Kategorien
Aktuell

Die ehemalige SED ist wieder auferstanden – nur die Ruinen sind noch nicht da

Was sich aktuell in Berlin ereignet, ist für viele, die bisher in Berlin lebten und die Entwicklung der Stadt von Anfang an miterlebt haben, wie ein schlechter Film, von dem man noch nicht weiß, ob es sich um eine Komödie oder um ein Drama handelt.

Die Partei eines Ernst Reuters und eines Willy Brand hat sich so weit von ihrem eigenen Inhalt entkernt, dass sie der Nachfolgepartei der SED zur Regierungsübernahme eines einstigen freien Berlins verhelfen. Vergessen sind die Reden Reuters, der sich vehement gegen die Herrschaft der Kommunisten einsetzte, die in einem Teil Deutschlands nach dem Ende der Nazidiktatur die nächste Diktatur etablierten, nämlich die Diktatur der SED. Im Grunde genommen verhält sich in Berlin die SPD nicht anders, wie die CDU in Westdeutschland, die sich mittlerweile ebenfalls als Sachwalter der Linken versteht und damit ihre eigene Eigenständigkeit als eine ehemals bürgerliche Partei aufgegeben hat.

Bei dem Wahlergebnis in Mecklenburg-Vorpommern konnte die CDU bereits wahrnehmen, was es bedeutet, sich mit den Linken so zu identifizieren, so dass die Bürger entweder gleich eine bürgerliche Partei wählten, die sich eindeutig von den linken Parteien abgesetzt hat oder gleich den echten linken Parteien, also die SPD. die Grünen und der Partei Die Linke ihre Stimme gaben. Insofern war es dann auch wieder von den Wählern sehr folgerichtig, die CDU unter die 5% zu bringen, so dass sie kein politischer Faktor in diesem Bundesland mehr ist.

Das gleiche Schicksal wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch die SPD in Berlin ereilen, denn wer sich mit Politikern einlässt, die einer Partei angehören, die sich in der DDR SED nannte, zieht in der Regel immer den Kürzeren.

Nun ist aktuell die neue fortschrittliche SED-Nachfolgeparte noch nicht endgültig am Ziel, die Regierungsgeschäfte in Berlin zu übernehmen, da scheint man in Mecklenburg-Vorpommern schon etwas weiter zu sein, aber das erste Entsetzen über diese politische Entwicklung scheint bereits auch in der Bürgerschaft Berlins, soweit sie nicht zu den Befürwortern der neuen politischen Kräfte zuneigen, angekommen zu sein.

Sieht man sich die Absichtserklärungen dieser zukünftigen Koalitionspartner an, dann stellt man sehr schnell fest, dass hier nicht nur die Enteignung, die vornehm als Vergesellschaftung formuliert wird, Ziel dieser Regierung ist, die gesamte Gesellschaft in allen ihren Lebensbereichen zu beglücken und endlich wieder eine sozialistische Republik, wenn auch vorerst nur auf Berlin beschränkt, zu installieren.

Die konkret benannten Bereiche, die man im Sinne einer kommunistischen Gesellschaftsform verändern will sind der Bereich Wohnen und Wahlrecht. Die Verstaatlichung des Wohnungsbestandes der Gesellschaft, die mehr als 10.000 Wohnungen aktuell in ihrem Eigentum halten, umfasst 160.000 Wohnungen. Es ist eine Entschädigungssumme vorgesehen, die dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilien nicht entspricht, so dass man unter solchen Voraussetzungen schon von Enteignung sprechen muss, soll 16 Milliarden Euro betragen. Woher das Geld kommen soll, ist ein Geheimnis, das wohl kaum zu beantworten sein wird. Aber auch die Mietpreisdeckelung der 440.000 kommunalen Wohnungen, wobei pro Jahr die Mieten nur um 2% erhöht werden dürfen, kann nur dann erfolgen, wenn die erforderlichen Finanzmittel vorhanden sind. Die völlig überschuldete Berliner Situation beantwortet somit diese Frage von selbst.

Wer mit welchem Geld die von den zukünftigen Regierenden geplanten 100.000 neuen Wohnungen in Berlin bauen soll, ist ebenfalls ein Geheimnis, das wohl kaum eine Antwort finden wird.

Besonders umstritten dürfte die Absicht sein, künftig allen dauerhaft in Berlin lebenden Einwohnern unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ein aktives und passives Wahlrecht einzuräumen. Ein solches Vorhaben berührt grundlegende Fragen des deutschen Verfassungsrechts. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Ausübung staatlicher Gewalt durch Wahlen grundsätzlich an die Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk im Sinne des Art. 116 Grundgesetz geknüpft. Die politische Forderung zielt daher nicht lediglich auf eine Erweiterung bestehender Beteiligungsrechte, sondern wirft die Frage auf, ob hierfür nicht zuvor grundlegende verfassungsrechtliche Voraussetzungen geändert werden müssten.

Damit würden sich die Befürchtungen vieler Bürger bestätigen, die zwar einen politischen Wechsel wollten, aber doch davon ausgingen, dass damit nicht zugleich grundlegende Veränderungen des gesellschaftlichen und staatlichen Selbstverständnisses verbunden sein würden.

Man darf jetzt nur noch gespannt sein, was von den Vorstellungen der linken Parteien in Berlin tatsächlich umgesetzt wird und ob sich die Berliner das dann wirklich gefallen lassen. Ich kann mir dies kaum vorstellen.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert