Kategorien
Aktuell

Wagenknecht-Partei: Politischer Neubeginn oder Etikettenschwindel?

Die Gründung der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW) wurde aktuell im Rahmen einer Pressekonferenz von Sarah Wagenknecht, zusammen mit ihren Mitstreitern der Öffentlichkeit verkündet. Die Spitze der Partei sollen neben Sarah Wagenknecht, die ehemalige Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag Mohamed Ali bilden. Stellvertretender Vorsitzender ist der Hochschulprofessor Shervin Haghsheno, Generalsekretär soll der Bundestagsabgeordnete Christian Leye werden. Fabio De Masi und der bisherige SPD-Politiker Thomas Geisel, sollen die neue Partei in die Europawahl führen. Wenn man den Verlauf der Pressekonferenz, bei der die neue Partei vorgestellt wurde, analytisch betrachtet, so können vorerst zwei Schlüsse gezogen werden. Erstens scheint die gesamte Partei ausschließlich auf ihre Gründerin Sarah Wagenknecht fokussiert zu sein und lässt nicht erkennen, was die Gründerin wirklich vorhat. Zweitens wurde zwar mit großen Worten die gegenwärtige desaströse politische Lage von Frau Wagenknecht und ihren Mitstreitern beschrieben, das Parteiprogramm, das aber bereits bei der Gründung einer Partei vorliegen sollte, weil es die Voraussetzung für die Anerkennung als Partei schlechthin ist, scheint es noch nicht zu geben. Frau Wagenknecht verwies auf ein Expertengremium, das jetzt ein Parteiprogramm erarbeiten soll. Sehr befremdlich ist jedoch der Hinweis von Frau Wagenknecht, dass vorerst nur ein beschränkter und ausgewählter Personenkreis Mitglied dieser neuen Partei werden könne. Die endgültige Zahl der Parteimitglieder soll auf 450 Personen begrenzt werden.

Aktuell erscheint es sehr fraglich, inwieweit diese neue Partei, die sich mehr als eine Art Huldigung von Sarah Wagenknecht zu verstehen scheint, eine tatsächliche neue demokratische Basis erreichen kann, um nicht als ein elitärer Machtdurchsetzungsverein einer kleinen Gruppe in Erscheinung zu treten, der jegliche demokratische Legitimation fehlt. Es ist auch notwendig, sich vor Augen zu halten, welche politischen Wurzeln die Gründerin ihrer Partei – und das kann sogar wortwörtlich genommen werden – hat. Wagenknecht trat 1989 in die SED ein, weil sie überzeugt war, den in der Sackgasse steckenden Sozialismus umzugestalten und Opportunisten entgegenzutreten. Die sogenannte Wende hielt sie für eine Konterrevolution (Quelle: Wikipedia). Frau Wagenknecht ist einerseits eine ausgesprochene Idealistin, sie ist aber anderseits auch mit der SED der früheren DDR tief verwurzelt. Das sollten alle diejenigen in ihre Überlegungen einbeziehen, die Frau Wagenknecht ihre Stimme geben wollen.

Der Blick in das Parteiengesetz macht die demokratischen Schwachstellen der Wagenknecht-Partei erkennbar. Das Parteiengesetz verlangt von einer Partei, die vom Bundestagspräsidenten anerkannt werden soll, dass ein gültiges Parteiprogramm vorliegt. Sie geht ferner davon aus, dass die Willensbildung innerhalb einer Partei von den Mitgliedern ausgeht, die ihrerseits die Parteiführung wählen. Wenn dies nicht so wäre, dann könnte jeder einen Verein zur Partei umfunktionieren und versuchen, seinen persönlichen Willen gesellschaftlich durchzusetzen. Die Akzeptanz zu den potenziellen Wählern wäre dann allenfalls eine werbepsychologische Aufgabe. Absolut antidemokratisch und rechtlich mit einer erheblichen Fragestellung zu versehen, ist die Festlegung der Partei auf einen bestimmten ausgewählten Personenkreis und die Festlegung einer Höchstgrenze von Parteimitgliedern. Das Parteiengesetz untersagt explizit die zahlenmäßige Begrenzung von Parteimitgliedern. Die Begründung von Frau Wagenknecht, sie wolle verhindern, dass ihre Partei durch Spinner und Rechtsradiale unterlaufen werde, klingt logisch, gleichwohl wird sie rechtlich keinen Bestand haben und ist zudem antidemokratisch. Hier zeigt sich die Handschrift der SED. In der DDR war die SED bemüht, möglichst viele Mitglieder in ihren Reihen zu haben. Es erfolgt jedoch ein knallhartes Auslesesystem, so dass nur die Partei bestimmte, wer „die Ehre hatte“, dieser Partei beitreten zu dürfen. Um die Wagenknecht-Partei näher beurteilen zu können, wäre es erforderlich, das offizielle Parteiprogramm dieser Partei zu kennen und zu analysieren. Eine Anfrage von Bornemann-Aktuell an Frau Wagenknecht mit der Bitte um Übersendung des Parteiprogramms blieb unbeantwortet. Nach gegenwärtigem Sachstand muss man davon ausgehen, dass Frau Wagenknecht mit ihrer Organisation – inwieweit es sich faktisch um eine demokratische Partei handelt, ist gegenwärtig zumindest fraglich – ihre eigenen politischen Vorstellungen durchsetzen will und gar nicht die Absicht hat, die Bürger an der inhaltlichen Ausgestaltung der Politik zu beteiligen.

