Aktuell verbreitet das „Deutsche Institut für Menschenrechte“, eine private Einrichtung, die wesentlich aus Steuermitteln finanziert wird und unter der Rechtsform eines Vereins arbeitet, gegenwärtig die Auffassung, dass die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD vorliegen. Bei dieser Argumentation beruft sich der private Verein, der den Anschein eines wissenschaftlichen Instituts erweckt, auf eine selbst erstellte Analyse, die bei näherem Studium sich nicht als wissenschaftlich fundierte Analyse, sondern als eine politisch sehr kanalisierte Meinungsäußerung entpuppt. Der Öffentlichkeit wird der Anschein vermittelt, als wenn hier ein besonders wichtiges Gremium zu einem wissenschaftlich fundierten Ergebnis gekommen sei. So wird es jedenfalls von vielen Medien – offensichtlich kritiklos – verbreitet.
Der Verfasser der Analyse „Warum die AfD verboten werden könnte“, behauptet schlicht und einfach, die AfD sei eine verfassungsfeindliche Partei. In den einleitenden Bemerkungen dieser sogenannten Analyse wird aktuell der Versuch unternommen, darzulegen, dass die Menschenwürde durch die AfD bereits dadurch verletzt werde, weil sie davon spricht, dass es unterschiedliche Nationen mit unterschiedlichen Bevölkerungen gibt und durchaus die Frage erlaubt sein sollte, ob jedes Land verpflichtet ist, jeden in den eigenen Staat einzubürgern. Der Hinweis, dass es unterschiedliche Staatsbürgerschaften gibt, scheint für den Verfasser der sogenannten Analyse des Vereins „Deutsches Institut für Menschenrechte“ bereits eine Missachtung der Menschenwürde zu sein, weil hier eine Ausgrenzung von Menschen erfolgt. Wenn man dieser Argumentation folgen sollte, dann dürfte es keine unterschiedlichen Staatsbürgerschaften mehr geben, weil diese ja immer einen diskriminierenden Hintergrund haben. Man dürfte auch keine unterschiedlichen Kulturen betrachten und sich darüber eine eigene Meinung bilden. Wenn man verschiedene Kultur miteinander vergleicht, dann stellt man ja fest, dass es eben doch unterschiedliche Menschen mit verschiedenen Entwicklungen gibt.
Es wäre danach auch unangemessen, sich ein Urteil über die verschiedenen Religionen zu bilden, weil ich damit Menschen vergleiche und dies dann wieder eine Ausgrenzung von Menschen sein könnte. Das Durcheinanderwerfen der Begriffe Kultur, Rassismus und Religion in dieser sogenannten Analyse macht deutlich, wie hier ein Ergebnis konstruiert werden soll, dass beweist, dass sich die AfD grundgesetzwidrig verhält.
Wie beurteilt der Verfasser der sogenannten Analyse, denn die Einstellung des jüdischen Volkes im Hinblick auf seine ethnische Herkunft und das Bestreben, das Volk der Juden als jüdisches Volk zu erhalten? Ist das auch Rassismus oder gar Antisemitismus? Wohl kaum! Das jüdische Volk nimmt lediglich für sich in Anspruch, auch weiterhin ein erkennbares jüdisches Volk zu sein und zu bleiben. Dieses Recht hat jedes Volk, es darf sich nur nicht über andere Völker erheben und diese verunglimpfen.
Regelrecht gefährlich wird die Argumentation dann, wenn festgestellt wird, dass es nicht darauf ankommt, dass das Grundgesetz unseres Landes aktiv bekämpft wird, sondern bereits das gedankliche Wollen einer (vermeintlichen) rassistischen Idee die Grundordnung der Gesellschaft gefährdet. Dies trifft auch dann zu, wenn dies durch Wahlen oder durch Infiltration angestrebt wird. Es ist also kein aktiver revolutionärer Akt erforderlich. Was hier dem staunenden Publikum dargeboten wird, ist Demagogie in ihrer Reinkultur. Es fehlt jetzt nur noch die Einrichtung einer Gedankenpolizei, die überwacht, was gedacht und was gesagt wird, um dann sofort diese Gedanken, bzw. deren Personen aus der Gesellschaft zu entfernen.
Unter einem angeblichen wissenschaftlichen Anspruch, der bei einer näheren Betrachtung dieser Analyse nicht existiert, wird hier eine Partei diskreditiert, weil sie mit Sicherheit eine Gefahr geworden ist. Sie ist aber nicht eine Gefahr für unsere Demokratie und unserer Rechtssystem, sondern eine Gefahr für die Parteien, die immer glauben, sie haben das Recht, den Bürgern vorzuschreiben, was diese zu denken haben. Bereits die Formulierung „die AfD sei eine Gefahr, weil sie die Grenze des Sagbaren immer weiter ausweitet“ zeigt welche Bevormundung hier von einer kleinen Gruppe erfolgen soll. Die Grenze des „Sagbaren“ haben nicht Pseudo-Moralisten, sondern das Strafgesetzbuch zu setzen. Wenn jemand das sogenannte „Sagbare“ überschritten hat, können allenfalls Gerichte entscheiden und dies ggf. sanktionieren. Was hier von dem Verein „Institut der Menschenrechte“ zum Ausdruck gebracht wird, ist eine Anmaßung, die diesem Verein nicht zusteht.
Erschreckend ist allerdings, wie seriöse Zeitungen eine solche sogenannte Analyse unreflektiert verbreiten und dabei den Eindruck erwecken, als wenn es sich hier um eine seriöse wissenschaftliche Arbeit handeln würde. Genau das führt zu einer Verdrossenheit der Bürger, die feststellen müssen, dass sie manipuliert werden. Der Verfasser der sogenannten Analyse stellt zurecht fest, dass es für das Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD einen Antrag von Antragsberechtigten benötigt. Der Verein wird von der Bundesregierung finanziell gefördert, so dass er doch seinen eigenen Geldgeber bitten könnte, einen Verbotsantrag gegen die AfD zu stellen. Warum macht er dies nicht?