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NRW-Innenminister Reul: Verdachtsfall „Generation Deutschland“

Wieder einmal rechtzeitig, diesmal zur Eröffnung des AfD-Landesparteitages der AfD in Nordrein-Westfalen, hat ein Landesgeheimdienst, der – wie in allen anderen Bundesländern auch – dem Innenministerium als nachgeordnete Behörde untersteht, ein Signal gesetzt. Diesmal wurde in einer Erklärung, die auf der Homepage des Innenministeriums mit dem Bild des Innenministers Reul, der mit sorgenerfülltem Gesicht für seine Behörde dem Landesverfassungsschutzamt (Inlandsgeheimdienst) mitteilt: Nordrhein-Westfälischer Verfassungsschutz stuft „Generation Deutschland“ NRW als Verdachtsfall ein. Ein weiterer Zusatz zu dieser Information lautet: „Minister Reul: Im Kern ist das die alte Organisation mit neuem Namen“.

Immerhin wird hier unmissverständlich klar, dass die Feststellung des Inlandsgeheimdienst in NRW die Auffassung des Ministers ist, so dass jeder Bürger sichtbar die Verbindung zwischen einer politischen Auffassung eines Ministers und deren praktische Umsetzung durch seine nachgeordnete Behörde, dem Verfassungsschutz, erkennen kann. Erstaunlich ist nur, dass diese Mitteilung der breiten Öffentlichkeit nur dadurch bekannt geworden ist, weil die Co-Vorsitzende der AfD zu der Einstufung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ Stellung genommen hat und lapidar feststellte, dass man erstens zu seiner Jugendorganisation stehe und dieser vertraue und zweitens die Einstufung als „Verdachtsfall“ mittlerweile nur noch als die Verleihung eines Ordens bezeichnen sollte, den man mit Stolz am Revers tragen könne. Diese Meinung muss man keinesfalls teilen, meiner Meinung nach hätte man die Polemik, die mit dem Ordensbegriff entsteht, nicht nötig gehabt.

Unsere Recherchen führten auch nicht dazu, ein offizielles Papier des Verfassungsschutzamtes zu finden, durch das eine plausible Begründung für diese erneute Einstufung einer AfD-Organisation zu finden. Die offizielle Mitteilung auf der Homepage des Landes Nordrhein-Westfalen enthalt nur die üblichen hinlänglich bekannten Allgemeinplätze, die wahrscheinlich nicht nur Frau Weidel, sondern auch viele Bürger unseres Landes nicht mehr ernst nehmen, wenn sie diese überhaupt noch zur Kenntnis nehmen. Den Wert von „gutachterlichen Stellungnahmen“ des Verfassungsschutzes wurde nicht zuletzt durch das kürzlich vorliegende Urteil des Verwaltungsgerichts Köln im Rahmen eines einstweiligen Verfahrens für jeden Bürger sichtbar (13 L 1109/25, Verwaltungsgericht Köln).  Es zeigte sich, dass die bisher vorgetragenen Argumente der Verfassungsschutzämter keinesfalls als gerichtsfest angesehen werden können. Sicher sind sie politische Meinungen der aktuell regierenden Parteien, so dass man eben auch zu anderen Meinungen und Betrachtungen kommen kann.

Die Verfahrensabläufe sind allerdings mehr als fragwürdig. Hier werden politische Meinungen als gesicherte Erkenntnisse den Bürgern vermittelt. Es werden juristisch unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, die Sachverhalte nicht klären, sondern sie nur vernebeln. Auch wenn es nicht unüblich ist, unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden, so weiß man allerdings, dass dies möglichst nicht praktiziert wird, weil es immer eine Quelle für juristische Auseinandersetzungen sein kann. Darin unterscheiden sich im Übrigen gute Gesetze von Gesetzen, wie sie heute teileweis im Schnellschuss verabschiedet werden. Schlechtes Beispiel ist das ALG 2, das aus sehr vielen unbestimmten Rechtsbegriffen besteht, so dass es immer wieder zu Sozialgerichtsverfahren kommt. Beispiel: Der Begriff „Kunde“, der ohne Sinnzusammenhang im Gesetz plötzlich auftaucht und von dem keiner weiß, welche Rechtsqualität dieser Begriff hat. Wenn in der Stellungnahme auf der Internetseite der NRW-Landesregierung von einem Begriff des „Völkisch-nationalistischen-Personenzusammenschluss“ geschrieben wird, stellt sich erstens die Frage, ist das im vorliegenden Fall ein Ergebnis, dass zu der Einstufung als Verdachtsfall der „Generation Deutschland“ durch den Verfassungsschutz NRW führte oder ist dies nur eine persönliche Erklärung des Ministers Reul, der eine solche Vereinigung glaubt bekämpfen zu müssen? Es stellt sich zweitens die Frage, was denn ein Völkisch-nationalistischer-Personenzusammenschluss ist, und selbst wenn dieser nicht kompatibel mit Gesellschaftsauffassung wäre, ob ein solcher Zusammenschluss grundsätzlich gar nicht verfassungswidrig ist, solange er nicht aktiv und mit Gewalt, seine ggf. kruden Meinungen umsetzen wollte.

Der Vorgang wirft Fragen nach der Trennschärfe zwischen politischer Bewertung und sicherheitsbehördlicher Einstufung auf. Er zeigt wie mittlerweile eine politische Meinung zur Mehrheitsmeinung gemacht wird und mit Mitteln des Rechtswesens der Versuch unternommen wird, abweichende Meinungen in verfassungsfeindliche, wenn nicht gar kriminelle Handlungen umzudeuten. Die Bürger haben ein Anrecht, von Behörden nachvollziehbar zu erfahren, warum einschränkende Maßnahmen, die grundsätzlich nach dem Grundgesetz nur dann zulässig sind, wenn sie gerichtsfest nachgewiesen wurden.

Der Verfassungsschutz – das trifft für alle Bundesländer zu – trifft eine politisch relevante Entscheidung. Die Entscheidung dieser Behörden wird formal veröffentlicht, sie sind rechtlich aber noch nicht wirksam. Die Medien berichten trotzdem, so dass bereits der Eindruck einer faktisch abgesicherten Position entsteht, wobei deren Informationen wahrscheinlich aus sogenannten Hintergrundgesprächen resultieren, die nicht juristisch belastbar sind. Die politische Debatte beginnt ohne offizielle Grundlage.

Auch der Fall, in dem drei Buchhändler aufgrund einer Geheimdienstanfrage durch das Kulturministerium gesperrt wurden, zeigt ein ähnliches Muster:

  • Nicht-veröffentlichte sicherheitsbehördliche Hinweise
  • Politische oder administrative Maßnahmen
  • Keine transparente Quelle
  • Öffentliche Wirkung ohne überprüfbare Grundlage

Insofern kann man die Reaktion von Frau Weidel verstehen, die im Fall der Jugendorganisation ihrer Partei den Beschluss des Verfassungsschutzes nicht mehr ernst nimmt und als „Ordensverleihung“ ansieht. Was dabei auf der Strecke bleibt, ist das Vertrauen der Bürger in ihre Organe und damit ein immer größer werdendes Misstrauen, dass der Staat selbst mit dazu beiträgt, dass die Demokratie immer mehr gefährdet wird. Eine solche Entwicklung kann das Vertrauen in staatliche Institutionen nachhaltig beschädigen.


Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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