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Information des Vereins Deutsche Sprache

Gutachten: Gendersprache ist Verfassungsgebot

Die Stadt Hannover sieht sich nach einem Gutachten in ihrer Gender-Sprache bestätigt. Erstellt hatte das Gutachten Prof. Dr. Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Berliner Humboldt-Universität. Lembke stellt in ihrem Gutachten fest, dass sich aus dem Grundgesetz eine Pflicht für öffentliche Stellen ableitet gendergerechte Sprache zu nutzen. „Die Pflicht zur sprachlichen Nichtdiskriminierung besteht von Verfassung wegen und kann durch gesetzliche Regelungen oder durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen konkretisiert werden“, schreibt Lembke. Sie leitet daraus einen weitreichenden Auftrag ab: Die De-Privilegierung sei das Gebot der Stunde, Geschlechterrollen müssten überwunden werden. Neben Verwaltungen sollten auch Gerichte und sonstige staatliche oder staatsnahe Einrichtungen gendergerechte Sprache gebrauchen müssen – sollten sie alle das nicht tun, würden sie rechtsstaatliche Grundsätze verletzen.

Reinhard Bingener stellt in seinem Artikel für die FAZ heraus, dass in dem Gutachten Lembke selbst das freiheitliche Denken nicht zulasse, das sie für ihre Sicht fordert: Sie greife die Gegner der Gendersprache stellenweise auf eine Weise an, die sich mit dem Streben nach einer wertneutralen Sprache in der Wissenschaft nicht vereinbaren lasse. „In einer Fußnote ist spöttisch vom ‚heroischen Kampf‘ der Fraktionen von FDP, CDU und AfD im Berliner Abgeordnetenhaus gegen den Genderzwang die Rede, die ein ‚faktenfreies Wahlkampfspektakel‘ dargeboten hätten.“ Auch ihre Anmerkungen zum Rat für deutsche Rechtschreibung oder den BGH ließen die Achtung gegenüber anderen Meinungen vermissen – „jene Achtung, die auch Befürworter der Gendersprache angesichts teils vulgärer Angriffe auf ihre Positionen zu Recht einfordern.“ Die Welt-Chefreporterin Anna Schneider geht in ihrem Kommentar sogar noch weiter: Das Gutachten unterstelle grundsätzlich, dass Männer privilegiert und Frauen nur Opfer sein könnten. „Mit aktivistischen Augen lesen sich Grundrechte eben anders“, resümiert Schneider. (faz.net (Bezahlschranke), hannover.de, welt.de (Bezahlschranke))

Sprachspiele: Unser Deutsch

Bürgergeld

Die neue Regierung verspricht, Hartz IV durch ein Bürgergeld zu ersetzen. Es soll bisherige Sanktionen zeitweise außer Kraft setzen, weiterhin helfen, aber Diskriminierung vermeiden. Neu sind die Regeln, vor allem aber der Name. Es erinnert an das Gute-Kita-Gesetz und andere sprechende Gesetzesbezeichnungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus der Amtszeit von Franziska Giffey. Namen können diskreditieren, allerdings auch schönreden. Hartz IV war ursprünglich eine volkstümliche Bezeichnung für ein neues Sozialgesetz, das der ehemalige Arbeitsdirektor bei VW, Peter Hartz, im Auftrag des Kanzlers Gerhard Schröder vor 20 Jahren entworfen hatte. Was zunächst als Großleistung gefeiert wurde, entwickelte sich mit ausgeklügelter Gängelei der ‚Hartzer‘ zu einem bürokratischen Monstrum, einem Alptraum der Sozialdemokratie. Zumal ein weiteres Odium hinzukam: die Aufdeckung von ‚Lustreisen‘ aus VW-Mitteln, die Peter Hartz organisiert und mitgenossen hatte.

