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Die Gefährlichkeit, politische Meinungen mit KI zu überwachen

Warum KI‑gestützte Meinungsüberwachung eine Gefahr für die demokratische Kultur ist

 Die Amadeo‑Antonio‑Stiftung setzt ein KI‑System ein, das angeblich Hass, Diffamierung und rechtlich relevante Grenzüberschreitungen erkennen soll. Doch solche Modelle können weder juristische Kategorien erfassen noch komplexe Argumentationsstrukturen verstehen. Sie arbeiten mit Schlüsselwörtern statt Kontext und erzeugen damit pauschale, nicht überprüfbare Bewertungen. Fehlklassifikationen können zu Rufschädigungen führen, während Haftungsfragen ungeklärt bleiben. Angesichts politischer Befangenheit und fehlender Legitimation privater Akteure braucht es dringend klare gesetzliche Regeln, um den Missbrauch solcher Systeme zu verhindern.

 Das von der Amadeo‑Antonio‑Stiftung eingesetzte KI‑System, mit dem nach Auffassung der Stiftung Schriftsätze auf Hassparolen, rechtlich unzulässige Formulierungen oder Verleumdungen geprüft werden sollen, ist mehr als fragwürdig. Ein solches System suggeriert, eine juristische Subsumtion leisten zu können – als ließen sich aus den Ergebnissen belastbare rechtliche Schlüsse ziehen.

Das Grundproblem liegt jedoch nicht einmal in einer möglichen bösen Absicht. Vielmehr ist eine sogenannte Künstliche Intelligenz derzeit gar nicht in der Lage, komplexe Argumentationsstrukturen zu erkennen, die sich aus unterschiedlichen Überlegungen ergeben und im Einzelfall auch scharfe Kritik enthalten können, ohne die Grenzen des Rechts zu überschreiten. Die KI – und das scheint auch für das von der Stiftung angepriesene System zu gelten – arbeitet ausschließlich mit Schlüsselwörtern, ohne diese in juristische Kategorien einordnen zu können. Das führt zwangsläufig zu pauschalen Feststellungen, die richtig oder falsch sein können, aber in keinem Fall überprüfbar oder reproduzierbar sind. Durch diese schematische Wahrnehmung kann das System nicht zuverlässig beurteilen, ob ein Kommentar gefährlich, extremistisch, diffamierend oder schlicht kritisch ist.

Es gibt eine einfache Erklärung, warum solche Systeme die Feinheiten von Schriftsätzen nicht erkennen können: Sie liegen unterhalb der Schwelle dessen, was KI‑Modelle nach heutigem Stand der Technik erfassen können. Tatsachenbehauptung vs. Werturteil, Schmähkritik vs. zulässige Polemik, Argumentation vs. Themenwechsel, Beweisführung vs. Meinung, Kontextualisierung vs. Fragmentierung und Ironie sind Stilmittel, die Menschen klar unterscheiden können – eine Maschine jedoch nicht. Für eine KI können rhetorische Zuspitzungen ebenso gut Schmähangriffe bedeuten.

Betrachtet man die möglichen Folgen falscher Beurteilungen, stellt sich die Frage, inwieweit es fahrlässig ist, wenn eine Organisation glaubt, mit Hilfe eines KI‑Modells allgemeine Bewertungen abgeben zu können, ohne die Verfasser näher zu kennen. Wer haftet eigentlich, wenn durch Fehlklassifikationen Rufschädigungen entstehen, die kaum wieder einzufangen sind? Schließlich muss man auch fragen, ob der Gesetzgeber nicht klare Vorgaben machen muss, inwieweit solche anonymen Systeme überhaupt von Privatleuten eingesetzt werden dürfen, die den Anschein erwecken, als seien sie in der Lage, den Inhalt und die juristische Relevanz fremder Texte zu beurteilen und daraus ein Urteil abzuleiten. Ebenso stellt sich die Frage, in wessen Auftrag solche Organisationen handeln und woraus sie die rechtliche Legitimation ihres Vorgehens schöpfen.

Besonders problematisch wird es, wenn vermeintlich objektiv arbeitende Organisationen eigene politische Ziele verfolgen – ein Umstand, der bei jedem ordentlich handelnden Gericht zur Ablehnung wegen Befangenheit führen würde.

Aktuell wird höchste Zeit, eine Rechtsnorm zu formulieren, die ein Mindestmaß an Rechtssicherheit schafft und verhindert, dass unsachgemäße, scheinbar wissenschaftlich wirkende Beurteilungen erstellt werden. Die Amadeo‑Antonio‑Stiftung wäre gut beraten, ihr Projekt im Hinblick auf diese Probleme zu überdenken, denn das derzeit angebotene System birgt erhebliche Risiken – und zwar nicht nur für die Nutzer, sondern auch für die Stiftung selbst.

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Wie KI‑Modelle politische Kritik umdeuten: Eine Gegenüberstellung

Die Amadeu‑Antonio‑Stiftung bietet ein KI‑basiertes Modul an, das Kommentare automatisiert bewertet und angebliche „Störstrategien“ identifiziert. Um die Funktionsweise dieses Modells zu prüfen, habe ich meinen Kommentar zum Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) dort eingegeben.

