ihre Bemerkung trifft nicht nur die AfD, sondern auch Millionen deutscher Wähler, die diese Partei bewusst gewählt haben, und stellt sie pauschal als „Nazis“ dar. Wer solche Begriffe inflationär verwendet, riskiert, dass sie ihre Wirkung verlieren und zugleich das gesellschaftliche Klima weiter vergiften.

Alter ist nicht immer ein Garant für Weisheit. Solche Zwischenrufe sind aktuell Öl ins Feuer derjenigen, die tatsächlich menschenverachtende Ziele verfolgen. Diese gibt es weltweit – nicht nur in Deutschland.

Ich bin traurig, dass die Vorsitzende der israelitischen Kultusgemeinde den Feinden der Juden unbewusst Material an die Hand gibt, um zu sagen: „So sind die Juden.“ Diese Entwicklung darf nicht weiter fortgesetzt werden.

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Juristen machen ihren eigenen Berufsstand unglaubwürdig

Unter dem Titel „Das linke Meinungssystem kennt keine moralischen Grenzen“ schrieb ich am 15.7. dieses Jahres über die Verbreitung eines sogenannten Gutachtens der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, einem links‑politisch ausgerichteten Verein, der sich den Anstrich einer seriösen Gesellschaft für Freiheitsrechte geben will. Dieser Verein zeigte sich so überzeugt, dass er mit einem sogenannten Gutachten wissenschaftlich bewiesen habe, die AfD sei verfassungsfeindlich. Man glaubt, die Bürger mit einer Masse von über 1.000 Seiten, die dieses „Gutachten“ umfasst, überzeugen zu können, dass die AfD verboten werden müsse. Die linken Politiker der SED‑Nachfolgepartei meinten, eine Anhörung im Landtag von Thüringen – die man eher als Politposse bezeichnen sollte – durchführen zu sollen, um mit ausgewählten linken Parteiunterstützern darlegen zu können, dass jetzt endlich Höcke und Co. beseitigt werden könnten.

Ein weiterer Punkt, der sich aus dem Gutachten selbst ergibt, stellt die wissenschaftliche Glaubwürdigkeit infrage: Bei der Erstellung wurde KI eingesetzt. Die Verfasser benennen das Programm, das sie verwendet haben, ausdrücklich. Die KI wertete umfangreiche Daten anhand eines Systemprompts aus. Das bedeutet: Die KI klassifizierte Inhalte nach politisch definierten Kategorien wie „Rassismus“ oder „Demokratiefeindlichkeit“. Diese Kategorien sind jedoch nicht wissenschaftlich operationalisiert, sondern politisch vorgegeben. Damit hat nicht ein Jurist, sondern die KI entschieden, welche Inhalte überhaupt in die juristische Bewertung gelangen. Die spätere Subsumtion ist dadurch vorstrukturiert und determiniert. Ein solches Gutachten wäre vor Gericht kaum als Beweis verwertbar.

Auch die Finanzierung des Vereins wirft Fragen auf. Er soll u. a. von der Open Society Foundation des Investors George Soros sowie der Luminate‑Stiftung unterstützt werden – beide weltweit für Projekte linksgrüner Ausrichtung bekannt. Das ist nicht verwerflich, aber es zeigt, dass der Verein politisch klar verortet ist.

Das aktuell vorgelegte Gutachten ist daher weniger ein wissenschaftlich fundiertes Dokument als vielmehr eine politische Kampfansage gegen eine missliebige Partei. Wissenschaft wird hier als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele instrumentalisiert – und damit in ihrer Glaubwürdigkeit beschädigt.

Die Methodik eines solchen Vorgehens ist nicht strafbar, sie ist jedoch wissenschaftlich unsolide und täuscht einen wissenschaftlichen Standard vor, der gar nicht vorhanden ist.

Betrachten wir die Verfasser, die dieses sogenannte Gutachten erstellt haben und die alle namentlich in diesem Gutachten erwähnt werden, dann wird weiter erkennbar, dass hier nicht Rechtswissenschaftler ein ernst zu nehmendes Gutachten vorgelegt haben, sondern Juristen, die weder spezifische Kenntnisse des Staatsrechts noch Fachleute waren, die sich bereits intensiv mit Parteiverbotsverfahren befasst hatten.

Im Gutachten werden folgende Verfasser genannt: Dr. Bijan Moini (Leitung), Jurist, Schriftsteller und Mitarbeiter der GFF. Seine Schwerpunkte sind Bürgerrechte und Antidiskriminierung. Er ist politisch aktiv im Bereich „strategische Prozessführung“. Er ist kein klassischer Staatsrechtler und hat sich mehrfach gegen die AfD positioniert, so dass er befangen ist und somit in einem Verfahren als Gutachter nicht anerkannt werden würde.