Der neue Name bedient sich eines Leitwortes unseres demokratischen Rechtsstaates, das in unzähligen Zusammensetzungen von Bürgerbegehren bis Bürgerwehr etwas bezeichnet, das teils von Bürgern ausgeht wie die Bürgerinitiative, teils für sie gemacht ist wie der Bürgersteig oder ihnen zusteht wie das Bürgerrecht. Es ist ein Charakteristikum dieser sogenannten Determinativkomposita, dass sie verschiedene syntaktische und semantische Beziehungen zweier Wörter in einem neuen Wort zusammenraffen. So soll Bürgergeld wohl vor allem verstanden werden als eine Leistung für Bürger. Sie wird jedoch letztlich auch von Bürgern erbracht. Diese Ambivalenz verleiht dem Wort zusätzliches Gewicht.

Ein weiterer Punkt ist interessant: Dieses Kompositum enthält mit dem Bestimmungswort Bürger ein generisches Maskulinum, das sowohl weibliche wie männliche oder auch als divers geltende Menschen bezeichnet. Die GRÜNEN hatten in ihrem Wahlprogramm sämtliche Wörter auf –er systematisch gegendert, auch im Wortinneren wie in Bürgerinnenamt, Bürgerinnenbegehren und Bürger*innenrechte. Davon ist im Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung nichts zu sehen. Tatsächlich sind gerade diese Bildungen sprachwidrig, da die grammatischen Kategorien Genus, Numerus und Kasus im Bestimmungsglied eines Kompositums ausgeschaltet sind. Sie spielen im Satz eine Rolle, aber nicht innerhalb eines Wortes.

Überhaupt glänzt dieser 170-seitige Text mit sprachlicher Korrektheit und Verständlichkeit. Es wird überhaupt nirgends gegendert. Nur an wenigen Stellen kommen Doppelbezeichnungen wie Bürger und Bürgerinnen vor, und zwar dort, wo es geboten ist, ausdrücklich auf die beiden Geschlechter hinzuweisen. Möge unsere neue Regierung sich auch künftig als bürgernah und bürgerfreundlich erweisen.

Horst Haider Munske

Der Autor ist Professor für Germanistische Sprachwissenschaft an der Universität Erlangen-Nürnberg und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Vereins Deutsche Sprache e.V. Ergänzungen, Kritik oder Lob können Sie schicken an: horst.munske@fau.de

VDS fordert Gender-Gutachten der Uni Kassel an

Ein Gutachten, das in der Schublade liegt, nicht gedacht für die Öffentlichkeit – obwohl es mit Steuergeldern erstellt worden ist: Die Universität Kassel hatte ein Gutachten zur Gendersprache erstellen lassen, verweigert aber die Herausgabe, sogar an die Presse. Das lässt der Verein Deutsche Sprache so nicht stehen. Der VDS beruft sich dabei auf das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) und fordert die Uni auf, ihm das Gutachten zugänglich zu machen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Uni zur Herausgabe verpflichtet, da es sich bei dem Gutachten um amtliche Informationen im Sinne von § 80 Absatz 1 Satz 3 HDSIG handelt, also eine Aufzeichnung, die amtlichen Zwecken dient. Der Einwand, dass das Urheberrecht des Autors gewahrt bleiben müsse, ist falsch. Die Universität ist nicht berechtigt, ein fremdes Urheberrecht geltend zu machen, außerdem ist das Urheberrecht nicht als Ausschlussrecht in den §§ 82 bis 84 HDSIG genannt. „Verwunderlich ist, dass die Universität Kassel sich auf eine Vertraulichkeit zwischen ihr und dem Autor beruft, diese Vertraulichkeit aber anschließend bricht, indem sie das Gutachten in einer kommentierten Stellungnahme selbst veröffentlicht“, sagt Krämer, „das ist offensichtlich treuwidrig und rechtsmissbräuchlich.“ (vds-ev.de)

In der Wissenschaft muss aus Sicht des VDS das Argument entscheiden, nicht das Bedürfnis nach Geheimhaltung unbequemer Argumente. Intransparenz darf in einem demokratischen Staatswesen keinen Platz finden.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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