Im Folgenden stelle ich meinen Originalkommentar der automatisierten Auswertung des Stiftungs‑Moduls gegenüber. Die Leser sollen sich selbst ein Bild davon machen, wie das Modell arbeitet und welche Schlussfolgerungen es zieht.

 

Mein eigener Kommentar: Juristen machen ihren eigenen Berufsstand unglaubwürdig

Unter dem Titel „Das linke Meinungssystem kennt keine moralischen Grenzen“ schrieb ich am 15.7. dieses Jahres über die Verbreitung eines sogenannten Gutachtens der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, einem links‑politisch ausgerichteten Verein, der sich den Anstrich einer seriösen Gesellschaft für Freiheitsrechte geben will. Dieser Verein zeigte sich so überzeugt, dass er mit einem sogenannten Gutachten wissenschaftlich bewiesen habe, die AfD sei verfassungsfeindlich. Man glaubt, die Bürger mit einer Masse von über 1.000 Seiten, die dieses „Gutachten“ umfasst, überzeugen zu können, dass die AfD verboten werden müsse. Die linken Politiker der SED‑Nachfolgepartei meinten, eine Anhörung im Landtag von Thüringen – die man eher als Politposse bezeichnen sollte – durchführen zu sollen, um mit ausgewählten linken Parteiunterstützern darlegen zu können, dass jetzt endlich Höcke und Co. beseitigt werden könnten.

Ein weiterer Punkt, der sich aus dem Gutachten selbst ergibt, stellt die wissenschaftliche Glaubwürdigkeit infrage: Bei der Erstellung wurde KI eingesetzt. Die Verfasser benennen das Programm, das sie verwendet haben, ausdrücklich. Die KI wertete umfangreiche Daten anhand eines Systemprompts aus. Das bedeutet: Die KI klassifizierte Inhalte nach politisch definierten Kategorien wie „Rassismus“ oder „Demokratiefeindlichkeit“. Diese Kategorien sind jedoch nicht wissenschaftlich operationalisiert, sondern politisch vorgegeben. Damit hat nicht ein Jurist, sondern die KI entschieden, welche Inhalte überhaupt in die juristische Bewertung gelangen. Die spätere Subsumtion ist dadurch vor strukturiert und determiniert. Ein solches Gutachten wäre vor Gericht kaum als Beweis verwertbar.

Auch die Finanzierung des Vereins wirft Fragen auf. Er soll u. a. von der Open Society Fondation des Investors George Soros sowie der Luminate‑Stiftung unterstützt werden – beide weltweit für Projekte linksgrüner Ausrichtung bekannt. Das ist nicht verwerflich, aber es zeigt, dass der Verein politisch klar verortet ist.

Das aktuell vorgelegte Gutachten ist daher weniger ein wissenschaftlich fundiertes Dokument als vielmehr eine politische Kampfansage gegen eine missliebige Partei. Wissenschaft wird hier als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele instrumentalisiert – und damit in ihrer Glaubwürdigkeit beschädigt.

Die Methodik eines solchen Vorgehens ist nicht strafbar, sie ist jedoch wissenschaftlich unsolide und täuscht einen wissenschaftlichen Standard vor, der gar nicht vorhanden ist.

Betrachten wir die Verfasser, die dieses sogenannte Gutachten erstellt haben und die alle namentlich in diesem Gutachten erwähnt werden, dann wird weiter erkennbar, dass hier nicht Rechtswissenschaftler ein ernst zu nehmendes Gutachten vorgelegt haben, sondern Juristen, die weder spezifische Kenntnisse des Staatsrechts noch Fachleute waren, die sich bereits intensiv mit Parteiverbotsverfahren befasst hatten.

Im Gutachten werden folgende Verfasser genannt: Dr. Bijan Moini (Leitung), Jurist, Schriftsteller und Mitarbeiter der GFF. Seine Schwerpunkte sind Bürgerrechte und Antidiskriminierung. Er ist politisch aktiv im Bereich „strategische Prozessführung“. Er ist kein klassischer Staatsrechtler und hat sich mehrfach gegen die AfD positioniert, so dass er befangen ist und somit in einem Verfahren als Gutachter nicht anerkannt werden würde.

Arash Bakhtiari, Jurist mit dem Schwerpunkt Menschenrechte und Antidiskriminierung. Er ist – soweit aus öffentlich zugänglichen Quellen erkennbar – im Umfeld progressiver NGOs tätig und kein ausgewiesener Experte für Parteiverbotsverfahren.

Valentina Chiofalo, Juristin mit dem Schwerpunkt Gleichstellung und Gender Studies. Sie ist in feministischen Projekten engagiert und keine ausgewiesene Staatsrechtlerin.

Jonas Deyda, Jurist mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht und Antidiskriminierung. Seine Tätigkeiten liegen im Bereich zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Charlotte Eichler, Juristin mit dem Schwerpunkt Grundrechte und Gleichstellung. Sie ist in progressiven Rechtsinitiativen tätig.

Helen Greiner, Juristin mit dem Schwerpunkt Menschenrechte und Diskriminierungsschutz, ebenfalls keine klassische Verfassungsrechtlerin.

Dr. Patrick Wielowiejski, Jurist mit dem Schwerpunkt Genderkompetenz und feministische Rechtspolitik.