Arash Bakhtiari, Jurist mit dem Schwerpunkt Menschenrechte und Antidiskriminierung. Er ist – soweit aus öffentlich zugänglichen Quellen erkennbar – im Umfeld progressiver NGOs tätig und kein ausgewiesener Experte für Parteiverbotsverfahren.

Valentina Chiofalo, Juristin mit dem Schwerpunkt Gleichstellung und Gender Studies. Sie ist in feministischen Projekten engagiert und keine ausgewiesene Staatsrechtlerin.

Jonas Deyda, Jurist mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht und Antidiskriminierung. Seine Tätigkeiten liegen im Bereich zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Charlotte Eichler, Juristin mit dem Schwerpunkt Grundrechte und Gleichstellung. Sie ist in progressiven Rechtsinitiativen tätig.

Helen Greiner, Juristin mit dem Schwerpunkt Menschenrechte und Diskriminierungsschutz, ebenfalls keine klassische Verfassungsrechtlerin.

Dr. Patrick Wielowiejski, Jurist mit dem Schwerpunkt Genderkompetenz und feministische Rechtspolitik.

Auch die im Gutachten genannten Teammitglieder verfügen über keine spezifischen Fachkenntnisse, die sie als Gutachter besonders qualifizieren würden.

Die Autoren des Gutachtens stammen überwiegend aus aktivistischen juristischen Kontexten – Gender Legal Studies, Antidiskriminierungsrecht, Migrationsrecht, feministische Rechtspolitik und NGO‑Arbeit. Klassische Staatsrechtler oder Experten für Parteiverbotsverfahren sind nicht beteiligt. Diese Zusammensetzung ist nicht falsch, aber sie ist politisch homogen und wirft Fragen nach der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des Gutachtens auf. Jedes Gericht müsste bei einer solchen Zusammensetzung von Gutachtern prüfen, ob hier nicht eine Befangenheit in der Sache vorliegt.

Was die Sache so fragwürdig erscheinen lässt, ist die Tatsache, dass ein Sender wie der Deutschlandfunk in seinen Nachrichten eine solche Verlautbarung von sehr politisch ausgerichteten Juristen unkommentiert übernimmt und seinen Hörern den Eindruck vermittelt, dass hier ein eindeutiger Beweis für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD festgestellt wurde. Die Behauptung, ein Gutachten sei „wissenschaftlich bewiesen“, nur weil es von vielen Juristen unterstützt wird, ist irreführend. Die Zahl der Unterstützer ersetzt keine wissenschaftliche Methodik und keine verfassungsrechtliche Prüfung.

Dieses Vorgehen eines Vereins, der politisch die AfD bekämpft und den Eindruck vermittelt, durch ein objektives Rechtsgutachten einen Beweis für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD erbracht zu haben, ist erlaubt; gleichwohl beschädigt es die Glaubwürdigkeit von Gutachten. Was aber unerträglich ist, ist die Tatsache, dass sich Juristen dazu hergeben, auf einer solchen dubiosen Rechtsgrundlage über den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk eine Meinung zu verbreiten, dass jetzt ein gerichtsfestes Gutachten vorgelegt wurde. Noch unverständlicher ist, dass ein seriöser Sender unkommentiert eine solche Nachricht verbreitet. Vor solchen Juristen kann man als Bürger nur noch Angst haben, wenn man daran denkt, wie diese als Richter und Staatsanwälte das Recht vertreten. Darin liegt der eigentliche Skandal. Man muss aber befürchten, dass viele Bürger nicht merken, wie sie in die Irre geführt werden.


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Merz will fatale EU-Erweiterung rechtswidrig und gegen deutsche Interessen im Schnellverfahren erzwingen

Wir übernehmen heute eine Presseerklärung der AfD, die von Peter Boehringer herausgegeben wurde, weil wir davon überzeugt sind, dass in einer sachlichen Weise das aktuelle Problem dargestellt wird, das durch die Regierungstätigkeit des Kanzlers Friedrich Merz besteht und dass die Probleme in unserem Lande immer größer werden lässt. Ob die AfD in der Lage ist, hier langfristig eine Änderung herbeizuführen, wissen wir nicht – der Versuch wäre es jedoch Wert, weil es aktuell der einzige Weg eines Neuanfanges und damit einer echten Zeitenwende wäre. 

