Das ZDF sendete am 23.10.2025 wieder eine Gesprächsrunde mit Maybrit Illner aus, die unter der Überschrift „Trump und Europa gegen Putin“ stand. Die Gesprächsrunde befasst sich mit dem Thema des Krieges in der Ukraine. Als Gesprächspartner war – wie so oft – der CDU-Politiker Röttgen eingeladen. Ferner waren die Grünen-Europaabgeordnete Hannah Neumann, Andrej Melnyk, UN-Botschafter der Ukraine und der Jurist Reinhard Merkel sowie der Journalist Frederik Pleitgen eingeladen. Ein Vertreter des Oppositionsführers im Deutschen Bundestag war nicht eingeladen.
Für die Zuschauer des ZDF wird es aber auch sehr wichtig sein, die Einstellung des Oppositionsführers im Bundestag hören zu können, da die Auffassungen der CDU und der Grünen mittlerweile hinlänglich bekannt sein dürften.
Bornemann-Aktuell hat deshalb beim das ZDF nachgefragt, warum kein Vertreter de AfD zu dieser Gesprächsrunde eingeladen worden ist. Der Sender antwortete wie folgt:
Sehr geehrter Herr Bornemann,
vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF.
Das ZDF nimmt die gerichtlich bestätigte Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall zum Anlass, den journalistischen Umgang mit der Partei kontinuierlich zu reflektieren. Eine kritische, journalistisch fundierte Auseinandersetzung mit der AfD, ihren Vertreterinnen und Vertretern sowie ihren Positionen ist vor diesem Hintergrund geboten.
Dabei greift das ZDF auch auf die Erfahrungen aus den Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zurück, in denen die AfD bereits länger als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist. Die ZDF-Redaktionen prüfen im Rahmen der publizistischen Verantwortung fortlaufend und im Einzelfall, in welchem Rahmen und in welcher Form Vertreterinnen und Vertreter der AfD im Programm zu Wort kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zuschauerservice
Diese Antwort ist völlig unbefriedigend, weil sie zeigt, dass das ZDF gar nicht vorhat, objektiv zu berichten, sondern einen ausschließlichen Meinungsjournalismus betreibt.
Wir haben deshalb dem ZDF wie folgt geantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für Ihre Antwort, die Sie mir auf meine Anfrage im Zusammenhang mit der Auswahl von Gästen Ihrer politischen Talksendungen gesandt haben.
Ihre Antwort halte ich jedoch für völlig inakzeptabel. Sie haben aus meiner Sicht damit zum Ausdruck gebracht, dass von Ihnen grundsätzliche Vorauswahlen getroffen werden, über welche Themen Ihre Zuschauer informiert werden dürfen oder auch nicht. Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ist jedoch nicht eine pädagogische Betreuung der Zuschauer, die mit Themen nicht konfrontiert werden dürfen, die Ihrer Meinung nach politisch nicht gewünscht werden. Vielmehr haben Sie möglichst objektiv über das breite Meinungsspektrum zu informieren, das aktuell in der Gesellschaft besteht. Wenn Sie mir als einem Zuschauer Ihres Senders mitteilen, dass Sie die gerichtlich bestätigte Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall zum Anlass nehmen würden, den journalistischen Umgang mit der Partei kontinuierlich zu reflektieren, so scheinen Sie der Meinung zu sein, dass dann der Bürger kein Anspruch mehr hat, sachgerecht über diese Partei informiert zu werden. Sachgerecht bedeutet, dass man nicht nur über jemand redet und in der Regel nur in der Diktion des sogenannten staatlichen Mainstream. Vielmehr sollten gerade sogenannte Gesprächsrunden eine Möglichkeit darstellen, den Zuschauern selbst die Chance zu geben, sich ein Bild von einer Partei zu machen, die aktuell von der Regierung bekämpft wird. Sie vermitteln in Ihrem Antwortschreiben mir gegenüber auch die Feststellung, dass Gerichte über die Verfassungswidrigkeit der AfD bereits entschieden hätten. Sie verschweigen, dass bisher ausschließlich Verwaltungsgerichte mit dem Thema der AfD befasst waren, die keine inhaltliche Prüfung vornehmen können, sondern allein verfahrenstechnische Sachverhalte bewertet und entschieden haben. Bisher wurde lediglich entschieden, dass ein Verdachtsfall gegenüber der AfD angenommen werden darf, weil die Vermutung besteht, dass die Partei grundgesetzwidrig handeln könnte.
Von der sogenannten gesicherten Erkenntnis der Verfassungsfeindlichkeit sprechen gegenwärtig ausschließlich die parteigebunden Verfassungsschutzbehörden, die den Politikern unterstehen, die die AfD als Gefahr ansehen, die eigene Mehrheit zu verlieren. Sie informieren die Bürger nicht korrekt, wenn Sie den Bürgern den Eindruck vermitteln, bei der Feststellung der Verfassungsschutzämter handele es sich um eine rechtsverbindliche Entscheidung. Damit bewegen Sie sich am Rand einer korrekten Berichtserstattung, die von vielen Bürgern sehr polemisch als Lüge klassifiziert wird. Als gesichert rechtsextrem kann nur das Bundesverfassungsgericht die Partei bezeichnen, wenn dies nach einem Verfahren das Ergebnis wäre.
Das sogenannte Gutachten zur AfD, das noch unter Faeser entstanden ist und über 1.000 Seiten enthält, Sie werden es sicher kennen, ich selbst habe es ausführlich gelesen, ist ein gutes Beispiel über die Fragwürdigkeit von Einschätzungen einer politischen Opposition durch den Verfassungsschutz. Übrigens ist Deutschland das einzige Land in Westeuropa, in dem die Regierung ihre Opposition durch ihre nachgeordneten Verfassungsschutzämter überwachen lässt. Zuletzt wurde dies in der ehemaligen DDR praktiziert, die Nationalsozialisten haben diese Methoden ebenfalls angewandt.
Wie seriös die Auffassungen von Landesverfassungsschutzämter zu bewerten sind, zeigt das jüngste Beispiel in Thüringen. Der Innenminister Maier setzt Vermutungen in den Umlauf, wonach die AfD Anfragen an die Regierung zur Spionagetätigkeit zugunsten Russlands verwendet. Der gleiche Minister lässt über sein ihm zugeordnetes Verfassungsschutzamt prüfen, ob die AfD verboten werden muss. Aufgrund meiner Recherchen konnte ich noch nicht erkennen, dass die Vermutungen, vielleicht sollte man diese auch Gerüchte nennen, auch nur ansatzweise einen plausiblen Hintergrund haben. Soweit ich informiert bin, sind auch inzwischen rechtliche Schritte eingeleitet worden.
Insofern ist Ihre Antwort, die Sie mir gesandt haben und für die ich Ihnen auch grundsätzlich danke, eine Bestätigung dafür, dass das ZDF keine objektive Berichterstattung anstrebt, sondern sich als pädagogische Aufsicht für den unmündigen Bürger versteht, dem man nur das mitteilen darf, was er wissen und vor allen, nach denen er auch handeln soll. Für mich ist dies eine erneute Begründung dafür, dass die zwangsweise Bezahlung von Rundfunkentgelt auf den Prüfstand gehört.
Sendungen von Frau Illner werde ich mir nicht mehr ansehen, weil man dort ohnehin nur die Meinung hören kann, die aktuell politisch gewollt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Michel Bornemann
Freier Journalist und Betreiber einer Internetseite
Wir halten es für wichtig, die Leser von „Bornemann-Aktuell“ über die Begründung des ZDF zu informieren, warum das ZDF glaubt, keinen AfD-Vertreter in seine Gesprächsrunden einladen zu können. Mit der Antwort des ZDF bestätigte das ZDF, seine „betreute Berichterstattung“ und vermittelte ein gutes Argument dafür, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag einer unparteiischen Berichterstattung nicht nachkommt und ganz offensichtlich Meinungsjournalismus betreibt. Das ZDF kann dies auch praktizieren, wenn es dann anderseits keine Zwangsbeiträge von den Bürgern erhebt, die auch noch dafür bezahlen sollen, dass sie politisch einseitig informiert werden und nur das erfahren dürfen, was die Redaktion des ZDF meint, senden zu wollen. Das ZDF scheint seine Zuschauer für sehr eingeschränkt zu halten. Wahrscheinlich hat man Angst, dass die Zuschauer zu einer eigenen Einschätzung gegenüber Parteien kommen könnte, die von der Bundesregierung mit dem Einsatz staatlicher Institutionen, wie den Verfassungsschutzämtern, bekämpft werden.