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Kann man einem Verfassungsschutz trauen, wenn dessen Präsident Objektivität vermissen lässt?

Das Interview des Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes, Stefan Kramer, zur Stellungnahme der Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knoblauch, sollte offenbar das Thema „Nazi-Gefahr AfD“ medial präsent halten. Jedenfalls wurde Kramer im Deutschlandfunk explizit dazu befragt. In der Einleitung des Interviews wurde zudem darauf hingewiesen, dass Kramer von 2004 bis 2014 Generalsekretär des Zentralrats der Juden gewesen sei, bevor er Leiter des dem Innenminister nachgeordneten Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen wurde. Die Hörer konnten sich daher denken, dass seine Einschätzung kaum von der zuvor geäußerten Auffassung Frau Knoblauchs abweichen würde.

Was man sich aktuell als Hörer eines Senders, der den Anspruch erhebt, objektiv und nicht tendenziös zu berichten, gewünscht hätte, wäre ein Erkenntnisgewinn. Interviews können diesen bieten – oft, wenn auch nicht immer. Was Kramer jedoch in diesem Gespräch äußerte, waren emotionale Allgemeinplätze über die angebliche Gefährlichkeit der AfD und ihre vermeintliche geistige Nähe zur NSDAP. Dass Kramer seit Jahren der Meinung ist, die AfD müsse verboten werden, ist keine neue Erkenntnis. Man hätte sich allerdings gewünscht, dass er – wenn er diese Forderung erneut öffentlich erhebt – konkrete Fakten benennt, die den Hörern eine neue Sichtweise eröffnen könnten.

Wenn ein Präsident eines Landesamtes für Verfassungsschutz und damit letztlich eines Inlandsgeheimdienstes erklärt, er „schäme sich dafür, dass Frau Knoblauch mit der aktuellen Situation einer AfD konfrontiert werde“, dann mag ein solcher Satz bei einzelnen Hörern eine emotionale Regung auslösen. Zur Sache trägt er jedoch nichts bei. Auch der Hinweis, dass Bernd Höcke rechtskräftig verurteilt worden sei, weil er öffentlich „Alles für Deutschland“ gesagt habe, hätte eine journalistische Nachfrage verdient. Zum einen ist es höchst merkwürdig, dass das im Grundgesetz verankerte Indemnitätsprinzip von einem Gericht nicht beachtet wurde – die Verurteilung hätte also gar nicht erfolgen dürfen. Zum anderen bleibt unerwähnt, dass die SPD in Sachsen-Anhalt eine Wahlwerbung unter dem Motto „Wir sind der Deich“ verbreitet, die auf ein Lied des NS-Arbeitsdienstes zurückgeht. Darüber hinaus wird der politische Mitbewerber als „Schädling“ dargestellt, gegen den ein Damm errichtet werden müsse, damit die „Flut“ ihn nicht über das Volk bringe.

Ein Präsident eines Landesamtes für Verfassungsschutz, der solche Zusammenhänge ignoriert und offenkundig nicht mehr objektiv argumentiert, ist für viele Bürger ein Problem. Geheimdienstmitarbeiter – und hier geht es nicht um einen „Wegwerfagenten“, sondern um den Amtsleiter selbst – die emotional agieren oder möglicherweise sogar entsprechend handeln, können auch eine Gefahr für die Bürger werden.

Aktuell ist es müßig, darüber zu streiten, ob die AfD gefährlich ist oder nicht, ob sie eine Nazipartei ist oder nicht. Wenn der Verfassungsschutz zu einer objektiv begründbaren und gerichtsfesten Sachaufklärung gekommen ist oder kommen sollte, muss er die gesetzlich vorgesehenen Schritte einleiten. Ansonsten wäre es besser, wenn Geheimdienste schweigen – denn sonst erzeugen sie nur Angst.