Der Kanzler ist innenpolitisch nach nur einem Jahr gescheitert, was alle Umfragen eindeutig zeigen. Statt nun endlich gute Innenpolitik zu machen, flüchtet er aktionistisch in die EU- und Außenpolitik, auch dort ohne jede Rücksicht auf die Interessen deutscher Bürger und Steuerzahler. Der Merz-Spruch ‚Aufnahme nun so schnell wie möglich‘ ist dabei in mehrfacher Hinsicht abwegig, rechtsvergessen und gefährlich: Dass die EU diese Länder seit einigen Jahren nie aufgenommen hat, hatte sehr gute Gründe, die auch der selbsternannte ‚Außenkanzler‘ nicht einfach ignorieren kann. Gerade jemand, der ständig von der (juristisch gar nicht existenten) ‚regelbasierten Ordnung‘, von ‚internationalem soft law‘ und von ‚EU-Werten‘ spricht, müsste erst recht das HARD law der EU-Verträge akribisch beachten: Teilmitgliedschaften sieht das EU-Primärrecht schlicht nicht vor; und Neuaufnahmen zur EU sind nur unter strengen und klaren Regeln möglich. Gemäß geltendem EU-Recht der ‚Kopenhagener Kriterien‘ dürfen nur ökonomisch und rechtsstaatlich bereite Staaten zum Nutzen der bisherigen Mitglieder aufgenommen werden.

Es gehört wenig Fachwissen dazu zu erkennen, dass die mit Ausnahme der Ukraine allesamt winzigen Aufnahme-Kandidaten auf Jahrzehnte hinaus keinen Nettonutzen für Europa und dessen Zahlmeister Deutschland bieten werden. Und es gibt sehr offensichtliche Gründe, warum einige der Kandidaten seit 20 Jahren in den Verhandlungskapiteln nicht ansatzweise die erforderlichen Anforderungen ansatzweise erfüllen konnten: Nicht die Armenhäuser wie Montenegro und Nordmazedonien. Nicht die ebenfalls armen und von Bürgerkriegen dauererschütterten Bosnien-Herzegowina und Kosovo (letzteres international nicht einmal umfassend völkerrechtlich als Staat anerkannt). Nicht das zugleich islamische und von Mafia-Strukturen geprägte Albanien. Und auch nicht das völlig zerrissene und offenbar mit aller Gewalt und mit faktischer Erpressung über (deutsches) Geld in die EU zu zerrende Serbien. Dass in der laufenden Woche nun ernsthaft und ohne JEDE ökonomische und rechtliche Ausgangsbasis mit dem ärmsten Land Moldau und mit dem zweitärmsten bzw. korruptesten Ukraine das erste Verhandlungskapitel zur EU-Mitgliedschaft eröffnet wurde, ist ein unglaublicher Rechtsbruch, den wir ebenfalls Merz und Macron zu ‚verdanken‘ haben…

Das dritte der Kopenhagener Kriterien ist nicht zuletzt explizit die ökonomische und kulturelle ‚Aufnahmefähigkeit‘ der EU. NIEMAND glaubt ernsthaft, dass der noch Bürgerkrieg führende und mit Billionen verschuldete bzw. wieder aufzubauende und völlig zerrissene eurasische Großstaat Ukraine auf Jahrzehnte hinaus Europa-fähig werden kann. Und entgegen den Andeutungen aus dem Kanzleramt und aus Brüssel gibt es auch kein Beitrittskriterium ‚Geopolitik‘.

Merz handelt nach der seit 35 Jahren falschen Maxime des ehemaligen EU-Kommissionspräsidenten Delors: ‚Die EU ist wie ein Fahrrad: Hält man es an [und erweitert es nicht ständig], fällt es um‘. Die Wahrheit ist, dass dieses Fahrrad schon vor Jahren umgefallen ist; und weitere Erweiterungen es nur noch am Boden kratzend weiterschleifen und mit allen Teilen und Mitgliedstaaten sehr schnell zerstören werden. Honecker sagte in derselben sozialistischen Weltentrücktheit wie die heutige EU noch im Oktober 1989: ‚Vorwärts immer – rückwärts nimmer‘. Obwohl man in die völlig falsche, zentralplanwirtschaftliche, antidiplomatische und kriegerische Richtung geht, verdoppeln EU und Merz noch die Geschwindigkeit.

All das wird nur schuldenfinanziert die Bürokraten-Blase der EU-liten noch einige Jahre bereichern. Die inzwischen wenigen, zumeist noch unternehmerisch und abendländisch geprägten Nettosteuerzahler und Schuldenbürgen in Deutschland dagegen warten sicherlich auf nichts anderes als auf die von ihnen zu tragenden Subventions- und Förderansprüche der neuen Mitgliedstaaten.

Am Ende wird Merz seinen so sehr ersehnten Eintrag in die Geschichtsbücher bekommen: als am kürzesten regierender Kanzler der BRD. Und auch als weiterer Totengräber Deutschlands und des europäischen Friedens neben Merkel.

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Wird die Demokratie in Deutschland abgeschafft?

In der politischen Kommunikation wird den Bürgern regelmäßig versichert, Deutschland sei ein Musterbeispiel für Rechtsstaatlichkeit. Gleichzeitig wird gern auf andere Länder verwiesen, denen man vorwirft, rechtsstaatliche Standards zu verletzen. Besonders die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die selbst nicht direkt vom Volk gewählt wurde, erhebt diesen Anspruch zu einem ihrer zentralen politischen Leitmotive.