Auch die im Gutachten genannten Teammitglieder verfügen über keine spezifischen Fachkenntnisse, die sie als Gutachter besonders qualifizieren würden.

Die Autoren des Gutachtens stammen überwiegend aus aktivistischen juristischen Kontexten – Gender Legal Studies, Antidiskriminierungsrecht, Migrationsrecht, feministische Rechtspolitik und NGO‑Arbeit. Klassische Staatsrechtler oder Experten für Parteiverbotsverfahren sind nicht beteiligt. Diese Zusammensetzung ist nicht falsch, aber sie ist politisch homogen und wirft Fragen nach der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des Gutachtens auf. Jedes Gericht müsste bei einer solchen Zusammensetzung von Gutachtern prüfen, ob hier nicht eine Befangenheit in der Sache vorliegt.

Was die Sache so fragwürdig erscheinen lässt, ist die Tatsache, dass ein Sender wie der Deutschlandfunk in seinen Nachrichten eine solche Verlautbarung von sehr politisch ausgerichteten Juristen unkommentiert übernimmt und seinen Hörern den Eindruck vermittelt, dass hier ein eindeutiger Beweis für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD festgestellt wurde. Die Behauptung, ein Gutachten sei „wissenschaftlich bewiesen“, nur weil es von vielen Juristen unterstützt wird, ist irreführend. Die Zahl der Unterstützer ersetzt keine wissenschaftliche Methodik und keine verfassungsrechtliche Prüfung.

Dieses Vorgehen eines Vereins, der politisch die AfD bekämpft und den Eindruck vermittelt, durch ein objektives Rechtsgutachten einen Beweis für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD erbracht zu haben, ist erlaubt; gleichwohl beschädigt es die Glaubwürdigkeit von Gutachten. Was aber unerträglich ist, ist die Tatsache, dass sich Juristen dazu hergeben, auf einer solchen dubiosen Rechtsgrundlage über den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk eine Meinung zu verbreiten, dass jetzt ein gerichtsfestes Gutachten vorgelegt wurde. Noch unverständlicher ist, dass ein seriöser Sender unkommentiert eine solche Nachricht verbreitet. Vor solchen Juristen kann man als Bürger nur noch Angst haben, wenn man daran denkt, wie diese als Richter und Staatsanwälte das Recht vertreten. Darin liegt der eigentliche Skandal. Man muss aber befürchten, dass viele Bürger nicht merken, wie sie in die Irre geführt werden.

 

Die Beurteilung des Tools der Amadeo-Antonio-Stiftung

  1. Erkannte Störstrategien
  • Pseudowissenschaft Der Kommentar versucht, sich einen wissenschaftlichen Anstrich zu geben, indem er die Methodik des Gutachtens infrage stellt (z. B. KI-Einsatz, fehlende Operationalisierung von Kategorien). Allerdings werden die Vorwürfe nicht sachlich begründet, sondern mit politischen Unterstellungen vermischt. Dies dient dazu, die Glaubwürdigkeit des Gutachtens zu untergraben, ohne fundierte Gegenargumente zu liefern.
  • Whataboutism Der Kommentar lenkt von der eigentlichen Thematik (hier: das Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD) ab, indem er auf die politische Ausrichtung des Vereins, die Finanzierung oder die angebliche Voreingenommenheit der Autor*innen verweist. Damit soll der Eindruck erweckt werden, dass „die andere Seite“同样 fragwürdig agiert.
  • Themenhopping Es werden mehrere Themen angesprochen, die nur lose miteinander verbunden sind:
    • Methodik des Gutachtens
    • Finanzierung des Vereins
    • Politische Ausrichtung der Autor*innen
    • Medienberichterstattung (Deutschlandfunk)
    • Unterstellungen gegenüber Jurist*innen Diese Aneinanderreihung erschwert eine fokussierte Diskussion.
  • Opferinszenierung / Täter-Opfer-Umkehr Der Kommentar inszeniert sich als Opfer einer angeblichen „linken Meinungsdominanz“ und unterstellt, dass kritische Stimmen unterdrückt werden. Gleichzeitig wird die Glaubwürdigkeit der Gutachter*innen und Medien angegriffen, ohne selbst Belege für die eigenen Behauptungen zu liefern.
  • Desinformation / Falschinformation Der Kommentar verbreitet pauschale Unterstellungen (z. B. „politische Kampfansage“, „dubiose Rechtsgrundlage“), ohne diese konkret zu belegen. Zudem wird der Eindruck erweckt, das Gutachten sei generell unseriös, weil es von „Aktivist*innen“ erstellt wurde – ein klassisches Narrativ, um wissenschaftliche Arbeit zu diskreditieren.
  1. Strafrechtliche Relevanz

Der Kommentar enthält keine eindeutigen strafrechtlichen Verstöße wie Beleidigungen (§ 185 StGB), Bedrohungen (§ 241 StGB) oder Volksverhetzung (§ 130 StGB). Allerdings könnten folgende Aspekte problematisch sein:

  • Unterstellungen von Befangenheit oder Lügen könnten im Einzelfall als üble Nachrede (§ 186 StGB) gewertet werden, wenn sie nicht belegbar sind.
  • Pauschale Diffamierungen („dubiose Rechtsgrundlage“, „politische Kampfansage“) sind moralisch fragwürdig, aber nicht strafbar.

