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Gibt es eine irdische Gerechtigkeit?

Unter der Titelzeile „Ein willfähriger Helfer der Täter“ berichtete am 29.6.2022 die Sächsische Zeitung über den Ausgang eines Prozesses vor dem Landgericht Neuruppin. Ein ehemaliger Wachmann im Lager Sachsenhausen wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dem Angeklagten, einem jetzt 101jährigen Mannes sah es das Gericht als erwiesen an, dass der jetzt Verurteilte als Wachmann in Sachsenhausen Beihilfe zum Mord an mehreren Tausend Menschen begangen hat. Wie die Sächsische Zeitung schreibt, dürfte dies der älteste Angeklagte gewesen sein, der vor einem bundesdeutschen Gericht stand und nun zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Wie aus dem Zeitungsartikel zu entnehmen war, fielen mehrere Verhandlungstage wegen Krankheit des jetzt Verurteilten aus. Der Prozess hatte im Oktober 2021 begonnen.

Zum Zeitpunkt der Taten, die dem Verurteilten jetzt zur Last gelegt worden sind, war er zwanzig Jahre alt. Wahrscheinlich hatte er sich seinerzeit freiwillig zur Waffen-SS gemeldet und gehörte dem sogenannten Totenkopf-Verbänden an.
Damit auch nicht im Geringsten ein falscher Eindruck entstehen kann, möchte ich in aller Deutlichkeit feststellen, dass die Vernichtung der jüdischen Menschen ein Verbrechen darstellt, dass in seiner Dimension keine Worte finden lässt. Es darf auch davon ausgegangen werden, dass das Gericht im vorliegenden Fall alle Grundsätze unseres Rechtsverständnisses beachtet hat und sehr sorgfältig untersucht und dann gewürdigt hat, inwieweit der jetzt Verurteilte sich als Zwanzigjähriger eines Verbrechens schuldig gemacht hat.
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird eine Inhaftierung eines Einhunderteinjährigen auch nicht mehr erfolgen, weil aufgrund des körperlichen Zustandes eines so alten Menschen die Voraussetzungen des § 455 Abs. 3 StPO vorliegen werden.

Jetzt kann man sagen, die irdische Gerechtigkeit ist hier noch rechtzeitig angewandt worden. Wer erreicht ein solches Alter? Aber man könnte auch eine andere Frage stellen. Und diese Frage lautet, ob es nicht auch im menschlichen Leben einen Zeitraum gibt, wo eine vermeintliche irdische Gerechtigkeit nur noch eine Peinlichkeit darstellt, weil jeder erkennen kann, dass eine irdische Gerechtigkeit letztlich gar keine Gerechtigkeit mehr sein kann.

Es soll gar nicht gefragt werden, ob der jetzt Verurteilte, der eine Tat begangen hat, die achtzig Jahre zurückliegt, überhaupt in der Lage war, jetzt noch die Schuld seiner Handlung mit Bewusstsein wahrzunehmen. Es soll auch nicht gefragt werden, ob ein damals zwanzigjähriger junger Mann durch Agitation der verbrecherischen Politiker in der damaligen Zeit, überhaupt begriffen hat, welches Unrecht, ja welches Verbrechen der damalige Staat anrichtete. Denken wir doch einmal an unsere Gegenwart. Auch jetzt gibt es wieder Meinungen, denen sich die Mehrzahl der Bürger kritiklos anschließen, ohne darüber nachzudenken, welche Konsequenzen möglicherweise in der Zukunft entstehen.

Jetzt wird ein Aufschrei kommen und darauf hingewiesen, dass es für die Verbrechen der Nationalsozialisten keine Steigerungsform geben würde. Nein, dies ist falsch. Das Ergebnis, das dann zu einem Verbrechen führte, begann auch damals mit einer massiven Indoktrination der Menschen, denen eingeredet wurde, sie seien auf der richtigen Seite und sie müssten das tun, was ihnen der Staat vorgibt. Auch damals haben alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen, wie zum Beispiel die Kirchen, politische Parteien – mit Ausnahme der Kommunisten und Teilen der Sozialdemokratie – behauptet, Adolf Hitler sei nur eine Randerscheinung, die schnell wieder verschwinden würde. Gleichzeitig haben das politische Zentrum und Hindenburg Hitler salonfähig gemacht, so dass viele Menschen, die nicht alle tief durchdrungen von philosophischen Erkenntnissen waren, glauben konnten, dass sie einen Führer haben, der doch nicht so schlimm sein könne.

Wo sind denn heute die Leute, die sich gegen die teilweise fragwürdigen politischen Ziele bestimmter linker Kreise wehren, die so gut wie alles infrage stellen, was bisher die Gesellschaft zusammengehalten hat und alles mitmachen, sogar eine Sprache, die gar keine Sprache, sondern nur noch gesprochene Agitation ist, sprechen, weil sie Sorge haben, ihre berufliche Existenz zu gefährden?
Glaubt jemand heute, dass der jetzt Hundereinjährige als zwanzigjähriger junger Mann sich anders verhalten hätte, als seine heutigen Mitbürger?

Untere solchen Gesichtspunkten wäre es vielleicht besser, das Urteil über das Verhalten dieses jetzt Hundertjährigen von einer Instanz richten zu lassen, die sich des menschlichen Einflusses entzieht. Jetzt kann es der irdischen vermeintlichen Gerechtigkeit nur noch um Rache und Vergeltung gehen. Das Urteil über die Handlung dieses nach irdischen Gesichtspunkten verurteilten Menschen wird ein anderer, auf keinen Fall ein deutsches Obergericht sprechen.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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