Gerade deshalb lohnt ein nüchterner Blick darauf, wie in Deutschland selbst mit demokratischen Verfahren umgegangen wird – insbesondere dann, wenn es für die etablierten Parteien opportun erscheint, ihre eigenen Machtpositionen langfristig abzusichern. Der Eindruck drängt sich auf, dass der Wählerwille dabei nicht im Vordergrund steht. Vielmehr entsteht das Bild, als würden die Rechte der Bürger bewusst eingeschränkt oder umgangen.

Die folgenden Vorgänge verdienen eine breite öffentliche Diskussion:

  1. Bundestag – Schuldenbeschluss durch den alten Bundestag

Auf Initiative von Friedrich Merz beschloss der bereits abgewählte Bundestag die Aufnahme von 500 Milliarden Euro in Form eines sogenannten Sondervermögens. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Bundestages wurde so terminiert, dass der alte Bundestag diesen weitreichenden Beschluss noch fassen konnte. Damit wurde eine Entscheidung von historischer Tragweite getroffen, obwohl die Wähler bereits einen neuen Bundestag gewählt hatten.

  1. Thüringen – Verfassungsänderung vor der Landtagswahl

Unmittelbar vor der Landtagswahl beschlossen die im Landtag vertretenen etablierten Parteien eine Änderung der Landesverfassung – ohne Beteiligung der größten Oppositionsfraktion, der AfD. Ziel war es, den Handlungsspielraum dieser Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung zu begrenzen.

  1. Rheinland-Pfalz – Einschränkung des Minderheitenrechts auf Untersuchungsausschüsse

Mit der Mehrheit des alten, bereits abgewählten Landtages wurde eine Regelung beschlossen, die es der AfD erschwert, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Damit wird ein zentrales Oppositionsrecht geschwächt – und zugleich der Eindruck erweckt, man wolle politische Verantwortung für eigenes Regierungshandeln vermeiden.

  1. Saarland – Omnibus-Verfassungsänderung

Mit dem „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes“ wurde eine Präambel mit Gottesbezug eingeführt. Gleichzeitig änderte man die Regeln zur Wahl der Richter des Verfassungsgerichtshofs. In der Begründung wurde ausdrücklich darauf verwiesen, das Gericht gegen „extreme oder demokratiefeindliche Parteien“ absichern zu wollen. Die politische Zielrichtung dieser Maßnahme wurde offen kommuniziert.

Demokratische Verfahren und politische Kultur

Es ist völlig legitim, Verfassungen und Gesetze an neue Herausforderungen anzupassen. Problematisch wird es jedoch, wenn solche Änderungen in politisch sensiblen Situationen erfolgen, unter Ausschluss der größten Oppositionspartei oder in zeitlicher Nähe zu Wahlen – und wenn sie den Eindruck erwecken, der Wählerwille solle nachträglich korrigiert werden.

Für die Bürger entsteht der Eindruck, dass politische Mehrheiten ihre Macht sichern wollen, selbst wenn die Wähler bereits deutlich signalisiert haben, dass sie eine Veränderung wünschen. Das schwächt das Vertrauen in demokratische Institutionen und beschädigt das notwendige Gleichgewicht zwischen Regierung und Opposition.

Der mögliche Bumerang-Effekt

Was die beteiligten Parteien aktuell offenbar unterschätzen: Regeln, die heute geschaffen werden, um eine bestimmte Oppositionspartei zu begrenzen, können morgen von dieser Partei selbst genutzt werden – falls sie zur stärksten politischen Kraft wird.

Eine solche Entwicklung wäre für das demokratische System hochriskant. Sie wird jedoch wahrscheinlicher, wenn die politischen Akteure, die sich selbst als „demokratisch“ bezeichnen, demokratische Verfahren strategisch einsetzen, um ihre Macht zu sichern.

Schlussbemerkung

Eine stabile Demokratie lebt nicht nur von Gesetzen, sondern von politischer Selbstbegrenzung, Fairness und Respekt vor dem Wählerwillen. Wenn diese Grundsätze erodieren, wenden sich die Bürger ab – und das Vertrauen in den Staat schwindet.

Eine Rückbesinnung auf demokratische Kultur wäre dringend notwendig.


 

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Wer glaubt noch dem Bundeskanzler – wer glaubt noch diesen Politikern?

Ach ja, hörten wir nicht einmal von dem Bundeskanzler Friedrich Merz, als dieser noch nicht Bundeskanzler war, dass er die AfD um die Hälfte halbieren wolle? Und was ist daraus geworden? Aktuell liegt die AfD bereits vor der CDU auf Bundesebene. In Bayern, wo die AfD vor Jahren noch bedeutungslos war, beträgt die Zustimmung der Bevölkerung bereits 19%. Das Gerede von den sogenannten Populisten und Rechtsradikalen, mit dem man glaubte, den Bürgern einreden zu können, dass diese politische Alternative nicht wählbar sei, hat nicht verfangen. Die Bürger sind offensichtlich nicht so dumm, dass sie alles glauben, was ihnen die Politiker einzureden versuchen.

Friedrich Merz sollte sich einmal fragen, warum die AfD so stark geworden ist. Wenn die Bürger feststellen, dass sie sogar dem Bundeskanzler nicht mehr glauben können, was dieser so jeden Tag verspricht, wenn sie von den SPD-Genossen immer wieder hören, dass sie untergehakt werden sollen, obwohl viele Bürger sich von diesen Politikern gar nicht unterhaken lassen wollen, dann sollte es keinem Bürger wundern, dass sie das Vertrauen in die sich demokratisch nennenden Parteien endgültig verloren haben.

Die Krone der Verdummung der Bürger durch die Politiker zeigt sich jetzt in der sogenannten Krankenkassenreform. Da erklärt die Bundesministerin Warken, dass sie es selbst als ungerecht empfindet, dass die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Bürger allein die Krankenkassenleistungen für die sogenannten Bürgergeldempfänger, von denen die Hälfte gar keine deutschen Bürger sind, aufbringen müssen, gleichzeitig aber feststellt, dass im Haushalt kein Geld zur Verfügung steht, um hier eine andere Regelung zu treffen, führt nur noch dazu, dass viele Bürger feststellen, dass jetzt nur noch eine politische Alternative eine Wende in die desolate Lage unseres Landes bringen kann.

Man darf gespannt sein, wie lange unsere Politiker noch weiter ihre Mitbürger für dumm verkaufen. Enst nimmt diese Regierung nur noch ein kleiner Teil der Bürger. Wahrscheinlich sind das die, die von dem „Unterhaken“ der Politiker profitieren oder die Hoffnung haben, dass dies vielleicht noch geschehen könnte. Wer denkt, der stellt fest, noch nie galt der Spruch „Wenn nicht heute, wann dann?“ sich für den politischen Wechsel in Deutschland zu entscheiden.

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Zwischen Bewertung und Urteil: Warum die Einstufung der AfD neu diskutiert werden muss

Das öffentliche Bild der AfD unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von dem, was staatliche Stellen und große gesellschaftliche Akteure in den vergangenen Jahren vermittelt haben.

Für viele Bürger dürfte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren überraschend gewesen sein. Das Gericht hat der Einstufung der AfD als „gesicherte rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorläufig widersprochen.

1. Die Rolle staatlicher und gesellschaftlicher Akteure

Über Jahre entstand in der Öffentlichkeit der Eindruck, die AfD sei bereits gerichtlich als verfassungsfeindlich eingestuft worden. Diese Wahrnehmung wurde durch Äußerungen staatlicher Stellen, kirchlicher Institutionen und zivilgesellschaftlicher Organisationen verstärkt. Besonders der Verfassungsschutz – als dem Innenministerium unterstellte Behörde – prägte dieses Bild maßgeblich.

Auf dieser Grundlage wurden politische und gesellschaftliche Maßnahmen ergriffen, etwa:

  • die Nichtzulassung eines AfD-Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen,
  • der Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus kirchlichen Ämtern,
  • die wiederholte Blockade von AfD-Abgeordneten bei der Wahl ins Bundestagspräsidium.

Diese Schritte wurden regelmäßig mit der angeblichen „gerichtlich festgestellten“ Verfassungsfeindlichkeit begründet – obwohl ein solches Urteil nicht existiert.

2. Die tatsächliche Rechtslage

Seit 2022 ist beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ein Hauptsacheverfahren anhängig, das über die Rechtmäßigkeit der Einstufung der AfD entscheiden soll. Dieses Verfahren ist bis heute nicht abgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund ist es problematisch, dass das BfV bereits politische Tatsachen geschaffen hat, bevor eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Die Einstufung wirkt sich unmittelbar auf die Wahrnehmung der Partei aus und kann ihre parlamentarischen Rechte sowie ihre Wahlchancen beeinflussen – insbesondere im Vorfeld von Landtagswahlen.

3. Bedeutung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren festgestellt, dass derzeit keine die Gesamtpartei prägende extremistische Ausrichtung erkennbar sei. Die Pressemitteilung des Gerichts fällt ungewöhnlich ausführlich aus und begründet detailliert, warum die vorgelegten Erkenntnisse des BfV nicht ausreichen, um eine gesicherte extremistische Bestrebung der Gesamtpartei anzunehmen.

Die endgültige Entscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Dort wird sich zeigen, ob das BfV weitere belastbare Fakten vorlegen kann oder ob die vorläufige Einschätzung Bestand hat.

4. Politische und demokratische Implikationen

Der bisherige Verlauf legt nahe, dass staatliche Stellen – einschließlich der früheren Bundesinnenministerin – mit der Einstufung der AfD möglicherweise zu weit gegangen sind. Die Frage, ob damit nicht faktisch eine Vorwegnahme der Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts erfolgte, ist berechtigt. Denn nur das Bundesverfassungsgericht kann verbindlich feststellen, ob eine Partei verfassungswidrig ist.

Vor diesem Hintergrund stellt sich aktuell die Frage, ob es im Interesse der demokratischen Kultur geboten wäre, politische Kampagnen gegen die größte Oppositionspartei zu beenden, bis eine gerichtliche Klärung vorliegt. Ebenso ist zu prüfen, ob Entscheidungen wie die Nichtzulassung des Oberbürgermeisterkandidaten in Ludwigshafen Bestand haben können. Auch kirchliche Institutionen könnten erwägen, ihre Praxis der Ausgrenzung von AfD-Mitgliedern vorerst auszusetzen.

Eine Rückkehr zu rechtsstaatlicher Zurückhaltung und institutioneller Neutralität würde dem Vertrauen in die demokratische Ordnung erheblich zugutekommen.


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Der Skandal der AfD ist in Wirklichkeit ein Skandal unseres Systems

Ist Ihnen nicht auch schon aufgefallen, dass Politiker der AfD in der Regel nur dann zu einem Interview von einem öffentlich-rechtlichen Sender eingeladen werden, wenn man glaubt, wieder einmal ein Skandal bei der AfD aufgedeckt zu haben oder wenn man sich genüsslich daran delektieren kann, weil es wieder einmal einen inneren Streit innerhalb der AfD gegeben haben könnte.

Was in der Regel selten erfolgt, ist dass Vertreter der AfD als der größten Oppositionspartei im Bundestag, eingeladen werden, um zu aktuellen politischen Fragen Stellung nehmen zu können. Viele Bürger und damit auch Hörer und Zuschauer der öffentlich-rechtlichen Sender würden gern einmal aus erster Quelle wissen, welche Auffassung die AfD zu den jeweiligen tagespolitischen Ereignissen hat. Meistens werden dann die „größten“ Oppositionsparteien aus Sicht der Journalisten des öffentlichen Rundfunks eingeladen, wobei dies meistens die Partei die Linke oder die Partei Bündnis 90/ Die Gründen sind. Bedauerlich ist nur, dass diese mehr oder weniger genau das Gleiche sagen, was sie in ihrem Parteienverbund mit den übrigen „demokratischen“ Parteien vereinbart haben. Sie sind sich immer in einem Punkt einig: Es gilt die eigentliche Opposition mit allen Mitteln zu diskreditieren und nach Möglichkeit zu beseitigen.

Insofern schien es eine Überraschung zu sein, dass heute im Deutschlandfunk der stellvertretende Vorsitzende der AfD, Kai Gottschalk, eingeladen wurde. Aus der Überraschung wurde aber schnell wieder eine Normalität, weil es natürlich nicht um eine politische Meinungsäußerung der AfD ging, sondern die AfD wieder einmal mit einem vermeintlichen Skandal konfrontiert werden sollte.

Kurzum es ging um die Beschäftigung von Familienmitgliedern einiger Parteimitglieder, die jeweils für andere Parteimitglieder in der deren Büros beschäftigt sind, wobei deren Arbeitsverträge von den Verwaltungen der betroffenen Landesparlamente genehmigt worden sind. Natürlich ist es problematisch, wenn im öffentlichen Bereich Familienmitglieder beschäftigt werden, so dass der Anschein der Vetternwirtschaft entstehen könnte. Aber es ist auch unbestritten, dass die aktuell von der AfD praktizierte Vorgehensweise legal ist, auch wenn es besser wäre, auf solche Praktiken zu verzichten.

Aus dem Verlauf des Interviews der Journalistin des Deutschlandfunks konnte jeder Hörer unschwer erkennen, mit welcher Zielrichtung dieses Interview geführt wurde. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass dieses Thema nun schon mehrere Tage immer wieder von den verschiedensten Seiten „beleuchtet“ wird, während eine gleiche Praxis in der Regel nicht erfolgt, wenn es sich um Politiker der „demokratischen“ Parteien handelt. Gottschalk machte den Versuch, darauf hinzuweisen, dass man die aufgeworfenen Fragen sachlich und konstruktiv erörtern solle und zudem seine Partei aktuell darum bemüht ist, eine allgemeingültige Regelung für solche Fälle zu erarbeiten. Gottschalk machte allerdings auch deutlich, dass die Personen, die von der AfD für Funktionen eingestellt worden sind, die vom Gesetzgeber für den parlamentarischen Bereich ausdrücklich vorgesehen sind, über eine gute Qualifikation verfügen, so dass sie aufgrund ihres beruflichen Hintergrundes keine ungerechtfertigten Vergütungen erhalten haben. Dies sei bei einigen Personalien der „demokratischen“ Parteien keinesfalls die Voraussetzung. Er verwies auf die Personalie Dorothee Martin. Mit Dorothee Martin holt die SPD eine Diplom‑Politologin ohne immobilienwirtschaftliche Expertise in den Vorstand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – einer Behörde, die ein Immobilienvermögen von 22 Milliarden Euro verwaltet. Ein Spitzenposten, der mit 300.000, — € dotiert ist, mit enormer finanzieller Verantwortung, der normalerweise Fachkenntnis verlangt. Der Eindruck politischer Versorgung liegt näher als jede fachliche Begründung. Solche problematischen Beschäftigungen sollten zukünftig verhindert werden.