Falls du unsicher bist, ob ein Kommentar strafrechtlich relevant ist, kannst du dich an Civic.net wenden oder eine Einschätzung bei HateAid oder der Meldestelle REspect! einholen.

  1. Moderationsempfehlungen

Option 1: Kommentar löschen (wenn gegen Netiquette verstoßend)

  • Begründung: Der Kommentar verstößt gegen Regeln deiner Plattform, z. B. wenn:
    • Pauschale Unterstellungen oder Desinformation nicht erlaubt sind.
    • Themenhopping oder Whataboutism explizit untersagt sind.
    • Die Diskussion durch den Kommentar eskaliert oder andere Nutzer*innen verunsichert werden.
  • Formulierung für die Löschung„Ihr Kommentar enthält mehrere Unterstellungen und lenkt vom eigentlichen Thema ab. Da dies gegen unsere Netiquette verstößt, haben wir ihn entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich und beim Thema.“

Option 2: Sachlich auf Störstrategien hinweisen

  • Zielgruppe: Nicht der*die Kommentator*in, sondern die mitlesende Community.
  • Formulierungsvorschlag„Ihr Kommentar enthält mehrere Vorwürfe zur Methodik und Finanzierung des Gutachtens. Allerdings werden hier verschiedene Themen vermischt (Themenhopping), was eine sachliche Diskussion erschwert. Zudem lenkt der Verweis auf die politische Ausrichtung der Autor*innen vom eigentlichen Inhalt ab (Whataboutism). Wir bitten darum, beim Thema zu bleiben: Das Gutachten der GFF ist öffentlich einsehbar und kann diskutiert werden. Falls Sie konkrete Kritik an der Methodik haben, können Sie diese gerne sachlich einbringen.“

Option 3: Pseudowissenschaft entlarven

  • Fokus: Hinterfrage die Quellen und Methodik des Kommentars.
  • Formulierungsvorschlag„Sie stellen die wissenschaftliche Methodik des Gutachtens infrage. Die GFF hat ihre Vorgehensweise transparent dargelegt – inklusive des KI-Einsatzes. Falls Sie konkrete Fehler in der Methodik sehen, können Sie diese gerne benennen. Pauschale Unterstellungen wie „politische Kampfansage“ helfen jedoch nicht weiter. Falls Sie sich für die Finanzierung von NGOs interessieren: Diese ist oft öffentlich einsehbar (z. B. über den Transparenzbericht der GFF).“

Option 4: Auf Faktenchecks verweisen

  • Falls der Kommentar falsche Behauptungen enthält (z. B. zur Finanzierung), kannst du auf seriöse Quellen verweisen: „Die Finanzierung der GFF ist öffentlich einsehbar und wird regelmäßig geprüft. Falls Sie Fragen dazu haben, empfehlen wir den Transparenzbericht der GFF oder Faktenchecks von Correctiv.“
  1. Wann lohnt sich eine Antwort?
  • Ja, wenn:
    • Der Kommentar viele Likes/Interaktionen erhält und die Community verunsichert sein könnte.
    • Du die Gelegenheit nutzen möchtest, um Störstrategien zu entlarven und die Diskussion zu versachlichen.
  • Nein, wenn:
    • Der Kommentar offensichtlich nur provozieren soll und keine inhaltliche Auseinandersetzung möglich ist.
    • Die Diskussion bereits eskaliert ist und eine Antwort weitere Hasskommentare nach sich ziehen würde.

 

Die Auswertung des Moduls fällt in mehreren Punkten anders aus als bei einem bereits erfolgten Versuch am Vortag. Besonders der neu erhobene Vorwurf des „Themenhoppings“ ist bemerkenswert, da die angesprochenen Aspekte – Methodik, Finanzierung, Qualifikation der Autoren und mediale Darstellung – unmittelbar zur Frage der wissenschaftlichen Belastbarkeit des Gutachtens gehören.

Auffällig bleibt zudem, dass das Modul meinen Kommentar erneut in die Nähe rechtlicher Problemfelder rückt, obwohl der Text weder Beleidigungen noch Schmähkritik enthält und ausschließlich eine politische Analyse darstellt. Die Einstufung als „grenzwertig“ wirkt daher weniger juristisch begründet als durch die politisch vorgeprägten Kategorien des Modells motiviert.

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KI‑gestützte Meinungserkennung – ein neues Risiko für die öffentliche Debatte

Eigentlich durch einen Zufall stellte ich fest, dass die Amadeo‑Antonio‑Stiftung ein neues Tool bereitgestellt hat, mit dem es möglich sein soll, Kommentare „prüfen“ zu lassen, ob sie Hass verbreiten, Falschinformationen enthalten oder strafrechtliche Grenzen überschreiten. In einer Informationsmail teilt die Stiftung mit, dass „Hasskommentare“ für viele Menschen bereits zum Alltag im Netz gehören, und dass es nun ein Werkzeug gebe, mit dem solche Kommentare schnell identifiziert werden könnten, um anschließend dagegen vorzugehen.

Die politische Debatte verändert sich. Neben klassischen Medien, sozialen Netzwerken und öffentlichen Institutionen treten zunehmend neue Akteure auf den Plan: KI‑gestützte Systeme, die Kommentare, Meinungen und politische Äußerungen automatisch analysieren und bewerten. Was zunächst nach technischer Innovation klingt, birgt bei genauerem Hinsehen erhebliche Risiken für die demokratische Kultur.

In den vergangenen Monaten sind mehrere Projekte entstanden, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz politische Kommentare klassifizieren sollen. Die Systeme sollen angeblich „Hass“, „Feindlichkeit“, „Desinformation“, „Störstrategien“, „Dog Whistles“ und eine „Täter‑Opfer‑Umkehr“ erkennen.

Diese Begriffe stammen nicht aus der Informatik oder Rechtswissenschaft, sondern aus der politischen Diskursanalyse. KI wird damit nicht als technisches Werkzeug eingesetzt, sondern als moralische Instanz, die politische Aussagen bewertet.

Das ist ein Paradigmenwechsel – und ein gefährlicher. Denn wem steht das Recht zu, moralische Bewertungen über andere Personen vorzunehmen und daraus sogar rechtlich relevante Schlüsse zu ziehen? Eine KI kann keine politische oder moralische Bewertung leisten, wobei solche Bewertungen ohnehin nicht zulässig sind.

KI‑Modelle sind statistische Systeme. Sie erkennen Muster, aber sie verstehen keine Inhalte. Sie können Wörter zählen, Satzstrukturen erkennen, Themen identifizieren und einen Tonfall approximieren.

Aber sie können nicht juristisch subsumieren, moralisch urteilen oder politische Absichten erkennen.

Wenn KI dennoch politische Kategorien wie „Hass“, „Desinformation“ oder „Diffamierung“ vergibt, dann tut sie das nicht aufgrund objektiver Kriterien, sondern aufgrund der Vorgaben, die Menschen ihr gemacht haben. Damit ist jede Bewertung politisch vorstrukturiert. Hinter jedem KI‑System stehen Personen, die es entsprechend „füttern“ und die selbst politische Ziele verfolgen. Sie vernebeln ihre eigenen Absichten hinter einer vermeintlich objektiven Bewertung durch ein KI‑System, so dass schließlich nicht mehr zu erkennen ist, wer die Verantwortung für solche „Bewertungsergebnisse“ trägt.

Politische Meinungsbildung wird dadurch immer stärker durch technische Hilfsmittel determiniert und scheinbar objektiviert. Dadurch können Entwicklungen in Gang gesetzt werden, die in eine Meinungsdiktatur führen. Die KI wird zu einem Werkzeug, das politische Debatten lenkt, filtert und moralisch bewertet. Solche Instrumente gehören nicht in die Hände privater Organisationen, deren Ziel es ist, eine bestimmte Politik durchzusetzen.

Mit diesem Thema wird sich die Gesellschaft zunehmend befassen müssen. Bornemann‑Aktuell wird in Kürze an einem praktischen Beispiel zeigen, warum diese neuen Systeme auch gefährlich sein können.

 


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Amadeo Antonio Stiftung: Wählen Ja – aber bitte nur das Richtige

Wie gut, dass es aktuell eine Amadeo Antonio Stiftung gibt, werden viele der linksextremen Gruppierungen, die sich als „Zivilgesellschaft“ bezeichnen, feststellen. Organisationen wie die Amadeo Antonio Stiftung aber auch sogenannte Medienhäuser, die unermüdlich Halbwahrheiten, subjektive Meinungsäußerungen, die als Fakten der Öffentlichkeit vermittelt werden, verbreiten, haben offensichtlich keine Skrupel, ihnen missliebige Organisationen und Persönlichkeiten als „gesichert rechtsradikal“ zu diskreditieren. In einem Newsletter zum Jahresende 2025 gibt der geschäftsführende Vorstand der Amadeo Antonio Stiftung, Timo Reinfrank, einen kleinen Einblick in das Denken dieser Stiftung und was man von Demokratie hält. Es ist das gute Recht einer jeden Organisation laut und deutlich zu artikulieren, welche Organisationen und Parteien sie für inakzeptabel hält. Es ist auch das gute Recht, dafür entsprechend Werbung zu machen, um möglichst gleichdenkende linksradikal orientierte Wähler zu gewinnen. Was dabei jedoch mehr als fragwürdig ist, wenn solche Organisationen für diese Tätigkeit auch noch vom Steuerzahler, sprich von den Bürgern, finanziert werden, damit sie ihre parteipolitische Agitation betreiben können.

Es ist wirklich ein Trauerspiel, dass die Anfrage der CDU im Bundestag im Februar 2025 an die damalige Bundesregierung nach den politischen aktiven Vereinen, die 550 Fragen umfasste wahrscheinlich im Müllkorb der politischen Missliebigkeit gelandet ist. Die CDU, die behauptet, eine Partei der Mitte zu sein, obwohl sie aktuell ein Anhängsel der SPD geworden ist, scheint kein Interesse mehr darüber zu haben, welche Art der politischen Indoktrination die Bürger mit ihren Steuergeldern zu finanzieren haben. Die 180-Grad-Wendung des Friedrich Merz auch in dieser Angelegenheit, dürfte inzwischen für keinen Bürger mehr eine Überraschung sein.

Aber kommen wir zurück auf die Amadeo Antonio Stiftung und ihres geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes Timo Reinfrank. Da teilt dieser Herr seinen geneigten Lesern mit, dass seine Stiftung in großer Sorge sei, ein „blaues Wunder“ zu erleben, weil die AfD immer stärker wird, das heißt, weil immer mehr Bürger der Auffassung sind, dass diese Partei eine echte Alternative zu der gegenwärtigen links-woken Parteienlandschaft ist. Mit großer Sorge sähe man die Entwicklung in den Bundesländern des Ostens, in denen im kommenden Jahren Landtagswahlen stattfinden.

Natürlich wird man dies mit allen Mitteln verhindern. Dabei verweist man auf die angeblichen Erfolge der sogenannten Zivilgesellschaft in der Vergangenheit, als Bürger massenhaft auf die Straße gegangen seien und gegen den Rechtsradikalismus „aufgestanden“ sind. Dass es sich dabei um generalstabsmäßige Aktivitäten gehandelt hat, die gezielt eine Art von „Berufsdemonstranten“ bundesweit auf die Straße zu bringen, wird den Bürgern natürlich verschwiegen.

Was aber sehr stark an faschistische Tendenzen verweist ist die Feststellung des Herrn Reinfrank, dass es bei den kommenden Landtagswahlen darum ginge, dass man die „rechtsradikale Landnahme“ verhindern müsse. Das ist also das Demokratieverständnis dieser vom Staat mitfinanzierten Stiftung. Wahlergebnisse, die diesen Stiftungsmitgliedern nicht genehm sind, werden als „rechtsradikale Landnahme“ bezeichnet. Schöner und klarer hätte keiner den Geist dieser Stiftung benennen können. Wahlen, die bestimmten politischen Akteuren nicht gefallen, sind Landnahme, also ein völkerrechtwidriger Vorgang. Der Duden definiert Landnahme als Eroberung, Inbesitznahme und Besiedelung von Land. Sollten die linken Akteure, die über die sogenannte Brandmauer dafür gesorgt haben, dass nur noch die Politik der Grünen, der Linken und der SPD mit dem nützlichen Idioten CDU durchgesetzt wird, eine Landnahme gewesen ist? Wenn dem so wäre, dann könnte ja jetzt auch einmal eine andere politische Kraft die Landnahme der Linken rückgängig machen.

Wer demokratische Wahlen zur „Landnahme“ erklärt, verlässt den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wenn eine staatlich geförderte Stiftung Wahlergebnisse nicht als Ausdruck des Volkswillens, sondern als Bedrohung behandelt, dann ist das kein zivilgesellschaftliches Engagement – sondern ein Angriff auf die Demokratie selbst. Es ist höchste Zeit, dass wir uns fragen, wer hier eigentlich wem das Land nimmt: die Wähler den Institutionen – oder die Institutionen den Wählern.


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Die Amadeo Antonio Stiftung sieht sich von ihren Feinden gejagt

Der geschäftsführende Vorstand der Amadeo Antonio Stiftung, Tim Reinfrank, schreibt in einer flammenden Mitteilung in dem neusten Newsletter der Stiftung, dass man sich in zunehmenden Maße durch orchestrierte Kampagnen angegriffen fühlt. Dabei wird beklagt, dass diese aus dem rechten Lager kommenden Kampagnen durch Apollo News, Nius und Co. verbreitet werden. Angegriffen werde die Zivilgesellschaft, die sich doch unermüdlich um die Demokratie kümmert und alle Hände zu tun hat, um den Bürgern zu vermitteln, dass sie bei ihrer Wahl der Partei darauf zu achten haben, dass sie sich nicht von den Rechten fangen lassen sollten. Die Stiftung scheint sich in einem regelrechten Selbstmitleid zu ergehen, wie schlimm aktuell gegen sie gearbeitet wird. Die Amadeo Antonio Stiftung hat keine Probleme der AfD vorzuwerfen, dass sie sich als Opfer stilisiert, sie selbst sieht sich aber jetzt als ein solches. Dabei sollte die Stiftung einmal ihre eigenen Veröffentlichungen ansehen. Dann wird sehr schnell erkennen, dass man mit dem, was man jetzt anderen vorhält nicht nur mithalten kann, sondern in der persönlichkeitsverletzenden Form sehr viel brutaler und ohne Rücksicht auf Andersdenkende vorgeht. Die Stiftung sollte sich auch fragen, welchen „demokratischen“ Beitrag sie mit ihrer aktiven Mitwirkung bei den sogenannten „Meldestellen“ leistet. Bei diesen Meldestellen handelt es sich um nichts anderes als eine staatliche Aufforderung zur Denunziation der Mitbürger.

