Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Bundestag, Thorsten Frei, überraschte aktuell mit einem Vorschlag, der bereits auf den ersten Blick hoch problematisch ist. Frei meint, man müsse das Individualrecht eines Bürgers zur Gewährung auf Asyl abschaffen und durch eine Kontingentregelung innerhalb der Flüchtlinge auf die Länder der Europäischen Union verteilt werden, ersetzen. Dabei überrascht es doch sehr, dass ein qualifizierter Jurist, was man bei Frei durchaus unterstellen kann, einen solchen Vorschlag unterbreitet. Wenn einen solchen Vorschlag die unbedarfte, sich Völkerrechtlerin nennende, feministische Außenministerin, Annalena Baerbock verbreitet hätte, könnte man darüber hinweggehen, weil man von politischen Dilettanten ohnehin keinen Sachverstand erwarten darf. Umso überraschter muss man sein, einen solchen doch sehr fragwürdigen Vorschlag von einem Mann wie Thorsten Frei zu vernehmen.
Spontan betrachtet, kann man durchaus zustimmen, wenn dieser Vorschlag von einigen Politikern, die der linken Richtung zuzuordnen sind, als populistisch abgetan wird und vielleicht auch ein Entsetzen über eine Denkweise, die offensichtlich tief verankerte, individuelle Persönlichkeitsrechte nicht mehr respektieren will, ausgelöst haben. Der Verfasser dieser Zeilen stimmt in diesem Zusammenhang diesen Stimmen ausdrücklich zu und hätte sich von einem parlamentarischen Geschäftsführer der CDU doch eine differenziertere intellektuelle Betrachtungsweise eines großen Problems gewünscht.
Artikel 16a des Grundgesetzes – somit besteht ein Verfassungsrang – definiert klar und eindeutig den Individualanspruch von Flüchtlingen, sofern es sich um Flüchtlinge im eigentlichen Sinne handelt. Das Asylrecht unterscheidet vier Bereiche, die einzuhalten und zu beachten sind: Es geht um die Asylberechtigung, den Flüchtlingsschutz, den subsidiären Schutz und um den Bereich eines Abschiebeverbots.
Was allerdings auch klar hervorgehoben werden muss ist, dass eine allgemeine Notsituation von Personen (Arbeitslosigkeit, Naturereignisse und persönliche Befindlichkeiten) nicht unter die Schutzbestimmungen des Art. 16a GG fällt. Zur Definition des Begriffs ” Flüchtling” ist auch auf die Genfer Flüchtlingskonvention – Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK) – zu verweisen. Diese Konvention beschreibt sehr präzise, wer als Flüchtling bezeichnet werden kann. Es sind Personen, die eine begründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe sowie wegen einer politischen Überzeugung nachweisen können. Diesen Personen das individuelle Asylrecht zu verweigern, ist absolut untragbar und widerspricht jegliche humanistischen Überzeugungen.
Der Vorschlag von Frei ist juristisch mehr als fragwürdig, weil hier das persönliche Recht von Flüchtlingen in einen Zusammenhang mit organisatorischen Maßnahmen, wie Staaten mit dem Problem der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen umgehen können, also reinen Verwaltungsüberlegungen, auf eine Ebene gestellt wird. Das ist ungeheuerlich und nicht zu akzeptieren. Insofern ist der Vorschlag von Frei kein wirklicher Vorschlag, sondern eine Vernebelung eines Problems, um den Bürgern vorzugaukeln, man hätte eine wirkliche Lösung gefunden. Ein solches Vorgehen ist in der Tat purer Populismus in Reinkultur.
An der von Frei losgetreten Diskussion wird jedoch ein anderes Problem deutlich, dass wahrscheinlich die Basis dafür ist, dass so viel politischer Unfug im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik geredet wird. Es beginnt mit den unsäglichen Begriffsverwirrungen der linken Gruppierungen und Politiker, wenn sie von Geflüchteten anstatt von Flüchtlingen reden, wenn sie Asyl, Migration und persönliche Änderungswünsche von Personen in einen Topf werfen, so dass vermeintliche Rechtsansprüche vorgeschoben werden, die gar nicht existieren. Politiker, die sich so verhalten, sind die wahren Populisten, weil sie nur Stimmungen auf dem Rücken der wirklich Betroffenen erzeugen, um eigene politische Ziele durchzusetzen. In einem solchen Dunstfeld erfolgen dann auch Vorschläge, wie sie jetzt Thorsten Frei der staunenden Öffentlichkeit vermittelt und die bei einer näheren Prüfung auf die Substanz in keiner Weise Bestand haben.
Wahrscheinlich ist das auch ein Grund für die zunehmende Parteienverdrossenheit der Bürger, die fälschlicherweise als Politikverdrossenheit bezeichnet wird. Die Bürger sind es leid, feststellen zu müssen, dass immer mehr nur sinnlose Vorschläge von Politikern verbreitet werden, die nicht das Ziel haben, wirkliche Probleme für die Bürger zu lösen, sondern allenfalls Probleme zu vernebeln und die Bürger teilweise in die gedankliche Irre zu führen.
Man kann den Politikern nur raten, erst einmal zu denken, ehe sie schreiben oder Volksreden halten. Dann könnte es geschehen, dass die Bürger auch wieder den Politikern zuhören, wenn diese wirklich etwas zu sagen haben. Das Thema der Flüchtlinge ist viel zu ernst, um es zum politischen Stimmenfang zu benutzen.