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Säuberung des Bücherregals durch sogenannte Demokraten

Die Neue Züricher Zeitung berichtete, dass die Bibliothek der Konservativen aus dem norddeutschen Bibliotheksverbund zum Jahresende ausgeschlossen werden soll.

Die „Bibliothek des Konservatismus (BdK)“ ist eine 2012 in Berlin gegründete wissenschaftliche Spezial- und Forschungsbibliothek. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das gesamte geistesgeschichtliche Spektrum des Konservatismus zu erschließen und öffentlich zugänglich zu mach.

Ziele und Ausrichtung:

  • Die Bibliothek sammelt Literatur zum Konservatismus von der Gegenrevolution nach 1789 über die konservative Revolution (1918-1932) bis hin zu zeitgenössischen Werken, mit einem internationalen Fokus auf deutsch-, englisch- und französischsprachige Titel.
  • Sie ist als Ort der Forschung und des Wissens konzipiert und bietet Veranstaltungen, Seminare und Vorträge an.

Es handelt sich demnach um eine Institution, die explizit konservative Inhalte behandelt und diese auch der breiten Öffentlichkeit vermittelt. Es ist nicht überraschend, dass diese Institution von den aktuell Machthabenden Blockparteien als rechtsradikale Einrichtung angesehen wird, um eine Begründung zu haben, diese Institution als eine rechtsradikale Organisation zu diffamieren. Das Grundgesetz, das allen Bürgern und Institutionen freie Meinungsäußerung und eine freie politische Betätigung garantiert, scheint mittlerweile von den Machthabenden Parteien nur noch so ausgelegt zu werden, dass freie Meinungsäußerung den Segen der regierungsamtlichen Parteien haben muss.

Der jetzt durch die NZZ öffentlich gemachte Vorgang, der letztlich dazu führt, dass die Bibliothek des Konservatismus politisch und gesellschaftlich exekutiert wird, wurde abgesehen von der Zeitschrift „Neue Freiheit“, die sich selbst als konservative Zeitung versteht, von keiner deutschen Zeitung berichtet. Er ist auch nicht von den einschlägigen Sendern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, z.B. dem Deutschlandfunk der Öffentlichkeit kommuniziert worden.

Der Ausschluss einer konservativen Bibliothek aus einem Bibliotheksverbund berührt gleich mehrere Ebenen: rechtlich, politisch und kulturell.

  • Bibliotheksverbünde sind in Deutschland meist öffentlich-rechtlich organisiert oder durch Landesbibliotheken getragen.
  • Ein Ausschluss müsste formal begründet sein – etwa durch Verstöße gegen Satzungen, technische Standards oder rechtliche Vorgaben.
  • Politische Gründe allein sind rechtlich angreifbar, da Bibliotheken dem Prinzip der Informationsfreiheit verpflichtet sind.

Der Ausschluss ist deshalb so gravierend, weil die Mitgliedschaft in einem Bibliotheksverbund notwendig ist, um für das breite Publikum überhaupt ansprechbar zu sein. Mit dem Ausschluss werden Datenbank-Verknüpfungen gekappt. Die betroffene Bibliothek ist für die Öffentlichkeit nicht mehr erreichbar.

Die vielgepriesene Vielfalt der Meinungen, die den Bürgern gerade von den Linken immer wieder verkündet wird, scheint offensichtlich da nicht mehr zu existieren, wo Meinungen vertreten werden, die von den Blockparteien nicht geteilt werden und diese Parteien als Gefahr für sich selbst ansehen, weil sie befürchten, den Zugriff auf die Mitbürger zu verlieren. Statt Vielfalt wird eine „politische Hygiene“ betrieben. Polemisch auf den Punkt gebracht kann man auch sagen: Es findet eine Säuberung des Bücherregals statt.

Auf welchem Niveau sind wir bereits in Deutschland angekommen, wenn wir solche demokratische Querschläge nur noch über ausländische Zeitungen – wie in diesem Fall durch die NZZ – erfahren.

Was einem jedoch mit Angst und auch mit Wut ergreifen kann, ja muss, ist das Verfahren, dass zu einer solchen politischen Willkür angewandt wird. Nach unseren Recherchen wurde in einer Sitzung des Verfassungsschutzausschusses in Berlin am 10. Juni 2024 (24. Sitzung des Ausschusses unter Vorsitz des CDU-Politikers Kurt Wansner) auf Betreiben von Grünen-Abgeordneten über den Ausschluss der Bibliothek verhandelt. Das bedeutet, dass mittlerweile gesellschaftliches Handeln, das nicht dem Mainstream entspricht, Gegenstand des Geheimdienstes ist. Die eigentliche Beratung fand im nichtöffentlichen Teil Ausschusses statt, deren Protokolle VS-NfD eingestuft sind. Die Stasi der ehemaligen DDR lässt grüßen.

Man darf gespannt sein, wie im vorliegenden Falle die Gerichte entscheiden werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen kann man nicht mit viel Zuversicht ein vernünftiges Ergebnis erwarten.