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Klagen junge Klimaschützer gegen das Land Sachsen ?

Junge Klimaschützer verklagen das Land Sachsen, so wird es den Bürger im Rundfunk und in den Zeitungen mitgeteilt. Jetzt ist die Jugend wach geworden und geht rechtlich gegen den Staat vor, weil ihre Rechte, eine saubere Luft vorzufinden und die Natur zu erhalten von den Politikern nicht beachtet werden. Wer will da noch etwas dagegen haben, wenn jetzt sogar junge Menschen vors Gericht ziehen?

Natürlich wäre es eine sehr beeindruckende Entwicklung, wenn sich auch Jugendliche mit Fragen beschäftigen, die für ein Gemeinwesen von Bedeutung sind und deshalb auch eine verstärkte Beachtung finden müssen.

Zuerst wird man sich fragen, wer diese jungen Menschen vielleicht motiviert haben könnte, sich mit Fragen des Umweltschutzes, der Abgasproblematik von Kraftfahrzeugen und Möglichkeiten Gerichtsverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht zu befassen und dann auch die notwendigen Schritte, die auch einen erheblichen finanziellen Einsatz erfordern, umsetzen zu können. Jetzt soll – wenn man den Medien glauben darf – ein 16 jähriger Schüler aus Grimma und weitere Schüler Verfassungsbeschwerde gegen das Land Sachsen eingereicht haben.

Blickt man jedoch etwas tiefer und fragt, wie ein sechzehnjähriger Schüler in der Lage ist, eine Verfassungsbeschwerde sowohl inhaltlich als auch mit den erforderlichen gerichtlichen Gebühren-Vorschüssen, die für die Klageerhebung notwendig sind, auf den Weg zu bringen, dann taucht da plötzlich eine sogenannte Umweltschutzorganisation auf, deren Namen vom Bekanntheitsgrad im reziproken Verhältnis zu der Zahl ihrer Mitglieder steht. Laut Wikipedia hat diese Organisation zur Zeit 448 Mitglieder. Sie beschäftigt aber über hundert hauptamtliche Mitarbeiter. Diese Organisation ist gemeinnützig – genießt damit also erhebliche Steuerprivilegien – und ist erfolgreich tätig, diejenigen zu verklagen, die diesen Verein auch noch finanzieren. Nach Zahlenangaben über den Vereins im Internet soll dieser einen Umsatz von ca. 8.500.000,–€/Jahr haben. Er beschäftigt über 100 hauptamtliche Mitarbeiter und finanziert sich im wesentlichen durch 2.500.000,– € Abmahnungserträge. Die übrigen Mittel soll der Verein von der öffentlichen Hand sowie von Stiftungen erhalten. Allein bei dem Mißverhältns Mitglieder des Vereins zu den hauptamtlichen Mitarbeitern kann man die Frage stellen, wie eine solche Konstruktion gemeinnützig sein kann. Der Verein, der insbesondere die öffentliche Hand und damit letztlich die Bürger selbst, mit Klagen überhäuft, klagt gegen seinen eigenen Geldgeber. Jetzt könnte ein kritischer Bürger die Frage stellen, warum wird dieser Verein denn überhaupt von der öffentlichen Hand finanziert? Sollte hier vielleicht ein interessantes Zusammenspiel zwischen den Regierungsparteien und diesem sich gemeinnützig ausgebenden Verein geben, nach dem Motto: Du klagst gegen mich, dann verliere ich die Klage und bin leider gezwungen, die Forderungen dieses kleinen aber unfeinen Vereins zu erfüllen? Dem Bürger gegenüber muß dann eben komuniziert werden, daß die Regierung leider einer gerichtlichen Anforderung folgen mußte! Die Regierung kann unliebsame Maßnahmen gegen den Willen der Bürger durchsetzen, der Verein hat wieder Öffentkeit und so können alle zufrieden sein. Wer die Kosten zu tragen hat, ist ohnehin immer klar, nämlich die Bürger.

Allerdings ist es doch viel wirkungsvoller, wenn man bereits zu Beginn eines Klageverfahrens Kinder und Jugendliche in den Vordergrund rückt, damit der Bürger den Eindruck bekommt, nicht die Erwachsenen und erst recht nicht ein Verein dessen Geschäftsmodell das Geldgenerieren unter der Fahne des Umweltschutzes ist, führen hier Klagen zulasten der Bürger durch. Dann sucht man sich eben geeignete Objekte (nichts anderes sind diese Jugendlichen, die für die Interessen anderer mißbraucht werden), unter dessen Namen man die Klagen gegen die Bundesregierungen oder gegen Landesregierungen auf den Weg bringt. In der Öffentlichkeit kommt dies sehr gut an, weil alle denken, daß hier eine Initiative von Jugendlichen vorliegen würde. Aus einem Zeitungsartikel der Sächsischen Zeitung vom 14. September 2021 ist sehr klar erkennbar, daß der Verein „Deutsche Umwelthilfe“ gezielt mit entsprechenden Organisationen zusammenarbeitet, um geeignete Jugendliche zu finden, mit denen und unter deren Namen man entsprechende Klagen vorbereiten und einreichen kann. Allein aus diesem Verfahren wird jedem erkennbar, daß es sich eben nicht um Aktivitäten von Jugendlichen handelt, die spontan und aus eigener Inititative handeln. Eine solche Praxis kann man auch als Instrumentalierung von jungen Menschen bezeichnen, die vielleicht bei Organisationen, deren einziges Geschäftsmodell die Geldbeschaffung ist, üblich ist. Sie sollte aber unwürdig für jede seriöse gemeinnützige Organisation sein, der es ausschließlich um die Umsetzung und Durchsetzung von gemeinnützigen Aufgaben zum Wohle der Gesellschaft geht.

Das Theater, was hier den Bürgern vorgespielt wird, zeigt eine Verrottung eines gesellschaftlichen Miteinanders. Der Sache des Umweltschutzes dient es jedenfalls in keiner Weise.

Es wird höchtste Zeit, daß sich die Politiker näher mit den Praktiken dieses doch kaum in der Bevölkerung verafteten Vereins mit seinen 448 Mitgliedern beschäftigen und die Frage klären, ob hier die Gemeinnützigkeit abgesprochen werden muß.