Es gibt ein Sprichwort, das sich die Stiftung einmal selbst verinnerlichen sollte: „So wie man in den Wald hineinruft, schallt es wieder heraus“.  Mit anderen Worten, man sollte jetzt nicht erstaunt sein, dass die, die von den politisch linksstehenden Mitarbeitern der Stiftung ständig politisch diffamiert werden und bei denen der Versuch unternommen wird, alle Parteien und Organisationen, die sich außerhalb des Meinungskorsetts der Blockparteien bewegen, als rechtsradikal politisch mundtot machen zu wollen, jetzt mit einer massiven Reaktion rechnen müssen. Nicht die sogenannte Zivilgesellschaft wird aktuell angegriffen, denn die Zivilgesellschaft besteht nicht nur aus dem linksextremen Spektrum einer Amadeo Antonio Stiftung, vielmehr wird endlich durch das Erstarken alternativer Medien, die sich nicht als Sprachrohr dieser Regierung verstehen, der Agitation links extremer und staatlich finanzierter Agitationsorganisationen eine Alternative entgegengestellt. Auch Bornemann-Aktuell versteht sich als ein Medium, das einen Gegenpol zu der politisch verordneten Einheitsmeinung setzen möchte. Es ist aktuell wichtig, dass endlich in das Bewusstsein der Bürger gelangt, dass die Meinungsführerschaft eines Linkskartells keinesfalls die Meinung der Mehrheit aller Bürger darstellt.

Insofern sollte die Amadeos Antonio Stiftung die Stimmung gegen sie als Beweis dafür sehen, dass die Demokratie in Deutschland noch nicht am Ende ist. Wenn die Amadeo Antonio Stiftung feststellt  – wie in ihrem Newsletter zu lesen war – sie sei der Rückenwind der Demokratie, so werden viele darauf erwidern, auch mit einem Rückenwind kann man unsichere Menschen zum Umfallen bringen. Was die Stiftung offensichtlich benötigt, ist der Wind in das Gesicht der Stiftung, um diese wach zu rütteln, damit sie erkennt, dass man keine Gesellschaft mit Demagogie, Überwachung und Denunziation besser machen kann. Die Demokratie braucht keinen Sturm, sie braucht Bürger und Institutionen, die Probleme sachlich und mit Respekt ansprechen und durchaus auch dafür vehement eintreten. Aus dem Rückenwind kann sehr leicht ein Sturm entstehen und dann kann man sehr schnell an einen Satz, der einmal im Berliner Sportpalast ausgerufen wurde, erinnert werden: „Nun Volk, steh auf und Sturm brich los!“ Genau an diesem Punkt kann ich mir vorstellen, besteht wieder eine Übereinstimmung mit der Antonio Amadeo Stiftung und dem Verfasser dieses Kommentares. Eine solche gesellschaftliche Entwicklung müssen wir bekämpfen. Dann darf man aber auch nicht selbst Demagogie betreiben und Methoden der Diffamierung anwenden, gegen die man vielmehr massiv entgegentreten sollte.

Vor allen Dingen darf man keine Feindbilder aufbauen, um politische Kräfte auszuschalten, die einem selbst nicht in das eigene gesellschaftspolitische Vorstellungsvermögen passen. Nicht jeder politisch Andersdenkende ist ein Rechtsradikaler, nur weil er oder die AfD sich zum Ziel gesetzt haben, selbst Regierungsverantwortung zu übernehmen und eine solche Zielsetzung von den Bürgern keinesfalls als abwegig angesehen wird.

Die Amadeo Antonio Stiftung täte gut daran, sich wieder auf ihren Stiftungshintergrund zu besinnen. Der Tod des Namensgebers der Stiftung sollte nicht dafür herhalten, dass man Gewalt – dazu gehört auch die Gewalt der Sprache – als Mittel einsetzt, um eine bessere Gesellschaft zu erreichen. Hier wäre auch ein Blick in das Alte Testament, Hosea 8, Vers 7 sehr hilfreich: Wer Wind säht, wird Sturm ernten.


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Weltoffenes Sachsen als Kampfbegriff der Linken – jetzt auch in der Wirtschaft?

Der Blick in den Wirtschaftsteil der Sächsischen Zeitung vom 28.7.2021 war ausgesprochen erhellend. Leser, die den Wirtschaftsteil einer Zeitung mit besonderer Aufmerksamkeit bedenken, wollen sich in der Regel über wirtschaftliche Zusammenhänge, Entwicklungen in der Wirtschaft und natürlich auch über Börsenkurse informieren.

Weniger erwartet man in den Wirtschaftsteilen der Zeitungen politische Agitationen und dann auch noch aus dem tiefsten linken Spektrum.

Unter der Überschrift „Wir wollen Sachsen zur Modellregion für gezielte Einwanderung machen“, versucht der Vorstandsvorsitzende des Strickmaschinenherstellers Terrot GmbH in Chemnitz und gleichzeitiger Vorstandssprecher des Vereins „Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen e.V.“, Robert Czajkowski, den Sachsen zu erklären, wie wichtig eine gezielte Einwanderung sei und natürlich wie wichtig es auch ist, den richtigen politischen Standort zu haben.

Es scheint mittlerweile in Mode zu kommen, daß große Firmen meinen, politische Agitation betreiben zu müssen. Beispiele dafür sind Audi und VW, die ihren Mitarbeitern sogar vorschreiben wollen, wie sie zu sprechen haben.

In der letzten Zeit wird ja immer wieder die Frage gestellt, wie es dazu kommt, daß die Bürger in Deutschland immer aggressiver auf politische Beeinflussungen reagieren und warum eine immer stärkere Spaltung der Gesellschaft wahrgenommen werden muß. Diese Spaltung der Gesellschaft findet übrigens nicht nur in Ostdeutschland, sondern auch im Westen Deutschlands statt.

