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Ein Selbstbestimmungsgesetz, das die Gesellschaft weiter zerstört

Eines muss man der gegenwärtigen Regierung lassen. Noch nie gab es in Deutschland eine Regierung, die in einer nie gekannten Unverschämtheit den Umbau einer Gesellschaft betrieben hat. Dabei werden keine gesellschaftlichen Bereiche ausgespart. Betrachtet man aktuell die Mobilität der Bürger, bei der massiv in die individuellen Belange der einzelnen Bürger eingegriffen wird, indem man ihnen vorschreiben will, mit welchen Verkehrsmöglichkeiten sie zukünftig von einem Punkt A zum Punkt B kommen können. Der Bereich der Sprache wird vorgeben, indem die deutsche Sprache systematisch dekonstruiert wird, damit sie der Ideologie der aus den USA vorgegebenen Identitätspolitik von Butler und anderen entspricht, so dass damit gleichzeitig ein konformes Denkgebäude entwickelt wird, an das sich alle Bürger zu halten haben. Weichen sie davon ab, werden sie als antiphobisch und rechtsradikal eingestuft und damit zum gesellschaftlichen Ausschluss freigegeben. Natürlich werden entsprechende Überwachungseinrichtungen vorgesehen, damit auch die Durchsetzung der Zielvorgaben der „demokratischen Kräfte“, die sich mittlerweile zu einer Art Parteienbündnis der sogenannten demokratischen Kräfte wie bei einer Volksfront zusammengeschlossen haben. Da erinnert es einen an die früheren DDR-Zeiten, weil von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und den Linken alle zusammenstehen und den Kampf gegen die antidemokratische, rechtsradikale und sonstige politisch verwerfliche Alternative für Deutschland führen müssen. Denn das ist eine Partei, die den Bürger in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt und genau das ist es, was nicht mehr gewollt ist. Der Bürger ist kein Bürger, sondern ein Mensch, der so zu funktionieren hat, wie es die Regierung, wer auch immer das ist, bestimmt.

So ist es auch nicht überraschend, dass diese Regierung – und hier tut sich besonders die FDP hervor, die immer den Eindruck einer bürgerlichen Partei vermitteln wollte – den Menschen in seiner natürlichen Geschlechtlichkeit zu dekonstruieren. Denn nichts anderes ist es, wenn ein sogenannter „Queer-Beauftragter“ der Bundesregierung, der Bündnis 90/Die Grünen – Abgeordnete Jens Lehmann, davon redet, „dass Geschlecht etwas Konstituierendes für die Gesellschaft sei“ und es „nichts Krasseres als die Einführung von Mann und Frau“ geben würde. Vielleicht sollte man diesen Herrn oder vielleicht bezeichnet er sich selbst gar nicht als ein solchen, entgegenhalten, dass nicht die Gesellschaft Frau und Mann geschaffen hat, sondern dies eine Besonderheit der Natur ist, die übrigens dazu führte, dass sich die Menschheit immer wieder reproduzieren konnte. Bei aller Wertschätzung von Lesben und Schwulen, beide sind nicht in der Lage, neues Leben durch die Geburt eines Kindes zu schaffen. Vielleicht sieht der Queer-Beauftragte bereits darin eine Diskriminierung der Natur, mit der Diskriminierung durch die Gesellschaft hat dies allerdings nichts zu tun. Und um die Würde von Menschen, die sich weder als Frau noch als Mann empfinden zu bewahren, benötigt man keinen Beauftragten der Bundesregierung, zumal wie Jens Lehmann, ohne Zahlen zu nennen, erklärte, es sich bei den Queeren um einen sehr geringen Prozentsatz der Bevölkerung handelt. Vielleicht sollte man auch einen Beauftragten der Regierung für gebärende Frauen einrichten. Auf einen mehr oder wenigeren Beauftragten kommt es bei dieser Regierung ohnehin nicht an.

Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, dass jetzt die FDP meint ein Gesetz durchzusetze, dass die Wahl der Geschlechtlichkeit in das Belieben eines jeden Einzelnen stellt. Natürlich gibt es – wie auch im Tierreich – Grenzsituationen bei der sexuellen Festlegung durch die Natur und nicht durch die Gesellschaft. In diesen wenigen Fällen ist es auch notwendig, eine formale Änderung der Geschlechtsfestlegung vorzunehmen, wobei es absolut nachvollziehbar ist, dass hier bisher eine fachärztliche Begutachtung erfolgte. Mit einer Verletzung der Menschenwürde hat dies nichts zu tun. Wenn man schon meint, dass jeder Betroffene selbst ohne fachärztliche Stellungnahme seine eigene geschlechtliche Zugehörigkeit ändern kann, dann ist es aber völlig unverständlich, dies bereits 14jährigen Jugendlichen allein zu überlassen. Gerade die Zeit der Pubertät ist eine wichtige Phase in der menschlichen Entwicklung, in der – wenn man sich seriös mit dieser Thematik befasst – weiß, dass es bei vielen Pubertierenden ein Wechselbad der Gefühle und der geschlechtlichen Selbstfindung gibt.

Es ist doch mehr als verwunderlich, wenn einerseits immer behauptet wird, dass es notwendig sei, viele Frauen in die Spitzenpositionen der Wirtschaft und der Politik zu bekommen und dazu sogar Quoten einführt, damit bei der Besetzung der Stellen in erster Linie nicht mehr die berufliche Qualifikation, sondern das Geschlecht der Maßstab ist, aber anderseits jeder nach eigener Empfindung sich plötzlich und unerwartet als Vertreter eines anderen Geschlechts bezeichnen kann. Und wie soll die Quotenregelung zukünftig aussehen, um die vielen sexuellen Befindlichkeiten und Wahrnehmungen zukünftig auch im Berufsalltag zu berücksichtigen? Eigentlich müssten die Initiatoren der Geschlechtervielfalt doch selbst merken, was sie hier der Bevölkerung für einen Unsinn auftischen. Aber wahrscheinlich geht es eben nicht um Respekt anderer Menschen gegenüber, sondern um die Auflösung der Gesellschaft, damit die ideologischen Ziele einer kleinen selbsternannten linken Elite gegen den Willen der breiten Bevölkerung durchgesetzt werden können.

Wie unausgegoren der gesamte Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes ist, brachte der Queer-Beauftragte der Bundesregierung zum Ausdruck, indem er darauf hinwies, dass der Sport seine eigenen Regelungen habe, so dass die Frage von Mann und Frau ausschließlich Angelegenheit des Sports selbst sei. Auch bei den Frauenhäusern scheint die geschlechtliche Selbstbestimmung schnell ihr Ende zu finden und bei den Saunaeinrichtungen und Schwimmbädern wird auf das Hausrecht der Betreiber verwiesen.

Es wäre besser, den gesamten Gesetzesirrsinn zu beenden. Die Politiker sollten sich wieder mit den eigentlichen Problemen der Bürger befassen. Die Geschlechtervielfalt gehört mit Sicherheit nicht dazu!

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Jetzt gibt es einen „Queerbeauftragten“ der Bundesregierung – bald hat jede Gruppe ihren eigenen Beauftragten!

Auf den ersten Blick dachte ich, es handele sich um eine Nachricht mit der Absicht, die Bundesregierung lächerlich zu machen.

Ich musste zur Kenntnis nehmen, dass es sich nicht um einen Witz handelte, sondern, dass es eine solche Funktion tatsächlich gibt. Jetzt ist es offensichtlich erforderlich, dass eine Regierung glaubt, sich mit einem Queer-Beauftragten schmücken zu müssen, so dass es die Regierung selbst ist, die wieder einen neuen Beauftragten kreiert hat. Auf der Internetseite des Familienministeriums – so langsam stelle ich mir die Frage, ob eine solche Bezeichnung überhaupt noch zulässig ist oder ob ich mich mit dieser Bezeichnung diskriminiert fühlen sollte – wird in wohlgesetzten Worten dem staunenden Volk dargestellt, welche Aufgaben dieser Queer-Beauftragte hat. Wie bedeutsam die Aufgabe dieses „Beauftragten“ ist, lässt sich daran erkennen, dass er als parlamentarischer Staatssekretär eingestuft ist. Als Steuerzahler interessiert es mich schon, mit welchem Beitrag ich an der Finanzierung einer solchen Funktion beteiligt werde. Dabei darf jeder Bürger davon ausgehen, dass es sich mit Sicherheit nicht nur um eine Stelle handeln wird. Schließlich muss ein entsprechender Unterbau vorhanden sein.  In der öffentlichen Verwaltung kann es nicht sein, dass eine Person allein – oder muss man jetzt sagen ein Mensch allein – Beauftragter der Regierung sein kann, ohne über weitere Mitarbeiter, natürlich mit den entsprechenden Besoldungsgruppen, verfügen zu können. Es stellt sich weiter die Frage, ob diese Mitarbeiter alle dem queeren Milieu angehören müssen.

