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FDP fordert Streichung des Paragrafen 219a

Die Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Streichung dieser Vorschrift vorsieht. Paragraf 219a ist überschrieben mit „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Darin heißt es, wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, werde mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dies gilt dem Paragrafen zufolge nicht, wenn Ärzte oder aufgrund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a Absätze 1 bis 3 des Strafgesetzbuches vorzunehmen. Es gelte auch nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen werde.

Wir erlauben uns, die vornehme und verniedlichende Formulierung “Schwangerschaftsabbruch” zu präzisieren: Ein Schwangerschaftsabbruch bedeutet schlicht und einfach, daß ein werdendes Leben, man nennt diesen werdenden Menschen Fötus, getötet wird.  Von der 10. Woche nach der Befruchtung  wird der Embryo als Fötus bezeichnet. Ab diesem Zeitpunkt wachsen die bereits ausgebildeten Organe und entwickeln sich weiter.

So ist das eben mit den linken Politikern, zu denen ja auch die FDP zu gehören scheint: Ein Fötus darf getötet werden, eine Fledermaus oder eine Kröte muß um jeden Preis geschützt werden. Schließlich geht es ja um den Artenschutz.