Gottschalk wies im Übrigen zu Recht darauf hin, dass er es auch begrüßen würde, wenn seine Partei vom Deutschlandfunk auch zur Beantwortung von politischen Sachfragen eingeladen würde und nicht nur dann, wenn man glaubt, der AfD einen Skandal vorhalten zu können.

Die vorliegende Problematik, die jetzt der AfD immer wieder vorgeworfen wird, weist allerdings auf eine ganz andere, sehr grundsätzliche Problematik hin. Durch die Verbreitung staatlicher Stellen, dass die AfD verfassungsfeindlich sei, jüngstes Beispiel ist aktuell in Niedersachsen „losgetreten“ worden, wird einer demokratisch zugelassenen Partei ein gewaltiger Schaden zugefügt, weil viele qualifizierte Fachleute, die für die AfD arbeiten würden, davon Abstand nehmen. Sie müssen zurecht befürchten, dass sie gesellschaftlich und beruflich ausgegrenzt werden, wenn sie für die AfD arbeiten. Zusätzlich wird durch eine geheimdienstliche Überwachung und die mögliche Einschleusung von Agenten des Geheimdienstes (V-Leute) in die Partei, ein Klima des Misstrauens und der Unsicherheit geschaffen, so dass der Partei gar nichts anderes übrig bleibt, als Vertrauensperson einzustellen. Dies kann man in der Regel bei Familienangehörigen annehmen. Natürlich hat die Journalistin des DLF diese Problematik, die man auch als eine Demokratiezerstörungsaktion bezeichnen kann, nicht angesprochen. Vielmehr sollte nur der Eindruck einer Vetternwirtschaft und eines Missbrauchs von Steuergeldern den geneigten Hörern des Senders vermittelt werden.

So wird den Bürgern wieder ein interessantes „Demokratielehrstück“ dargeboten. Jeder kann sehen und sollte sich auch darauf einstellen, wie staatliche Funktionsträger beauftragt werden, eine demokratische Partei an ihrer legitimen politischen Arbeit zu hindern und durch Angst und Unsicherheit dafür sorgen, dass sich diese Partei Schritte überlegen muss, wie sie diesen Angriffen entgegentreten kann. Mit einem souveränen Handeln eines Staates, der für sich Respekt einfordert, hat dies nichts mehr zu tun.


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Die Freiheit des Denkens ist eine Gefahr für die etablierte Macht

Die Agentur dpa berichtet, dass der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Friedrich Kramer, sich von den Attacken der AfD an DDR-Zeiten erinnert fühlt. „Wir kennen das ja aus der DDR-Zeit. Insofern ist es uns nicht unvertraut, dass Christen, insbesondere die Kirchenleitung angegriffen, verhöhnt und verspottet werden. Da muss die AfD entscheiden, ob sie sich hier in die Tradition der SED stellen will“, habe er gegenüber der dpa in einem Interview erklärt.

Wahrscheinlich hat dieser Bischof gar nicht wahrgenommen, was seine eigene Kirche der AfD entgegenschmettert, so dass er doch eigentlich nicht erstaunt sein sollte, wenn die AfD die Kirchen – das trifft auch auf die katholische Kirche zu – nicht zu den Einrichtungen zählt, die unsere Gesellschaft friedlicher machen und mit dazu beitragen, dass der Hass und die Zwietracht zwischen den Bürgern in unserem Land nicht noch zusätzlich befeuert wird.

Besonders makaber ist es, dass dieser Bischof auf die DDR-Bezug nimmt und gar nicht merkt, wie schief und eines Bischofs nicht würdig, sein Vergleich ist. Von einem Bischof muss man sich nicht erhoffen, dass er ein Vorbild für andere ist, man sollte aber fordern, dass er sich an ein Mindestmaß intellektueller Redlichkeit hält. Der Landesbischof Kramer scheint seine Kirche mit einer Unterabteilung einer Partei zu verwechseln, die mit aller Gewalt sich an der Macht klammert und bemerkt, dass die Bürger mit dieser Partei nichts mehr zu tun haben wollen. Er scheint auch kein Problem darin zu sehen, dass die Nachfolgepartei der SED die Partei „Die Linke“ als demokratisch und staatstragend angesehen wird.

