Kategorien
Aktuell

Die Antwort des Bischofs kam von einer Kirchen-Behörde

Aufgrund der Erklärung des Vorsitzenden der Bischofskonferenz Bischof Bätzing zur Frage der Mitgliedschaft in der AfD und der Zulässigkeit einer Tätigkeit oder eines Amtes in der Katholischen Kirche, wandte ich mich als Mitglied dieser Kirche an den für mich zuständigen Ortsbischof, Heinrich Timmerevers. Die Antwort erhielt ich von dem Katholischen Büro Sachsen, das wie im Schreiben zum Ausdruck gebracht wurde, die Anliegen von Bischof Timmerevers gegenüber dem Freistaat Sachsen vertritt.

Es ist schon erstaunlich, wenn man als Mitglied dieser Kirche den Oberhirten anspricht, von einer Behörde eine Antwort erhält.
Aus meiner Sicht ist zudem durch das Schreiben der Leiterin des Büros, Frau Dr. Pscheider-Überreiter, in keiner Weise das Anliegen, das dem Bischof vorgetragen wurde, hinreichend beantwortet worden. Mein Hinweis mit dem Parteibuch ist keinesfalls aus der Luft gegriffen, denn was ist es denn, wenn gesagt wird, Mitglieder der AfD sind nicht geeignet, Ämter in der Katholischen Kirche wahrzunehmen? Was jedoch erschreckend ist, ist der Hinweis der Leiterin des Katholischen Büros auf die Einschätzung der Verfassungsschutzämter. Frau Dr. Pscheider-Überreiter weist darauf hin, dass Christen, die mit der Partei Alternative für Deutschland sympathisieren bei ihrem Engagement aber auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass diese nach Einschätzung der Verfassungsschutzämter in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem gilt. Man kann nur hoffen, dass nicht auch der Bischof seine Begründungen auf einer solchen Basis trifft. Der Blick in den Aufbau des Verwaltungssystems der Bundesrepublik Deutschland und dem Grundgesetz unseres Landes hätte zu der Feststellung führen müssen, dass die Verfassungsschutzämter nachgeordnete Behörden ihrer jeweiligen Innenminister sind. Sie sind ihren Ministern weisungsgebunden und lediglich Sprachrohr ihrer durch Parteien festgelegten Minister. Gesichert an der Feststellung der Landesschutzämter ist nur, dass es eben nicht gesichert ist, dass die AfD verfassungsfeindlich ist. Wenn die Verfassungsschutzämter so sicher in ihrer Einschätzung bezüglich der AfD sein sollten, dann ist es unverantwortlich, dass sie nicht längst einen Verbotsantrag bei der Institution, die allein für diese Fragen zuständig ist, nämlich das Bundesverfassungsgericht, gestellt haben.

Eine Behörde der Kirche, sollte sich doch ein wenig intensiver mit der Verwaltungssystematik der Bundesrepublik Deutschland befassen, bevor sie zu Schlüssen kommt, die rechtlich in keiner Weise haltbar sind.

 

 

 

 

 

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

Eine Antwort auf „Die Antwort des Bischofs kam von einer Kirchen-Behörde“

Sehr geehrter Herr Bornemann, es ist nicht zufassen, was sich in dieser Katholischen Kirche abspielt. Ist denn diese Frau Pscheida-Überreiter nicht zu eigenem Denken fähig? Aber auch der Bischof: Gebetsmühlenartig zitieren sie, ohne zu reflektieren, ohne versuchsweise die Metaebene einzunehmen, den Verfassungsschutz und identifizieren sich mit diesem in seiner demokratiefeindlichen Haltung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert