Der Bamberger Sprachwissenschaftler Helmut Glück kommentiert das im Dezember veröffentlichte Gutachten der Juristin Lembcke von der Berliner Humboldt-Universität, in dem sie „geschlechtergerechte Sprache“ als verfassungsrechtlich vorgeschrieben einstuft. Glück hält das Gutachten für „wissenschaftsfern“, weil es viele handwerkliche und terminologische Fehler enthält, mitunter sei es „realitätsfern‟, wenn die Gutachterin hofft, dass eine Sprache alle denkbaren dritten Geschlechter repräsentieren könne. Das Gutachten hatte die Stadt Hannover in Auftrag gegeben, es sollte ihre Entscheidung für gendersprachliche Regeln in der Verwaltung untermauern. „Die Stadt Hannover hat sich mit diesem Gutachten ein Eigentor geschossen“, so Glück. (faz.net)
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