Ordensverleihungen sind schon immer eine zweischneidige Angelegenheit gewesen. Früher pflegte man den etwas despektierlichen Spruch: “Wenn der Staat kein Geld hat, verteilt er Orden”. Heute könnte man vielleicht sagen, wer dem Staat zu Geld verhilft hat Anspruch auf einen Orden. Da haben es die Hamburger Bürger einfacher. Ein Hanseat lehnt es grundsätzlich ab, einen Orden entgegenzunehmen. Das verbietet ihm die hanseatische Unabhängigkeit.
Nun gibt es gute Gründe, Persönlichkeiten in unserem Staat zu ehren, wenn sie sich besonders um das Wohl der Allgemeinheit verdient gemacht haben. Es ist auch nicht grundsätzlich falsch, durch die Verleihung eines Ordens einen Bürger besonders hervorzuheben und ihm für seine Leistung, die er vielleicht sogar unter Einsatz seines eigenen Lebens uneigennützig erbracht hat, zu danken. Oft sind es gerade die Bürger, die keiner kennt, die im Stillen ihre Arbeit machen und wenn sie über sich selbst hinauswachsen, darüber keine Gedanken verlieren. In diesem Zusammenhang sollte an die vielen namenlosen Helfer erinnert werden, die bei Katastrophen helfen und sich unter Zurückstellung ihrer eigenen Befindlichkeiten in den Dienst der Allgemeinheit gestellt haben. Vielleicht wird hier viel zu wenig “Aufhebens” gemacht, so daß solche Leute mehr oder weniger kaum Beachtung finden.
Aber auch Ordensverleihungen für Persönlichkeiten, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung eine herausgehobene Position haben und dafür, daß sie letztlich das gleiche gemacht haben, was man auch von einem Busfahrer verlangt, nämlich gewissenhaft ihren Dienst verrichtet zu haben, sollten kritisch hinterfragt werden. Es war für viele dieser Ordensträger ohnehin ein Privileg, ihren Dienst in einer Umgebung wahrnehmen zu können, wo es oft auch nicht besonders mutig ist, seine Aufgabe ordnungsgemäß zu erfüllen. Warum hier zum krönenden Abschluß Orden verliehen werden, ist nicht nachvollziehbar. Hat ein Busfahrer, der während seines gesamten Berufslebens dafür gesorgt hat, daß seine ihm anvertrauten Fahrgäste unversehrt an ihr Ziel gekommen sind, nicht auch einen Anspruch, bei Ausscheiden aus seiner Tätigkeit besonders belobigt zu werden?
Letztlich ist es eine Frage der unterschiedlichen Wertschätzung, die ich Personen entgegenbringe, nur weil sie einen besonderen sozialen Status in ihrem Leben erreicht und auch genießen konnten.
Ärgerlich, ja absolut unverständlich, scheint aber jetzt eine Ordensverleihung an einen Unternehmer zu sein, der zwar seinen Betrieb im Freistaat Sachsen aufgebaut hat und dessen Betrieb mit Sicherheit für das Land unter dem Aspekt der Gewerbesteuer ein wichtiger Faktor ist, selbst aber mit seiner Identifizierung zu Sachsen im wahrsten Sinne eine (ausländische) Grenze setzt, um persönlich Steuern zu sparen. Es geht um die Ordensverleihung, die noch nicht einmal dort stattfand, wo der Orden gestiftet wurde, nämlich in Deutschland, sondern in einem Hotel in der Schweiz. Nun steht es jedem Unternehmer frei, für sich zu entscheiden, wie weit seine Identifizierung zu seinem eigenen Land geht oder auch nicht. Es ist auch jedermanns Recht, Möglichkeiten der Steuerreduzierung in Anspruch zu nehmen, so der Gesetzgeber eine entsprechende Praxis nicht explizit gesetzlich untersagt hat. Aber wie es immer im Leben ist, es gibt Dinge, die sind nicht strafbar und im juristischen Sinn legal, gleichwohl sind sie anrüchig, so daß es dafür den Spruch gibt, “dass man so etwas nicht tun sollte”. Und genau ein solcher Sachverhalt scheint hier vorzuliegen. Da wird der Unternehmer Theo Müller für sein Lebenswerk geehrt. Für den Bürger ist nicht klar erkennbar, ob es sich um sein Unternehmen handelt, das Arbeitsplätze sichert und Gewerbesteuer zahlt oder ob hier auch noch andere persönliche hervorragende Leistungen dieses Unternehmers ehrungswürdig sind. Die Sächsisches Zeitung berichtet von einem besonderen Einsatz für die sächsische Blasmusik.
Dieser Unternehmer ist jedoch seinem eigenen Land so verbunden, daß er gar nicht mehr hier lebt, sondern sich in die Schweiz – nun mag es dort ja auch sehr schön sein – zurückgezogen hat und damit so ganz nebenbei auch erheblich Steuern, die er bei einem Wohnsitz in Deutschland zu zahlen hätte, spart. Um es unmißverständlich zu sagen, dazu hat er natürlich das Recht und keiner könnte ihm dies untersagen. Es stellt sich aber dann die Frage, warum diese Persönlichkeit nun besonders mit dem Sächsischen Verdienstorden belobigt werden muß? Was unterscheidet die Leistungen des Herrn Müller von den Leistungen seines Betriebsleiters des Werkes in Leppersdorf? Offensichtlich hat es der Betriebsleiter doch geschafft, das Werk so profitabel zu leiten, daß sich Herr Müller seit 18 Jahren in der Schweiz ohne Sorgen zurückziehen konnte.
Aber was die ganze Sache noch krönt, ist die Tatsache, daß es Herrn Müller offensichtlich nicht wert ist, den Verdienstorden dort in Empfang zu nehmen, wo man ihn diesen – aus welchen Gründen auch immer – verliehen hat. Wenn der Ministerpräsident Michael Kretschmer dann auch noch den Orden persönlich dem Ordensempfänger in die Schweiz nachträgt, dann wird der gesamte Vorgang einerseits zu einem massiven Ärgernis, er könnte auch – sofern den Betrachtern bei dem ganzen Geschehen der Humor nicht abhandengekommen ist – als ein riesiges Possentheater angesehen werden.
Um an den Anfang dieses Kommentares zurückzukommen, muß man sagen, ein solches Vorgehen entwertet nicht nur die Funktion eines Ministerpräsidenten, sie entwertet auch den ursprünglichen Sinn eines Ordens, eine Persönlichkeit für einen besonderen herausgehobenen Einsatz für die Gesellschaft zu ehren.