Aktuell kann man unter solchen Voraussetzungen jeden interessierten Wähler dieser Wagenknecht-Partei nur raten, vor Abgabe seiner Stimme sorgfältig zu prüfen, was Frau Wagenknecht wirklich beabsichtigt. Vielleicht geht es dieser „Parteigründerin“ nur darum, die bisherige Linke zu zerstören, um damit die sogenannten Grünen zu stärken. Wer jetzt meint, dies sei eine unrealistische Vermutung, dem sei geraten, sich mit den Praktiken der ehemaligen SED-Funktionäre zu befassen. Zu den Methoden der SED gehörte es auch, durch vermeintliche bürgerliche Attitüden eigene Zielvorstellungen zu verdecken, damit die Bürger gar nicht merken, dass ihnen anstelle von Wein nur Wasser verkauft wurde.


Kategorien
Aktuell

Mitgliederbefragung der Parteien – Widerspruch zum Parteiengesetz

In den letzten Monaten werden die Bürger von den Parteien überrascht, wie sehr sich diese darum bemühen, mehr Demokratie zu praktizieren. Nachdem die SPD eindrucksvoll vorgeführt hat, daß eine Mitgliederbefragung nicht die besten Köpfe für den Parteivorsitz hervorberingt, aber ihre Praxis als Großtat der Demokratie hinstellt, glaubt jetzt auch die CDU in einer Mitgliederbefragung das politische Heil zu finden. Jetzt gibt es sogar drei Kandidaten, die bereit sind, den Vorsitz der Partei zu übernehmen. Aber auch die Wahl einer sogenannten Doppelspitze, das heißt zwei Vorsitzende, soll bei den Bürgern den Eindruck einer besonderen gesellschaftspolitischen Fortschrittlichkeit erwecken.

Da empfiehlt es sich einmal doch in das Gesetz zu sehen, das für alle politischen Parteien in Deutschland gilt und auch zu beachten ist.

Grundlage für die Wahl des Vorsitzenden einer Partei ist das Gesetz über politischen Parteien (Parteiengesetz). In diesem Gesetz wird u. a. auch rechtsverbindlich festgelegt, wie und von welchen Gremien die Wahl des Vorstandes zu erfolgen hat. Das Parteiengesetz sieht keine sogenannte Doppelspitze vor, sondern geht von der Wahl einer Einzelperson als Vorsitzender (kann auch eine Frau sein) aus. Werfen wir doch einmal einen Blick in § 9 dieses Gesetzes:

(1) Die Mitglieder- oder Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung) ist das oberste Organ des jeweiligen Gebietsverbandes. Sie führt bei Gebietsverbänden höherer Stufen die Bezeichnung „Parteitag“, bei Gebietsverbänden der untersten Stufe die Bezeichnung „Hauptversammlung“; die nachfolgenden Bestimmungen über den Parteitag gelten auch für die Hauptversammlung. Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen.

(2) Vorstandsmitglieder, Mitglieder anderer Organe des Gebietsverbandes sowie Angehörige des in § 11 Abs. 2 genannten Personenkreises können einer Vertreterversammlung kraft Satzung angehören, dürfen aber in diesem Fall nur bis zu einem Fünftel der satzungsmäßigen Gesamtzahl der Versammlungsmitglieder mit Stimmrecht ausgestattet sein.

(3) Der Parteitag beschließt im Rahmen der Zuständigkeiten des Gebietsverbandes innerhalb der Partei über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien.

(4) Der Parteitag wählt den Vorsitzenden des Gebietsverbandes, seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Vorstandes, die Mitglieder etwaiger anderer Organe und die Vertreter in den Organen höherer Gebietsverbände, soweit in diesem Gesetz nichts anderes zugelassen ist.

