Kategorien
Aktuell

Die Amadeu‑Antonio‑Stiftung hat keinen Sonderstatus

Die Amadeu‑Antonio‑Stiftung ruft aktuell dazu auf, eine Petition zu unterzeichnen, in der eine weitere staatliche Förderung gefordert wird. Eine solche Praxis ist mehr als ungewöhnlich; man kann sogar fragen, ob dies gegenüber dem Staat nicht eine Anmaßung darstellt, die bereits den Grad einer gewissen Ungehörigkeit erreicht. Besonders irritierend ist die Begründung, mit der die Stiftung diesen Schritt rechtfertigt. In ihrem Aufruf wird der Eindruck erweckt, der Fortfall oder die Reduzierung staatlicher Mittel gefährde die Demokratie, weil die Stiftung diese Gelder benötige, um Kampagnen gegen Rechtsextremismus durchzuführen.

„Der geplante Kahlschlag des Bundesprogramms Demokratie leben! bedeutet massive Einschnitte für die Zivilgesellschaft – genau dort, wo Demokratie im Alltag verteidigt wird“, schreibt Vorstandsmitglied Lars Repp. Und er setzt noch einen drauf, indem er erklärt: „Umso alarmierender ist es, dass ausgerechnet eine CDU‑Ministerin nun Kürzungen vorantreibt, die genau das umsetzen, was die AfD seit Jahren fordert. Das können wir nicht hinnehmen.“

Wenn eine private Stiftung ihre eigene Förderkürzung zur „Gefährdung der Demokratie“ erklärt, verwechselt sie ihre Rolle mit der Verfassung. Demokratie hängt nicht an der Finanzierung einzelner NGOs, sondern an rechtsstaatlichen Institutionen. Die Amadeu‑Antonio‑Stiftung hat – wie jede andere private Einrichtung – keinen Anspruch auf staatliche Dauerfinanzierung. Dass sie über Jahre hinweg überwiegend aus öffentlichen Mitteln gefördert wurde, ist eine politische Entscheidung früherer Regierungen, kein demokratisches Grundrecht. Wer diese Entscheidung nun hinterfragt, beschädigt nicht die Demokratie, sondern nimmt sie ernst.

Für die staatliche Förderung – also Steuermittel der Bürger – gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Rechtsgrundlage sind die §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderrichtlinien des jeweils zuständigen Ministeriums, das entsprechende Mittel in den Haushalt einstellt, die anschließend vom Bundestag beschlossen werden. Bisher erhielt die Amadeu‑Antonio‑Stiftung im Jahr 2023 Zuwendungen in Höhe von 3.007.069 € und im Jahr 2024 in Höhe von 2.954.816,75 €. Die laufende Förderung beträgt 600.000 €, wobei eine Erhöhung um 19.000 € vorgesehen war. Offensichtlich glaubt die Stiftung, einen generellen Anspruch auf diese Mittel zu haben – was jedoch in keinem Fall zutrifft.

Natürlich steht es jeder privaten Organisation frei, politische Positionen zu vertreten und diese durch Kampagnen oder andere Maßnahmen öffentlich zu kommunizieren. Sie erfüllen jedoch keine hoheitlichen Aufgaben. Wenn ein Kampf gegen Rechtsextremismus notwendig wäre, wäre dies Aufgabe des Staates und seiner Organe. Und auch der Staat darf nur dann tätig werden, wenn gerichtsfeste verfassungsfeindliche Tatbestände vorliegen. Eine rein vorsorgliche Bekämpfung eines möglichen Rechtsradikalismus ist rechtlich nicht gedeckt.

Die Amadeu‑Antonio‑Stiftung überschätzt ihre Bedeutung erheblich, wenn sie glaubt, der Staat müsse ihre Arbeit dauerhaft finanzieren. Wenn sie sogar von einem „Kahlschlag der Demokratie“ spricht und Ministerin Prien angreift, ist das nicht nur schlechter Stil gegenüber dem Staat, der frei entscheidet, welche Projekte er fördert. Es ist auch politisch unklug – um es milde zu formulieren –, weil ein solches Auftreten die Akzeptanz für eine mögliche zukünftige Förderung nicht gerade erhöht.

So wie sich die Stiftung aktuell gegenüber dem Ministerium verhält, trat sie auch in vielen ihrer Kampagnen auf, in denen sie politisch Andersdenkende adressierte. Auch private Organisationen, die für sich den Anspruch erheben, gesellschaftspolitisch zu wirken, sollten darauf achten, nicht zusätzlich zur Spaltung der Gesellschaft beizutragen.

Der Petitionsaufruf wäre unproblematisch, wenn die Stiftung zu Spenden für ihre Arbeit aufgerufen hätte. Das Mobilisieren von Bürgern, um staatliche Mittel zu erzwingen, ist jedoch demokratisch höchst fragwürdig. Es stellt letztlich einen Missbrauch des eigenen Anspruchs dar, den die Stiftung gemäß ihrer Satzung verfolgt – und könnte damit sogar die Gemeinnützigkeit infrage stellen.


Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert