Aus aktuellem Anlass richtete ich den nachfolgenden Brief an die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Bas.
Jörg-Michael Bornemann 27.11.2024
Dipl.- Sozialarbeiter
Deutscher Bundestag
Frau Präsidentin Bas
Platz der Republik 1
11011 Berlin
BSW – Voraussetzungen nach dem Parteiengesetz
Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin Bas,
als freier Journalist bitte ich Sie um Stellungnahme, inwieweit nach Auffassung der Bundestagsverwaltung das sogenannte Bündnis der Frau Wagenknecht die Voraussetzungen für eine Partei erfüllt.
Das Parteiengesetz geht in §2 Absatz 1 davon aus, dass die Zahl ihrer Mitglieder und ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit, eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit einer Zielsetzung gibt.
Wie kann eine Partei, die in den Landesverbänden teilweise nicht mehr als 50 Mitglieder hat, wobei diese Mitglieder nach bestimmten Kriterien ausschließlich von der Vorsitzenden ausgewählt werden, ernsthaft die Meinung von Bürgern vertreten?
Nach § 10 des Parteiengesetzes ist es nicht zulässig, dass allgemeine oder befristete Aufnahmesperren erfolgen. Wenn es zutrifft, dass Frau Wagenknecht eine Obergrenze für die Zahl der aufzunehmenden Mitglieder vorgesehen hat, so wäre dies nach dem Parteiengesetz unzulässig.
15 Absatz 3 Parteiengesetz schreibt vor: „Das Antragsrecht ist so zu gestalten, daß eine demokratische Willensbildung gewährleistet bleibt, insbesondere auch Minderheiten ihre Vorschläge ausreichend zur Erörterung bringen können. In den Versammlungen höherer Gebietsverbände ist mindestens den Vertretern der Gebietsverbände der beiden nächstniedrigen Stufen ein Antragsrecht einzuräumen. Bei Wahlen und Abstimmungen ist eine Bindung an Beschlüsse anderer Organe unzulässig“.
Wie kann es dann angehen, dass bei den Koalitionsverhandlungen in Thüringen, Sachsen und in Brandenburg gegen den Willen der Landesgliederungen Entscheidungen von Frau Wagenknecht durchgesetzt werden und die Landesgliederungen sich an den Weisungen einer einzelnen Person orientieren müssen?
Wie ist es dann möglich, dass der Landesgeschäftsführer des BSW in Thüringen feststellt, dass Mitglieder von Frau Wagenknecht aufgenommen wurden, ohne dass der Landesverband davon Kenntnis hatte?
Inwieweit ist beim BSW sichergestellt, dass die Bestimmungen des § 17 Parteiengesetz (Aufstellung von Wahlbewerbern) eingehalten werden. Wenn man den öffentlichen Medien glaubt, hat hier Frau Wagenknecht sehr persönlich eine Auswahl möglicher Kandidaten vorgenommen.
Ich bitte um Mitteilung, ob bei der Zulassung des BSW als politische Partei geprüft wurde, ob die im Parteiengesetz verbindlich festgelegten Bestimmungen eingehalten worden sind, bzw. eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Michael Bornemann