Wieder einmal hat ein Obergericht rechtzeitig vor einer Wahl eine Entscheidung gegen die AfD getroffen und damit möglicherweise in die politische Meinungsbildung der Bürger eingegriffen. Mit einer umfangreichen Begründung, die mehr den Sachverhalt für einen Nichtjuristen – und das dürften die meisten Wähler sein – vernebelt und undurchschaubar macht, soll der Bürger den Schluss ziehen, dass es sich bei der AfD um eine als gesicherte rechtsextremistische Partei handelt.
Wenn man die Begründung des Gerichts näher betrachtet und das gesamte juristische Beiwerk, das den Anschein einer besonderen Validität der Entscheidung des Gerichts vermitteln soll, außer Acht lässt, dann wird der AfD vorgeworfen, dass sie eine Auffassung vertritt, dass die Migrationspolitik der Regierung geändert werden müsse, dass es einem deutschen Staatbürger nicht zukommt, den Wunsch zu äußern, die Frage zu stellen, ob eine ungezügelte Einwanderung erfolgen soll oder nicht. Es ist offensichtlich bereits menschenverachtend, einen Gedanken zu äußern, dass sich eine Regierung erst einmal um das eigene Volk zu kümmern hat. Besonders verfassungsfeindlich scheint es zu sein, wenn eine Partei Kritik an der Regierung äußert und dieser Verhaltensweisen vorwirft, die nicht angeblich zutreffen. Es ist verfassungsfeindlich darauf hinzuweisen, dass vielleicht nicht alles so demokratisch verläuft, wie es den Bürgern immer erzählt wird. Und erst recht ist es verfassungsfeindlich, von Kartellparteien zu sprechen. Das sei nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts eine Herabwürdigung der Regierung. Schließlich hatten sich frühere Majestäten auch verbeten, dass man sie kritisiert. Wahrscheinlich fühlen sich heutige Regierungen in der Nachfolge dieser Majestäten. Vielleicht geht das Gericht davon aus, dass wir eine der besten demokratischen Regierung haben, die nur das Wohl aller Menschen im In- und Ausland, insbesondere derer, die Deutschland so gut finden, dass sie um jeden Preis in Deutschland sesshaft werden wollen, im Auge haben. Unter solchen Voraussetzungen sollte man ab sofort das Wort „Ausländer“ aus dem Wortschatz streichen, denn strenggenommen, ist dies ein diskriminierender Begriff der Bürger, die sich als deutsche Staatsbürger bezeichnen, weil es auf dieser Welt ja keine Ausländer gibt.
Nimmt man die Begründung des Gerichts ernst, dann sollte man auch die CDU als verfassungsfeindliche Organisation gleich mit als verfassungsfeindlich ansehen. Schließlich fordert der Vorsitzende dieser Partei teilweise das Gleiche, was man jetzt der AfD als verfassungsfeindliches Tun vorwürft.
Was die Bürger noch von gerichtlichen Entscheidungen halten können, lässt sich aus dem Satz entnehmen, der sich ebenfalls in der quantitativ umfangreichen Begründung des Oberverwaltungsgerichts findet: „Auch ohne die Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit darf die Überzeugung gewonnen werden, eine Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele“. Natürlich werden jetzt schlaue Juristen einwenden, dass dieser Satz juristisch korrekt sei und nur aus dem Zusammenhang herausgerissen falsch interpretiert werden kann. Aber jeder Bürger erkennt aus einem solchen Satz, dass es nicht darum geht, der Wahrheit auf den Grund zu gehen, sondern das als richtig anzusehen, was man als politisch korrekt sehen will. Man kann auch sagen, selbst, wenn die AfD gar nicht verfassungsfeindlich ist, muss sie entsprechend dargestellt werden, weil sie die etablierten Parteien an der weiteren Machtausübung hindern könnte.
Die Bürger nehmen aktuell manches gar nicht mehr zu Kenntnis, weil sie den Eindruck haben, dass sie ohnehin nur in einee Richtung politisch beeinflusst werden sollen. Immerhin ist es 30% der Wähler sowohl in Sachsen als auch in Thüringen gleichgültig, was über die AfD verbreitet wird. Man verlässt sich glücklicherweise auf seine eigenen Wahrnehmungen, seine eigenen Beobachtungen und vor allen Dingen auf seine eigenen Vorstellungen, welche gesellschaftspolitische Vorstellung man selbst will. So wird man die kommenden Wahlen demokratisch nutzen, um mit seinem Stimmzettel die Partei zu wählen, der man vertraut. Die bisher etablierten Parteien und deren Politiker scheinen nicht mehr dazugehören, gleichgültig, was ein Verwaltungsgericht beschließt oder auch nicht.