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Wird die Meinungsfreiheit in Deutschland jetzt abgeschafft?

Wieder wurde ein weiterer Schritt eingeleitet, um die Meinungsfreiheit der Bürger in Deutschland massiv einzuschränken. Die etablierten Parteien, also alle Parteien mit Ausnahme der AfD, stimmten einer Ergänzung des § 130, 5 StGB zu. Zukünftig ist die Billigung, die Leugnung und das gröblichen Verharmlosen von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt.

Wie so viele zweifelhaften Gesetze, hat auch diese Gesetzesänderung ihren Ursprung in Brüssel. Die Kommission hat gerügt, dass Deutschland den „Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ insbesondere bezüglich der öffentlichen Leugnung und gröblichen Verharmlosung unzureichend umgesetzt habe. Das ist ja die übliche Vorgehensweise. In Brüssel beschließen die jeweiligen Regierungschefs Vorschriften, die natürlich nicht vorher mit ihren jeweiligen Parlamenten abgestimmt sind, um dann über den Weg der Übernahme in nationales Recht Sachverhalte durchzusetzen, bei denen die Bürger keine Möglichkeit der Einflussnahme haben. Das nennt man dann lupenreines demokratisches Verhalten, das man lautstark von anderen Staaten einfordert. Dabei wäre es sinnvoll, einmal sich selbst zu fragen, wie demokratisch die EU-Bürokraten handeln und behaupten, dass sei die Meinung Europas. Eigentlich müssten sich unsere Volksvertreter diese Frage stellen. Aber die Art und Weise, wie diese Gesetze durchwinken, lässt an das Verfahren in der früheren Volkskammer der ehemaligen DDR erinnern. Auch dieses Gesetz wurde im sogenannten Omnibusverfahren zusammen mit anderen Gesetzen zu später Stunde durchgewinkt. Die einzige Partei, die hier die Interessen der Bürger vertreten hat, war genau die Partei, der immer vorgeworfen wird, sie sei verfassungsfeindlich.

Die jetzt gewählten Formulierungen im § 130 StGB sind so schwammig und unbestimmt, dass eigentlich jeder, der eine Meinung vertritt, die von den Mainstreampolitikern nicht akzeptiert wird, Gefahr läuft, sich dem Vorwurf der Volksverhetzung auszusetzen. Nachdem die neue gesetzliche Regelung sogar so weit geht, dass auch dann von Völkermorden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgegangen werden kann, wenn dies noch gar nicht völkerrechtlich verbindlich entschieden worden ist, wird deutlich, dass hier lediglich eine latente Unsicherheit bei kritischen Bürgern geschaffen werden soll, damit diese im vorauseilenden Gehorsam oder aus Angst sich gerichtlich wehren zu müssen und mit hohen Gerichtsverfahrenskosten belastet zu werden, gar nicht erst Stellung zu kritischen Sachverhalten nehmen.

Wenn schon Fremdenfeindlichkeit dann unterstellt werden kann, wenn eine Partei zum Ausdruck bringt, dass sich eine Regierung zuerst um ihr eigenes Volk zu kümmern hat oder wenn ein Bürger erklärt, er wünsche sich, dass in Deutschland auch die Interessen der deutschen Staatsbürger besser vertreten werden sollten und den Wunsch äußert, dass die EU die Summe von Nationalstaaten sein soll, dann scheint es besser zu sein, wenn sich kritische Bürger überhaupt nicht mehr am öffentlichen Diskurs beteiligen und sich allenfalls nur noch im privaten Kreis, wenn sie sicher sein können, dass nicht Verfassungsschutzmitarbeiter mitschreiben, äußern sollten. Wahrscheinlich wird es auch dazu kommen.

Die Bürger, die noch bewusst die DDR erlebt haben, werden sich mit dieser Verhaltensweise sehr schnell zurechtfinden, da sie sich sehr gut an die damals praktizierten “Techniken” erinnern werden. In der DDR gab es eine private und eine öffentliche Meinung. Wir scheinen auf diesem Stand wieder angekommen zu sein und das auch noch schneller als erwartet!

Von einer offenen Gesellschaft kann dann allerdings nicht mehr gesprochen werden und der Begriff “Weltoffenheit” wird allenfalls in Kabarett-Veranstaltungen verwendet werden und nur noch Lacher auslösen.

Offensichtlich scheinen die gegenwärtigen regierenden Parteivertreter eine solch große Angst vor der offenen Meinung der Bürger zu haben, so dass sie rechtzeitig glauben, Vorsorge zu einer kontrollierten Meinungsverbreitung treffen zu müssen.

Die jetzt begonnen Demonstrationen, die immer größeren Zulauf von besorgten Bürgern erhalten, bringen die Angst und die Sorge, aber auch die Wut zum Ausdruck, gegen eine politische Pseudoelite machtlos zu sein. Eine solche Stimmung hat es zuletzt unmittelbar vor dem Ende der DDR gegeben. Es sollte alles unternommen werden, die Wiederholung eines gesellschaftlichen Umbruchs in einer solchen Form zu vermeiden. Keiner kann abschätzen, ob Umbrüche in der Gesellschaft immer friedlich ablaufen.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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