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Späht die Bundesregierung Bürger über das Internet aus ?

Eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion lässt etwas Böses ahnen. In der sehr ausführlichen Anfrage, die Sie über den Link (Bitte bei Anfrage anklicken) selbst lesen können, wird erkennbar, dass die Bundesregierung offensichtlich direkte Kontakt mit Google,
YouTube, Twitter, Meta, Tiktok und LinkedIn aufgenommen hat, mit dem Ziel diese Firmen zu motivieren, die Verbreitung von Hass und Hetze und von Lügen zu verhindern und solche Sachverhalte möglicherweise Regierungsstellen zugänglich zu machen. Dazu soll es ein Dokument vom 27. Juni 2022 geben, in dem Bezeichnungen wie „UAG RUS/UKR“, „AG Hybrid“ und „EG-Desinformation“ enthalten sind. Die AfD fragt nunmehr nach, ob dieses Dokument von der Bundesregierung fortschrieben wurde und was sich hinter den vorgenannten Bezeichnungen verbirgt. Es wird ferner angefragt, was die Bundesregierung unter Desinformation und Hetze sowie Hass versteht. Es muss darauf hingewiesen werden, dass es sich dabei um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, für die es eine große Bandbreite der Interpretation gibt.

Rechtlich relevant kann eigentlich nur das sein, was nach gegenwärtiger Rechtslage strafbewehrt ist, so dass man sich ernsthaft fragen muss, ob hier die Meinung von Bürgern ausgeforscht werden soll, mit dem Ziel missliebige Meinungen der Regierung zu verhindern. Es mutet doch sehr merkwürdig an, wenn Haß, soweit er von einer Person geäußert wird, ohne dass damit eine konkret Person oder Institution strafrechtlich relevant angesprochen worden ist, justiziabel ist. Hass ist eine persönliche Haltung eines Einzelnen, der nur dann strafbar sein kann, wenn sich daraus konkrete strafbewehrte Handlungen erfolgen.

Wenn die jetzt sich bildende neue Koalition der CDU und der SPD einen Straftatbestand „Verbreitung von Lügen“ vorsehen sollten, dann müsste als erster Friedrich Merz gerichtlich angeklagt werden, weil dieser sehr offensichtlich die Bürger vor der Wahl belogen hat. Vielleicht sollte man an diesem Beispiel erkennen, wie fragwürdig ein solche Straftatbestand wäre.

Es wird notwendig sein, dass sich die Bürger verstärkt auch damit beschäftigen, was die Blockparteien aktuell hinter geschlossenen Türen verhandeln, weil die Gefahr besteht, dass hier in die Meinungsfreiheit der Bürger massiv eingegriffen werden soll.

Wir werden jedenfalls an dieser Stelle diese Entwicklung sehr kritisch verfolgen und sofern uns konkrete Sachverhalte bekanntwerden, darüber berichten.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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