(5) Der Parteitag nimmt mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und faßt über ihn Beschluß. Der finanzielle Teil des Berichts ist vor der Berichterstattung durch Rechnungsprüfer, die von dem Parteitag gewählt werden, zu überprüfen.

Aber so ist das eben mit den politischen Parteien, die glauben, das Recht so auslegen zu können, wie es ihrer Meinung nach entspricht.

Natürlich ist man auch sehr findig, wenn es darum geht, Rechtstatbestände so hinzubiegen, daß sie vermeintlich dem Recht entsprechen. Juristen, die hier eine besondere Virtuosität entwickeln, Recht so zu dehnen, daß es in seiner ursprünglichen Intention nicht mehr erkennbar ist, nennt man Winkeladvokaten. Von diesen scheinen sich besonders viele in den Parteien gesammelt zu haben.

Was bedeutet es, wenn die Mitglieder einer Partei jetzt bestimmen sollen, wer als Parteivorsitzender gewählt werden soll? Rein formal – und dies ist im vorliegenden Fall ein klassisches Beispiel von Winkeladvokaten – wählt ja der Parteitag den Vorsitzenden. Durch die Festlegung, daß jedoch der Parteitag sich dem Votum der Mitglieder zu beugen hat und den Kandidaten zum Vorsitzenden wählt, der von den Mitgliedern der Partei auserkoren wurde, wird das Gremium, das allein nach dem Gesetz legitimiert ist, den Vorstand der Partei zu bestimmen, regelrecht ausgehebelt. Welches Mitglied des Parteitages wird es wagen, gegen einen Beschluß seiner Parteioberen eine andere Entscheidung zu treffen? Je mehr Entscheidungen von den Parteitagen an die Mitglieder einer Partei „delegiert“ werden, um so bedeutungsloser wird das nach dem Gesetz zuständige Organ. Zum Schluß sind Parteitage nur noch ein Abbild der früheren Volkkammerabstimmungen der ehemalgien DDR. Vielleicht kommt dies der Noch-Kanzlerin ja sehr entgegen, weil sie diese Praktiken als FDJ-Funktionärin kennen und schätzen, gelernt haben dürfte.

Was die Partei mit ihrem Verhalten anrichten, scheinen sie nicht oder noch nicht zu realisieren. Sie zerstören unser demokratisches Rechtssystem, weil sie offensichtlich meinen, sie stehen über dem Recht. Warum soll sich ein Bürger noch an Gesetze halten, wenn die politischen Parteien, zu deren Aufgabe es auch gehört, den Bürgern Demokratie zu vermitteln und nahezubringen. selbst die Gesetze in ihrem Sinne auslegen?

Noch verheerender ist die mittlerweile schon als normal anzusehen Praxis, daß die Abgeordneten sich einem Fraktionszwang unterordnen müssen, obwohl dies im Gegensatz zum Artikel 38 des Grundgesetzes steht. Im Grundgesetz wird festgeschrieben:

38 (1) GG Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Die Praxis spricht eine andere Sprache. Die Fraktionsvorstände legen fest, wie ein Sachverhalt abzustimmen ist und die Abgeordneten heben ihre Arme und behaupten anschließend, sie seien ihrem Gewissen gefolgt. Auf diesem Wege sind wesentliche Gesetze und Entscheidungen zum Nachteil der Bevölkerung verabschiedet worden, wobei dann immer darauf hingewiesen wurde, daß sei ja alles im Bundestag beschlossen worden. Auch dies führt zu einer zunehmenden Erosion der Demokratie mit allen daraus folgenden negativen Entwicklungen

Vielleicht wäre es notwendig, einen besonderen Ausschuß im Bundestag damit zu beauftragen, zu klären, wo allein die Bestimmungen des Parteiengesetzes, aber auch die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes von Politiker einfach nicht mehr beachtet werden. Besondere Exzesse eines solchen Handelns lassen sich in der EU erkennen, wo deutsche Politiker sich über Bestimmungen des Grundgesetzes einfach hinwegsetzen, weil sie meinen, daß Entscheidungen der Kommission der EU, die von keinem Volk gewählt wurde, in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dann sind wir wieder bei unserem Anfang mit der Wahl des Vorsitzenden einer Partei. Auch hier wird einfach gesagt, die Mitglieder des Parteitages haben eine Entscheidung einer nach dem Gesetz nicht als Entscheidungsorgan vorgesehenen Gruppe, in Parteirecht umzusetzen. Wo ist unsere Demokratie geblieben?