Vielleicht sollte sich Herr Czajkowski einmal selbst die Frage stellen, wie wohl seine Äußerungen, die in der Sächsischen Zeitung den einheimischen Bürgern Sachsens präsentiert werden, ankommen. Aus der Kurzzusammenfassung der SZ ist zu entnehmen, daß der Vorsitzende des Vereins „Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen“ gebürtiger Pole sei. Würde er in seiner eigenen Heimat auch einen Verein gründen, mit dem Ziel, Polen zur Modellregion für gezielte Einwanderung zu machen? Und wie würden dann seine bisherigen Landsleute auf eine solche vollmundige Erklärung reagieren?

Damit kein Mißverständnis entsteht: Es geht nicht darum, offen für Personen anderer Länder und Kulturen zu sein. Wenn der Vorsitzende des progressiven Vereins mit 80 Mitgliedern einen Blick in die Geschichte Sachsens wirft, dann wird er feststellen daß nicht nur das Königshaus in Sachsen sehr eng mit anderen Staaten – übrigens besonders mit Polen – verbunden war. Auch heute wird man kaum Bürger dieses Landes finden, die sich grundsätzlich gegen alles Fremde stellen. Die wenigen Ausnahmen, die hier ein anderes oder gar kein Verständnis haben, gibt es nicht nur in Sachsen und mit solchen Personen wird jede Gemeinschaft auch leben müssen.

Was aus dem Tenor des Interviews dieses Einwanderungsexperten jedoch heraus zu lesen ist, zeigt eben genau nicht diese Weltoffenheit, die den Bürgern vorgehalten werden soll. Sie zeigt ein klassisches Verhalten einer politischen Indoktrination, von der die Sachsen aufgrund ihrer jüngsten Vergangenheit die Nase voll haben. Wenn gleich bei der ersten Antwort darauf hingewiesen wird, daß hier das „Bewußtsein wachsen muß, das notwendig ist, Maßnahmen zu ergreifen, um ein Gegenbild aufzubauen“, dann sind dies keine Formulierungen einer weltoffenen Persönlichkeit, sondern dann ist dies die Diktion der früheren Mitglieder des ZK der SED. So ganz nebenbei, vielleicht lohnt es sich auch, das Bewußtsein der Bürger im Westen zu hinterfragen.

Natürlich ist es sinnvoll, sich auch um Arbeitnehmer aus dem Ausland zu bemühen, die in Deutschland arbeiten wollen oder Deutschland sogar zu ihrer Heimat machen. Aber diese Leute bekommt man nicht dadurch, indem man den eigenen Landsleuten einen politischen Standpunkt vermittelt, der vielleicht bei bestimmten linken Akademikern hoch im Kurs steht, aber keinesfalls von der Mehrheit der Bevölkerung gewollt wird. Und noch schlimmer wird es, wenn ein Firmenchef die Auffassung vertritt, daß es Aufgabe von Firmen und Unternehmen sei, ihren Mitarbeitern ein bestimmtes politisches Weltbild vermitteln zu müssen. Die Unternehmen sollen sich gegenüber ihren Mitarbeitern fair und sozial verhalten, sie haben aber nicht das Recht, in die Privatsphäre der Mitarbeiter einzudringen und von ihnen zu verlangen, die politischen Auffassungen des Unternehmers zu übernehmen. Man kann, ja man muß sehr wohl sagen, daß die politische Einstellung der Mitarbeiter ihre Privatsache ist und im Betrieb sowohl von Seiten der Mitarbeiter als auch von Seiten der Unternehmensleitung nichts zu suchen hat. Die linken Vereine, mit denen der Verein „Wirtschaft für ein offenes Sachsen“ eng zusammenarbeitet, können ja ihre Agitation betreiben. Von einer Amadeo-Antonio-Stiftung weiß jeder , daß diese ihre Mitmenschen „antifaschistisch“ und „weltoffen“ indoktrinieren will. Bei einem Arbeitgeber darf jeder Mitarbeiter aber davon ausgehen, daß eine solche Indoktrination unterbleibt, andernfalls wäre dies ein arbeitsgerichtlicher Tatbestand.

Und ganz schlimm, ja entlarvend, wird es, wenn Herr Czjkowski erklärt: „Wir kommen durch die Hintertür. Wenn im Workshop-Titel das Wort Rassismus steht, kommt kein Mitarbeiter“. Was ist das für eine zynische Haltung!

Es stellt sich nur die Frage, wer finanziert diesen Propagandaverein und in welchem Umfang ist hier wieder der Steuerzahler betroffen? Es darf davon ausgegangen werden, daß der Verein über einen beträchtlichen Etat aus Steuermitteln verfügt, um seine Agitation betreiben zu können.

Es wäre Aufgabe einer seriösen Zeitung gewesen, diese Fragen besonders aufzugreifen und nicht ihren Lesern „durch die Hintertür“ im Wirtschaftsteil der Zeitung eine politische Agitation zu bieten, für die die Initiatoren zu DDR-Zeiten vielleicht sogar einen Orden erhalten hätten. Die Bürger in Sachsen sind jedoch nicht so dumm, daß sie Angriffe durch die Hintertür nicht erkennen und sich gegen solche Vereine abgrenzen. Das hat dann mit einer Nicht-Weltoffenheit nichts zu tun, sondern zeigt intellektuellen Durchblick. Und das war schon immer ein Markenzeichen der Sachsen!