Deutschland ist – wie auch einige andere Länder in Europa – in die Lieferung von Waffen in den Krieg, der derzeitig auf ukrainischem Territorium stattfindet, eingebunden. Dabei wurde immer wieder sowohl von der juristischen Fachwelt als auch von besorgten Bürgern die Frage gestellt, inwieweit Deutschland durch die Lieferung von Waffen als Kriegsbeteiligter angesehen werden muss.
Der Umfang der Waffenlieferung hat sich jedoch in der letzten Zeit erheblich gesteigert, wobei mittlerweile auch schwere Waffen geliefert werden. Wenn man der Presse glauben darf, dann ist jetzt sogar vorgesehen, dass die Firma Rheinmetall eine Fabrik in der Ukraine aufbauen will, in der neue Panzer für die Ukraine gebaut werden sollen. So ist es auch nicht überraschend, dass von russischer Seite bereits angekündigt wurde, dass diese Fabrik, so sie wirklich von einer deutschen Firma in der Ukraine errichtet werden sollte, Ziel von russischen Raketen sein wird.
Neben der Lieferung von Kriegsgerät durch Deutschland, ist der deutsche Staat aber auch an der Ausbildung von ukrainischen Soldaten in einem größeren Umfang beteiligt, wobei diese Soldaten in deutschen Bundeswehrkasernen ausgebildet werden. Jetzt noch immer davon auszugehen, dass dies keine Beteiligung an dem Kriegsgeschehen in der Ukraine sei, erfordert schon eine besondere juristische Spitzfindigkeit, um weiter zu behaupten, dass Deutschland kein Kriegsbeteiligter im Krieg der Ukraine sei. Die Haager Landkriegsordnung, die nach wie vor eine wesentliche Grundlage für die Frage einer Kriegsbeteiligung von Staaten und Nichtstaaten ist, enthält keine Regelung, ob Waffenlieferungen in ein Kriegsgebiet eine Beteiligung am Krieg selbst sind. Dies ist nach allgemeiner Völkerrechtsauffassung nur dann gegeben, wenn sich ein Staat mit Personal direkt an dem Krieg beteiligen würde. Problematisch dürfte es allerdings sein, wenn eine deutsche Firma in der Ukraine selbst Waffen produziert und dann Soldaten im Kriegsgebiet an diesen Waffen schult. Mit Sicherheit darf eine solche Fabrik als Kriegsziel von Russland angegriffen und ggf. zerstört werden. Wenn jedoch die deutsche Firma in der Ukraine bei der Auslieferung der hergestellten Panzer eine Einweisung von ukrainischen Soldaten vornimmt, dann dürfte der Tatbestand einer aktiven Kriegsbeteiligung erreicht sein.
Die Völkerrechtler, die zu Wort kommen, bisher werden keine Stellungnahmen von anerkannten Völkerrechtlern veröffentlicht, die sich nicht der verbreiteten Meinung anschließen, gehen davon aus, dass Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen habe. Bei einem Angriffskrieg wäre es auch völkerrechtlich zulässig, wenn andere nicht am Krieg beteiligte Staaten Waffen in das Kriegsgebiet liefern. In diesem Fall wird unterstellt, dass es sich um eine legitime Hilfe des angegriffenen Landes handelt.
Es gibt jedoch auch Auffassungen, die davon ausgehen, dass es sich eben nicht um einen reinen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine handelt, sondern dass sich Russland durch die massive Bedrohung der Nato an der russischen Grenze vom Westen bedroht fühlte und damit durchaus einen Grund für das militärische Angreifen hatte.
Aber wie doch mit sehr unterschiedlichen Maßstäben argumentiert wird, lässt sich auch aus der Einlassung des Völkerrechtlers Kress erkennen, der scheinbar logisch begründet, dass Russland vor einem internationalen Tribunal zur Rechenschaft gezogen werden müsse, darüber aber schweigt, warum dies nicht auch gegenüber den USA im Zusammenhang mit den völkerrechtswidrigen Angriffskriegen gegen den Iran und den Irak geschehen müsse.
Noch eigenartiger wird es dann, wenn Kreß in einem Interview mit dem Deutschlandfunk dem staunenden Hörern erklärt, dass es einen Unterschied zwischen den amerikanischen und russischen Kriegsverbrechen gäbe. Die Dimension des russischen Angriffskrieges gegenüber der Ukraine habe im Hinblick auf den Irak-Krieg der Amerikaner eine eigene Qualität gehabt. Damit bringt dieser Völkerrechtler etwas anderes zum Ausdruck. Er bestätigt, dass wohl nur der Recht hat, der am vermeintlich besseren politischen Hebel sitzt. Natürlich muss er auch auf der „richtigen Seite“ stehen.
Auch mit der geforderten Verantwortung Russlands gegenüber einem internationalen Tribunal verhält es sich nicht anders. Russland muss sich verantworten, die USA haben dies nicht nötig, denn sie bestimmen ja weltweit, was Recht sein soll. Wenn man solche Stellungnahmen von angesehenen Völkerrechtlern hört, dann kann man nur feststellen, dass sich das Völkerrecht immer mehr von einem Recht entfernt und zu einer reinen politischen Machtdurchsetzung missbraucht wird. Was dabei auf der Strecke bleibt, ist das Recht!