Jetzt sollte nur noch beantwortet werden, in welchem Auftrag dieser Beauftragte zwischen Verbänden und Organisationen und den Menschen, die sich weder als Mann oder Frau einordnen wollen oder können, tätig sein soll.

Wie krank ist eigentlich eine Gesellschaft, die meint, für jede Interessengruppe und sei sie noch so klein, müsse man gesonderte Beauftragte installieren? Und wie krank muss eine Gesellschaft sein, die meint, dass jeder glaubt, er werde diskriminiert, weil über seine persönlichen Befindlichkeiten andere nichts wissen oder vielleicht auch nichts wissen wollen? Wer will anderen vorschreiben, dass er alle Erscheinungen in dieser Gesellschaft bejubeln müsse? Eine Diskriminierung ist erst dann gegeben, wenn aktiv die Rechte eines anderen eingeschränkt oder verletzt werden, nicht aber, wenn diese von sich meinen, sie müssen mehr Beachtung finden.

Wie weit will diese Regierung die Atomisierung der Gesellschaft noch betreiben? Bei den vielen unterschiedlichen Auffassungen über Lebensstile und eigenen Befindlichkeiten, scheint es bald nötig zu sein, jedem, der sich beschwert fühlt, einen eigenen Beauftragten zu bestellen.

Was diese Regierung für ein Spiel betreibt, kann man auch daran sehen, dass einerseits jede noch so kleine Minderheit, so sie in das ideologische Konzept dieser Regierung passt, behandelt wird, als wenn es sich um aussterbende Spezies handelt, die vor dem Aussterben durch Schaffung eines eigenen Reservats geschützt werden muss, aber anderseits sich brutal über die Befindlichkeit der Mehrheit in der Gesellschaft hinwegsetzt. Wenn zweidrittel der Bürger den Genderunfug, der in Wahrheit eine verheerende Zerstörung der Gesellschaft zum Ziel hat, ablehnen, dann wird darauf in keiner Weise Rücksicht genommen. Vielmehr wird der Mehrheit eine Sprache und ein Denken aufgedrängt, dass nicht nur als Beeinträchtigung eines persönlichen Empfindens angesehen werden muss, sondern eine intellektuelle Vergewaltigung darstellt. Insofern beantrage ich die Einrichtung eines Beauftragten zum Schutz der Befindlichkeit der Mehrheitsgesellschaft. Aufgabe dieses Beauftragten sollte es sein, als Bindeglied zwischen der Gruppe der Mehrheitsgesellschaft und einer Regierung tätig zu werden, die sich anmaßt, die Gesellschaft in ihrem Sinne gegen den Willen der Mehrheit zu verändern.

Des Weiteren sollte ein Beauftragter zum Schutz der Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern eingesetzt werden, der dafür sorgt, dass endlich die Diskriminierung von Familien in der Gesellschaft aufhört. Es steht jeder Person frei, selbst zu wählen, in welchen Gemeinschaftsformen und mit welchen Personen sie geschlechtlich und sozial verkehren wollen. Es ist aber nicht mehr hinzunehmen, dass die Personen diskriminiert werden, die daran glauben, dass es eine biologische Gesetzmäßigkeit gibt, die davon ausgeht, dass die wichtigste Grundlage für jede Gesellschaft die Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kinder ist. Jeder der für sich ein anderes Lebensmodell vorsehen will, kann dies für sich praktizieren. Es kann aber nicht angehen, dass eine Minderheit festlegt, wie die Mehrheit sich zu verhalten hat. Auch eine Regierung hat nicht das Recht, sich über die Befindlichkeit einer Mehrheit hinwegzusetzen!

Vielleicht schafft es mehr Klarheit, wenn man einmal einen Blick in das noch gültige Grundgesetz unseres Landes wirft.