Was soll man von einer Präses – gemeint ist Frau Anne-Nicole Heinrich – der Synode der evangelischen Kirche halten, die Unfug über die AfD daherredet, indem sie dieser vorhält, diese würde behaupten, die Menschen seien unterschiedlich wert. Wahrscheinlich reicht ein Bachelor -Studium und mangelnde Lebenserfahrung offensichtlich doch nicht aus, um differenziert denken zu können. Dann hätte sie bemerkt, dass es bei der AfD nicht um die Wertigkeit des Menschen geht, sondern um die Frage, wann eine Grenze für ein Volk erreicht sein könnte, wenn Menschen aus einem anderen Kulturkreis einwandern, ohne dass die Voraussetzungen für eine Integration vorliegen bzw. sogar teilweise abgelehnt werden. Es ist kein christliches Verhalten – aber darum scheint es den Kirchen aktuell auch gar nicht mehr zu gehen – wenn man die Bürger ausgrenzt, nur weil sie von dem demokratischen Recht Gebrauch machen, ihre Meinung zu äußern.

Auch der katholische Bischof scheint sich immer mehr als Parteifunktionär zu sehen, als ein Oberhirte, der sich um die Seelen seiner Gläubigen Gedanken machen sollte. Immer mehr glaubt Bischof Bätzing, Sprachrohr der zu einem Links-Block verbundenen Parteien sein zu müssen. Der Gipfel des Unfassbaren ist seine letzte Äußerung, durch die dieser Bischof fordert, dass die „Brandmauer“, die man auch als faschistischen Schutzwall zur Erhaltung der aktuellen Machtelite bezeichnen kann, so lange wie möglich bestehen bleibt. Ein Bischof, von dem man annehmen sollte, dass er für Meinungsoffenheit, für Achtung gegenüber Andersdenkende einzustehen hat, fordert ein Vermauern von Gedanken und spaltet damit die Gesellschaft. Dieser Bischof scheint keine Bedenken zu haben, fast ein Drittel der Bürger als rechtsradikal, dumm und verblendet einschätzen zu können und scheint auch nicht viel von demokratischen Grundsätzen zu halten. Dann müsste er dafür eintreten, dass der Mauer-Irrsinn in dieser Welt endlich beendet wird und eine offene Diskussion zwischen allen Bürgern nicht verhindert wird. Meinungen haben dort ihre Grenze, wo ordentliche Gerichte explizit feststellen, dass Grenzen überschritten worden sind. Weder ein Bischof Bätzing noch ein Parteifunktionär und auch kein Innenminister haben mehr zu entscheiden als die vom Gesetz vorgesehenen Gerichte.

Wenn Bischöfe, gleichgültig ob evangelisch oder katholisch oder ein Präses der evangelischen Kirche meinen, ihr eigenes Demokratie-Verständnis allen Mitbürgern überstülpen zu müssen, dann sollten sie sich auch nicht wundern, dass immer mehr Christen den Kirchen den Rücken kehren. Gegenwärtig kann man den Eindruck haben, als wenn die Kirchen einen erheblichen Teil dazu beitragen, dass diese Gesellschaft immer mehr gespalten wird und dadurch kein Friede, sondern immer mehr Unfriede entsteht.

Gerade, weil die Kirchen den Anspruch erheben, eine moralische Instanz sein zu wollen, muss man von ihnen erwarten, dass sie in einem offenen Diskurs zusammen mit ihren Gläubigen und damit auch mit den Bürgern nach Wegen zu suchen, wie bestehende Gegensätze in der Gesellschaft ausgeglichen werden können und wo Kurskorrekturen erforderlich sein könnten. Mit einer Brandmauer wird jedoch ein solcher Diskurs verhindert.

Wenn Kirchen Nächstenliebe, so wie es die Bergpredigt formuliert, predigen, sollten sie sich auch selbst daran orientieren und nicht Personen, die andere Auffassungen vertreten, ausgrenzen und sogar diffamieren.

Es wird Zeit, dass die Bürger erkennen, wem sie glauben und welchen Idealen sie folgen sollten. Diejenigen, das sind insbesondere die Kirchen, von denen man bisher ausging, dass sie sich um Wahrheit bemühen, scheinen dieser Aufgabe nicht mehr gerecht zu werden.

Es ist jedoch sehr tröstlich und lässt hoffen: Das freie Denken konnten, wenn wir es einmal historisch betrachten, weder Kirchen noch Parteien noch Regierungen verhindern. So wird es auch aktuell sein, es werden sich neue Perspektiven und Möglichkeiten entwickeln, die sich wieder ihre eigenen Vorbilder schaffen und den Versuch unternehmen, neue gesellschaftliche Strukturen zu entwickeln, die es den Bürgern wieder ermöglichen, ohne Hass und Einschränkung des Denkens ohne Brandmauern zu leben.